Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
So, in der Hoffnung, dass die Wogen hier trotz des hochumstrittenen Themas nicht hochschlagen biete ich einmal an, hier drin kontrovers zum Beitrag aus dem Magazin zu diskutieren:

http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-archiv/mai-2010/catch-release-in-der-anglerischen-praxis.html

Ich selbst hoffe und denke, mit meinem Beitrag ein wenig Klarheit geschaffen zu haben und vielleicht manchen Kollegen mal zum Nachdenken gebracht zu haben, wie er sein Angeln zu gestalten hat, ohne dabei zu riskieren, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen!

Die Möglichkeit nach Lust und Laune zu angeln besteht meiner Meinung nach in ausreichendem Maße und wir sollten sie einfach nur clever nutzen und aufhören, uns gegenseitig anzufeinden, um mal wieder gemeinsam in einem friedlichen Nebeneinander unser Hobby ausüben und genießen zu können.

Petri Heil!

Ernie

PS:

Hier noch der Link zum passenden Standpunkte-Stammtisch:

http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-archiv/mai-2010/standpunkte-stammtisch-catch-and-release.html
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Schick Schick#6#6#6,sagte ja schon leute die mit Herz....für Angler kämpfen brauch das Land,und Anwälte spezi. auf diese Sparte sind immer gut.

Freut mich was Du da aufgezeigst hast.

#h
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Danke für die Mühe der Ausarbeitung.#6

Das Wort "Leiden" ist allerdings zu vermenschlichend. Grundsätzlich sind Tiere eben keine Menschen und können nicht "leiden" im menschlichen Sinne.

Auch wenn Menschen sich anmassen, sich in die Lage des Tieres zu versetzen, gibt es doch kein Nachweis für das "Leiden" des Tieres.

Ohne auf C&R näher eingehen zu wollen, mag doch jeder selbst entscheiden ob er Fische( . . gesammelte Schnecken, Frösche oder was auch immer), kocht, brät, freiläßt oder was auch immer.

#6#6#6
 
U

Udo561

Guest
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Hi Ernie,
super Beitrag, kommt sehr gut rüber.#6
Ich bin trotzdem froh in NL zu angeln und einfach so handeln zu können wie ich es möchte.
Gruß Udo
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Danke für Euer Feedback!

Mein Anliegen war es, zu zeigen, dass die Rechtslage in Deutschland eben auch "C&R" hergibt, solange man einige wesentliche Dinge beachtet!

Ich bin selbst kein reiner "Releaser", aber mit etwas Überlegung, ist alles eine Frage der Darstellung und auch ich release des Öfteren mal einen Fisch, wenn mir gerade, direkt nach dem Fang, doch der "vernünftige Grund" zur Tötung plötzlich mal fehlt!...warum der mir dann gerade fehlt, dass geht niemanden etwas an und solange ich dazu nix sage, wird es auch immer mein Geheimnis bleiben! *grins*

So einfach wie bei Udo in NL ist es hierzulande nicht - aber wenn man einige meiner Anregungen beachtet, dann ist auch hier bei uns ein Zurücksetzen rechtlich möglich!

Die Alternative wäre höchstens, die Rechtslage zu ändern, was ich aber für unwahrscheinlich und deutlich schwieriger halte, als einige Überlegungen hinsichtlich des individuellen Angelns anzustellen und darauf zu achten, was man von seiner inneren Einstellung im Ernstfall preisgibt.

;O)

Ernie
 
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Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"


Ich bin selbst kein reiner "Releaser", aber mit etwas Überlegung, ist alles eine Frage der Darstellung und auch ich release des Öfteren mal einen Fisch, wenn mir gerade, direkt nach dem Fang, doch der "vernünftige Grund" zur Tötung plötzlich mal fehlt!...warum der mir dann gerade fehlt, dass geht niemanden etwas an und solange ich dazu nix sage, wird es auch immer mein Geheimnis bleiben!
*grins*



#6

So, oder so ähnlich sind wohl (hoffentlich) die meisten Angler am releasen.


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Parasol

Member
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Hallo,
aus der Diskussion "C&R ja oder nein" halte ich mich raus. Da gibt es sicher Argumente für beides.

.......................
Das Wort "Leiden" ist allerdings zu vermenschlichend. Grundsätzlich sind Tiere eben keine Menschen und können nicht "leiden" im menschlichen Sinne.

Wenn man den Begriff "Leiden" in diesem Zusammenhang nicht für angebracht hält, darf man aber auch den Begriff "Tier" hier nicht verwenden. Was für Fische gelten könnte, muss für Hund oder Pferd nicht auch zu treffen.

.............................Auch wenn Menschen sich anmassen, sich in die Lage des Tieres zu versetzen, gibt es doch kein Nachweis für das "Leiden" des Tieres...........................................................................

