Die Nase ist Fisch des Jahres 2020

Pressemitteilung des DAVF

Die Nase ist Fisch des Jahres 2020

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Nasen mit Laichausschlag. Foto: Rainer Kühnes


● Regional stark gefährdete Art mit wichtigen Funktionen im Ökosystem
● Flüsse müssen passierbar werden, damit Nasen wandern können


Die Nase (Chondrostoma nasus) ist Fisch des Jahres 2020. Anders als Forelle, Stichling oder Aal ist die Fischart Nase in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. Mit der Wahl dieser in Deutschland regional stark gefährdeten und lokal bereits verschwundenen Fischart machen der Deutsche Angelfischerverband (DAFV), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) auf eine bedrohte Fischart aufmerksam, die für Flüsse mit kiesigem bis felsigem Untergrund in der sogenannten Äschen- und Barbenregion typisch ist.

Die Nase hat ihren Namen von dem nasenähnlich geformten Aufsatz auf ihrer Oberlippe, eine Anpassung an ihre Lebensweise. Sie ist ein Friedfisch, ernährt sich von Algen, die sie von Steinen und Kiesbetten abweidet. So wie Schnecken die Glasscheiben im Aquarium putzen, so hält die Nase glatte Oberflächen im Gewässer algenfrei. Sie war noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein Fisch, der in schnell fließenden Gewässern sehr häufig vorkam, und auch „Brotfisch“ der Berufsfischer an der Donau genannt wurde. Heute sind Schwärme von hundert Fischen bereits eine Seltenheit. Weil die Laichhabitate entweder nicht mehr funktionsfähig sind oder aufgrund von Querbauwerken nicht mehr erreicht werden können, kann in geeigneten Gewässern der Besatz mit gezüchteten Jungtieren sinnvoll sein. Auch auf Verschmutzungen der Gewässer durch Schadstoffe sowie übermäßige Feinsedimenteinträge reagieren Nasen empfindlich.

„Nasen gehören wie auch die Barben zu den Karpfenfischen. Beim Abweiden der Algen von Steinen und Kies lagern sie den Gewässergrund um und verhindern damit die Bildung von Faulschlamm. Kiesbetten dienen vielen Fischarten, den Nasen und Barben aber auch den Salmoniden wie dem Lachs als Laichbetten. Nasen haben somit eine wichtige Funktion in unseren Fließgewässern. Ohne geeignete Laichhabitate können Fische nicht ablaichen und sich nicht vermehren. Für die Vermehrung der vielen Kieslaicher unter den Fischen ist ein guter Bestand an Nasen eine wichtige Voraussetzung,“ so Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes.

„Um den Schutz der Nase zu verbessern, müssen Wanderhindernisse in den Flüssen abgebaut oder passierbar gemacht werden und naturnahe Ufer, Kies- und Schotterbänke wiederhergestellt werden. Dies fordert auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie für unsere Flüsse. Nur wenn die ganze Vielfalt von Strukturen und Lebensräumen vorhanden und erreichbar ist, können sich die Fischbestände – nicht nur die der Nase – langfristig wieder erholen. Die Nase steht daher stellvertretend für die gesamte Fischartengemeinschaft“, erläutert Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz.

Zahlreiche Studien belegen, dass die Verbauung von Gewässern die wichtigste Ursache für den Rückgang der Nasenpopulationen ist. Die Schwärme erreichen keine geeigneten Laichplätze, sodass sie sich nicht mehr fortpflanzen und die Populationen überaltern. Angesichts der regional starken Bedrohung ist es dringend erforderlich, die Forderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie weiter zügig in Maßnahmen umzusetzen und die Gewässer wieder durchgängig zu machen und natürlicher zu gestalten.

Dass dies Erfolg haben kann und Nasenpopulationen sich erholen, zeigen die wenigen Beispiele, in denen ein Rückbau von Wehren stattgefunden und sich dadurch die Bestände wieder deutlich erholt haben. Die Nase kann daher als ein guter Indikator für den Erfolg von Renaturierungsmaßnahmen angesehen werden.

Hintergrund

Die Nase kommt in Mitteleuropa nördlich der Alpen bis nach Osteuropa vor. Sie ist eine zu den karpfenartigen Fischen (Cyprinidae) gehörende Art, die in der Barben- und Äschenregion großer Ströme wie der Donau oder dem Rhein vorkommt. Sie wird bis zu 50 cm groß, kann Gewichte bis 2000 g erreichen, bleibt aber im Normalfall deutlich kleiner. Mit dem scharfkantigen Unterkiefer weiden die Nasen Algen vom Bodensubstrat ab und nehmen bodenlebende Kleintiere wie Insektenlarven oder Krebstierchen auf. Das Schuppenkleid ist silbrig, am Rücken etwas dunkler und bäuchlings heller gefärbt. Typisch ist das Aufblitzen des silbrigen Schuppenkleids bei der Nahrungsaufnahme, wenn sich die Nase seitlich wegdreht, um die Algen abzuziehen. Nasen leben natürlicherweise in Schwärmen von mehreren hundert Exemplaren.

