Droht ein umfassendes Angelverbot?

Tomasz

Well-Known Member
AW: Droht ein umfassendes Angelverbot?

Tomasz, Du hast den nagel auf den Kopf getroffen.
Genau so werden die "Grenzwerte" festgelegt, nach denen eine Belastung als gesundheitsgefährdend eingestuft wird. Da kommen "Verzehrwahrscheinlichkeiten" ins Spiel.

Hallo Honeyball. Manchmal fällt es mir ein wenig schwer Dir folgen zu können. Aber das liegt vielleicht daran, dass u.a. mein Server "überlastet" ist:q.

Tomasz: Wenn es durch Messungen erwiesen ist, dass die Fische in den Kanälen in gesundheitsgefährdendem Maße überlastet sind, dann kann ein Ministerium vorbeugend ein Verbot verhängen.
Aber eben nicht vorbeugend, weil es ja sein könnte, dass sie überlastet sind, oder weil schonmal irgendwo einer gefangen wurde, der knapp überm Grenzwert lag!!!!
(Steht auch so ähnlich in der Vorlage für Mittwoch)
...

Ich hoffe nur, dass steht nicht wirklich so in der Vorlage drin. Denn die fand ich eigentlich fachlich korrekt.
Ich hatte ja versucht mich, in der mir eigenen freundlichen und tolleranten Art:), zurück zu halten und Euch eine Brücke zu bauen um aus der Chaos rauszufinden. Aber ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass hier "echte Fachleute" am Werk sind, die sich so richtig gut mit der Materie auskennen|bigeyes.
Von daher kann ich Dir auch bei Deiner Satire nicht folgen.
Ich bitte nur zu berücksichtigen, dass bei der Festlegung solcher Grenz- oder was auch immer Werte, von einem normalen Mitteleuropäer ausgegangen wird. Für einen Junkie der im Einzelfall mehr Dorschleber in sich hineinstopft, bräuchte man natürlich strengere Werte, aber dies würde der Allgemeinheit die hin und wieder Dorschleber essen wollen, den Zugang zu einer Dose mit Einhaltung diesen strengeren Werten nahezu unmöglich machen.
Aber wie schon versucht zu erklären und ich probiere es nochmal an einem anderen Beispiel:
Alkohol in Maßen genossen ist gesundheitsfördernd. Alkohol in Massen genossen gesundheitsschädlich. Daher ist es schon entscheidend ob da ein "ß" oder ein "ss" steht.
Um zu sagen, wann das Maß voll ist, gibt es weitaus mehr zu berücksichtigen als der reine Alkoholmenge. Da spielen z.B. Alter, Körpergewicht und ich nenne es mal "Vorerfahrungen" eine wesentliche Rolle. Ist das soweit klar geworden.
Oder um bei meinem Metier zu bleiben. Natürlich ist ein Kind, dass täglich auf einem Gewerbehof spielt, dessen Boden stärker belastet ist (nicht überlastet;)) als es die Prüfwerte für Kinderspielflächen zulassen, auch größeren Gesundheitsgefahren ausgesetzt. Aber deshalb für einen Gewerbehof den vielfach strengeren Prüfwert für Kinderspielflächen heranzuziehen, ist nicht der richtige Weg. Dann muss man eben dafür sorgen, dass das Kind nicht mehr dort spielt.

Gruß

Tomasz
 

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: Droht ein umfassendes Angelverbot?

@bernie1:
Ich hab das Kormoran-Thema ganz bewusst hier nicht erwähnt.
Sollte es Mittwoch da zu einer politisch motivierten Entscheidung kommen contra Opposition kommen, machen wir direkt einen neuen Thread auf!!!
 

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: Droht ein umfassendes Angelverbot?

Leider nein, sonst hätt ich's schon reingeschrieben.
Aber mein Arbeitgeber verlangt körperliche Anwesenheit als eine Voraussetzung für die monatliche Überweisung...:m
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: Droht ein umfassendes Angelverbot?

@Gründler,
danke für den Link.
da sieht man was so alles getan wird, um Kohle zu machen. Am Ende steht dann ein Angelverbot.
 

Klein-Sibirien

New Member
AW: Droht ein umfassendes Angelverbot?