Ich denke, es gibt den Nachweis weder für noch gegen das "Leiden" von Tieren, also muß man beide Möglichkeiten einräumen.
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Hallo,
aus der Diskussion "C&R ja oder nein" halte ich mich raus. Da gibt es sicher Argumente für beides.



Wenn man den Begriff "Leiden" in diesem Zusammenhang nicht für angebracht hält, darf man aber auch den Begriff "Tier" hier nicht verwenden. Was für Fische gelten könnte, muss für Hund oder Pferd nicht auch zu treffen.



Ich denke, es gibt den Nachweis weder für noch gegen das "Leiden" von Tieren, also muß man beide Möglichkeiten einräumen.


Eben . . .#6

Und so lange wie das so ist, lege ich keinen menschlichen Massstab an . . .


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ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Eben . . .#6

Und so lange wie das so ist, lege ich keinen menschlichen Massstab an . . .


|wavey:|wavey:|wavey:

Juristisch gesehen, ist tatsächlich die "Leidensfähigkeit" von Fischen nicht in den einschlägigen naturwissenschaftlichen Fachrichtungen geklärt und deswegen umstritten --> was strafrechtlich ganz genau genommen immer zu einem Freispruch wegen "in dubio pro reo" führen müßte.(da also ernsthafte Zweifel an der Leidensfähigkeit von Fischen bestehen!).

Für tiefergehend Interessierte empfehle ich daher den Beitrag von Kai Jendrusch und Dr. Arlinghaus, welcher sich unter IV. c) auch dieser Frage genauer widmet.

Ernie
 
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bobbl

Well-Known Member
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Guter Artikel.
Zu C&R: Jeder wie er mag, aber eben auch andere Ansichten akzeptieren..
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Juristisch gesehen, ist tatsächlich die "Leidensfähigkeit" von Fischen nicht in den einschlägigen naturwissenschaftlichen Fachrichtungen geklärt und deswegen umstritten --> was strafrechtlich ganz genau genommen immer zu einem Freispruch wegen "in dubio pro reo" führen müßte.(da also ernsthafte Zweifel an der Leidensfähigkeit von Fischen bestehen!).

Ernie

Tut es aber nicht! Gerichte urteilen durchaus anders:

AG Bad Oeynhausen, Urteil vom 10.04.2001, Az. 5 Cs 16 Js 567/00:
CR stellt eine Tierquälerei nach § 17 Nr. 2 b Tierschutzgesetz - TierSchG dar, da es sich um die Zufügung “länger anhaltender erheblicher Schmerzen und Leiden” handelt.

Interessant und überdenkenswert und bedenkenswert ist hierzu auch die juristische Tendenz der Betrachtungsweise hinsichtlich Tierschutzrecht, wenn auch der konkrete Ausgangsfall ein Königsfischen und somit dem Charakter nach Wettfischen war.
So sieht es aktuell auch eine Staatsanwaltschaft in Niedersachsen, die die Meinung vertritt, dass neuerdings und zeitgemäß das Tierschutzrecht beim Angeln höher gewertet werden muss:
Denn die Entwicklung des Tierschutzrechtes ist weitergegangen, so dass Verhaltensweisen, die in früheren Jahren noch als vertretbar angesehen worden sind, mit heutigen rechtlichen Maßstäben nicht mehr in Einklang zu bringen sind.
Nach dem Staatsziel Tierschutz in Art. 20 a Grundgesetz (GG) seien die Strafverfolgungsorgane „rechtlich verpflichtet, dieses Staatsziel auch in der Praxis durchzusetzen.“

Somit ist laut Staatsanwaltschaft ein vernünftiger Grund nach § 17 Nr. 1 TierSchG sogar bei tatsächlicher Absicht, den Fang anschließend als Nahrungsmittel zu verwerten, wenn sportlicher Charakter eingebunden ist, nicht vorliegend.

Damit folgt neuerdings die Staatsanwaltschaft dem altem Gerichtsurteil von Hamm (AG Hamm, Urteil vom 18.04.1988, Az. 9 Ls 48 Js 1693/86 = NStZ 88, 467-468), dass
beim Wettangeln gefangenen Fischen länger anhaltende erhebliche Leiden i.S.v. § 17 Nr. 2 b TierschG zugefügt werden können, so dass das Wettangeln als Tierquälerei zu qualifizieren sein kann.

Das Wort Schmerz, Leid und Tierquälerei ist immer explizit ausschlaggeben!

Ähnliche Fälle sowie Urteile sind derzeit vielfälltig!

Generelle Trend derzeit: Gegen C@R wie auch bei "eingebundenem sportlichen Charakter" rein Richtung purer Nahrungserwerb!
 
