Digitaler Angelerlaubnisschein

TwoBeerz

Member
Hallo zusammen,

da ich in diesem Jahr häufig durch die Gegend fahren musste, um mir am Tag vor der eigentlichen Angeltour die Erlaubnisscheine zu besorgen, kam mir der Gedanke, ob es nicht eine moderene Variante des Erlaubnisscheines geben kann.

Heutzutage ist doch schon so viel in unserem Leben digitalisiert, warum soll es also bei dem Angelerlaubnisschein nicht funktionieren? Wäre doch super praktisch, wenn die Erlaubnis nach kurzer Überweisung direkt via Email oder in einer extra dafür programmierten App vorbei geflattert kommt. So könnte man mit seinem Smartphone schnell alles organisieren.

Es gibt zwar einige offensichtliche Probleme dabei, wie z.B. die Kontrolle nach einem gültigen Angelschein oder der sicheren digitalen Übermittlung der Angelerlaubnis, aber es gibt doch sicher Lösungen dafür.

Hat vielleicht jemand schon etwas ähnliches im Einsatz oder kennt zumindest Reviere, in denen man sich die Erlaubnis digital besorgen kann?

Viele Grüße
Tobias
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Digitaler Angelerlaubnisschein

Hallo,

das stößt an Grenzen. In Bayern ganz klar verboten, da jeder Erlaubnisschein (ausser Scheine für Jugendliche) von der zuständigen Behörde, Stadt oder Landratsamt, welche überprüft ob die zulässige Gesamtzahl nicht überschritten wird, beglaubigt werden muss.

Petri Heil

Lajos
 

fusselfuzzy

Member
AW: Digitaler Angelerlaubnisschein

Hallo,

das stößt an Grenzen. In Bayern ganz klar verboten, da jeder Erlaubnisschein (ausser Scheine für Jugendliche) von der zuständigen Behörde, Stadt oder Landratsamt, welche überprüft ob die zulässige Gesamtzahl nicht überschritten wird, beglaubigt werden muss.

Petri Heil

Lajos

Also wieder nichts allgemein gültiges
 

TwoBeerz

Member
AW: Digitaler Angelerlaubnisschein

Danke für die Antworten, das ging flott.

Bei der Suche im Board hab ich mich wohl zu sehr auf das Wort "digital" versteift. |kopfkrat

Dass es schon Dienstleister gibt, bei denen man als Verein seine Tageskarten anbieten kann habe ich noch nicht gewusst. Top Sache, auch wenn da eine extra Gebühr draufgerechnet wird.
 

poldi82

Active Member
AW: Digitaler Angelerlaubnisschein

Finde das mit der Gebühr aber vollkommen okay. Service kostet, macht ja keiner aus reiner Nächstenliebe... Außerdem will mein Auto auch getankt werden, sprich der Weg zur Ausgabestelle ist auch nicht kostenlos. Und dann muss die auch noch auf haben, wenn ich angeln will...
 

fusselfuzzy

Member
AW: Digitaler Angelerlaubnisschein

Solang die Gebühr im Rahmen bleibt!
Nur irgendwas Zentrales wie ne Homepage vielleicht mit einer Karte und dann weiterleiten. So brauchst du theoretisch die www Adressen von ganz Deutschland und allen Vereinen usw.
 

oldhesse

Member
AW: Digitaler Angelerlaubnisschein

Dann müsste man ja gar kein Papier mehr mit sich herumtragen. Völlig undenkbar im 21 Jahrhundert. Bahncard online - na gut. Flugticket mit nem EAN Code- Fantasterei. Im Supermarkt mit dem Handy zahlen - gottlos. Zukunft ist Papier mit deinem Namen drauf.

Ich darf bitten seriös zu bleiben und beide Papierfetzen bei sich zu tragen, da man ansonsten keinerlei Berechtigung zum Angeln besitzt. Man möge sich damit abfinden.
 
AW: Digitaler Angelerlaubnisschein

Hallo,

das stößt an Grenzen. In Bayern ganz klar verboten, da jeder Erlaubnisschein (ausser Scheine für Jugendliche) von der zuständigen Behörde, Stadt oder Landratsamt, welche überprüft ob die zulässige Gesamtzahl nicht überschritten wird, beglaubigt werden muss.

