Dorschangeln Schleswig Holstein - Regeln und Durchsetzung laut Regierung

Thomas9904

Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag Januar

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Dorschangeln Schleswig Holstein - Regeln und Durchsetzung laut Regierung
Mit Einführung des Baglimits stellte sich (und wurde auch im Forum diskutiert) die Frage danach, wer, wie welche Regeln auf welcher Grundlage kontrollieren und sanktionieren will.

Da es diesbezüglich noch keine entsprechenden Verordnungen mit Strafandrohungen gibt, war ja vor allem die mögliche Sanktionierung strittig, auch wenn hier auf dem Landesportal der Regierung Schleswig Holstein klar gemacht wird:
Die o. g. EU-Verordnung gilt in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar, es bedarf keiner gesonderten landesrechtlichen Umsetzung. Die EU hat die vertraglich vereinbarte Hoheit, Fischereiregelungen für die Seegewässer der Mitgliedsstaaten zu erlassen. Dem gingen Gespräche mit den Mitgliedstaaten voraus.

Auf dem Landesportal der Regierung Schleswig Holstein wurde nun ein Katalog vorgestellt an Maßnahmen, sowie wer wie kontrollieren soll:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/faqDorschfangbegrenzung.html

Folgende Fragen werden unter anderem abgehandelt:
> Warum darf ich nur fünf bzw. drei Dorsche fangen?
> Muss ich das Angeln generell einstellen, wenn das Tagesfanglimit von 5 Dorschen (Februar, März: 3 Dorsche) erreicht ist?
>Welche rechtliche Handhabe hat die Fischereiaufsicht, um die Einhaltung des Tagesfanglimits zu kontrollieren?
> Kann die Kontrolle von Anglern auch durch die Wasserschutzpolizei erfolgen?
> Welche Ahndungsmöglichkeiten gibt es hinsichtlich der Einhaltung des Tagesfanglimits beim Dorsch?
> Wer kontrolliert diese Regelungen?
> Gelten die Fangbegrenzungen auch für den Nord-Ostsee-Kanal oder andere Binnengewässer, in denen hin und wieder Dorsche gefangen werden können?
> Wieso gilt für Angler in schleswig-holsteinischen Küstengewässern ein Mindestmaß von 38 cm und für Erwerbsfischer von 35 cm?
> Wie ist es geregelt, wenn ich bin zusammen mit meinen Kindern (z. B. 8 und 10 Jahre alt, daher beide noch ohne eigenen Fischereischein) auf der Ostsee unterwegs bin. Dürfen wir zusammen nur 5 bzw. 3 Dorsche anlanden, oder haben die Kinder ein eigenes Anrecht auf Ausnutzung des Baglimits?

Auch hier wieder gleich zu Beginn das Märchen vom Jahrgang 2015, der laut Regierung fast komplett ausgefallen wäre und welcher als Grund für die Einschränkungen angeführt wird:
" Im Jahr 2015 gab es nahezu einen kompletten Ausfall des Nachwuchsjahrgangs."

Das wurde ja bereits durch aktuelle Zahlen des Thünen Institutes widerlegt, die nicht einmal mehr von einem "starken Rückgang" des 2015er Jahrganges ausgehen, sondern nur noch von einem "Rückgang".
Siehe dazu:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=323064

Wie auch schon von uns geschrieben, geht die Ahndung vor allem Richtung in S-H verbotenem Zurücksetzen maßiger Fische:
http://www.schleswig-holstein.de/DE...Dorschfangbegrenzung.html#doc2060602bodyText2

Hier wird klar gestellt, dass ein gezieltes Weiterangeln auf Dorsch nach erreichen des Baglimits klar verboten ist. Die Ausführung ist klar, lässt aber - wie immer wenn Politik etwas falsch macht - viel Spielraum (schleppen, Gummifisch, Köderfisch etc.):
"Gezieltes Weiterangeln" meint, wenn durch die bewusste Wahl der Angelmethode, ggf. des Angelköders und des Angelplatzes weiter vorrangig auf die Zielfischart Dorsch geangelt wird. Wenn Sie zum Beispiel vom Boot aus mit Pilkern und Beifängern über Dorschfanggründen angeln, ist dieser Tatbestand sicher erfüllt. Hier ist der Dorsch die bewusst angestrebte Zielart. Natürlich kann es dabei auch Fänge anderer Arten geben, aber diese werden bei der genannten Methode nicht vorrangig gefangen.

Ebenfalls wurden die Rechte klar gestellt, welche Kontrolleure in SH dazu haben:
Nach Landesfischereigesetz (§ 44 Abs. 1 Nr. 4) sind die Fischereiaufsichtspersonen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben u.a. befugt, die mitgeführten oder ausliegenden Fanggeräte, die Fische und Fanggeräte in Wasser- und Landfahrzeugen sowie die Fischbehälter zu überprüfen (natürlich gilt hier immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). Bei einem begründetem Verdacht werden die Fischereiaufseher also dazu auffordern, Transportbehälter für Fische, den Kofferraum eines PKW oder auch Kisten an Bord eines Bootes zu öffnen.

