Ralle 24
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AW: Deutschland, uneinig Vaterland. mal wieder 'n angler unter die räder gekommen?
Die Tatsache, dass manche Verbände sich einer ähnlichen Argumentation zum schröpfen angehender Angler (eigentlicher Grund für die Sportfischerprüfung) bedienen, macht Deine Aussagen leider nicht wahrer.
Das Tierschutzgesetz fordert zwar notwendige Kenntnisse zum töten eines Fisches, allerdings keinen Nachweis über die Erlangung bzw. das Vorhandensein dieser Kenntnisse im Rahmen der Angelfischerei. Das Tierschutzgesetz gibt noch nicht einmal vor, wie dieses töten zu praktizieren ist.
Wer in der Lage ist, einem Fisch mit ausreichender Gewalt einen Stock o.ä. auf den Kopf zu hauen, besitzt die erforderlichen Kenntnisse zum töten eines Fisches.
Das für die Prüfung vorgeschriebene "Betäuben" und der anschließende "Herzstich" sind reine Erfindung der Prüfermafia und entbehren, bezogen auf das Tierschutzgesetz, nicht nur jeder rechtsverbindlichen Vorgabe, sondern sind daselbst keineswegs als solche anzusehen.
Die Fischereischeinprüfung kommt weder aus dem Tierschutz-, noch aus dem Naturschutzrecht. Grundlage hierfür ist lediglich das Fischereigesetz. Ich bin nichtmal sicher, ob sie in manchen BL sogar nur durch die Fischereiordnung gefordert wird.
Und so ist es auch Sache des Fschereirechtes festzulegen, ob und wann eine Prüfung notwendig ist. Daher sind Touristenangelscheine, im Gegensatz zu Deiner Aussage, auch keineswegs illegal.
Und selbstredend kann ein Angelverein jeden Menschen als Mitglied aufnehmen, ganz gleich ob er eine Prüfung/Fischereischein besitzt oder nicht. Er darf denjenigen halt nur keine Fischereierlaubnis erteilen.
Zitat: In Bayern muss man prüfen ob ein Fischereischein vorhanden ist ehe man Angelkarten verkauft. Hat aber vor Gericht vermutlich keinen Bestand.
Ich kann ja auch jedem ein Auto verkaufen ohne zu prüfen ob er einen Führerschein hat.
Du darfst aber niemanden mit Deinem Auto fahren lassen ohne zu prüfen, ob er im Besitz eines Führerscheins ist.Analog dazu ist Dein Absatz so zu korrigieren, dass man zwar Angelgeräte verkaufen kann ohne zu prüfen, ob der Käufer einen Fischereischein hat, ihn jedoch ohne einen solchen anglen zu lassen in vielen BL eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Um wieder auf das eigentliche Thema zurück zu kommen:
Es gehört schon (ganz allgemein gesprochen) eine gehörige Portion Idiotie dazu anzunehmen oder gar vorzuschreiben, dass jemand der seit Jahrzehnten legal angelt ohne die Prüfung abgelegt zu haben, diese aus Gründen des Wohnortwechsels oder wegen unterbrechung der Verlängerung des Fischereischeines, zu einer "Prüfung" verdonnern zu wollen.
Und wenn es denn nicht Idiotie ist, so ist es immerhin reinste Geldschneiderei. Und selbst wenn ich den Geldschneider noch die Habgier als Grund durchgehen lasse, so kann ich Anglern die diese These vertreten, beim besten Willen kein anderes Zeugnis als eben [nanananana!!]
Die Fischereischeinprüfung kommt aus dem Naturschutzrecht und Tierschutzecht.
§4 (1) des Tierschutzgesetzes (TierSchG) heißt es: Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
Deshalb sind Fischereischeine ohne entsprechende Ausbildung eher illegal, auch wenn sie wie in MV von einer Behörde ausgestellt werden.
