Die Fischereiabgabe in Schleswig- Holstein

G

Gelöschte Mitglieder 208211

Guest
Ich bin für die Wiedereinführung der FA in Sachsen. Aber aus einem ganz pragmatischen Grund: da wir in Sachsen diese nicht mehr bezahlen, müssen wir bei dem Erwerb von Gastangelkarten anderer Bundesländer teilweise die FA von dort bezahlen, da wir diese in Sachsen logischerweise nicht getan haben.

In Sachsen wurde die FA mit dem Fischereischein erhoben. Da dieser in Sachsen auf Lebenszeit ausgestellt wird, dürfte der Topf einer FA nicht so prall werden. Wir haben aber hier den Vorteil der Förderung durch sogenannte Braunkohlemittel. Darüber ist vieles finanzierbar, vom Anglersteg bis hin zum Parkplatz für Angler. Du brauchst nur eine gute Geschäftsstelle die sich in der Förderlandschaft auskennt und Projekte auf die Beinen stellt.
Für die Finanzierung von Projekten ist die FA in Sachsen nicht dringend notwendig, dass muss ich einräumen.

Ah, Du empfindest es also als ungerecht wenn Gastangler zu euch kommen und keine FA bezahlen, ihr aus Sachsen aber anderswo diese über die Erlaubnisscheine bezahlen müsst?
Verstehe ich dies so richtig?

Warum? Du tust doch mit der Bezahlung der FA etwas gutes. Andere Bundesländer bekommen kein Geld aus Braunkohlemittel.
Ja, die Welt ist so scheisse ungerecht.
 

Forelle2000

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Vermindern Gelder aus der FA das Guthaben des LFV oder erhöhen es diesen?

Sie vermindern oder erhöhen kein Guthaben. Es sind Durchlaufposten die einem Projekt konkret zugeordnet sind. Mein Projekt Zahnarzt: Wenn mir meine private Krankenkasse 650€ überweist, die ich bei ihr abrechne, da ich die Rechnung meines Arztes erhalten habe überweise ich diese 650€ an meinen Arzt weiter.

Diese 650€ stellen für mich keine Einnahme dar und erhöhen auch mein Guthaben nicht.

Mein Guthaben erhöht mein Gehalt.

Ich freue mich, dass Du feststellst, meine Art zu diskutieren ist witzlos und ich lege Leuten Sachen in den Mund, die sie nie gesagt haben.

Gerade erst gelesen : "Sogenannte Angelvereine und -verbände" Das ist so die Art des Schreibens die gern Beifall erhält...man arbeitet mit Vermutungen (schwarze Kassen, blanke Panik, habe ich gehört hinter vorhaltener Hande, sicher ist das so.... etc.)
 

Racklinger

Well-Known Member
Nur mal eine Bemerkung am Rande, wenn in Deutschland in Sachen Fördergelder, Steuergelder usw. alles immer mit rechten Dingen zugehen würde, dann würde es auch kein Schwarzbuch der Steuerzahler geben. Jedes Fördermittel kann Zweckentfremdet werden.
Und warum? Weil in den entscheidenden und auch kontrollierenden Gremien auch nur Menschen hocken. Und wenn sich die einig sind, dass man das Geld anderweitig besser gebrauchen kann als für den ursprünglichen Zweck......
Wenn die Richter feststellen, dass die Gelder der FA richtig verwendet wurden, dann wird alles seinen gewohnten Gang gehen.
Sehen die Richter das aber anders, dass die FA zweckentfremdet wurde und dass auch die falschen Leute sich aus dem Topf bedient haben, dann wird es Veränderung geben, um es mal so auszudrücken....
 

Forelle2000

Active Member
Ah, Du empfindest es also als ungerecht wenn Gastangler zu euch kommen und keine FA bezahlen, ihr aus Sachsen aber anderswo diese über die Erlaubnisscheine bezahlen müsst?
Verstehe ich dies so richtig?

Warum? Du tust doch mit der Bezahlung der FA etwas gutes. Andere Bundesländer bekommen kein Geld aus Braunkohlemittel.
Ja, die Welt ist so scheisse ungerecht.
Sehe ich jeden tag wennich mir unsere Strassen so anschauen...erinnert mich an die Strassen der DDR.


