Die Stör als Angelgewässer

exil-dithschi

ansitzspinner
AW: Die Stör als Angelgewässer

§ 15
Zugang zum Gewässer und Uferbetretungsrecht

(1) Fischereiberechtigte, Fischereiausübungsberechtigte und ihre Hilfspersonen sowie Fischereierlaubnisscheininhaberinnen und -inhaber sind befugt, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Inseln, Anlandungen und Schiffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zwecke der Ausübung der Fischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die Befugnis kann auch auf Grund von privatrechtlichen Vereinbarungen mit den Fischereiberechtigten eingeschränkt werden. Grundsätzlich ist auf die Tier- und Pflanzenwelt Rücksicht zu nehmen.
(2) Die Befugnis nach Absatz 1 erstreckt sich nicht auf Gebäude, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile und gewerbliche Anlagen mit Ausnahme von Campingplätzen.
(3) Können die Fischereiberechtigten, die Fischereiausübungsberechtigten oder die Fischereierlaubnisscheininhaberinnen oder -inhaber das Gewässer nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder nur auf einem unzumutbaren Umweg erreichen und kommt trotz entsprechender Bemühungen eine Vereinbarung mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer oder den Nutzungsberechtigten zum Betreten von Grundstücken nicht zustande, so kann die obere Fischereibehörde auf Antrag der Fischereiberechtigten oder Fischereiausübungsberechtigten nach Anhörung der Betroffenen Ort und Umfang des Betretungsrechtes sowie die Höhe der Entschädigung festsetzen. Das Betreten der Grundstücke erfolgt auf eigene Gefahr.
(4) Sind die Fischereiberechtigten Eigentümerinnen oder Eigentümer oder Nutzungsberechtigte des Ufergrundstücks oder der Grundstücke, über die der Zugang zum Gewässer führt, so gilt die Erlaubnis zum Betreten dieser Grundstücke in zumutbarem Umfang mit dem Abschluß eines Fischereipachtvertrages oder eines Fischereierlaubnisscheines als erteilt.
(5) Die Fischereiberechtigten, die Fischereiausübungsberechtigten, die Fischereierlaubnisscheininhaberinnen oder -inhaber haben die der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer oder den Nutzungsberechtigten entstandenen Schäden, auch wenn sie durch ihre Hilfspersonen verursacht wurden, auszugleichen.

Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein
(Landesfischereigesetz - LFischG)
Konsolidierte Gesamtausgabe; Vom 10. Februar 1996
letzte Änderung vom 26.10.2011, GVOBl. 2011 S. 295
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Die Stör als Angelgewässer

Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein
(Landesfischereigesetz - LFischG)
Konsolidierte Gesamtausgabe; Vom 10. Februar 1996
letzte Änderung vom 26.10.2011, GVOBl. 2011 S. 295


Genau, es gibt eben Grenzen und hier kommt man nur ran, indem man Privat- und Gewerbeeigentum betritt.

Sind ja auch nur 300m, wer darauf nicht verzichten kann, soll tun, was er nicht lassen kann, nur mit den entsprechenden Konsequentzen.