Die Verweigerung einer solchen Überprüfung kann als Ordnungswidrigkeit nach § 46 Abs. 1 Nr. 14 geahndet werden.


Auch wer kontrolliert, wurde nun klargestellt (hatten wir auch schon gebracht, dass das BMEL hier zuständig ist für die AWZ-Gewässer und dass es da noch keinerlei Abstimmung gibt):
Für die Kontrollen der Einhaltung des Baglimits an Land (Strand, Häfen, Seebrücken etc.) werden hauptamtliche und ehrenamtliche Fischereiaufseher eingesetzt. Auf See wird die Überwachung innerhalb der Küstengewässer des Landes durch die Wasserschutzpolizei erfolgen. Außerhalb der Küstengewässer von Schleswig-Holstein ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.

NOCH KEINE STRAFEN wg. Baglimit
Ebenfalls klar und wie von uns berichtet ist es, dass bis dato noch keinerlei Sanktionsmöglichkeiten hinsichtlich Baglimit da sind, und Schleswig Holstein hier momentan nur auf die Einhaltung des Verbotes von C+R zurückgreifen kann, um Verstöße gegen das geltende Baglimit zu sanktionieren:
Fragen zu Sanktionsmöglichkeiten und deren Höhe befinden sich derzeit in der Bund-Länder-Abstimmung (Stand: 12/2016). Sobald diese Fragen geklärt sind, wird hier aktualisiert.

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Alles in Allem wird sowohl unsere Berichterstattung hier wie die Unfähigkeit von der schleswig-holsteinischen Regierung und deren Behörden in diesem Fall wieder einmal mehr bestätigt und dokumentiert.

Angesichts der wenigen vorhandenen (haupt- wie ehrenamtlichen) Kontrolleure und der Vielfalt der Aufgaben der immer weiter schrumpfenden WaPo/Küstenwache und einer noch gar nicht geklärten Handlungsweise des BMEL in den Gebieten der AWZ dürfte es wohl zu Anfang des Jahres ein paar verstärkte Kontrollen geben (gerade WaPo wird begeistert sein, dazu missbraucht zu werden), dürfte dann allerdings mangels Personal wie Erfolgsaussichten schnell wieder aufs übliche Maß zurück fallen (also quasi keine Kontrollen).

Wir werden sehen und es weiterhin im Auge behalten..

Thomas Finkbeiner
 
AW: Dorschangeln Schleswig Holstein - Regeln und Durchsetzung laut Regierung

gerade im Bereich Ostholstein gibt es -aktuell- nur einen einzigen Fischereiaufseher...
Man darf gespannt sein :)
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Dorschangeln Schleswig Holstein - Regeln und Durchsetzung laut Regierung

Ist mir bekannt - ich weiss aber auch, das die (behördlicherseits) gerade händeringend neue suchen (Chance für Blockwartanwärter, die schon lange Anglern mal zeigen wollten, wos langgeht)....
;-))

Gerade jetzt zu Beginn ist da sicher mit Aktionismus zu rechnen bei Kontrollen.....

Auch wenn es ausser C+R noch keine Sanktionsmöglichkeit gibt.

we will see...
 

Carptigers

Der Lange
AW: Dorschangeln Schleswig Holstein - Regeln und Durchsetzung laut Regierung

Diese Logik, die dahinter steckt, ist mehr als interessant.
Auf der einen Seite werden neue Institutionen geschaffen, die nur mit einem hohen finanziellen Aufwand umgesetzt werden können, anstatt diese dort einzusetzen, wo sie sinnvoll wäre, nämlich beim Fischer.
 

vierkant

Fischflüsterer
AW: Dorschangeln Schleswig Holstein - Regeln und Durchsetzung laut Regierung

Ich weiß auch nicht wo das noch hinführen soll. Halbwahrheiten werden als Grundlage für Gesetzesänderungen genommen. Bei der Umsetzung der geändereten Regelungen hapert es sicher zu 90%.

War da nicht etwas mit "Glocke versenkt, mach eine Kerbe ins Boot" .... oder "Fangt Sonnenstrahlen ein, in der Kirche ist es zu dunkel" ... ?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Dorschangeln Schleswig Holstein - Regeln und Durchsetzung laut Regierung

Ich persönlich finds einfach erschreckend, dass Behörden, Gesetzgeber, Ministerien und Verbände (hier explizit DAFV, LSFV-SH und LAV MeckPomm), die augenscheinlich so wenig Ahnung von der Materie haben, über zigtausende Angler bestimmen dürfen..

