Die Auswirkung von Tierschutzgesetz und bayerischem Fischereigesetz auf Gewässeranpachtungen

fishhawk

Well-Known Member
Was mich wundert, ist wirklich, dass im naturschutzgeprägten Bayern die Angler ähh Naturschützer den Schutz der Gewässer/ Natur nicht nachvollziehen bzw. akzeptieren wollen/ können!

Seltsam, dass gerade jemand wie Du jetzt Angler mit Naturschützern gleichsetzt.

Sonst wurde doch immer klar getrennt Angler oder Verbände oder Bewirtschafter.

Und den den Bewirtschaftern geht es ja darum, mehr Erlaubnisscheine verkaufe zu können um mehr Einnahmen zu erzielen.

Das wirkt sich schon auf den Wert des Fischereirechts aus.

Von den Verbänden hab ich bisher keine Einwände gehört.
 

Lajos1

Well-Known Member
Was mich wundert, ist wirklich, dass im naturschutzgeprägten Bayern die Angler ähh Naturschützer den Schutz der Gewässer/ Natur nicht nachvollziehen bzw. akzeptieren wollen/ können!

Hallo,

na ja, so schlimm ist es auch wieder nicht bei uns. Wenn ich so zurückblicke; es hat sich nicht so viel verändert in den letzten 50 Jahren. Wir haben zwar 1990 das sogenannte "Abknüppelgebot" (das sowieso keinen interessiert) bekommen, aber groß geändert hat sich auch ansonsten kaum was.

Petri Heil

Lajos
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Seltsam, dass gerade jemand wie Du jetzt Angler mit Naturschützern gleichsetzt.

Sonst wurde doch immer klar getrennt Angler oder Verbände oder Bewirtschafter.

Ich trenne auch weiterhin! Schau doch wer hier überwiegend diskutiert- Angler oder Verbandler/ Bewirtschafter/ Naturschützer?
 

fishhawk

Well-Known Member
Ich trenne auch weiterhin!

dann ist diese Aussage aber ziemlich irreführend:

dass im naturschutzgeprägten Bayern die Angler ähh Naturschützer

Klingt schon eher, als ob da alle Bayern über eine Kamm geschoren würden.

Übrigens wäre die Vision, dass in D jedermann ohne Papiere jederzeit ohne Beschränkungen an jedem Gewässer angeln dürfte für mich persönlich eher ne Horror- als ne Wunschvorstellung.

Aber das ist halt meine persönliche Meinung.

Wenn ich mich für manche Zeitgenossen damit als "Angler" disqualifiziert habe, kann ich das ab.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Klingt schon eher, als ob da alle Bayern über eine Kamm geschoren würden.

Übrigens wäre die Vision, dass in D jedermann ohne Papiere jederzeit ohne Beschränkungen an jedem Gewässer angeln dürfte für mich persönlich eher ne Horror- als ne Wunschvorstellung.

Aber das ist halt meine persönliche Meinung.

Wenn ich mich für manche Zeitgenossen damit als "Angler" disqualifiziert habe, kann ich das ab.

Ich habe doch nur vom naturschutzgeprägten Bayern gesprochen- ist das verwerflich oder warum fragst Du, ob ich alle über einen Kamm schere? Ist das etwa in Deinen Augen eine Beleidigung?

Auch verstehe ich nicht, dass Du jetzt den freien Zugang zu den Gewässern in Bezug auf meine Aussage reininterpretierst. Habe ich weder gefordert noch eine Beschränkung kritisiert, sondern lediglich mein Erstaunen zum Ausdruck gebracht, dass es kritisiert wird.

Für mich ist höchstens die Regelung als solches zu kritisieren und ich bin da bei willmalwassagen. Als direkt Betroffener würde ich das sicherlich rechtlich prüfen lassen, ggf. auch die dazugehörige Verordnung. In meinen Augen nur haltbar, wenn die nicht überprüft und somit als gegeben hingenommen wird. Nach der Argumentation muss es auch eine Begrenzung für alle anderen Nutzer der Gewässer in Bayern geben (Badegäste etc.). Lediglich die Entnahme darf/ kann geregelt werden- oder wie will man das glaubhaft begründen? Nur über die Ausgabe von Tageskarten droht jedem Gewässer in Bayern der Kollaps?

Insofern bin ich tatsächlich dankbar, dass so ein Thema mal hinterfragt wird und es jemanden gibt, der diese Regelung nicht einfach hinnehmen will und zumindest hinterfragt!
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Also was bin ich deiner Meinung nach?

