smithie
Well-Known Member
Ich formuliere umHallo Smithie
Hallo miteinander
Rein formalgesehen laufen alle Maßnahmen über die Untere Fischereibehörde (=Kreisverwaltungsbehörde=Landratsamt bzw. Stadtverwaltung). Die Fanglisten als auch die Besatzlisten werden im Normalfall mit dem Antrag auf Genehmigung für die neuen Erlaubnisscheine abgegeben.
Die Untere Fischereibehörde und damit auch Fischereifachberatung bestimmen im Einzelfall welche Unterlagen sie benötigen um ihre Entscheidung treffen zu können. Und dabei ist zu berücksichtigen, dass man mit der Genehmigung ja nicht bei Null anfängt. Meist läuft das ja über Jahre gleich ab. Da wird nicht viel geprüft.
Nur wenn neue Sachverhalte auftreten dann sieht die Sache anders aus.
Servus
Fischer am Inn
Bei uns hat weder die Untere Fischereibehörde, noch die Fischereifachberatung je eine Fangliste gefordert, gesehen, ...
Bisher wurde eine Erhöhung von Jahreskarten rein über einen formlosen Antrag mit Nennung Gewässer, Größe etc. gemacht und auch genehmigt.
Bei den neuen Erlaubnisscheinen wir lediglich darauf geachtet, dass die Anzahl zur genehmigten Anzahl passt.