Wo habe ich das geschrieben, dass ich es ungerecht empfinde wenn Gastangler zu uns kommen und keine FA bezahlen? Vielleicht solltest Du mal eine Pause machen...Wo habe ich gesagt, dass ich mit der Bezahlung einer FA was gutes tue?
Ich würde am liebsten nirgendwo Steuern oder Abgaben bezahlen....rege ich aber trotzdem auf wenn z.B. Leute unberechtigt Sozialhilfe beziehen.

Und ich glaube jedes Bundesland hat so seine Besonderheiten in der Förderlandschaft....wir die Hinterlassenschaft der Braunkohle ...bei anderen ist es die Steinkohle z.B. ....Gruss ins Saarland .....

Jetzt klingst Du etwas frustriert....Sorry...
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Letztendlich muss jeder Verband/Verein eine Steuererklärung abgeben. Die über den Verein gelaufenen Projekte ob aus der FA oder sonst wo werde/müssen dort mit angegeben werden.
Werden die erhaltenen Gelder aus der Fischereiabgabe in der Steuererklärung unter Ausgaben oder Einnahmen angegeben?
 

Forelle2000

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Werden die erhaltenen Gelder aus der Fischereiabgabe in der Steuererklärung unter Ausgaben oder Einnahmen angegeben?
Ich glaube jetzt weder noch...Du musst ja in der Steuererklärung nachweisen, dass Du deinen Staus e.V. gerecht wirst und z.B. keine Gewinne erwirtschaftest. Und ich denke auch, dass Du bei vielen Projekten auch einen Eigenmittelanteil tragen musst. Dieser ist dann im Zusammenhang mit dem Projekt, dass aus der FA resultiert, zu erklären.
In dem Fall hast Du durch die FA eine Ausgabe (Eigenmittelanteil). Du bekommst für 100.000 € Fischbesatz, bekommst davon 90.000 € aus der FA gefördert und trägst 10.000 € selbst. Also Ausgabe 10.000 €. Keine Einnahme 90.000 €.
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Einnahmen, Gewinn, Aufwandsentschädigung, Zuschüsse, aber auch hinsichtlich privater Bürger, eingetragener Verein, Verband- hier wird allerhand durcheinander geschmissen.

Ich habe in Zusammenarbeit mit dem BUND schon mehrfach Unterstützung erhalten, auch von der Stadt, aber Gewinn? Im Leben nicht.

Wenn die begünstigte Person für das Projekt den geplanten Mehrwert darstellt und die Personalkosten in den bewilligen Mitteln enthalten sind, spielt das doch keine Rolle. Im Endeffekt wird hier ohnehin in der Diskussion immer nur über die Kosten philosophiert, ohne den Gegenwert zu berücksichtigen.
 

TeeHawk

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Gerade erst gelesen : "Sogenannte Angelvereine und -verbände" Das ist so die Art des Schreibens die gern Beifall erhält...man arbeitet mit Vermutungen (schwarze Kassen, blanke Panik, habe ich gehört hinter vorhaltener Hande, sicher ist das so.... etc.)

Also wenn Angeln ganz hinten in der Satzung steht und Naturschutz an vorderster Stelle, dann kann man wohl zu Recht von "Sogenannt" sprechen. Oder sehe ich das falsch. Ein Angelverein sollte ein Angelverein sein und ein Naturschutzverein ein Naturschutzverein.
 
G

Gelöschte Mitglieder 208211

Guest
Ich glaube jetzt weder noch...Du musst ja in der Steuererklärung nachweisen, dass Du deinen Staus e.V. gerecht wirst und z.B. keine Gewinne erwirtschaftest. Und ich denke auch, dass Du bei vielen Projekten auch einen Eigenmittelanteil tragen musst. Dieser ist dann im Zusammenhang mit dem Projekt, dass aus der FA resultiert, zu erklären.
In dem Fall hast Du durch die FA eine Ausgabe (Eigenmittelanteil). Du bekommst für 100.000 € Fischbesatz, bekommst davon 90.000 € aus der FA gefördert und trägst 10.000 € selbst. Also Ausgabe 10.000 €. Keine Einnahme 90.000 €.