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Toni_1962

freidenkend
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Nur zur Information und Ergänzung von Ernies Ausführungen, die an sich sehr gut geschrieben, , aber leider nicht ausreichend sind und da auch eigene Meinung implizierend evtl. verhängnisvoll sein können!

So, wie im anderen Thread geschrieben, bin ich ab jetzt konsequent raus aus Diskussionen!
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Tut es aber nicht! Gerichte urteilen durchaus anders:

AG Bad Oeynhausen, Urteil vom 10.04.2001, Az. 5 Cs 16 Js 567/00:
CR stellt eine Tierquälerei nach § 17 Nr. 2 b Tierschutzgesetz - TierSchG dar, da es sich um die Zufügung “länger anhaltender erheblicher Schmerzen und Leiden” handelt.

Interessant und überdenkenswert und bedenkenswert ist hierzu auch die juristische Tendenz der Betrachtungsweise hinsichtlich Tierschutzrecht, wenn auch der konkrete Ausgangsfall ein Königsfischen und somit dem Charakter nach Wettfischen war.
So sieht es aktuell auch eine Staatsanwaltschaft in Niedersachsen, die die Meinung vertritt, dass neuerdings und zeitgemäß das Tierschutzrecht beim Angeln höher gewertet werden muss:
Denn die Entwicklung des Tierschutzrechtes ist weitergegangen, so dass Verhaltensweisen, die in früheren Jahren noch als vertretbar angesehen worden sind, mit heutigen rechtlichen Maßstäben nicht mehr in Einklang zu bringen sind.
Nach dem Staatsziel Tierschutz in Art. 20 a Grundgesetz (GG) seien die Strafverfolgungsorgane „rechtlich verpflichtet, dieses Staatsziel auch in der Praxis durchzusetzen.“

Somit ist laut Staatsanwaltschaft ein vernünftiger Grund nach § 17 Nr. 1 TierSchG sogar bei tatsächlicher Absicht, den Fang anschließend als Nahrungsmittel zu verwerten, wenn sportlicher Charakter eingebunden ist, nicht vorliegend.

Ähnliche Fälle sowie Urteile sind derzeit vielfälltig!

Generelle Trend derzeit: Gegen C@R wie auch bei "eingebundenem sportlichen Charakter" rein Richtung purer Nahrungserwerb!

Lies doch bitte einmal meinen Querverweis - das Urteil, welches Du hier anführst ist DAS Urteil, welches Gegenstand der ausführlicheren wissenschaftlichen Betrachtung von Arlinghaus und Jendrusch ist!

Dort geht es genau um den Fall.

Also - meine Ausführungen sind eben nicht umfassend, weil ich gerade keinen wissenschaftlichen Anspruch habe, sondern eine Art praktischen Tipp von Angler zu Angler abgeben möchte.

Lies mal den von mir zitierten Beitrag ganz und es erklärt sich vieles von selbst!

Und - natürlich enthält mein Beitrag auch meine eigene Meinung - die auch deutlich als solche gekennzeichnet ist - bei dem von Dir angeführten Urteil bin ich sogar gepaltener Ansicht - denn moralisch finde ich das Urteil richtig, obwohl es juristisch so nicht hätte verkündet werden dürfen (s. dazu Beitrag v. Jendrusch & Arlinghaus).

...und es ist eine Einzelfallentscheidung EINES kleinen erstinstanzlichen Amtsgerichtes - das hat weder eine Allgemeinverbindlichkeit zur Folge, noch läßt sich daraus ableiten, wie ein anderes Amtsgericht einen ähnlichen Einzelfall entscheiden wird!

Petri!

Ernie
 
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Toni_1962

freidenkend
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Ernie, ich habe es gelesen und ich warne davor, Richterschelte und Urteilskritik als juristische Tipps zu sehen ...
das sind private Meinungen zu konkreter Rechtssprechung!

Eine Diskussion eines Urteils hebt die Rechtsprechung nicht auf! Ich habe das hier schon vor Jahren wegen des Artikels geschrieben ...

und die Rechtsprechung und das Empfinden von Staatsanwaltschaften ist weitergegangen ... im Sinne dieses Urteils ... und gegen die Urteilskritiker ... einen kleinen Einblick in diese Materie habe ich ja oben geschaffen ....
nur der Vollständigkeits wegen gesagt!

ebenfalls Petri

aber ich bin nun raus hier, wie angekündigt!
 
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Jose

Active Member
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

danke für die info.
wird also immer mehr zum drahtseilakt, tight line eben.

und dann: schaut auf meine signatur :)
 
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Der DAMALIGE Oberbürgermeister aus Hannover hat da zwar anderes verkündet in Hannover bei fischen die da so im laufe der Umgebung anliegen,was diesen fall betrifft (einschüchtern lassen Veranstaltungen....),aber egal tut hier nix zur sache.

