Deutschland, uneinig Vaterland. mal wieder 'n angler unter die räder gekommen?

Ralle 24

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AW: Deutschland, uneinig Vaterland. mal wieder 'n angler unter die räder gekommen?

Die Fischereischeinprüfung kommt aus dem Naturschutzrecht und Tierschutzecht.
§4 (1) des Tierschutzgesetzes (TierSchG) heißt es:
Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

Deshalb sind Fischereischeine ohne entsprechende Ausbildung eher illegal, auch wenn sie wie in MV von einer Behörde ausgestellt werden.
Das Tierschutzrecht hat in Konkurrenz zum Fischereirecht den höheren Rang.
In den WAV in Stuttgart kannst du ohne Prüfung eintreten. Auch ohne Fischereischein. Es gibt keine Pflicht das zu prüfen in BW.
In Bayern muss man prüfen ob ein Fischereischein vorhanden ist ehe man Angelkarten verkauft. Hat aber vor Gericht vermutlich keinen Bestand.
Ich kann ja auch jedem ein Auto verkaufen ohne zu prüfen ob er einen Führerschein hat.

Die Tatsache, dass manche Verbände sich einer ähnlichen Argumentation zum schröpfen angehender Angler (eigentlicher Grund für die Sportfischerprüfung) bedienen, macht Deine Aussagen leider nicht wahrer.

Das Tierschutzgesetz fordert zwar notwendige Kenntnisse zum töten eines Fisches, allerdings keinen Nachweis über die Erlangung bzw. das Vorhandensein dieser Kenntnisse im Rahmen der Angelfischerei. Das Tierschutzgesetz gibt noch nicht einmal vor, wie dieses töten zu praktizieren ist.
Wer in der Lage ist, einem Fisch mit ausreichender Gewalt einen Stock o.ä. auf den Kopf zu hauen, besitzt die erforderlichen Kenntnisse zum töten eines Fisches.
Das für die Prüfung vorgeschriebene "Betäuben" und der anschließende "Herzstich" sind reine Erfindung der Prüfermafia und entbehren, bezogen auf das Tierschutzgesetz, nicht nur jeder rechtsverbindlichen Vorgabe, sondern sind daselbst keineswegs als solche anzusehen.

Die Fischereischeinprüfung kommt weder aus dem Tierschutz-, noch aus dem Naturschutzrecht. Grundlage hierfür ist lediglich das Fischereigesetz. Ich bin nichtmal sicher, ob sie in manchen BL sogar nur durch die Fischereiordnung gefordert wird.

Und so ist es auch Sache des Fschereirechtes festzulegen, ob und wann eine Prüfung notwendig ist. Daher sind Touristenangelscheine, im Gegensatz zu Deiner Aussage, auch keineswegs illegal.

Und selbstredend kann ein Angelverein jeden Menschen als Mitglied aufnehmen, ganz gleich ob er eine Prüfung/Fischereischein besitzt oder nicht. Er darf denjenigen halt nur keine Fischereierlaubnis erteilen.

Zitat: In Bayern muss man prüfen ob ein Fischereischein vorhanden ist ehe man Angelkarten verkauft. Hat aber vor Gericht vermutlich keinen Bestand.
Ich kann ja auch jedem ein Auto verkaufen ohne zu prüfen ob er einen Führerschein hat.


Du darfst aber niemanden mit Deinem Auto fahren lassen ohne zu prüfen, ob er im Besitz eines Führerscheins ist.Analog dazu ist Dein Absatz so zu korrigieren, dass man zwar Angelgeräte verkaufen kann ohne zu prüfen, ob der Käufer einen Fischereischein hat, ihn jedoch ohne einen solchen anglen zu lassen in vielen BL eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Um wieder auf das eigentliche Thema zurück zu kommen:

Es gehört schon (ganz allgemein gesprochen) eine gehörige Portion Idiotie dazu anzunehmen oder gar vorzuschreiben, dass jemand der seit Jahrzehnten legal angelt ohne die Prüfung abgelegt zu haben, diese aus Gründen des Wohnortwechsels oder wegen unterbrechung der Verlängerung des Fischereischeines, zu einer "Prüfung" verdonnern zu wollen.
Und wenn es denn nicht Idiotie ist, so ist es immerhin reinste Geldschneiderei. Und selbst wenn ich den Geldschneider noch die Habgier als Grund durchgehen lasse, so kann ich Anglern die diese These vertreten, beim besten Willen kein anderes Zeugnis als eben [nanananana!!]
 