Das beantworte ich lieber nicht, denn ich weiß nicht mehr ob der Satz, den ich vor Augen habe, nicht in einer PN von Dir stand. Nachher bekomme ich wieder böse Schreiben, weil ich aus irgendeiner PN etwas veröffentlicht habe. Ne, lass mal lieber...
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

ich nur geschrieben, dass deine Aussage
die Angler ähh Naturschützer
ziemlich irreführend klingt.

Wenn du das ganz anders gemeint hast, darfst du das gerne richtigstellen.

Auch verstehe ich nicht, dass Du jetzt den freien Zugang zu den Gewässern in Bezug auf meine Aussage reininterpretierst.

Kann man hier eigentlich mal seine persönliche Meinung schreiben, ohne dass du das sofort auf dich beziehst?

Und natürlich kann man die Regelung hinterfragen oder sogar rechtlich überprüfen lassen. Hab ich ja mehrmals geschrieben.

Und angeblich hat ja ein user hier schon eine Klage laufen, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Abschaffung der bisherigen Regelungen führen wird.

Ob es wirklich so kommt kann ich natürlich beurteilen.

Und was das in der Folge für Änderungen brächte auch nicht.
 

fishhawk

Well-Known Member
Lediglich die Entnahme darf/ kann geregelt werden- oder wie will man das glaubhaft begründen?

Das heißt dann, dass in Zukunft Erlaubnisscheine nicht mehr pro Tag/Woche etc. gelten, sondern so solange, bis die zulässigen Höchstfangmengen ausgeschöpft worden sind, oder verstehe ich das falsch?
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Ja, das verstehst Du falsch, hast aber noch zwei Versuche- und ich denke mit ein wenig Anstrengung erreichst Du das Ziel....
 

fishhawk

Well-Known Member
Nach der Argumentation muss es auch eine Begrenzung für alle anderen Nutzer der Gewässer in Bayern geben (Badegäste etc.).

Heißt das, dass dann für alle bayerischen Gewässer mit Bade- / Bootsverbot auch ein Angelverbot gelten müsste?

Würde ich jetzt nichts von halten.
 

Minimax

Machine-Gun-Mini
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Heißt das, dass dann für alle bayerischen Gewässer mit Bade- / Bootsverbot auch ein Angelverbot gelten müsste?

Würde ich jetzt nichts von halten.

Warum sollte es? Es geht doch um die Begründung! In dem Fall wird der Zugang beschränkt, jedoch nur für Angler und nicht explizit die Entnahme über die Biomasse geregelt, wie es sein sollte.

Aber ich denke übrigens, dass auch Angler bei der Ausführung ihres Hobbies nicht baden dürfen, wenn ein Badeverbot vorliegt. Oder gibt es da in Bayern Ausnahen für Angler? Gruß vom Schmied! ;-)
 

Laichzeit

Well-Known Member
Ist halt eine von vielen Möglichkeiten, den Fischfang zu regulieren, sicher nicht die Beste.
Als anderes Beispiel, für die Bayerische Seenfischerei werden auch keine festen Quoten in kg oder Tonnen pro Gewässer vergeben, die Entnahme der Biomasse wird stattdessen über die Art und Menge der Fanggeräte geregelt. Wenn man direkt die entnommene Biomasse kontrollieren möchte, ist das viel schwieriger als z.B. bei Netzen oder Erlaubniskarten abzuzählen.
 

Fischer am Inn

Active Member
Hallo miteinander

die Fischereifachberatung sieht ja über die Fangliste was entnommen wurde und dementsprechend werden dann die Festsetzungen für den neuen Erlaubnisschein getroffen.

Servus
Fischer am Inn
 

Fischer am Inn

Active Member
Hallo Smithie
Hallo miteinander

Bei uns hier sieht die Fachberatung keine Fangliste...

Rein formalgesehen laufen alle Maßnahmen über die Untere Fischereibehörde (=Kreisverwaltungsbehörde=Landratsamt bzw. Stadtverwaltung). Die Fanglisten als auch die Besatzlisten werden im Normalfall mit dem Antrag auf Genehmigung für die neuen Erlaubnisscheine abgegeben.

Die Untere Fischereibehörde und damit auch Fischereifachberatung bestimmen im Einzelfall welche Unterlagen sie benötigen um ihre Entscheidung treffen zu können. Und dabei ist zu berücksichtigen, dass man mit der Genehmigung ja nicht bei Null anfängt. Meist läuft das ja über Jahre gleich ab. Da wird nicht viel geprüft.

Nur wenn neue Sachverhalte auftreten dann sieht die Sache anders aus.

Servus
Fischer am Inn
 
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