Nasen laichen im Frühjahr von März bis Mai und unternehmen dabei Wanderungen von mehreren hundert Kilometern in den Fließgewässern. Laichplätze sind flach überströmte Bereiche in kleineren Seitenbächen. Hier werden 20.000 bis 100.000 ca. 1,5 mm große Eier/Weibchen in vorher geschlagene Laichgruben abgelegt. Die Larven leben zunächst im Kieslückensystem und ziehen dann als Planktonfresser an ruhigere Gewässerstellen. Das Schlagen der Laichgruben in den flachen Gewässern ist oftmals als deutliches, lautes Plätschern zu hören, vor allem dort, wo noch hunderte Nasen gleichzeitig laichen.
 
Hallo,

ausserhalb der Schonzeiten und jenseits des Mindestmaß ist es in weiten Teilen von Deutschland nicht verboten auch Fischarten, welche im Rahmen von Wiederansiedlungsprojekten unterstützt werden, zu fangen und auch zu entnehmen. So darf man in vielen Gewässern in Deutschland Lachse, Huchen, Äschen oder auch Nasen fangen. Ich habe alle diese Arten in den letzten Jahren in Deutschland gefangen. Ob man sie dann auch entnimmt, muss jeder selber entscheiden. Ich setze sie, je nachdem wie der Bestand in dem jeweiligen Gewässer sich verhält meistens schonend zurück und auch das ist ja nicht verboten.

Natürlich gehören diese Fische in unsere Gewässer und sich für deren Erhalt einzusetzen, hat für mich mehr mit Angeln zu tun, als einfach jedes Jahr den Besatzlaster kommen zu lassen. Nasen oder Barben haben z.B. auch eine biologische Funktion im Gewässer, Algen abzuweiden, den Gewässergrund umzulagern und damit das Kieslückensystem frei von Algen und Kolmation zu halten. Davon profitieren wiederum andere Fischarten die darin Laichen, so gibt es mehr Nachkommen von z.B. Forellen und Äschen. Und das sind dann Wildfische und keine Puffforellen mit Mopskopf und verkrüppelten Bauchflossen durch die Aufzucht in Betonbecken, die noch nicht mal den ersten Winter im Gewässer überstehen.

LG,

Olaf
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Nase ist Fisch des Jahres- und bei mir werden Erinnerungen wach;

1983 machten wir Urlaub auf einem Bauernhof in der Nähe von Vilshofen und mein Vater nahm mich zum ersten Mal mit zum Angeln an den Fluss.

Mein erster Fang war eine Nase- dass es eine solche war, stellte sich aber erst später heraus weil mein Vater ihn nicht zuordnen konnte (Google Bildersuche gabs ja nicht).
!

Hallo,

ja, damals gabs auch noch gute Vorkommen.

Petri Heil

Lajos
 
Natürlich gehören diese Fische in unsere Gewässer und sich für deren Erhalt einzusetzen, hat für mich mehr mit Angeln zu tun, als einfach jedes Jahr den Besatzlaster kommen zu lassen.

Ich finde die Zuschüsse aus den Artenhilfprogrammen auch gut, aber ich frage mich, wie man die Setzlinge ohne Laster zu den betroffenen Gewässern transportieren soll?

Mit Angeln hat das aus meiner Sicht allerdings weniger zu tun, das ist Fischhege und Gewässerpflege, also Sache der Bewirtschafter. Die profitieren auch direkt von diesen Maßnahmen, Angler bestenfalls indirekt.

Ich finde es wie gesagt trotzdem gut, wenn solche Arten gefördert werden.

Ich setze sie, je nachdem wie der Bestand in dem jeweiligen Gewässer sich verhält meistens schonend zurück und auch das ist ja nicht verboten

In Bayern ggf. schon.
 
Ich finde die Zuschüsse aus den Artenhilfprogrammen auch gut, aber ich frage mich, wie man die Setzlinge ohne Laster zu den betroffenen Gewässern transportieren soll?

Mit Angeln hat das aus meiner Sicht allerdings weniger zu tun, das ist Fischhege und Gewässerpflege, also Sache der Bewirtschafter. Die profitieren auch direkt von diesen Maßnahmen, Angler bestenfalls indirekt.
Ich finde es wie gesagt trotzdem gut, wenn solche Arten gefördert werden.

