Die Auswirkung von Tierschutzgesetz und bayerischem Fischereigesetz auf Gewässeranpachtungen

smithie

Well-Known Member
Hallo Smithie
Hallo miteinander



Rein formalgesehen laufen alle Maßnahmen über die Untere Fischereibehörde (=Kreisverwaltungsbehörde=Landratsamt bzw. Stadtverwaltung). Die Fanglisten als auch die Besatzlisten werden im Normalfall mit dem Antrag auf Genehmigung für die neuen Erlaubnisscheine abgegeben.

Die Untere Fischereibehörde und damit auch Fischereifachberatung bestimmen im Einzelfall welche Unterlagen sie benötigen um ihre Entscheidung treffen zu können. Und dabei ist zu berücksichtigen, dass man mit der Genehmigung ja nicht bei Null anfängt. Meist läuft das ja über Jahre gleich ab. Da wird nicht viel geprüft.

Nur wenn neue Sachverhalte auftreten dann sieht die Sache anders aus.

Servus
Fischer am Inn
Ich formuliere um :)

Bei uns hat weder die Untere Fischereibehörde, noch die Fischereifachberatung je eine Fangliste gefordert, gesehen, ...
Bisher wurde eine Erhöhung von Jahreskarten rein über einen formlosen Antrag mit Nennung Gewässer, Größe etc. gemacht und auch genehmigt.
Bei den neuen Erlaubnisscheinen wir lediglich darauf geachtet, dass die Anzahl zur genehmigten Anzahl passt.
 

smithie

Well-Known Member
Selbst bei neu hinzugekommenen Gewässern wurde nix angefordert.

Scheint wie immer bei Behörden unterschiedlich gemacht zu werden - wobei ich mich in dem Fall auch gar nicht beschweren will :)
 

fishhawk

Well-Known Member
In dem Fall wird der Zugang beschränkt, jedoch nur für Angler

Klingt auch wieder irreführend, denn ans Wasser dürfen ja alle, nur angeln darf halt nicht jeder.

Wenn Angler eingeschränkt werden, sollen aus Gleichheitsgründen also auch andere Nutzer eingeschränkt werden, wenn andere Nutzer eingeschränkt werden Angler aber nicht. Diese Art von Logik kenne ich ähnlich auch von Frauenbeauftragten. :)

Das System, dass nur die entnommene Biomasse entscheidend ist, hab ich im Ausland schon erlebt.
Da musste man dann "fish-marker" erwerben. Wenn ein Fisch entnommen wurde, musste er mit diesem marker gekennzeichnet werden, der dann wertlos wurde. Wenn kein einsatzbereiter marker mehr vorhanden war, musste man das Angeln einstellen.

In manchen Forellenseen in D soll ja auch nach Kilo abgerechnet werden.

Mir ist aber lieber Angelzeit zu erwerben, als ne bestimmte Anzahl Biomasse.
 
Was soll da an Information weitergegebe werden? Die Fachberater haben genau diese Auskunft gegeben.
Wir haben keine Probleme mehr weil wir eine Ringkarte haben. Begehung und Fangstatistik über 10 Jahre vorgelegt und alles war OK.
 

Fischer am Inn

Active Member
Hallo willmalwassagen

Was soll da an Information weitergegebe werden? Die Fachberater haben genau diese Auskunft gegeben.
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Wenn Deine erste Aussage richtig ist, dann sabotiert die Fachberatung den korrekten Vollzug des Gesetztes. Ich beabsichtige dieser Sache nachzugehen, die Aufsichtsbehörde und ggflls. die Staatsanwaltschaft einzubeziehen. Darum nochmals die Frage:

Welche Behörde genau (Name).

Servus
Fischer am Inn
 
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