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AW: Deutschland, uneinig Vaterland. mal wieder 'n angler unter die räder gekommen?

Man muss ja nicht alles begreifen. Und es kann trotzdem richtig sein.
 

kursleiter

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AW: Deutschland, uneinig Vaterland. mal wieder 'n angler unter die räder gekommen?

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Deshalb sind Fischereischeine ohne entsprechende Ausbildung eher illegal, auch wenn sie wie in MV von einer Behörde ausgestellt werden.
...

Hallo,

dass ein Angler was wissen sollte, das ist absolut okay. Ich möchte hier dem Eröffner des Stranges mal richtig beispringen, denn du kommst in Deutschland ganz schnell unter die Räder.

Ich selbst habe in NRW einen aus einem anderen Bundesland "umgeschriebenen" Fischereischein erhalten. Bilde seit etwa 25 Jahren in NRW aus. Selbst wenn ich direkt aus NRW stammen würde, dort vor Urzeiten eine Fischerprüfung abgelegt hätte, dann könnte ich in so manchen Bundesländern nur noch die Restzeit meines Fischereischeins "abangeln". Eine Ausbildungs-/Kurspflicht bestand in NRW nicht, besteht auch heute nicht.

Bei Umzug müsste ich also einen Kurs bei einem Kollegen belegen, dort eine Fischerprüfung machen. Sonst war es das mit dem Angeln für mich.

Jetzt ziehe ich mal einen Vergleich mit dem Führerschein. Auch da musst du heute am Hauptwohnsitz eine Ausbildung machen, wirst am Ort geprüft (ansonsten z.B. Ferienfahrschule mit Ausnahmegenehmigung möglich). Zugleich hat man aber "Altführerscheine", z.B. aus der Zeit von 33 bis 45, anerkannt und umgeschrieben. Für diese galten auch komplett andere Ausbildungs- und Prüfungsgesetzmäßigkeiten. Niemand ist je auf die Idee gekommen, bei Änderung von Ausbildung und Prüfung, alle älteren Führerscheininhaber zum Update ihrer Ausbildung und zur neuen Prüfung zu verdonnern.

Mit uns Anglern wird das gemacht.

Gruß kursleiter
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Deutschland, uneinig Vaterland. mal wieder 'n angler unter die räder gekommen?

Hallo Jose.
Bei uns in meiner Ecke (Niedersachsen), würdest Du wohl teilweise gegen die Wand rennen, teilweise würdest Du aber auch problemlos einen Schein bekommen.
Weiter würde wohl der eine oder Andere auch mal ein Auge zudrücken..
Ich denke oft ist es einfacher einen amtlichen Fischereischein zu erhalten, als ein Prüfungszeugnis.
Das beides möglich ist und auch Fälschungen im Umlauf sind ist ja wohl bekannt.
Ich weiß gar nicht ob man so etwas schreiben sollte.#c


Insgesamt ist es aber traurig, was da Deutschland an Einigkeit leistete.
(Auch das ein fehlender Arbeitsnachweis der Bundesverbände.)

Einst sollten Prüfung und Fischereischein ja wechselwirksam Anerkennung finden, egal aus welchem Bundesland der Angler stammt.
Spätestens seit der Wende wird es immer komplizierter.

Angelt man an der Küste brauchst Du in Niedersachsen nichts, in S.H dann aber schon den Fischereischein und eine extra Jahresabgabe für S.H,
M.v.P ist da ehrlicher, dort brauchst Du Fischereischein und Angelscheine.
Was nun die Prüfungs und Fischereischeinpflicht betrifft, geht es ja weiter.
Niedersachsen schreibt gar nichts vor, die beiden Anderen schreiben es zwar vor, bieten dann aber wieder Ausnahmeregelungen für Urlauber an.
Das scheint Ihnen also selbst dann doch gar nicht so wichtig zu sein, wenn man Ausnahmen zulässt.

Was die gegenseitige Anerkennung der Prüfungen betrifft ist es kaum besser.
Ich blick kaum noch durch, was anerkannt wird.
Stichtage und ob in der DDR, nun Raubfisch oder Friedfischscheine vorhanden waren, sollen bei Anerkennung berücksichtigt werden.
Dann sollen die in M.V.P abgelegten Blitzkurse nicht anerkannt werden, wobei ja auch daheim eine Lehrgangspflicht gar nicht besteht und Ausnahmen vom L.V gesucht werden.
Das Ganze ist ein Albtraum, der eher immer schlimmer wird.

