Die Fischereiabgabe in Schleswig- Holstein

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Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Moin zusammen,

ich trenne dieses Thema mal von Anglerdemo ein wenig ab, da ich hier ja (mit Unterstützung einiger anderer Angler) als Privatperson aktiv bin.

Im letzten Jahr habe ich mich einmal intensiv mit den Zuwendungen aus der Fischereiabgabe und dem Fischereiabgabeausschuss auseinandergesetzt.

Zusammenfassendkann ich heute behaupten, dass wir Angler auch hier unfair behandelt werden und ich die Frage stellen muss, ob das alles verfassungsrechtlich sauber abläuft. Zahlen dürfen wir Angler die Fischereiabgabe selbstverständlich- doch was haben wir davon? Die Antwort ist einfach- NICHTS! Die Zuwendungen aus der Fischereiabgabe scheinen ein Selbstbedienungsladen für einige wenige Verbände zu sein!

Ich habe die Politik in diesem Land über meine Bedenken informiert, den Landesrechnungshof angeschrieben und Widerspruch gegen die Zahlung eingereicht. Man scheint sich keiner Schuld bewusst und so gibt es nur den Weg der Überprüfung durch ein ordentliches Gericht, in diesem Fall das Verwaltungsgericht Schleswig.

Jetzt habe ich als Privatperson eine Feststellungsklage auf den Weg gebracht. Es wird sicherlich Monate oder gar Jahre dauern, aber dann werden wir sehen, ob nur wir Angler für allgemeine Naturschutzmaßnahmen an Gewässern bezahlen müssen oder ob das nicht doch eine Aufgabe der Allgemeinheit sein muss.

Viele andere Punkte aus der Klagebegründung, werden sicherlich vor Gericht geklärt werden.

Ich habe zuvor den Kontakt mit den Verantwortlichen gesucht, um hier eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und die für den Tourismus und die Angler in Schleswig-Holstein wichtige Studie zum Angeln doch noch aus der Fischereiabgabe finanziert zu bekommen. Es geht hierbei um Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen, es geht um eine Tradition und um unser aller liebstes Hobby. Leider sieht man bis heute hier anscheinend keine Notwendigkeit, die Studie aus der Fischereiabgabe zu finanzieren und bezahlt lieber fragwürdige Projekte, wie die Anschaffung eines "PickUp" für den Verband der Teichwirte und Binnenfischer.

Sicherlich werden für die Natur wichtige Projekte aus der Fischereiabgabe finanziert, zum Beispiel der Besatz mit bedrohten Fischarten, die jedoch für Angler ganzjährig geschont sind und somit sollten in meinen Augen auch Projekte dieser Art aus Steuergeldern finanziert werden, Sieht man also aus Sicht des Naturschutzes diese Notwendigkeit, kann das doch kein Problem sein, hierfür entsprechende Mittel aus dem Landeshaushalt und nicht aus der Fischereiabgabe bereit zu stellen, oder?

Leider werden auch häufig nur die Symptome behandelt, aber nicht die Ursachen beseitigt, zum Beispiel beim Aal. Es wird von unserem Geld massiv besetzt und besetzt, doch ist es für mich zumindest fraglich, wenn man an anderer Stelle den illegalen Glasaalfang nicht massiv bekämpft oder Fließgewässer durchgängig macht. Ja, der Aal muss erhalten werden, da diese Fischart massiv gefährdet ist- doch welchen Anteil haben an dieser Situation die Angler und warum bezahlen wir diese Besatzmaßnahmen, wenn man auf der anderen Seite sogar Beschränkungen für Angler beim Aalfang einführt?