Das Tierschutzrecht hat in Konkurrenz zum Fischereirecht den höheren Rang.
In den WAV in Stuttgart kannst du ohne Prüfung eintreten. Auch ohne Fischereischein. Es gibt keine Pflicht das zu prüfen in BW.
In Bayern muss man prüfen ob ein Fischereischein vorhanden ist ehe man Angelkarten verkauft. Hat aber vor Gericht vermutlich keinen Bestand.
Ich kann ja auch jedem ein Auto verkaufen ohne zu prüfen ob er einen Führerschein hat.
Die Tatsache, dass manche Verbände sich einer ähnlichen Argumentation zum schröpfen angehender Angler (eigentlicher Grund für die Sportfischerprüfung) bedienen, macht Deine Aussagen leider nicht wahrer.
Das Tierschutzgesetz fordert zwar notwendige Kenntnisse zum töten eines Fisches, allerdings keinen Nachweis über die Erlangung bzw. das Vorhandensein dieser Kenntnisse im Rahmen der Angelfischerei. Das Tierschutzgesetz gibt noch nicht einmal vor, wie dieses töten zu praktizieren ist.
Wer in der Lage ist, einem Fisch mit ausreichender Gewalt einen Stock o.ä. auf den Kopf zu hauen, besitzt die erforderlichen Kenntnisse zum töten eines Fisches.
Das für die Prüfung vorgeschriebene "Betäuben" und der anschließende "Herzstich" sind reine Erfindung der Prüfermafia und entbehren, bezogen auf das Tierschutzgesetz, nicht nur jeder rechtsverbindlichen Vorgabe, sondern sind daselbst keineswegs als solche anzusehen.
Die Fischereischeinprüfung kommt weder aus dem Tierschutz-, noch aus dem Naturschutzrecht. Grundlage hierfür ist lediglich das Fischereigesetz. Ich bin nichtmal sicher, ob sie in manchen BL sogar nur durch die Fischereiordnung gefordert wird.
Und so ist es auch Sache des Fschereirechtes festzulegen, ob und wann eine Prüfung notwendig ist. Daher sind Touristenangelscheine, im Gegensatz zu Deiner Aussage, auch keineswegs illegal.
Und selbstredend kann ein Angelverein jeden Menschen als Mitglied aufnehmen, ganz gleich ob er eine Prüfung/Fischereischein besitzt oder nicht. Er darf denjenigen halt nur keine Fischereierlaubnis erteilen.
Zitat: In Bayern muss man prüfen ob ein Fischereischein vorhanden ist ehe man Angelkarten verkauft. Hat aber vor Gericht vermutlich keinen Bestand.
Ich kann ja auch jedem ein Auto verkaufen ohne zu prüfen ob er einen Führerschein hat.
Du darfst aber niemanden mit Deinem Auto fahren lassen ohne zu prüfen, ob er im Besitz eines Führerscheins ist.Analog dazu ist Dein Absatz so zu korrigieren, dass man zwar Angelgeräte verkaufen kann ohne zu prüfen, ob der Käufer einen Fischereischein hat, ihn jedoch ohne einen solchen anglen zu lassen in vielen BL eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Um wieder auf das eigentliche Thema zurück zu kommen:
Es gehört schon (ganz allgemein gesprochen) eine gehörige Portion Idiotie dazu anzunehmen oder gar vorzuschreiben, dass jemand der seit Jahrzehnten legal angelt ohne die Prüfung abgelegt zu haben, diese aus Gründen des Wohnortwechsels oder wegen unterbrechung der Verlängerung des Fischereischeines, zu einer "Prüfung" verdonnern zu wollen.
Und wenn es denn nicht Idiotie ist, so ist es immerhin reinste Geldschneiderei. Und selbst wenn ich den Geldschneider noch die Habgier als Grund durchgehen lasse, so kann ich Anglern die diese These vertreten, beim besten Willen kein anderes Zeugnis als eben [nanananana!!]
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