Hallochen
AN ALLE -- WER HAT ZEIT ?
Ab in den Landtag nach D´dorf.
Hier ist es dann amtlich ????!!!!
oder auch nicht.
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
15. Wahlperiode


E 15/193



03.02.2011​





Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Friedhelm Ortgies MdL


Einladung


6. Sitzung (öffentlich)
des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
am Mittwoch, dem 16. Februar 2011,
nachmittags, 15.00 Uhr, Raum E 1 - D 05

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf


Gemäß § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:


Tagesordnung

1.
Stand der Untersuchungen zu den aktuellen Erdeinbrüchen an der Trasse der CO-Pipeline auf Erkrather und Ratinger Stadtgebiet

- Bericht der Landesregierung

2.
Artenschutz für alle Tiere - Neuauflage der Kormoran-Verordnung schnell umsetzen

Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache 15/119

3.
Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen - Nutzung der Fristverlängerung durch die Kommunen

- Bericht der Landesregierung

4.
Investitionssicherheit für Handwerksbetriebe schaffen - Einfahrt in die Umweltzone weiterhin mit Handwerkerparkausweis ermöglichen

Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache 15/128

- bitte wenden! -

5.
Angel-Verbot in Nordrhein-Westfalen?

- Bericht der Landesregierung

6.
Fortschrittsmotor Klimaschutz: Erlöse aus dem Emissionshandel für den Strukturwandel in NRW nutzen

Antrag der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 15/476

7.
Chancen und Risiken bei Probebohrungen und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas unter besonderer Berücksichtigung von Wasser-, Natur-, Boden- und Klimaschutz

- Bericht der Landesregierung

8.
Berücksichtigung des demografischen Wandels - auch im Sektor der Finanzprodukte für Senioren

Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache 15/213

9.
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - IVU-Richtlinie - im Wasserrecht

Vorlage 15/270

10.
Entgeltordnung´11 (EO´11)

Vorlage 15/330








gez. Friedhelm Ortgies
- Vorsitzender -​




F. d. R.



Wilhelm
Ausschussassistent
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Jedenfalls wird es dann warscheinlich hart zur Sache gehen.

bis dannn..... hoffentlich bessere Zeiten
 
Zuletzt bearbeitet:

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: Droht ein umfassendes Angelverbot?

Erstmal nochmals ausdrücklich DANKE an alle, die heute Zeit haben, in den Landtag zu gehen und sich das anzuhören!!!

Auch das Kormoran-Thema ist sicherlich sehr interessant und betrifft uns alle, aber der Punkt 5 ist weitaus wichtiger.
Gerade dazu kommt es sehr darauf an, auf die "Untertöne" zu achten. Ich bin nach wie vor fest davon überzeugt, dass da ein taktisches und politisches Ablenkungsmanöver ablaufen wird, dass zu der Aussage führen soll, dass es kein generelles Angelverbot in NRW geben wird, weil (nach wie vor) die rechtlichen Voraussetzungen dazu fehlen. (vgl. Sitzungsvorlage)
Dies hat aber weder mit der Situation im Dortmunder Hafen zu tun, noch mit der Äußerung des LANUV zur mutmaßlichen PCB-Belastung von Fischen in industrienahen Gewässern und beinhaltet weder eine Aussage noch eine Schlussfolgerung zum Thema Kanäle in NRW!!!

Also: Wer vor Ort ist, bitte genauestens darauf achten, ob und inwieweit konkret auf die Kanäle eingegangen wird.
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Droht ein umfassendes Angelverbot?

...
Gerade dazu kommt es sehr darauf an, auf die "Untertöne" zu achten. Ich bin nach wie vor fest davon überzeugt, dass da ein taktisches und politisches Ablenkungsmanöver ablaufen wird, dass zu der Aussage führen soll, dass es kein generelles Angelverbot in NRW geben wird, weil (nach wie vor) die rechtlichen Voraussetzungen dazu fehlen. (vgl. Sitzungsvorlage)
...