Demnach blieb mir nur noch der Weg der Klage. Es geht mir hier nicht um die 10.- Euro im Jahr, sondern ausschließlich um eine verfassungskonforme Verwendung- wenn alle Angler die Fischereiabgabe Jahr für Jahr zahlen, sollten auch alle Angler hiervon partizipieren. Oder wie will man mir erklären, dass von der Fischereiabgabe Verbandsgewässer besetzt werden, jedoch Anglern teilweise der Zugang verwehrt wird oder durch die Zugehörigkeit zum falschen Verband Erlaubniskarten nur zu völlig überzogenen Preisen angeboten werden?

Was hat ein Meeresangler, der einmal im Jahr im Urlaub eine Tour mit einem Kleinboot auf der Ostsee unternimmt und hierfür die FIschereiabgabe bezahlen muss, mit einer Studie für "Otterausstiege aus Netzen der Binnenfischerei" zu tun? Ich denke auf diese Frage gibt es nur eine Antwort- NICHTS!

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Gelöschtes Mitglied 11191

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nicht nur das ich in S-H die abgabe zusätzlich zu meiner berliner Abgabe...von 21 € zahlen soll hat mich an einen anderen Urlaubsort gebracht ...ok ich zahle mehr benzin durch den weiteren weg spare aber an dem Ferienhaus diese summe und shit auf die 10 euro mir geht es ums Prinzip....
 
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Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Es geht mir hier ausschließlich um die Verwendung der Fischereiabgabe und eine Überprüfung durch ein ordentliches Gericht. Wenn also alles einwandfrei ist, wird es das Gericht bestätigen und niemand muss sich Sorgen machen. Sieht das Gericht jedoch Bedenken, ist es wohl gerecht, dass hier Änderungen herbeigeführt werden müssen!

Ich kämpfe für Fairness und Gerechtigkeit und dieser Linie bleibe ich treu. Dazu gehört auch das Hinterfragen solcher Sonderabgaben und wenn die Behörden/ Politik das Thema als nicht wichtig empfinden, muss man sich halt andere Wege suchen.
 

Laichzeit

Well-Known Member
Zusammenfassendkann ich heute behaupten, dass wir Angler auch hier unfair behandelt werden und ich die Frage stellen muss, ob das alles verfassungsrechtlich sauber abläuft. Zahlen dürfen wir Angler die Fischereiabgabe selbstverständlich- doch was haben wir davon? Die Antwort ist einfach- NICHTS! Die Zuwendungen aus der Fischereiabgabe scheinen ein Selbstbedienungsladen für einige wenige Verbände zu sein!

Besonders frech ist, dass in den meisten (oder allen?) Bundesländern niemand eine jährliche, öffentlich einsehbare Auskunft gibt, was mit der Fischereiabgabe genau finanziert wird. Wer sitzt in den Gremien, welche Anträge werden abgelehnt, welchen wird zugesprochen?
Meiner Meinung gehört zu einer zweckgebundenen Abgabe auch ein jährliches feedback für die Beitragszahler.
 
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Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Die waren in Kiel auch nicht erfreut, dass ich eine detaillierte Aufstellung angefordert habe. Es gab so Dinge wie Wettbewerbsrecht, Datenschutz etc. , was ich aber alles "entkräften" konnte. Heute weiß ich warum...
 
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Gelöschtes Mitglied 11191

Guest
Es geht mir hier ausschließlich um die Verwendung der Fischereiabgabe und eine Überprüfung durch ein ordentliches Gericht. Wenn also alles einwandfrei ist, wird es das Gericht bestätigen und niemand muss sich Sorgen machen. Sieht das Gericht jedoch Bedenken, ist es wohl gerecht, dass hier Änderungen herbeigeführt werden müssen!

