Beides in meinen AugenSind Angler denn Naturnutzer oder Naturschützer?
Lass uns aber dann das Wort "Überschüsse" verwenden. Übrigens liegst Du hier natürlich richtig mit Deiner Aussage. Was viele Vereine nicht wissen, kann das auch viele Jahre später noch dazu führen, öffentliche Zuschüsse zurückzahlen zu müssen! Das wird von manchen Vereinen unterschätzt.
Ich denke jedoch, dass das Thema "Erhalt von Zuwendungen" in den Vereinen grundsätzlich in naher Zukunft eine radikale Wendung nehmen wird. So werden vermutlich noch in diesem Jahr auf alle Projekte, die gefördert werden, grundsätzlich Steuern fällig. Aber dazu zeitnah mehr Infos. Ich warte noch auf ein Schreiben der zuständigen Behörde hier oben, da ich das aktuell nur als internes Protokoll/ Gesprächsnotiz vorliegen habe. Da bin ich doch mal gespannt, wie viele Jahre rückwirkend so manches Finanzamt das ganze ggf. prüfen und berechnen wird...
Sind es.
Diese Gewinne sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Die Überschüsse sind dem Vereinszweck entsprechend einzusetzen (d.h. keine Gewinnausschüttung an Mitglieder).
Bei der Bildung von Rücklagen sind bestimmte Vorschriften zu beachten.
Wenn der Verein öffentliche Mittel (zum Beispiel Zuschüsse von der Gemeinde) bekommt, können Überschüsse den Zuschuss mindern.
Dann gibt es die Besteuerungsgrenze von € 35k für gemeinnützige Vereine.
Danach fällt Körperschaftssteuer an.
Aus Gwinnen kann man erst Rücklagen bilden. somit sind Rücklagen wahrlich keine Gewinne.
Sie werden aber aus denen gebildet.
junge junge...
Steuerrecht solltest Du nochmal durchgehen.
Doch, habe ich:Du hast meine Frage nicht beantwortet! Werden die erhaltenen Zuwendungen aus der Fischereiabgabe unter Einnahmen verbucht?
Ich bin kein Steuerfachanwalt und muss auch Steuerrecht nicht noch mal durchgehen. Auch bin ich kein Spezialist im Vereinsrecht.
Dafür bezahlen wir den Steuerberater.
Ich habe aber erst vor 14 tagen eine Steuererklärung abgeben für meinen Verein.
Ich kenne es anders. Und ich bin schon seit 30 Jahren in geschäftsführenden Vorständen von diversen Verbänden und Vereinen, Gewinn haben wir da noch nie gemacht(vielleicht wegen mir?), aber Rücklagen gebildet auf Anraten des Steuerberaters. Wenn mal was ist, komme ich zu dir und lass mich umfänglich beraten. Dann spare ich die 4000€ für den Steuerberater. ;-)
Auch gemeinnützige Vereine dürfen Überschüsse (Gewinne) erwirtschaften. Sie müssen dazu nur ein paar Dinge beachten:
Gemeinnützigkeit gehört zu den steuerbegünstigten Zwecken:
- Die Überschüsse sind dem Vereinszweck entsprechend einzusetzen (d.h. keine Gewinnausschüttung an Mitglieder).
- Bei der Bildung von Rücklagen sind bestimmte Vorschriften zu beachten.
- Wenn der Verein öffentliche Mittel (zum Beispiel Zuschüsse von der Gemeinde) bekommt, können Überschüsse den Zuschuss mindern.
Voraussetzungen für die Anerkennung
- Körperschaftssteuer: Einnahmen sind bis zu einem Betrag von 35.000 € jährlich steuerunschädlich (§ 64 Abs. 3 AO). Liegen die Einnahmen über dieser Grenze, entfällt die steuerliche Privilegierung, es sei denn, die Einnahmenerzielung gehört notwendigerweise zur gemeinnützigen Tätigkeit, dann liegt ein sog. Zweckbetrieb vor. In der Praxis sind lediglich die in § 66 bis § 68 AO benannten Zweckbetriebe von Bedeutung, z. B. Krankenhäuser, Wohlfahrtspflegeeinrichtungen, Wissenschaft, Bildung und Kultur unter den jeweiligen besonderen Voraussetzungen.
- Umsatzsteuer: Wenn die Körperschaft zur Erreichung ihrer gemeinnützigen Zwecke unternehmerisch tätig wird und die erbrachten Leistungen nicht nach § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, unterliegen die Leistungen der Umsatzsteuer – steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb – (zum ermäßigten Steuersatz siehe auch: § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG).
Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erfüllt sein:
Nach § 52 Abs. 2 AO sind u. a. folgende Ziele als gemeinnützig anzuerkennen (unvollständige Aufzählung):
- Die Körperschaft muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
- Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.
- Alle Voraussetzungen der Steuerbegünstigung müssen aus der Satzung ersichtlich sein. Die Satzung muss auch die Art der Zweckverwirklichung angeben.