Sag mal Honeyball, geht es auch ein bischen sachlicher#h.
Wenn Du fest davon ausgehst, dass es kein generelles Angelverbot in NRW geben wird, dann ist das doch gut für Euch und Eure Sorge, dass ein "umfassendes NRW-, wenn nicht sogar deutschlandweites Angelverbot"|kopfkrat kommen wird, ist damit vom Tisch. Dies hatte ich immer wieder versucht Euch klar zu machen, aber dafür fehlt Euch anscheinend das fachliche Hintergrundwissen.
In diesem Zusammenhang finde ich persönlich nicht nur noch das Kormoranmanegement wichtig, sondern auch Punkt 9 der Tagesordnung. Diesen halte ich persönlich sogar für den wichtigsten Punkt des Tages, denn da geht es um die Umsetzung einer Richtlinie über die Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung im Wasserrrecht. Hatte nicht gerade diese Umweltverschmutzung dazu geführt, dass überhaupt das Thema Angelverbot diskutiert wird? Da geht es um Beteiligung der Öffentlichkeit in Erlaubnisfragen und Genehmigungsverfahren, die die Eingriffe in Gewässer betreffen. Da geht es u.a. darum wie die Überwachung, Messmethoden und Bewertungsverfahren zu regeln sind. Und wie der Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen gegeben ist.
Aber was rede ich mir hier den Mund fusslig. Ist ja in Deinen Augen alles nur:
...ein taktisches und politisches Ablenkungsmanöver...
#q

Gruß

Tomasz
 

Ralle 24

User
AW: Droht ein umfassendes Angelverbot?

Ich bin nach wie vor fest davon überzeugt, dass da ein taktisches und politisches Ablenkungsmanöver ablaufen wird, dass zu der Aussage führen soll, dass es kein generelles Angelverbot in NRW geben wird, weil (nach wie vor) die rechtlichen Voraussetzungen dazu fehlen. (vgl. Sitzungsvorlage)
Dies hat aber weder mit der Situation im Dortmunder Hafen zu tun, noch mit der Äußerung des LANUV zur mutmaßlichen PCB-Belastung von Fischen in industrienahen Gewässern und beinhaltet weder eine Aussage noch eine Schlussfolgerung zum Thema Kanäle in NRW!!!

Also: Wer vor Ort ist, bitte genauestens darauf achten, ob und inwieweit konkret auf die Kanäle eingegangen wird.

Natürlich ist das ein taktisches Manöver.

Wenn gesagt wird, dass es kein generelles Angelverbot geben wird, so ist diese Aussage auch dann noch wahr, wenn 90% der Gewässerfläche gesperrt werden. An den restlichen 10% kann ja weiter geangelt werden.
Und auch ein bundesweites Angelverbot ist sicher nicht zu befürchten. Bergbäche und Alpenseen sind davon vermutlich ja nicht betroffen, auch das Baggerloch in Hintertupfingen mag weiter beangelbar sein.

Mit so einer Aussage hält man sich schlicht alles offen, ohne sich nahcher der Lüge bezichtigen lassen zu müssen.
 

Luku

Member
AW: Droht ein umfassendes Angelverbot?

es wäre entspannter gewesen wenn der nrw landtag sich eine andere überschrift für das thema ausgesucht hätte.

angelverbot in nrw? provoziert und bringt eine extreme spannung ins geschehen.
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Droht ein umfassendes Angelverbot?

OK Leute ich bin raus hier|wavey:. Zum einen muss ich arbeiten und zum anderen sehe ich hier im Forum keinerlei fachliche Grundlage auf eine gemeinsame Linie mit Euch zu kommen#c.
Im Verabschiedungsthread habe ich ja selbst gesagt, dass es auch genug andere Wege gibt, als sich für immer aus dem Board zu verabschieden. Ich habe z.B. vor, demnächst einen umfassenden Reisebericht über drei Wochen Norwegen zu schreiben:m. Und es gibt noch soviele Fragen, die ich zu Angeltechniken und Geräten habe. Vielleicht besser, ich konzentriere mich wieder stärker auf diese Themen;).
Und Honey,
Deine PN habe ich erhalten und bin wie immer überrascht, wenn mir einer aus Eurer Redaktion eine PN schreibt. Wie umgänglich und sachlich eine Diskussion mit Euch möglich sein kann#6. Warum hat die Diskussion hier im Board nur ein so völlig anderes Niveau;+?
Per PN können wir uns aber bei Interesse Eurerseits gerne weiter zu diesen brisanten Themen austauschen und wenn ich denn endlich mal mein Postfach aufgeräumt habe, werde ich Dir auch antworten. Aber sorry. Jetzt muss ich mal auf die Schnelle ein wenig Geld verdienen:).

Gruß

Tomasz
 

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: Droht ein umfassendes Angelverbot?