Der fall ist bis Dato im Keller verschwunden,und der Verein der abgeschossen werden sollte von der lieben Staatsanwaltschaft Hannover führt(e) weiterhin seine Konigsfischen durch(soweit ich das weiß,ob noch 2010,heute???) wie vorher auch.
|bigeyes|bigeyes|bigeyesAuch andere Vereine Anlagen im umland....führen weiterhin durch.


Der VDSF hat damals natürlich einen dazu aufgesetzt,was manche gern nach aussen tragen,wir kennen ja alle die Meinung des VDSF zu Veranstaltungen (husten kriege).Vieleicht hier mal ne Ausnahme wo sie für Angler kämpften.

http://www.vdsf.de/media/koenigsfischen-hannover.html




Der DAV stellte letzte Woche sein neues Feederteam vor für die WM EM.....,die Veranstaltungen in Deutschland werden auch nicht weniger sondern ständig mehr mit Sponsoren wie zb.Hagebaumarkt Metro.........

Irgendwie alles komisch wenn der trend eigentlich zur reinen Nahrungsangelei geht.


Ps:Nein dieser Schreibstyle ist kein Angriff auf Toni,das ist das was ich darüber denke weiß....,muss man ja hier neuerdings besser erwähnen.

#h

Ps:änderung da zu unvöllständig und falsch ausgedrückt.
 
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raubangler

Bin immer friedlich...
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Zitat aus dem Magazinbeitrag:

"""
Zwar steht der „vernünftige Grund" auch in § 1 TierschG, jedoch nicht in der Strafvorschrift des § 17 Nr. 2 TierschG, wonach sich eine mögliche Bestrafung zu richten hätte.

"""

Genau.
C&R'er wurden bisher aufgrund § 17 Nr. 2 b TierSchG verfolgt.

Und dann folgt eine Handlungsanweisung, welche 'rechtlich anerkannten vernuenftigen Gruende' man sich bzgl. des Angelns vorher zurechtlegen sollte, damit der § 17 Nr. 2 b TierSchG nicht greift.

Weiteres Zitat:
"""
Dies soll keine Anleitung zum Lügen sein,
....
"""

Ist es aber. Zumindestens fuer einen echten C&R'er.

Fazit:
C&R ist strafbar, aber man kann sich aus der Strafbarkeit rauslügen.
 

Schleien-Stefan

Active Member
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Fazit:
C&R ist strafbar, aber man kann sich aus der Strafbarkeit rauslügen.

Hast Du den Text eigentlich gelesen? #d
 

Carpmen

Member
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

§ 17

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.einem Wirbeltiera)aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

zufügt.
§17 Tierschutzgesetz ist schon in Ordnung aber was ist dann mit Nr 2 ????
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Der Oberbürgermeister aus Hannover hat da zwar anderes verkündet in Hannover beim Königsfischen,was diesen fall betrifft,aber egal tut hier nix zur sache.

Ich werde umgehend den Oberbürgermeister dazu befragen, mich interessiert seine Sichtweise.


Der fall ist bis Dato im Keller verschwunden,und der Verein der abgeschossen werden sollte von der lieben Staatsanwaltschaft Hannover führt weiterhin seine Konigsfischen durch wie vorher auch,und der Oberbürgermeister hält vorher/nachher seine rede wenn er zeitlich kann.

Der Fall ist nur vermeindlich im Keller verschwunden, denn er ist mit der Begründung eingestellt worden, dass die Beschuldigten im Hinblick auf Tierschutzdelikte noch nicht in Erscheinung getreten sind und dass zu erwarten sei, die Beschuldigten
würden „auch ohne gerichtliche Bestrafung die Sportfischerei nicht mehr durch tierschutzwidriges Verhalten in Misskredit bringen.“ Ausdrücklich hat die Staatsanwaltschaft für den Widerholungsfalle angekündigt, dass dann zwingend Anklageerhebung beim Strafgericht erfolgen müsse. Die Staatsanwaltschaft hält an ihrer strafrechtlichen Beurteilung fest!


|bigeyes|bigeyes|bigeyes


Der VDSF hat damals natürlich einen dazu aufgesetzt,was manche gern nach aussen tragen,wir kennen ja alle die Meinung des VDSF (husten kriege).

http://www.vdsf.de/media/koenigsfischen-hannover.html
Der VDSF kritisiert die Staatsanwaltschaft und das Vorgehen, sowie die Beurteilung dieser!
Der VDSF hat "im Interesse der Angelfischerei Rechtsschutz für das gegen den Vereinsvorsitzenden eingeleitete Verfahren gewährt."

Der VDSF unterstützt ausdrücklich Königsfischen als Traditionsfischen!

.....
 
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