Blödsinn.
Sicherlich darf ein e.V Gewinne erwirtschaften.
Wie soll sonst ein Verein Rücklagen bilden?
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Ich glaube jetzt weder noch...Du musst ja in der Steuererklärung nachweisen, dass Du deinen Staus e.V. gerecht wirst und z.B. keine Gewinne erwirtschaftest. Und ich denke auch, dass Du bei vielen Projekten auch einen Eigenmittelanteil tragen musst. Dieser ist dann im Zusammenhang mit dem Projekt, dass aus der FA resultiert, zu erklären.
In dem Fall hast Du durch die FA eine Ausgabe (Eigenmittelanteil). Du bekommst für 100.000 € Fischbesatz, bekommst davon 90.000 € aus der FA gefördert und trägst 10.000 € selbst. Also Ausgabe 10.000 €. Keine Einnahme 90.000 €.

Du hast meine Frage nicht beantwortet! Werden die erhaltenen Zuwendungen aus der Fischereiabgabe unter Einnahmen verbucht?
 

Forelle2000

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Auch wir hier in Sachsen sind anerkannter Naturschutzverband und auch in den Satzungen der Angelvereinen taucht das Thema Naturschutz schon prioritär mit auf. Das hat vereinsrechtliche und gemeinnützige Gründe. Mir ist es ziemlich schuppe wie sich der Verein in der Satzung nennt (bitte nicht wörtlich nehmen!) am Ende ist entscheiden was der Verein tut und macht für Angler. Und da bin ich mit meinem verband sehr zufrieden.

Was ihr euch immer so über das Thema Naturschutz aufregt. Ohne das geht es heutzutage nicht mehr, wenn Du in vielen Bereichen mitreden und ernst genommen werden willst. Mit Bildern von Müll sammelnden Anglern oder Jugendgruppen die Nistkästen am Teich aufhängen kannst Du mehr bewegen als mit einem Bild eines Anglers am See. Wir müssen etwas weg vom einseitigen Bild in der Öffentlichkeit des reinen Naturnutzers. Und angeln ist halt mehr als am Teich zu sitzen und Fische zu fangen. Viele Menschen verbinden beim "Angler", dass Bild vom pfeife rauchenden Opa auf dem Fahrrad der zum Fluss fährt und dort stundenlang regungslos da sitzt.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Blödsinn.
Sicherlich darf ein e.V Gewinne erwirtschaften.
Wie soll sonst ein Verein Rücklagen bilden?

Lass uns aber dann das Wort "Überschüsse" verwenden. Übrigens liegst Du hier natürlich richtig mit Deiner Aussage. Was viele Vereine nicht wissen, kann das auch viele Jahre später noch dazu führen, öffentliche Zuschüsse zurückzahlen zu müssen! Das wird von manchen Vereinen unterschätzt.

Ich denke jedoch, dass das Thema "Erhalt von Zuwendungen" in den Vereinen grundsätzlich in naher Zukunft eine radikale Wendung nehmen wird. So werden vermutlich noch in diesem Jahr auf alle Projekte, die gefördert werden, grundsätzlich Steuern fällig. Aber dazu zeitnah mehr Infos. Ich warte noch auf ein Schreiben der zuständigen Behörde hier oben, da ich das aktuell nur als internes Protokoll/ Gesprächsnotiz vorliegen habe. Da bin ich doch mal gespannt, wie viele Jahre rückwirkend so manches Finanzamt das ganze ggf. prüfen und berechnen wird...
 

Forelle2000

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Blödsinn.
Sicherlich darf ein e.V Gewinne erwirtschaften.
Wie soll sonst ein Verein Rücklagen bilden?

Blödsinn sind andere Sachen.

Rücklagen sind keine Gewinne!

Rücklagen müssen in der Regel sachbezogen (z.B. für den Ausbau der Vereinsheimes in 3 Jahren) sein und dürfen auch ein gewisses Maß nicht überschreiten. Gewinn machen kannst Du so viel Du willst, Rücklagen bilden sehr begrenzt.