Ich finde es auch richtig. Mir tut es nicht weh, wenn Gelder für solche Maßnahmen verwendet werden, von der Öffentlichkeitswirkung profitieren wir alle. Wenn besondere Arten wie Nase, Lachs, Meerforelle, etc. helfen, auf das Problem der Gewässerverbauung aufmerksam zu machen, ist das gut. DAvon profitieren ja auch die für uns Angler interessanteren Fische. Damit sage ich nicht, dass ich alle aus der FA finanzierten Projekte gut heiße (das nur der Vollständigkeit halber).

LG, Georg
 
Tröste Dich, ich hab noch nie eine gefangen ...

Das könnte man ändern.....aba erst wenn se wider frei gegeben sind bei uns.

Können wir nicht diese Diskusion über die Fördermaßnahmen gut sein lass und uns lieber daran erfreuen das die Nase bzw Essling zum Fisch des Jahres 2020 gekührt wurde. Viele werden diese Fischart zwar nicht ohne weiteres Fangen können (Vorkommen in den Flüßen bzw Regionen) dafür freuen sich die anderen umso mehr drüber.
 
Nur so nebenbei:
Bei uns wurde früher mit den Algenablagerungen von den Wehren auf Nasen gefischt. Dieser sogannte Wehrschlamm baute auf Bebauungen und Steinen auf und wurde so ca 0,5cm dick. Er wurde dann einfach abgezogen und mit viel Gefühl an der abtreibenden Pose gefischt.
Aus Erzählungen der älteren Angler war die Nase frühers der Brotfisch der Leute und maßenhaft in den Gewässern.
In den Sommermonaten kann man noch jetzt sehr schön die Nasen beim Drehen sehen,so wie die Barben in etwa. Dabei grasen sie die Algen von den Steinplatten ab.
 
Die Nase hinterlässt dabei sogar sichtbare Fraßspuren auf den Steinen. Es sieht so aus, als hätte man die Algen mit den Fingernägeln abgekratzt.
 
Hallo Markus,

Ich finde die Zuschüsse aus den Artenhilfprogrammen auch gut, aber ich frage mich, wie man die Setzlinge ohne Laster zu den betroffenen Gewässern transportieren soll?

Setzlinge aus externen Quellen sollten wenn möglich die Ausnahme, als die Regel sein. Gerade bei bedrohten Fischarten weiss man nie, ob sie den Lebensraum adaptieren, dazu kann es fatale Folgen haben genetisch zweifelhaftes Material zu besetzen. Äschen bilden z.B. genetisch einzigartige Populationen aus und das nicht nur in den verschiedenen Gewässersystemen (Rhein, Donau, Adria) sondern auch lokal innerhalb der Gewässersysteme. Geeignetes Besatzmaterial für das eigene Gewässer zu bekommen ist oft schwer oder sogar unmöglich. Die Schweiz hat den Besatz mit Äschen ganz aufgegeben, da sie nach langen Jahren feststellen mussten, das es nichts bringt.

Viele Vereine haben eigene Bruthäuser oder arbeiten mit M+S Boxen direkt im Gewässer. Da werden die Fische vermehrt die aus dem Gewässer stammen. Dazu dienen die Anstrengungen ja auch dazu die Naturverlaichung zu verbessern. Das kostet im Zweifel auch weniger als immmer vom Züchter reinzuschmeissen.
Dazu wird ja mitunter direkt fangfähig besetzt und/oder mit Fischarten die es nie in den Gewässern gab.

Mit Angeln hat das aus meiner Sicht allerdings weniger zu tun, das ist Fischhege und Gewässerpflege, also Sache der Bewirtschafter. Die profitieren auch direkt von diesen Maßnahmen, Angler bestenfalls indirekt.

Die Hege ist in Deutschland privatisiert. Im Fischereirecht ist die Planungsaufgabe "Hege" bundeseinheitlich dem Fischereiausübungsberechtigtem zugewiesen. Als Inhaber des Fischereirechtes hat man in Deutschland somit eine gesetzliche Hegeverpflichtung auf Grundlage der "guten fachlichen Praxis" und das sind in der Regel Angelvereine oder Verbände mit ihren Anglern.

LG,

Olaf
 
Moin

Ich hab mal inne 80er nen Match an der Weser verloren wegen Nasen...