Tomasz,
der größte Teil von dem, was ich Dir per PN geschrieben habe, ist auch hier in diesem Thread schon gesagt worden und nachvollziehbar. Wie sachlich soll ich denn hier im Thread noch berichten?#c
Ich gehe mal davon aus, dass Du schlichtweg nicht alle hier gebrachten Informationen vorliegen hattest und versuche daher, auch für andere Mitlesende nochmal alles mir Bekannte zusammenzufassen, ohne jegliche Spekulation, ohne Backgrounds und Hintergedanken, nur das, was ich weiß, man nachlesen kann und bisher öffentlich abgelaufen ist.
Danach kann jeder 2+2 zusammenzählen und seine eigenen persönlichen Schlüsse ziehen.

  • das LANUV hat im Dezember die Ergebnisse der Fischmessungen im Dortmunder Hafen veröffentlicht. Alle Aale lagen über dem Grenzwert wenige andere Fische grenzwertnah oder knapp drüber.
  • im Zuge der Veröffentlichung hat das LANUV die gemessenen Ergebnisse als "vergleichbar zu anderen industrienahen Gewässern in NRW" bezeichnet und meinte damit (persönliche Rückfrage von mir bei der Präsentation der Ergebnisse in Dortmund) Kanalhäfen, Kanalbereiche und bestimmte Abschnitte der Lippe
  • im Dezember kam es zu einer Gesprächsrunde mit Vertretern der Stadt Dortmund (u.a. Dr. Grote, Leiter des Umweltamtes), der Hafen AG, dem 1. ASV Dortmund, dem LFV Westfalen und Lippe und dem LANUV. Die Stadt Dortmund, respektive Dr. Grote hat sich dort für ein Angelverbot im gesamten Kanal und den Häfen im Stadtgebiet Dortmund ausgesprochen
  • in diesem Gespräch wurde er darüber aufgeklärt, dass er gar nicht das Recht dazu hat, ein solches zu verhängen, weil die freie Fahrt des Kanals außerhalb der Häfen nicht der Stadt sondern dem Bund gehört. Er musste dann einsehen, dass ein Verbot für 1,44km Hafenstrecke unsinnig ist, wenn direkt daneben weiter geangelt werden darf
  • alle Anwesenden folgten der Argumentation, dass die Messwerte für den Wanderfisch Aal so bedenklich sind, dass ein Handeln zwingend erforderlich ist. Also einigte man sich wie folgt:
  • Der 1.ASV Dortmund verzichtet "freiwillig" auf das Angeln im Hafengebiet.
  • Der LFV Westfalen und Lippe erlässt ein Fangverbot für Aale im gesamten Stadtgebiet Dortmund bis zur Schleuse Henrichenburg
  • Das LANUV veranlasst weitere Untersuchungen von Fischen in den Hafengebieten (es gibt noch zwei weitere) und in der freien Fahrt des Kanals im Stadtgebiet Dortmund.
  • Im Raum stehen bleibt jedoch die Pressemitteilung des LANUV zu den Untersuchungsergebnissen Äußerung:
    Für andere industriell geprägte Gewässer Nordrhein-Westfalens liegen aus vereinzelten stichprobenhaften Fischuntersuchungen ähnliche Werte vor wie im Dortmunder Hafen. Da die Datenlage für eine generelle Verzehrsempfehlung in diesen anderen Gewässern jedoch zu gering ist, werden weitere Untersuchungen in laufenden und geplanten Monitoringprogrammen durchgeführt.
  • Am 27.01. veröffentlich die WAZ-Gruppe einen Artikel zu der Thematik mit teilweise falsch oder überzogen dargestellten Fakten.
  • Im Zuge dessen und im Zusammenhang mit Forderungen für einen generellen Angelverzicht für den Kanal im Stadtgebiet Dortmund mehren sich in der Presse Äußerungen, in denen von einem "Angelverbot" die Rede ist. Dies wird sowohl vom 1. ASV Dortmund als auch vom LFV dementiert.
  • Der LFV Westfalen und Lippe hat in seiner Stellungnahme klar gestellt, dass das Angeln in den von ihm gepachteten Gewässern weiter erlaubt ist. Solange keine weiteren gesicherten Ergebnisse hinsichtlich der PCB-Belastung von Fischen auch in der freien Fahrt jenseits der Häfen vorliegen, ist der LFV auch nicht zu einem freiwilligen Angelverzicht (ähnlich, wie es der 1. ASV praktiziert) bereit. Lediglich das Fangverbot für Aale wird aufrecht erhalten
  • Die Stadt Dortmund schaltet daraufhin den Bund als Verpächter der Kanalstrecken und das MKULNV ein, um ein Aussetzen der Pachtverträge für die Kanalstrecken zu erwirken
  • Das MKULNV bezieht sich auf die oben zitierte Aussage des LANUV ("andere industriell geprägte Gewässer Nordrhein-Westfalens") und äußert dahingehende Bedenken gegen das Angeln in diesen Gewässern. (Querverweis zur Diskussion: Verwertungsabsicht als Angelgrund)
  • Im wesentlichen die lokale Presse greift die ihnen bekannten Stückchen aus Veröffentlichungen und Presseerklärungen auf und generiert die These vom "generellen" Angelverbot in NRW (Man beachte den kleinen aber feinen sprachlichen Unterschied zwischen "umfassendes" und "generelles" Angelverbot!!!)
  • Die Oppostition im Landtag NRW greift die Thematik in Form einer Anfrage an die Landesregierung auf.
  • Die Landesregierung NRW setzt den Punkt "Angel-Verbot in Nordrhein-Westfalen?" auf die Tagesordnung der öffentlichen 6. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz heute nachmittag
  • In einem eigens für diese Sitzung verfassten Bericht wird auf das seit 2008 laufende "Monitoring von Fischen aus Oberflächengewässern" Bezug genommen, um daraus abzuleiten:
    Presseberichte, nach denen das MKULNV für ganz Nordrhein-Westfalen ein Angelverbot erlassen würde, entbehren jeglicher Grundlage. Weder das Lebensmittelrecht noch das Fischereirecht bieten hierfür eine rechtliche Handhabe.
    Jedoch geht aus dem Bericht eindeutig hervor, dass dieses Monitoring sich ausschließlich auf diverse Flüsse in NRW bezieht. Die Kanäle kommen in dem Bericht so gut wie gar nicht vor.