Diese Ausführungen auf den Seiten des Landes zeigen ja die Inkompetenz - für mich jedenfalls - der Regierungsseite hier in S-H klar und deutlich auf.

Und den ganzen Verbandsdrxxx brauch ich euch ja nicht nochmal verlinken, haben wir ja oft genug ausgeführt..
 
AW: Dorschangeln Schleswig Holstein - Regeln und Durchsetzung laut Regierung

ich bin -wenn Wetter ist- jedes WE auf der Waschpoeinflugschneise Nr1 zwischen Neustadt und Grömitz unterwegs...
Ich bin sehr gespannt wie es da laufen wird mit Kontrollen....
Einmal am Tag werde ich meine Schleppruten einholen um eine Kontrolle zu ermöglichen, beim 2. Mal dürfen die Herren mit Schleppgeschwindigkeit längsseits kommen...
Es bleibt spannend!
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Dorschangeln Schleswig Holstein - Regeln und Durchsetzung laut Regierung

Als ich das letzte Woche gelesen habe, musste ich schmunzeln und habe meinen Mailverkehr mit dem MELUR mal rausgekramt. Die haben sich das einfach gemacht- die haben ihre Antworten auf meine Fragen eins zu eins übernommen und so veröffentlicht! Mein Mailverkehr zu dem Thema begann am 14.10.2016. Bedeutet das jetzt, dass die bei der Veröffentlichung am 22.12 immer noch nicht weiter waren?

Es bleibt spannend! Wir haben ja bald den 01.01.2017. Mal schauen was sich so tut... ich werde nach meinen Ausfahrten mal berichten!
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Dorschangeln Schleswig Holstein - Regeln und Durchsetzung laut Regierung

Eine nicht zu glaubende aber positive Auslegung wäre, dass die geschnallt haben, dass es keinen Sinn macht Finanzmittel aufzuwenden um ihre Cashcow zu gängeln.
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eben - es wäre nicht zu glauben....

Hirn, Sach- und Fachverstand oder Rückgrat regnets aber nun mal nicht aus heiterem Himmel auf Gesetzgeber, Behörden oder Verbände...

Träumen kannste natürlich....

:g:g:g
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Dorschangeln Schleswig Holstein - Regeln und Durchsetzung laut Regierung

jo, das wird ein Zeichen sein...

Ich hab Whisky bekommen - zum vergessen, was die da oben alles anstellen...
;-)))))
 
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AW: Dorschangeln Schleswig Holstein - Regeln und Durchsetzung laut Regierung

Moinsen
Mal `ne Frage zur Stimmung in der küstennahen Bevölkerung :
Was sagen denn die Tourismusinstitutionen und die Händler / FeWo-Vermieter / Angelbedarfsverkäufer / Kleinbootvermieter aus den Regionen zu der Beschränkung ???

Und dann noch :
Wer will denn kontrollieren, ob ich nicht morgens 5 - mittags 5 und abends 5 Dorsche fange, wenn ich ein Kleinboot habe und ggf. noch Brandungsangeln betreibe und noch gemütlich an der Mole sitze ???

Gruß Rainer
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Dorschangeln Schleswig Holstein - Regeln und Durchsetzung laut Regierung

Moinsen
Mal `ne Frage zur Stimmung in der küstennahen Bevölkerung :
Was sagen denn die Tourismusinstitutionen und die Händler / FeWo-Vermieter / Angelbedarfsverkäufer / Kleinbootvermieter aus den Regionen zu der Beschränkung ???
Ja, die kot... natürlich....

Die Initiative um die EGOH hängt da dran und kümmert sich, weil DAFV, LSFV-SH und LAV MeckPomm da eben auch versagen..

Wer will denn kontrollieren, ob ich nicht morgens 5 - mittags 5 und abends 5 Dorsche fange, wenn ich ein Kleinboot habe und ggf. noch Brandungsangeln betreibe und noch gemütlich an der Mole sitze ???
Gute Fragen, wobei Praktiker wissen, dass das nicht kontrollierbar ist und nur Behörden, Schützer und andere Bürger- und Menschenfeinde denken, sie könnten all immer bis ins Letzte kontrollieren..

Geht halt nicht....

Ist den Verbotsheimern aber leider egal...
 

schmaler77

New Member
AW: Dorschangeln Schleswig Holstein - Regeln und Durchsetzung laut Regierung

Moin,

Durch diese neue Regelung/Umsetzung besteht die Möglichkeit eines Kuttersterbens. Schließlich hängt doch da ein ganzer Wirtschaftszweig (Bootsverleiher, Hotels etc.) dran. Insbesondere in Heiligenhafen. Was würde denn passieren, wenn da plötzlich einige Kutter verschwinden? Haben da die hohen Herren mal gedacht? Natürlich nicht. Die gesetzliche Regelung wurde da wohl mit einer heißen Nadel gestrickt, weil da viel Unwissen mit im Spiel ist. So ist Politik leider.