Mit ca 30 Mann hockten wir an der Weser bei Nienburg,ich hatte den Endplatz und nach 5min nach dem Start ging es auch schon los......Nase... das ging dann 3 Std im 5 minuten tackt so weiter....Nase....Nase....Nase...3 Maden ein Caster und wieder Nase...Nase ...Nase.

Ich hatte geschätzt so gut 35kg Nasen...nur gab es einen Haken....keine der Nasen war im Setzi ....weil .......Nasen wurden nicht gewertet und so setzte ich 3 Std. eine nach der anderen Nase wieder zurück.....

Seitdem ist mir die Nase immer im Kopf geblieben.......

und fange ich heute ne Nase ....so denke ich an die alten tage......
 
Nasen kenne ich bisher nur aus Flüssen in der Oberpfalz. Da konnte man sie früher ganz gut fangen, auch die eine oder andere Ü50.
Das war allerdings zu Zeiten, wo Brazzo bei Bayern noch in der Startelf war und nicht im Vorstand. :) .

Im Fischereirecht ist die Planungsaufgabe "Hege" bundeseinheitlich dem Fischereiausübungsberechtigtem zugewiesen.

Danke, dass du mir recht gibst.

Mittlerweile werden Nasen auch in eines unserer Vereinsgewässer in Mittelfranken besetzt, bezuschusst aus der FA. Ob sie dort jemals natürlich vorkamen ist mir nicht bekannt.

Die Mitglieder wurden dazu weder befragt noch wurde darüber abgestimmt, denn Hege ist nunmal Sache der Bewirtschafter und nicht der Angler.
Ein Erlaubnisscheininhaber hat in Bayern kein Recht eigenständig zu entscheiden, ob er Fische in ein Gewässer besetzt oder gefangene, nicht geschonte Fische zurücksetzt etc..

Direkt vom Besatzzuschuss für die Nasen proftiert der Fischereiberechtigte, denn der Wert des Fischereirechts steigt natürlich mit der Breite und Tiefe des Fischbestandes.

Die Angler profitieren nur sehr begrenzt davon, denn dort wird hauptsächlich mit Kunstköder auf Forellen geangelt. Gastkarten gibt es nicht.
 
Mittlerweile werden Nasen auch in eines unserer Vereinsgewässer in Mittelfranken besetzt, bezuschusst aus der FA. Ob sie dort jemals natürlich vorkamen ist mir nicht bekannt.

Die Bezuschussung erfolgt in Mittelfranken (genau wie im Rest von Bayern) auf Grundlage eines vom Bayerischen Landesamt für Umwelt koordinierten Artenhilfsprogramms. Da sind aktuell die Fischarten Nase, Barbe und Rutte im Fokus, aber auch andere Tierarten wie beispielsweise Apollofalter und Kreuzotter. Die Bezuschussung erfolgt also nicht direkt über die Fischereiabgabe. Um Zuschüsse für den betreffenden Fischbesatz zu erhalten, muss sich der betreffende Verein als Teilnehmer an diesem Programm registriert haben.

Besatzmaßnahmen werden für die jeweiligen Fischarten auch nur in festgelegten Gewässern gefördert. Beispiel: Ruttenbesatz wird in der Regnitz nicht gefördert, Nasenbesatz nicht in der Erlanger Schwabach.

Die Förderung kann bis zu 90% betragen und hängt z.B. auch davon ab, ob die betreffenden Vereine ihre Schonmaße für die jeweiligen Fischarten erhöht haben.
Beispiel Nase: Förderung 80%; bei Erhöhung des Schonmaßes auf 50cm 90%.
Beispiel Rutte: Förderung 30%; bei Erhöhung des Schonmaßes auf 45cm 60%.

Die Mitglieder wurden dazu weder befragt noch wurde darüber abgestimmt, denn Hege ist nunmal Sache der Bewirtschafter und nicht der Angler.

Die für solche Besatzmaßnahmen aufgewandten Mittel müssen auch von eurem Vorstand ausgewiesen werden und die Mitglieder haben das Recht, hierzu Auskunft zu erhalten. Gibt es zu diesen Maßnahmen Widerspruch, müssen die Mitglieder sich halt entsprechend artikulieren und bei der nächsten Wahl ggf. einen anderen Hauptgewässerwart wählen. Der sollte das nämlich maßgeblich entscheiden, natürlich zusammen mit dem Vorstand.

nicht geschonte Fische zurücksetzt etc..

Wer einen gefangenen Fisch nicht verwerten kann/will, muss ihn wieder zurücksetzen, sonst verstößt er gegen das Tierschutzgesetz, welches als Bundesgesetz über dem Bayerischen Fischereigesetz steht. Dass Bayerisches Fischereigesetz und Tierschutzgesetz hier offensichtlich inhaltlich im Widerspruch zueinander stehen, ist hinlänglich bekannt. Aber es wird ja in absehbarer Zeit Veränderungen am Bayerischen Fischereigesetz geben. Schaun wir mal, ob sich da auch an diesen Stellen was tut.
 