Ich kämpfe für Fairness und Gerechtigkeit und dieser Linie bleibe ich treu. Dazu gehört auch das Hinterfragen solcher Sonderabgaben und wenn die Behörden/ Politik das Thema als nicht wichtig empfinden, muss man sich halt andere Wege suchen.
habt ihr denn jemals erlebt das irgendeine abgabe zweckgebunden ist in unserem Staat???wenn ja glaubt ihr an den weihnachtsmann und Osterhase!!!!

zumal die S-H ler die Abgabe ja gar nicht zahlen müssen
 
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Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Natürlich zahlen wir in SH die Abgabe, jeder der hier angeln möchte! Eine Sonderabgabe mit Finanzierungsbedarf muss immer zweckgebunden sein, das ist vom BVG genau vorgegeben. Selbst der Kreis der Abgabepflichtigen ist sehr genau definiert (Gruppenhomogenität)
 
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Gelöschtes Mitglied 11191

Guest
Natürlich zahlen wir in SH die Abgabe, jeder der hier angeln möchte! Eine Sonderabgabe mit Finanzierungsbedarf muss immer zweckgebunden sein, das ist vom BVG genau vorgegeben. Selbst der Kreis der Abgabepflichtigen ist sehr genau definiert (Gruppenhomogenität)
also wie ich die letzten jahre auf fehmarn war war das anders
 
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Gelöschte Mitglieder 12701

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Nein, wir in SH zahlen die Abgabe schon ewig. Neu ist seit 2013 (?), dass auch die auswärtigen Angler die Abgabe bezahlen müssen
 

Kolja Kreder

Mitglied
habt ihr denn jemals erlebt das irgendeine abgabe zweckgebunden ist in unserem Staat???wenn ja glaubt ihr an den weihnachtsmann und Osterhase!!!!

zumal die S-H ler die Abgabe ja gar nicht zahlen müssen
Die Fischereiabgabe ist keine zweckungebundene Steuer. Die Fischereiabgabe ist eine so genannte Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion. Derartige Abgaben, die nur eine bestimmte Gruppe von Bürgern betrifft wurde durch das BVerfG zwar als grundsätzlich rechtmäßig anerkannt, aber nur dann, wenn sie strengen Anforderungen genügt. Hierzu gehört u.a. die Anforderung, dass sie der Gruppe, von der sie erhoben wird zumindest mittelbar wieder zufließen muss. Sie ist damit definitiv zweckgebunden! - Wäre sie das nicht, wäre sie verfassungswidrig.
 

rheinfischer70

Well-Known Member
Habt ihr schon mal versucht, Einblick in die Kasse des Vereinsvorstands zu bekommen? In der Regel, nicht immer, wird das mit Misstrauen und Wutanfällen quittiert, da oft schlampig und laienhaft gearbeitet wird.

Oder schau mal nach, wo die Verbandsbeiträge nach Einnahmen und Ausgaben aufgeschlüsselt sind. Wieviel bekommt welcher Repräsentant und wieviel wird wirklich fürs Angeln ausgegeben?
Vielleicht fragt mal jemand, welches Gehalt unsere Fr. Dr. bekommt.
 
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Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Habt ihr schon mal versucht, Einblick in die Kasse des Vereinsvorstands zu bekommen? In der Regel, nicht immer, wird das mit Misstrauen und Wutanfällen quittiert, da oft schlampig und laienhaft gearbeitet wird.

Diese Frage von mir auf einer JHV in meinem damaligen Verein war der Beginn meines Interesse für Angelpolitik...Ich habe damals den Verein verlassen, weil der Vorstand ein Haufen von ahnungslosen Laiendarstellern war, die sich aber für die wichtigsten Menschen im Universum hielten. Da habe ich dann lieber auf die geilsten Gewässer in meiner Umgebung verzichtet, als da noch einen Euro zu bezahlen und den Verein zu finanzieren. Die Frage nach dem Sinn von Besatz mir K2 und K3 Karpfen sowie Regenbogenforellen war Majestätsbeleidigung... Gerade mal nachgeschaut- die ahnungslosen sitzen das auch viele Jahre später noch :07_Cool
 

Kolja Kreder

Mitglied
Habt ihr schon mal versucht, Einblick in die Kasse des Vereinsvorstands zu bekommen? In der Regel, nicht immer, wird das mit Misstrauen und Wutanfällen quittiert, da oft schlampig und laienhaft gearbeitet wird.