Drei Bundesländer liegen an der Küste und zeigen das Deutschland einig Vaterland wenigstens für Angler ein Witz ist.
Wer da durch Umzug zwischen die Räder kommt, ist oft nicht zu beneiden.
Weil er darauf angewiesen ist das in seiner Neuen Heimat die Leute versuchen wollen Ihm zu helfen.
Bedeutet die müssen dann Sonderregelungen, Stichtage kennen oder einfach ein Auge zudrücken wollen.
Letzteres ist aber keine Lösung.....

Oft bietet sich dann einfach das Ablegen der Prüfung an, wenn Vorbereitungskurs und Ort eben nicht vorgeschrieben sind.
Das ist für erfahrene Angler oft in 15 Minuten erledigt und kann Sinn machen wenn nur die reine Prüfungsgebühr berechnet wird.
Das kann dann die Lösung sein.

Wobei ich ja nur auf die 3 Küstenländer einging und selbst dabei die Stadtsaaten Bremen und H.H auch noch unterschlug.

Man sollte meinen das der Einfluss der Bundesgesetze ähnliche Landesgesetze einfordern würden.
Aber das scheint eben für Angler nicht so zu sein.
Für uns ist es so als wenn wir in einem losen Zusammenschluss ähnlich der E.U leben, aber eben nicht in einem Land.

Das Doofe daran, wir leben immer weniger regional an einem Ort.
Ich erinnere mich noch gut an Jemanden der in NRW seinen 1 Wohnsitz hatte, in der Woche aber in Bremen stationiert war und dann in Niedersachsen nach der Arbeit als "sinnvolle" Freizeitgestaltung Kurs und Prüfung machte.
Rechtlich war das so nicht machbar....was für ein Wahnsinn.
Wer in NRW gemeldet ist, hat dort auch seine Prüfung abzulegen.
Das ist sicher als Antwort auf Aufweichungen in anderen B.L gemacht worden.
Seit dem weiß ich als Lehrgangsleiter, das man immer erst fragen muss, ob Jemand seinen 1. Wohnsitz im deutschen Ausland hat.
 

kursleiter

New Member
AW: Deutschland, uneinig Vaterland. mal wieder 'n angler unter die räder gekommen?

Hallo Bernd,

das Gestrüpp könnte man lichten: erster Schritt die bundesweite Anerkennung der Fischereischeine.

Gruß kursleiter
 

Jose

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AW: Deutschland, uneinig Vaterland. mal wieder 'n angler unter die räder gekommen?

ist schon ein wirrwarr.
aber schön zu sehen, dass ich nicht alleine bin #d
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Deutschland, uneinig Vaterland. mal wieder 'n angler unter die räder gekommen?

Hallo Bernd,

das Gestrüpp könnte man lichten: erster Schritt die bundesweite Anerkennung der Fischereischeine.

Gruß kursleiter

Rechtlich ist die doch zwischen den Bundesländern längst geregelt festgelegt.:)
(Wobei erste B.L nun beginnen eigene zusätzliche Gebühren zu verlangen)

Probleme treten eher auf, wenn Eigentümer wegen der Unterschiedlichen "Bedingungen" aus Angst/Erfahrung weitere Dinge einfordern.
So wie eben in meiner Ecke, dann Prüfungsausweis und Vereinsmitgliedschaft gefordert wird.
Ein Fischereischein reicht hier nicht, weil ohne Bedeutung.
Sorry das man dann auch dem Kreuz auf einem hier bedeutungslosen Papier, wenig Beachtung schenkt.

Das erscheint übertrieben, ohne Frage.
Aber letzteres ist nur meine Meinung, die eben nicht zählt wenn Mehrheiten das so beschließen.

Es gab halt schon zu viele Vorfälle, mit Anglern die es eben anders kannten, vor allen mit Anglern die eher in "freien" Gewässern angelten.
Dort ist vieles halt kaum überwacht und wenn doch, wird es rechtlich aber "milde" verfolgt.
Hier aber sind es die Vereine selbst die das überwachen und eben "Kleinigkeiten" eher als Schädigung aller Mitglieder betrachten.(Müll, Fangbegrenzung, weitere Rute, Schonzeiten, Mindestmaß...)

Die Strafe ist dann recht früh nicht mehr Angeln zu können, was deutlich mehr ist, als die "Milde" des Gesetzgebers.