§ 15
Zugang zum Gewässer und Uferbetretungsrecht

(1) Fischereiberechtigte, Fischereiausübungsberechtigte und ihre Hilfspersonen sowie Fischereierlaubnisscheininhaberinnen und -inhaber sind befugt, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Inseln, Anlandungen und Schiffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zwecke der Ausübung der Fischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die Befugnis kann auch auf Grund von privatrechtlichen Vereinbarungen mit den Fischereiberechtigten eingeschränkt werden. Grundsätzlich ist auf die Tier- und Pflanzenwelt Rücksicht zu nehmen.
(2) Die Befugnis nach Absatz 1 erstreckt sich nicht auf Gebäude, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile und gewerbliche Anlagen mit Ausnahme von Campingplätzen.
(3) Können die Fischereiberechtigten, die Fischereiausübungsberechtigten oder die Fischereierlaubnisscheininhaberinnen oder -inhaber das Gewässer nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder nur auf einem unzumutbaren Umweg erreichen und kommt trotz entsprechender Bemühungen eine Vereinbarung mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer oder den Nutzungsberechtigten zum Betreten von Grundstücken nicht zustande, so kann die obere Fischereibehörde auf Antrag der Fischereiberechtigten oder Fischereiausübungsberechtigten nach Anhörung der Betroffenen Ort und Umfang des Betretungsrechtes sowie die Höhe der Entschädigung festsetzen. Das Betreten der Grundstücke erfolgt auf eigene Gefahr.
(4) Sind die Fischereiberechtigten Eigentümerinnen oder Eigentümer oder Nutzungsberechtigte des Ufergrundstücks oder der Grundstücke, über die der Zugang zum Gewässer führt, so gilt die Erlaubnis zum Betreten dieser Grundstücke in zumutbarem Umfang mit dem Abschluß eines Fischereipachtvertrages oder eines Fischereierlaubnisscheines als erteilt.
(5) Die Fischereiberechtigten, die Fischereiausübungsberechtigten, die Fischereierlaubnisscheininhaberinnen oder -inhaber haben die der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer oder den Nutzungsberechtigten entstandenen Schäden, auch wenn sie durch ihre Hilfspersonen verursacht wurden, auszugleichen.
 
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Piranha45

New Member
AW: Die Stör als Angelgewässer

Moin
So nun habe ich echt alle 51 Seiten gelesen, da ich hier im Norden wohne teilweise sehr interessant. Wo ist eigentlich der Themenstarter dat_geit abgeblieben, auch seine Internetseite wird irgendwie nicht mehr aktualisiert. Na ja egal, aber irgendwie bin ich jetzt angefixt und möchte es auch mal vom Boot aus auf der Stör probieren, hauptsächlich auf Zander. Vom Ufer aus habe ich es schon an einigen Stellen versucht und war eigentlich nur in Kassenort einigermaßen erfolgreich. Und da kommen auch schon die ersten Fragen, wo kann man slippen im Bereich Mündung Richtung Itzehoe, was auch wichtig wäre Angaben in welcher Zeit vor und nach NW (5m Boot).
Viele Grüße Heiko
 

Angler9999

nicht nur Angler
AW: Die Stör als Angelgewässer

Mal abgesehen das ich die Stör nciht als supert Angelgewässer seh ( wegen der Hänger vor allen !)
was denn damit ... |uhoh:

Uferbetretungsrecht VS Privatgrundstück

Ich hab gelernt beim Angelschein das ich teilweise trotzdem das Recht hab an die Angelstellen zu kommen ?
gruss Michi

Mit normalen Verständnis kommt man selber drauf was erlaubt ist und was nicht. Laienhaft gesagt gilt. Ein reines Privatgelände (ist meistens als solches unmissverständlich zu erkennen) ist nicht ohne Erlaubnis zu betreten.

Grundstücke, die keine Privatsphäre darstellen. Eine (Kuh)Wiese wäre erlaubt. Es sei denn, das dort Verbotsschilder stehen. Ebenso wär das Begehen eines Uferstreifens durch ein Bauzaun eingezäuntes (Bau)Grundstück möglich. Auch dann nur wenn es kein Privatgrundstück ist und die Baustelle weit genug vom Wasser weg ist. Das wäre da wo man sonst auch hinkommt.
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Die Stör als Angelgewässer

Wo ist eigentlich der Themenstarter dat_geit abgeblieben, auch seine Internetseite wird irgendwie nicht mehr aktualisiert. Na ja egal, aber irgendwie bin ich jetzt angefixt und möchte es auch mal vom Boot aus auf der Stör probieren, hauptsächlich auf Zander. Vom Ufer aus habe ich es schon an einigen Stellen versucht und war eigentlich nur in Kassenort einigermaßen erfolgreich. Und da kommen auch schon die ersten Fragen, wo kann man slippen im Bereich Mündung Richtung Itzehoe, was auch wichtig wäre Angaben in welcher Zeit vor und nach NW (5m Boot).
Viele Grüße Heiko

dat_geit gibt es noch, allerdings nicht mehr sehr aktiv in den Foren.;)