So, das war's und ich hoffe, das war für jeden Leser hier sachlich und faktisch.

Und selbst die von mir weiter gezogenen Schlüsse, die teilweise als Hetze oder Unsachlichkeit dargestellt werden, beziehen sich auch auf bekannte Fakten:
  • Zum Zeitpunkt der Gespräche mit dem LANUV war die Budgetplanung 2011 dieser Behörde bereits abgeschlossen
  • Zusätzliche (notwendige!) Untersuchungen an Fischen in der freien Fahrt des Dortmund-Ems-Kanals und an anderen Stellen im Kanalsystem NRW verursachen eklatant hohe Kosten beim LANUV
  • Nur, um gesicherte Aussagen für das Stadtgebiet Dortmund (Strecke Stadthafen bis Schleuse Henrichenburg) treffen zu können, werden ca. 150.000€ benötigt
  • Wenn eine Landesbehörde für zusätzliche Aufgaben zusätzliches geld benötigt, muss dieses bei dem ihr übergordneten Ministerium (beim LANUV ist das das MKULNV) beantragt und dort bereitgestellt werden
  • Der von der Landesregierung eingebrachte Nachtragshaushalt ist durch Beschluss des Landesverfassungsgerichts Münster (LVG) bis zur Urteilsverkündung am 15.03.2011 auf Eis gelegt
  • Pressemeldungen über die gestern erfolgte Anhörung beim LVG lassen vermuten, dass der Klage der Opposition im Landtag NRW dort stattgegeben und der Nachtragshaushalt gekippt wird.
  • In NRW herrscht derzeit eine Minderheitenregierung aus SPD und Bündnis90/Grüne, deren Fortbestand über die gesamte Legislaturperiode fraglich ist
  • Ein Scheitern des Nachtragshaushalts vor dem Landesverfassungsgericht könnte zu Neuwahlen führen
  • Johannes Remmel gehört zu Bündnis 90/Grüne
  • Tierschutzverbände, die sich schon mehrfach als klare Angelgegner positioniert haben, sind eindeutig Wählerklientel von Bündnis90/Die Grünen
 

bernie1

Mit Defi on Tour
AW: Droht ein umfassendes Angelverbot?

Zitat,
Der von der Landesregierung eingebrachte Nachtragshaushalt ist durch Beschluss des Landesverfassungsgerichts Münster (LVG) bis zur Urteilsverkündung am 15.03.2011

Pressemitteilungen
des Verfassungsgerichtshofs
für das Land Nordrhein-Westfalen unter


http://www.vgh.nrw.de/presse/presse.htm
 
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