Und noch mal, ein Verein erwirtschaftet keinen Gewinn! Ein Gewinn ist zu versteuern...Rücklagen dagegen nicht...siehe oben...
 

Forelle2000

Active Member
Lass uns aber dann das Wort "Überschüsse" verwenden. Übrigens liegst Du hier natürlich richtig mit Deiner Aussage. Was viele Vereine nicht wissen, kann das auch viele Jahre später noch dazu führen, öffentliche Zuschüsse zurückzahlen zu müssen! Das wird von manchen Vereinen unterschätzt.

Ich denke jedoch, dass das Thema "Erhalt von Zuwendungen" in den Vereinen grundsätzlich in naher Zukunft eine radikale Wendung nehmen wird. So werden vermutlich noch in diesem Jahr auf alle Projekte, die gefördert werden, grundsätzlich Steuern fällig. Aber dazu zeitnah mehr Infos. Ich warte noch auf ein Schreiben der zuständigen Behörde hier oben, da ich das aktuell nur als internes Protokoll/ Gesprächsnotiz vorliegen habe. Da bin ich doch mal gespannt, wie viele Jahre rückwirkend so manches Finanzamt das ganze ggf. prüfen und berechnen wird...

Hier liegst Du leider etwas falsch. Rücklagen sind keine Überschüsse.

Ihr immer mit Euren kryptischen Ausdruck: in naher Zukunft...radikale Wendung...vermutlich... für alle Projekte....
 
G

Gelöschte Mitglieder 208211

Guest
Blödsinn sind andere Sachen.

Rücklagen sind keine Gewinne!

Rücklagen müssen in der Regel sachbezogen (z.B. für den Ausbau der Vereinsheimes in 3 Jahren) sein und dürfen auch ein gewisses Maß nicht überschreiten. Gewinn machen kannst Du so viel Du willst, Rücklagen bilden sehr begrenzt.

Und noch mal, ein Verein erwirtschaftet keinen Gewinn! Ein Gewinn ist zu versteuern...Rücklagen dagegen nicht...siehe oben...

Sind es.
Diese Gewinne sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Die Überschüsse sind dem Vereinszweck entsprechend einzusetzen (d.h. keine Gewinnausschüttung an Mitglieder).
Bei der Bildung von Rücklagen sind bestimmte Vorschriften zu beachten.
Wenn der Verein öffentliche Mittel (zum Beispiel Zuschüsse von der Gemeinde) bekommt, können Überschüsse den Zuschuss mindern.

Dann gibt es die Besteuerungsgrenze von € 35k/ Jahr für gemeinnützige Vereine.
Danach fällt Körperschaftssteuer an.
Aus Gwinnen kann man erst Rücklagen bilden. somit sind Rücklagen wahrlich keine Gewinne.
Sie werden aber aus denen gebildet.


junge junge...
Steuerrecht solltest Du nochmal durchgehen.
 
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Forelle2000

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Das bringt uns null weiter, da das nur eine sinnlo0se schwarz-weiß Malerei ist.

Naturschutz böse, Angeln allein gut.

Na klar finde ich für alles negative und positive Beispiele. Und ?

Soll ich jetzt alternativ negative Beispiele bringen wie wir Angler uns wie Sau benehmen am Wasser? Untermaßige Fische mitnehmen und Müll ins Wasser werfen usw.? Das bringt nichts. Wir sind auch nicht alle Engel, glaubt mir das. Ich kann Dir auch täglich triumphierend schlechte und gute Beispiele für die Zusammenarbeit Naturschutz/Angeln bringen. Aber was bringt das? Aufzuzeigen wie böse alles ist oder wie gut?
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Hier liegst Du leider etwas falsch. Rücklagen sind keine Überschüsse.

Und die Rücklagen wurden unter Omas Kopfkissen gefunden oder aus Überschüssen gebildet? Man man man...Du hast übrigens meine obige Frage noch nicht beantwortet...

Ihr immer mit Euren kryptischen Ausdruck: in naher Zukunft...radikale Wendung...vermutlich... für alle Projekte....
In diesem Fall kann ich nur "vermutlich" schreiben, da es noch nicht rechtskräftig ist, jedoch hierzu eine klare Aussage Seitens eines Finanzamtes gibt.
 
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