Petri Heil

Lajos

das heisst (A) noch lange nicht dass es keine digitalen scheine geben kann und (B) es sollte möglich sein, dass die Gesetze sich an die aktuellen Gegebenheiten (aka digital+online) anpassen.

kauf, Begrenzung der Anzahl, Kontrolle etc ist alles technisch lösbar

/mfg
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Digitaler Angelerlaubnisschein

das heisst (A) noch lange nicht dass es keine digitalen scheine geben kann und (B) es sollte möglich sein, dass die Gesetze sich an die aktuellen Gegebenheiten (aka digital+online) anpassen.

kauf, Begrenzung der Anzahl, Kontrolle etc ist alles technisch lösbar

/mfg

Hallo,

momentan gehts halt nicht. Laut Artikel 29 des Bayerischen Fischereigesetzes und ich glaube auch nicht, dass sich da in den nächsten Jahren etwas ändern wird.
Es fehlt halt auch das Interesse; die meisten Vereine geben eh keine Gastkarten aus oder wenn, dann mit Einschränkungen (Begleitung etc.) und für die "Schmuckstückchen" schon gleich gar nicht. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist nämlich mit dem Gastkartenverkauf kaum was zu verdienen.

Petri Heil

Lajos
 

thanatos

Well-Known Member
AW: Digitaler Angelerlaubnisschein

halte die Idee gar nicht mal so unmachbar - Googlesuche nach Angelgewässer - Verfügbarkeit von Angelkarten -Date eingeben und
buchen - mit PayPal zahlen -Bestätigung auf dem Smartphon

ja dafür würde ich sogar mein Handy mal mitschleppen Fischereischein und Abgabebestätigung muß ich ja eh dabei haben .
 

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: Digitaler Angelerlaubnisschein

Nabend ,,,

Hier in der Gegend kann man bei vielen Fischern sowie Verband incl der "Ostseekarte" die Berechtigungen online erwerben.. Selbst wenn man diese karte dann nicht ausdruckt reicht es meistens aus dem Kontrolletti dem Empfang der karte per E-Mail auf dem Handy zu zeigen....

Hatte vor kurzen den Fall -- wollte aus dem kurzen Halt für ein Tag los - Karte online gekauft , per EMail bekommen .... konnte nicht drucken - also ohne Karte in der Hand zum See - prommt Kontrolle durch Waschpo gehabt - denen die Berechtigungskarte auf dem Handy gezeigt - gab kein Problem....
 
AW: Digitaler Angelerlaubnisschein

Hallo,

momentan gehts halt nicht. Laut Artikel 29 des Bayerischen Fischereigesetzes und ich glaube auch nicht, dass sich da in den nächsten Jahren etwas ändern wird.
Es fehlt halt auch das Interesse; die meisten Vereine geben eh keine Gastkarten aus oder wenn, dann mit Einschränkungen (Begleitung etc.) und für die "Schmuckstückchen" schon gleich gar nicht. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist nämlich mit dem Gastkartenverkauf kaum was zu verdienen.

Petri Heil

Lajos

was für ein humbug.... art 29 sagt wirklich
--
(1) 1Der Fischereiberechtigte oder mit dessen Einwilligung der Fischereipächter oder der Vorstand einer Fischereigenossenschaft kann, wenn Nachteile für das Fischwasser und für die mit ihm zusammenhängenden Fischwasser nicht zu befürchten sind, mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde Erlaubnisscheine zur Ausübung des Fischfangs (Art. 1 Abs. 1) für einzelne, mehrere oder alle Fischwasser gemeinsam (Einzel- oder Sammelerlaubnisscheine) ausstellen, jedoch nicht in elektronischer Form.
--

vollkommen unklar was "jedoch nicht in elektronischer form" bedeutet? "ausgedruckt ist dann ok"? handgeschrieben? fragt sich ob "zugefaxt" passen würde ...

Das Gesetz sollte die Kriterien festlegen, dass z.B Karten begrenzt werden können, die Bedingungen abgesegnet sind, nachvollziehbar etc aber nicht vorschreiben durch welche mittel das erreicht wird.

btw: digital oder nicht ist keine frage von "müssen" eher von "können". Wer keine Scheine ausgeben will oder keine digital - bitte schön. Alles gut.