- Die Satzung muss eine Regelung enthalten, dass das Vermögen der Körperschaft bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke auch zukünftig für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (sog. Anfallklausel).
- Die tatsächliche Geschäftsführung muss der Satzung entsprechen (§ 59 Abgabenordnung).[1]
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung
- die Förderung von Bildung und Erziehung
- die Förderung von Kunst und Kultur
- die Förderung von Völkerverständigung
- die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler und weitere
- die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde
- die Förderung des traditionellen Brauchtums (einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings)
- die Förderung des Tierschutzes
- die Förderung des Sportes
- die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (seit 1. Januar 2007)
Vermindern Gelder aus der FA das Guthaben des LFV oder erhöhen es diesen?
Lars,
was hältst Du von der Variante, Dich zunächst einmal von Leuten, die Ahnung haben, beraten zu lassen, statt einen rauszuhauen im luftleeren Raum der kompletten Unkenntnis? Für solche Postings habe ich eigentlich null Verständnis.
WEder noch - es sind zweckgebundene Mittel, die innerhalb des Projektzeitraums ins Projekt fließen müssen. Eher würde sich das Guthaben sogar erhöhen, wenn die FA abgeschafft würde, da dann Projekte wegfallen und der Eigenanteil nicht mehr aufgebracht werden muss.
Ich finde aber immer noch, dass die Diskussion in eine falsche Richtung läuft, wenn man die FA nur in Hinblick auf die Verbände betrachtet. Mangelnde Transparenz und fragwürdige Projekte (Finanzierung von Berufsfischerverbänden, etc.) finde ich persönlich viel, viel eklatanter.
Danke für die Nachhilfe. Schön das Du Wikipedia bedienen kannst. Nicht verwendetet Mittel aus dem Jahr 2018 stellen für mich keinen Gewinn dar, sondern einen Überschuss. Diesen "Überschuss" habe ich dann für 2019 sinnvoll in meine Jahresplanung zu nutzen.
Du wirst auch nie bei einem Anglerverband in der Jahresabrechnung finden: Gewinn aus 2018 z.B. 20.000 €.
Du kannst Überschüsse haben, weil z.B. ein Gewässerkauf 2018 für 20.000 € gescheitert ist und Du damit die Gelder mit nach 2019 nimmst. Dann steht da aber nicht: "Gewinn" 2018 = 20.000 €.
Das ist Praxis ohne das ich in Internet mich Wikipedia bedienen muss.
Und zum Thema Gewinn: Bitte zeig mir einen Angelverein bzw. Anglerverband der in seiner Finanzplanung 2019 festgehalten und beschlossen hat : "geplanter Gewinn aus Einnahmen ......€" .
Du scheinst Vereine nur aus Wikipedia und vom Hörensagen kennen, ist bei mir anders, ich musste schon mehr als einmal bei Verbänden diverse Steuererklärungen unterschreiben.
Bei Dir besser: Wikipedia hilf....
Rücklagen darfst Du bilden bis zu einem gewissen Maß. Ich kenne einen Verband, der hatte 400.000 € Rücklagen für einen bestimmten Zweck über viele Jahre hinweg gebildet. Das zuständige Finanzamt hat dann gesagt, jetzt zweckgebunden ausgeben oder Steuern zahlen.
Naja, Angestellte welche das Projekt durchführen müssen bezahlt werden.
Es wird ja eine Leistung erbracht. Manpower etc..
Die geht in die Abrechnung des Projektes ein. Im Grunde steigert der Verein somit erstmal seine Einnahmeseite.
Hier verschwimmen dann wieder Leistungen. Wie bereits Kolja (?) schon geschrieben hat.
Sind dann wohl sehr dynamische Abrechungsgeschichten.
Ich Frage mich auch gerade weshalb ein LFV solche Projekte annimmt wenn man keinen wirtschaftl. nutzen davon hat?
Wer macht so etwas?
Wiki nur um es Dir schwarz auf weiss zu geben.
Ich brauch keine 30 Jahre im Vereinswesen um zu wissen wie es mit Gewinnen in Vereinen etc. läuft.
Ein ÜBERSCHUSS ist ein GEWINN
Wer schreibt hier etwas vone inen geplanten Gewinn?
Und wenn...dieser Gewinn geplant ist. Der Verein darf einen Gewinn bis 34999 Euro PLANEN.
Da passiert NICHTS aber auch rein gar nichts.
Ja, bitte: dann zeig mir in der Praxis einen einzigen Angelverein der für 2019 einen Gewinn plant....ich bin gespannt.
Nochmal langsam für Dich: Hast Du das Beispiel mit dem Gewässerkauf nicht verstanden????
2018 geplatz, 2019 angestrebt und damit Deiner Meinung nach am Ende als Gewinn zu deklarieren?
Nur gut das es für dich Wikipedia gibt.
Welcher Angelverband hat den jemals einen Gewinn bis 34.999€ geplant?