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Danke, dass du mir recht gibst.

Mittlerweile werden Nasen auch in eines unserer Vereinsgewässer in Mittelfranken besetzt, bezuschusst aus der FA. Ob sie dort jemals natürlich vorkamen ist mir nicht bekannt.
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Hallo,

Aber sicher waren die Nasen früher auch in Mittelfrankens Flüssen stark verbreitet. So hatte die Rednitz zumindest bis in die 1960er Jahre hinein und auch ihre Nebenflüsse einen ausgezeichneten Nasenbestand, auch Äschen kamen gar nicht so vereinzelt vor. Ich kann mich auf jeden Fall noch gut daran erinnern, wie wir, als Jugendliche oft speziell auf Nasen fischten, weil sich da an guten Tagen durchaus etwas rührte und man schon mal ein Dutzend Fische zwischen 40 und 50 cm fangen konnte.

Petri Heil

Lajos
 
Die Bezuschussung erfolgt also nicht direkt über die Fischereiabgabe

Stand halt bei uns im Mitteilungsblatt so drin: "gefördert aus Mitteln der Fischereiabgabe."

Gibt es zu diesen Maßnahmen Widerspruch, müssen die Mitglieder sich halt entsprechend artikulieren und bei der nächsten Wahl ggf. einen anderen Hauptgewässerwart wählen. Der sollte das nämlich maßgeblich entscheiden, natürlich zusammen mit dem Vorstand.

Also bisher gab es noch keine offiziellen Widersprüche gegen irgendwelche Besatzmaßnahmen. Ich persönlich hätte auch keine gegen die Besatzmaßnahmen aus dem Artenhilfsprogramm. Bei anderen Maßnahmen bin ich durchaus nicht zufrieden, aber da bin ich in der ganz kleinen Minderheit. Die Masse würde sogar noch mehr P&T befürworten, als hier eh schon läuft.

Wer einen gefangenen Fisch nicht verwerten kann/will, muss ihn wieder zurücksetzen, sonst verstößt er gegen das Tierschutzgesetz,

Diese Vorschrift kann ich im TSCHG nicht finden. Da lese ich nur was von "vernüftigem Grund".
Und in der AVFiG dann eben dás konkrete Rücksetzverbot.
Ob die Befolgug einer Rechtsvorschrift einen vernünftigen Grund darstellt, müssen im Zweifel Gerichte entscheiden.

Aber sicher waren die Nasen früher auch in Mittelfrankens Flüssen stark verbreitet.

Von den Kollegen, mit denen ich mich unterhalten habe, konnte sich keiner an Nasen dort erinnern, aber Du hast natürlich schon deutlich mehr Erfahrung.

Ich finde es jedenfalls gut, dass es solche Programme gibt.

Aber das machen m.E. eben nicht Angler, sondern die Inhaber der Fischereirechte.
 
Diese Vorschrift kann ich im TSCHG nicht finden. Da lese ich nur was von "vernüftigem Grund".
Und in der AVFiG dann eben dás konkrete Rücksetzverbot.
Ob die Befolgug einer Rechtsvorschrift einen vernünftigen Grund darstellt, müssen im Zweifel Gerichte entscheiden.

Hallo,

Meiner Meinung nach ist der Grund, warum in nunmehr knapp 30 Jahren, meines Wissens, in Bayern kein Angler wegen eines Verstosses gegen diese Vorschrift in der AVFiG belangt worden ist folgender; wenn jemand z.B. auf Karpfen fischt und er fängt eine Brachse und setzt diese zurück, kann er argumentieren, dass dies nicht sein Zielfisch war und er eben keine Brachsen essen mag. Nun wäre es ein ganz klarer Verstoß gegen den vernünftigen Grund (lt.Tierschutzgesetz), ein Tier zu töten, um es in die Tonne zu schmeissen, oder auf den Misthaufen. Hier liegt die Diskrepanz zwischen der AVFiG in Bayern und dem Tierschutzgesetz.
Wenn man auf Karpfen fischt und fängt einen in Pfannengrösse, hat man dagegen kein Argument, den Fisch zurückzusetzen, denn das Tierschutzgesetz sieht ein Angeln ohne Verwertungsabsicht nun mal nicht vor, lässt aber dem Angler schon die Freiheit, zu entscheiden, welchen Fisch er mitnimmt.

Petri Heil

Lajos
 
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