/mfg
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Digitaler Angelerlaubnisschein

was für ein humbug.... art 29 sagt wirklich
--
(1) 1Der Fischereiberechtigte oder mit dessen Einwilligung der Fischereipächter oder der Vorstand einer Fischereigenossenschaft kann, wenn Nachteile für das Fischwasser und für die mit ihm zusammenhängenden Fischwasser nicht zu befürchten sind, mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde Erlaubnisscheine zur Ausübung des Fischfangs (Art. 1 Abs. 1) für einzelne, mehrere oder alle Fischwasser gemeinsam (Einzel- oder Sammelerlaubnisscheine) ausstellen, jedoch nicht in elektronischer Form.
--

vollkommen unklar was "jedoch nicht in elektronischer form" bedeutet? "ausgedruckt ist dann ok"? handgeschrieben? fragt sich ob "zugefaxt" passen würde ...

Das Gesetz sollte die Kriterien festlegen, dass z.B Karten begrenzt werden können, die Bedingungen abgesegnet sind, nachvollziehbar etc aber nicht vorschreiben durch welche mittel das erreicht wird.

btw: digital oder nicht ist keine frage von "müssen" eher von "können". Wer keine Scheine ausgeben will oder keine digital - bitte schön. Alles gut.

/mfg

Hallo,

schon klar, wer keine Scheine ausgeben will muss es ja auch nicht.
Ausgedruckt geht natürlich nicht, auch mit Fax nicht. Genauso wenig wie eine Kopie eines Erlaubnisscheins gültig ist. Ein Erlaubnisschein muss immer den Stempel der Kreisverwaltungsbehörde tragen, welche überprüft, dass nicht zuviele Karten ausgegeben werden.
Was ist daran Humbug?#c
Ich angle seit 1960 und habe wegen diesen Vorschriften noch niemals irgendwelche Probleme gehabt.

Petri Heil

Lajos
 
AW: Digitaler Angelerlaubnisschein

Hallo,

Was ist daran Humbug?#c
Ich angle seit 1960 und habe wegen diesen Vorschriften noch niemals irgendwelche Probleme gehabt.

Petri Heil

Lajos

das es bis jetzt ging, heisst noch lange nicht, dass es nicht besser/einfacher/moderner geht, oder?

humbug> Der Ausschluss des elektronischen Weges ist für mich "humbug" einfach aus dem Grund, das wir heute von Flugtickets, amazon/ebay/aliE, internet, steuer(Elster), Kinokarten, elektronisches buergerkonto, e-ausweis, e-goverment, e-fischerpruefung etc haben - nur bei der "Kleinigkeit" soll es explizit ausgeschlossen sein?

Die "Sicherheit", die der manuelle Stempel gibt, ist wohl problemlos(und besser) auch in der "digitalen" Welt abbildbar.

/mfg
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Digitaler Angelerlaubnisschein

das es bis jetzt ging, heisst noch lange nicht, dass es nicht besser/einfacher/moderner geht, oder?

humbug> Der Ausschluss des elektronischen Weges ist für mich "humbug" einfach aus dem Grund, das wir heute von Flugtickets, amazon/ebay/aliE, internet, steuer(Elster), Kinokarten, elektronisches buergerkonto, e-ausweis, e-goverment, e-fischerpruefung etc haben - nur bei der "Kleinigkeit" soll es explizit ausgeschlossen sein?

Die "Sicherheit", die der manuelle Stempel gibt, ist wohl problemlos(und besser) auch in der "digitalen" Welt abbildbar.

/mfg

Hallo,

probier mal bei einer Verkehrskontrolle mit einer Kopie/Ablichtung/Fax deines Führerscheins oder auch der KFZ-Zulassung Deine Legitimation für das Fahren nachzuweisen - geht nicht, sind allesamt ungültig. Nur das Original zählt.
So ist es auch, zumindest in Bayern, mit den Erlaubnisscheinen, ich sehe das nicht als Manko.
Dieses Prozedere ist mit ein Grund, dass wir hier eben meist gute, nicht überfischte Gewässer haben. Trotz hoher Bevölkerungszahl und relativ wenig Gewässer.

Petri Heil

Lajos
 
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