Auch wenn Angler hin und wieder mal viel fangen, mach wir nicht mit Schleppnetzen den Meeresboden kaputt. Ausnahme ist natürlich die Fischerei mit den alternativen Methoden.

Gruß aus FL
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Dorschangeln Schleswig Holstein - Regeln und Durchsetzung laut Regierung

Es besteht nicht nur die Möglichkeit, es wird kommen, das Kuttersterben.

Als erstes die Mehrtagesfahrer..

Und da die Genehmigungen als Sportfischerfahrzeug quasi nur Ausnahmegenhmigungen sind und kein neues Fahrzeug die so mehr bekommt, ist jeder Kutter der aufhört, nicht mehr zu ersetzen.

Im Gegensatz zum Dorsch, der immerhin Nachwuchs hat....
 
AW: Dorschangeln Schleswig Holstein - Regeln und Durchsetzung laut Regierung

Auch daran sollte gedacht werden wenn Verantwortliche für solche Maßnahmen gesucht werden.
Alle Dorsche die ein Angler nicht fängt aber essen will muss er beim dem Kapitän der Fischstäbchen kaufen. Da kommt unterm Strich auch ein schöner Betrag zusammen bei der sogenannten Wertschöpfungskette --> Fischer, Fischfabrik, Großhändler, Zwischenhändler Supermarkt, Kunde. 5 - 6 mal wird da die Hand aufgehalten.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Dorschangeln Schleswig Holstein - Regeln und Durchsetzung laut Regierung

Die Wertschöpfungskette bei Anglern ist deutlich regionaler und wichtiger und zudem numerisch größer als bei der Berufsfischerei (der Ostsee),..

Ist hier aber auch nicht das Thema.

Hier gehts um die Regularien und wie die Regierung das durchsetzen will..
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Dorschangeln Schleswig Holstein - Regeln und Durchsetzung laut Regierung

Moin,

Durch diese neue Regelung/Umsetzung besteht die Möglichkeit eines Kuttersterbens.

Die Veröffentlichungen zum Baglimit und die damit verbundene SIchtweise der verantwortlichen Behörden auf dem Landesportal SH sind der Todesstoß für die Angelkutter!

Es geht mir hier speziell um die folgende Formulierung:

"Gezieltes Weiterangeln" meint, wenn durch die bewusste Wahl der Angelmethode, ggf. des Angelköders und des Angelplatzes weiter vorrangig auf die Zielfischart Dorsch geangelt wird.

Was bedeutet das im Detail? Für die Angelkutter letztendlich, dass jeder Angler das Angeln beim Erreichen von 5 Dorschen vollständig einzustellen hat! Ohne WENN und ABER! Der Angler kann dann nicht einfach auf Naturköder umstellen, da der Kutter in der Regel an einem Angelplatz steht, der als spezieller Fanggrund für Dorsche bekannt ist. Da wird auf Naturköder auch eher ein Dorsch als ein Plattfisch an den Haken gehen, insbesondere wenn eventuell noch ein Naturköderanger an Bord des Kutters Dorsch fängt.

Angel ich an einem als Dorschfanggrund bekannten Angelplatz (nehmen wir einfach mal "Knüllen"), habe meine 5 Dorsche erreicht und mein Nebenmann erst 3, darf ich nicht weiterangeln (natürlich kann er mir unter der Hand seine Quote zuteilen), da wir vorher an diesem Platz Dorsche gefangen haben. Die Kutter fahren gezielt seit Jahrzehnten bestimmte Plätze - die speziell als Dorschfanggründe bekannt sind - an.

Wenn das so umgesetzt wird, spätestens dann werden die Kutterangler wegbleiben. Für die Einhaltung wird wohl vermutlich der Kapitän/ Skipper/ Eigner verantwortlich sein, es sei denn, er kontrolliert von jedem Angler vorab den Angelschein (da er ja ansonsten für Angler ohne Fischereischein die Verantwortung übernehmen muss).

Für die Verbände erscheint das alles in Ordnung oder wo bleibt der Aufschrei?

Noch geiler finde ich eigentlich, dass das Baglimit nicht in den Binnengewässern (z.B. NOK) gilt! Wohnen da ausschließlich Dorsche des Stammes "NOK" oder sind das auch Dorsche aus der westlichen Ostsee? Ok, ich kann mir ja eine Kanalkarte kaufen und dort dann 20 Dorsche fangen. Also kann ich im Bereich Kiel auch 50 Dorsch in der Brandung fangen. Wie will mir ein Kontrolleur beweisen, dass ich die Fische dann am Strand und nicht vorher im NOK gefangen habe?

Lächerlich, die Regelung ist einfach nur lächerlich!
 
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