Slippen kannst du in Wewelsfleth ehemaliger Fähranleger, einfach beim Hafenmeister melden, oder in Beidenfleth am Fähranleger, Bezahlung beim Fährmann. Der Tiedenstand ist relativ egal, weil beide Fähranleger auch bei Niedrigwasser noch slipbar sind, da wurden ja mal rund um die Uhr Autos über die Stör befördert.;)

Mehr möglichkeiten gibt es leider nicht in der Stör, wobei ich gerade das Zanderangeln vom Boot in der Stör nicht so interessant finde, da fange ich von Land mehr, weil man die Steinpackung besser abfischen kann, wo man mit dem Boot nicht so gut rankommt, wo man dann direkt mit dem Boot auf die Steine müsste. Die Masse der Zander wird oft ganz nah an der Steinpackung bzw. darauf gefangen. Ich kenne einige, die das neben meiner Person mit dem Boot versucht haben, die fischen alle wieder vom Land aus. Versuchen kannst du das aber trotzdem, vielleicht machst du ja andere Erfahrungen.

Zum Aalangeln ist das Boot allerdings der absolute Bringer.
 

Piranha45

New Member
AW: Die Stör als Angelgewässer

Hallo Dorschgreifer
Danke für deine Tipps, bin direkt heute an der Stör gewesen und habe mir die Slipmöglichkeiten mal angesehen, ich werde es in Beidenfleth mal probieren, der Fährmann war sehr nett und hat mir direkt alles erklärt. Wie gesagt, danke noch mal für die Infos (man findet auch im Netz keine vernünftigen Angaben) Nächste Woche soll es losgehen, hoffe es wird klappen und die Glasaugen haben auch Lust.
Gruß Heiko
 

Piranha45

New Member
AW: Die Stör als Angelgewässer

Moin Winni
Auf jeden Fall, wird aber in der Woche sein da ich am WE arbeiten muss.
Ich habe ja deine Nr. und melde mich.
Gruß Heiko
 

cop79

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AW: Die Stör als Angelgewässer

Mahlzeit,

würde den Thread aus gegebenem Anlass mal wieder ausgraben. Bin derzeit im Osterurlaub in S.-H. und habe mich als Neuling (Schein seit 12/16) mal an der Stör versucht. Nach einem Schneidertag am Itzehoer Hafen, bin ich dann weiter Richtung Elbemündung gewandert und hab es tatsächlich nach relativ kurzer Zeit geschafft, einen Brassen zu landen (37cm, 700g). Mein allererster Fisch "ohne Aufsicht" und in freier Wildbahn. :vik:
Seitdem hab ichs nahezu täglich wieder versucht, bin aber jedes Mal Schneider geblieben. :(

Erfolgreich war ich mit einer simplen Grundmontage mit 60g Sargblei und 6er Haken mit Dosenmais. Wasser war ablaufend, kurz vor dem niedrigsten Stand. Außentemperatur waren ca. 9 Grad.

Die Frage ist jetzt, ob die gesunkenen Tagestemperaturen (max. 7 Grad derzeit; nachts teilweise Frost) etwas mit meinen weiteren Misserfolgen zu tun haben (natürlich spielen Unerfahrenheit und mangelnde Gewässerkenntnis auch eine erhebliche Rolle), oder ob mein erster Fisch ganz einfach ein Glückstreffer war. |supergri

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ajotas

Member
AW: Die Stör als Angelgewässer

Kälteeinbruch kann schon ne Rolle spielen. Du bist da aber auch an nem speziellen Gewässertyp unterwegs, wo regelmäßiger Erfolg ohnehin Spezialisierung und Geduld erfordert.....
 

ZanderPassion

New Member
AW: Die Stör als Angelgewässer

Die Stör ist absolut kein einfaches Gewässer. Es gibt Tage da geht es Schlag auf Schlag und an anderen gehst du ohne einen Zupfer nach haus. Meiner Erfahrung nach sind die Fische (außer Zander) bei Kälte sehr Beißfaul. Jetzt wo es wärmer ist und die Sonne länger scheint stehen die Chancen besser.