(Übrings: Auch wenn es so etwas wie die Prüfung im Ausland nicht gibt, habe ich dort schon erlebt das man Vorteile hat, wenn man nachweist das man in einem deutschen Angelverein ist.
Die Prüfung ist da dann Papier, Fischereischein und Vereinszugehörigkeit kennen Sie auch im Ausland.
Auch dort gibt es oft Angelvereine.)
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Deutschland, uneinig Vaterland. mal wieder 'n angler unter die räder gekommen?

das Gestrüpp könnte man lichten: erster Schritt die bundesweite Anerkennung der Fischereischeine.

D'accord

Als zweiten Schritt, diesen "geprüfter Angler" Mumpitz ein-für allemal ad adcta legen.

Mir will nicht in den Kopf,das in D am simplen Fischfang quasi höhere Anforderungen gestellt werden,als z.B. bei der Kindererziehung.

D tickt da eindeutig neben der Spur
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Deutschland, uneinig Vaterland. mal wieder 'n angler unter die räder gekommen?

Mir will nicht in den Kopf,das in D am simplen Fischfang quasi höhere Anforderungen gestellt werden,als z.B. bei der Kindererziehung.

D tickt da eindeutig neben der Spur

Hallo,

das ist aber in anderen "Sparten" ähnlich.
Um eine Wildsau im Zoo abzuschrubben mußt Du geprüfter Tierpfleger sein (nichts gegen Tierpfleger) um ein Kind zu baden (oder auch erziehen) braucht niemand einen Befähigungsnachweis, da wird unterstellt, daß das jeder kann.

Gruß

Lajos
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Deutschland, uneinig Vaterland. mal wieder 'n angler unter die räder gekommen?

. Niemand ist je auf die Idee gekommen, bei Änderung von Ausbildung und Prüfung, alle älteren Führerscheininhaber zum Update ihrer Ausbildung und zur neuen Prüfung zu verdonnern.

Mit uns Anglern wird das gemacht.

Gruß kursleiter


Hallo,

stimmt so nicht ganz, zumindest in Bayern nicht.
1970 wurde bei uns die staatliche Fischerprüfung eingeführt.
Alle Angler die vorher einen Jahresfischereischein hatten galten als sogenannte "Altfischer" (hieß tatsächlich so) und waren und sind auch heute noch von der Prüfungspflicht befreit.

Gruß

Lajos
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Deutschland, uneinig Vaterland. mal wieder 'n angler unter die räder gekommen?

Diese Regelung gibt es in, soweit ich weiß, in allen "alten" Bundesländern, je nach Bundesland irgendwann in den 70ern. Das Problem aber ist, man bekommt den Fischereischein aber wenn man versucht in einen Verein einzutreten, dann wird das Prüfungszeugnis verlangt.
 

Peter21

Member
AW: Deutschland, uneinig Vaterland. mal wieder 'n angler unter die räder gekommen?

Ich habe einen Kurs besucht. Kosten 70€ + 50€ für die Prüfung. 350 Fragen, 3 von ~45 Fischen, 1 von 10 Routen bauen (NRW).
Der Angelschein/Prüfung war ein Witz! Die Fragen kann man legal aus dem Netz laden und hat man in ein paar Tagen lernen auf Klo intus[emoji23]
Der Sinn ist, dass man sich korrekt am Wasser verhält und einige Hohlbirnen nicht auf die Idee kommen aus Langeweile Zement ins Wasser zu kippen. Ansonsten kann man nach solch einem Lehrgang nicht angeln!
Ich habe aber welche kennengelernt, die seit Jahren angeln können, aber Kopftechnisch leider nicht auf der Höhe sind.
 

Brummel

Wathosenschlitzerfinder
AW: Deutschland, uneinig Vaterland. mal wieder 'n angler unter die räder gekommen?

@Peter #6,

genau so läuft das auch hier ab, nur etwa halb so teuer wie bei Euch.
Die Fragen die am "Prüfungstermin:q" gestellt werden bekommt man beim ..., ähm, Kursleiter|bigeyes.
 

capri2

Der, der auf den Wels wartet
AW: Deutschland, uneinig Vaterland. mal wieder 'n angler unter die räder gekommen?

Mhhh in BaWü hat der Schein mit Prüfung knapp 200 gekostet..
30h Sachkunde Pflicht.. wer nicht da war zum abzeichnen und die nicht nachholen konnte bekam den Nachweiß nicht!
Bei der Prüfung wurde penibel auf 1 Sitzplatz Abstand geachtet und genau auf die Finger geschaut.. Manche waren zum 3. mal schon da.. (was ich nicht verstehe)
 
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