Oder schau mal nach, wo die Verbandsbeiträge nach Einnahmen und Ausgaben aufgeschlüsselt sind. Wieviel bekommt welcher Repräsentant und wieviel wird wirklich fürs Angeln ausgegeben?
Vielleicht fragt mal jemand, welches Gehalt unsere Fr. Dr. bekommt.
Ich bin nicht als Freund von H-K bekannt. Man muss aber ehrlich bleiben. Ein Gehalt bekommt sie nicht. Sie ist ehrenamtlich unterwegs und bekommt nur eine Aufwandsentschädigung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kolja, bei uns haben die Mitglieder die Möglichkeit die Gewinn-Verlustrechnung einzusehen und auch den Bericht des Wirtschaftsprüfers. Wir beantworten auch alle Fragen dazu wahrheitsgemäß weil es sonst strafbar wäre.
 
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Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Und die Verantwortlichen für die Zweckentfremdung werden nicht sanktioniert?

Das ist nicht meine Baustelle- ich möchte nur erreichen, dass ein Gericht die Verwendung der Zuwendungen überprüft und ob alles verfassungsgemäß abläuft. Wenn das so sein sollte, muss sich ja niemand Sorgen machen. Sollte das Gericht Bedenken anmelden, wird man korrigieren müssen.

Ich wurde gestern bereits "angefeindet", u.a. im FB Messenger- ich frage mich ernsthaft warum? Man hätte jetzt Angst, dass bestimmte Projekte nicht mehr finanziert werden können, Vereine finanzielle Engpässe erleiden und Naturschutzmaßnahmen wegfallen. Ich verstehe das irgendwie nicht. Hat man teilweise Sorge, dass das Gericht die jetztige Verteilung als verfassungswidrig einstuft? Ich denke nicht, dass nur ein Verein oder Angler sich Gelder unrechtmäig aneignen möchte. Wenn alles verfassungsgerecht abläuft, darf sich doch niemand Gedanken um die Zukunft machen. Jeder sollte doch an einer gerichtlichen Klärung interessiert sein.

Wenn ich den Prozess verliere, sind alle auf der sicheren Seite. Wenn ich den Prozess gewinne, sollten sich einige Herren (und Damen) dann doch hinterfragen.

Ich möchte noch einmal klarstellen, dass es mir nicht um 10.- Euro geht! Ich möchte, dass von Anglern bezahlte Gelder auch vollständig an Angler zurückfließen. Sei es für Projekte mit Kindern, ANGELkurse, Handicapangelplätze, Marketingmaßnahmen, Fischresteentsorgungsmöglichkeiten, kostenlose Parkmöglichkeiten, verbesserte Infrastrukturen und was weiß ich nicht noch alles. Ich denke mit einer Million Euro im Jahr kann man zudem das Ansehen unseres Hobbies in der Öffentlichkeit noch steigern.

Wenn Naturschutz von Anglern so wichtig ist, werden die Verbände und Vereine sicherlich zukünftig ausreichend Möglichkeiten haben, diese Gelder an anderer Stelle einzunehmen. Sicherlich sind die Angler in den Vereinen ggf. bereit, als Naturschützer diese eventuellen Ausfälle auch durch Beitragserhöhungen auszugleichen. Schließlich sind sie in Vereinen Mitglied, die in ihrer Satzung "Naturschutz" als primäres Ziel verfolgen- ich denke da spielt dann Geld keine Rolle. So kann man dann auch erkennen, welche Angler das Thema Naturschutz ernsthaft verfolgen.
 

Meefo 46

Well-Known Member
Moin .
Wenn die Verwendung den Rechtens ist ,warum hat man dann Angst ,oder Wissen die betreffenden das da was falsch läuft dann wäre die Angst ja berechtigt.

Für mich liest sich das so das man weiß da läuft was verkehrt.
 
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