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Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Die Stör als Angelgewässer

Die Stör ist absolut kein einfaches Gewässer. Es gibt Tage da geht es Schlag auf Schlag und an anderen gehst du ohne einen Zupfer nach haus.

Bei welchem natürlichem Gewässer (ausgenommen Besatzteiche) ist es nicht so...?

Für mich ist die Stör eines der schönsten und spannendsten Gewässer im Kreis Steinburg, man muss sich nur auf sie einlassen, so meine 45jährige Störerfahrung.
 

kington

New Member
AW: Die Stör als Angelgewässer

Hallo, ich bin absoluter Anfänger.
Ich möchte bald an die Stör bei Kellinghusen und möchte gerne
mal wissen wie die Montage aussehen sol ?? Ich persönlich würde jetzt ein Blei zum Grund führen und dort Marden anbringen OHNE Pose oder so, ist das richtig oder soll ich lieber ein Kunstköder anbringen und schleppen?? Ich danke jedem für Tipps und Hilfe da ich wirklich noch Neuling bin.
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Die Stör als Angelgewässer

Hallo, ich bin absoluter Anfänger.
Ich möchte bald an die Stör bei Kellinghusen und möchte gerne
mal wissen wie die Montage aussehen sol ?? Ich persönlich würde jetzt ein Blei zum Grund führen und dort Marden anbringen OHNE Pose oder so, ist das richtig oder soll ich lieber ein Kunstköder anbringen und schleppen?? Ich danke jedem für Tipps und Hilfe da ich wirklich noch Neuling bin.

Je nachdem, welche Fischart du fangen möchtest, ist beides richtig.

Meerforellen, Barsche, Lachse und Hechte eher mit Kunstködern, alles andere eher auf Grund oder Pose mit Wurm, Made oder ähnlich.

Für Kellinghusen musst du ja in einem Verein sein, oder dir eine Gastkarte holen. Wenn du die bei 1. Vorsitzenden holst, dann gibt er dir ganz bestimmt Tips, für deinen anvisierten Störbereich und deine Zielfischart.;)
 

Täckel

New Member
AW: Die Stör als Angelgewässer

@Stefan6

Ja den Text hatte ich sogar schon gepostet. Aber anscheinend wurde im letzten Jahr das ganze auch nach innen erweitert und etwas wie ein Radius von 500m geschaffen.

Vorher war es lediglich Richtung Mündung und in der Elbe. Blos die Schilder stehen innen am Binnensee!? Und das würde dann bedeuten falsch oder nach erscheinen des Gesetzes (2003???) erweitert worden.

Aber ich habe ja auch eine 50000 Karte und kann genau messen. Da bleibt dann immer noch was über bei der berühmten Landzunge, da ja Betreten nicht verboten ist.

Die Einmündung des Binnensees liegt über 50m ausserhalb der 500m. Das ist das Interessante.

Schilder am Wasser sind ja übrigens bindend, aber hier ist das wirklich sehr inetressant.

Nun ja, ich suche weiter nach Antworten.

Danke dir.

Andreas

Moin,

auch wenn diese Thematik schon älter ist, wurde sie meines Wissens seinerzeit nicht abschließend geklärt, oder?
Jedenfalls würde mich ebenfalls interessieren, ob quasi das äußerste Ende der Landzunge in Richtung Quelle (d.h. an der Einmündung des "Binnensees") freies Gewässer ist oder nicht.

Danke für Infos und fettes Petri.
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Die Stör als Angelgewässer

Jedenfalls würde mich ebenfalls interessieren, ob quasi das äußerste Ende der Landzunge in Richtung Quelle (d.h. an der Einmündung des "Binnensees") freies Gewässer ist oder nicht.

Danke für Infos und fettes Petri.

Im Zweifel hilft nur nachmessen. Ein Schild für die 500m Grenze habe ich dort noch nicht gesehen.

Die Situation ist natürlich blöd, denn genau 500m vom Sperrwerk messen ist nicht einfach, da müsste man dann schon ein Maßband nehmen. Enden die 500m aber vor der Hafeneinfahrt, dann darf man auf der Spitze selbstverständlich Angeln.

Also benötigen wir jetzt jemanden, der freiwillig nachmisst.
 
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