AW: DSAV – der Angelverband für den modernen Angler?
Mir ist zuerst mal vollkommen latte, ob sich ein paar Eliteangler weiter ihre internationalen Ausflüge finanzieren lassen können oder nicht, solange nicht die Sache in Deutschland geklärt ist - kommt immer drauf an, wofür man seine Kraft einsetzen will...
Und Finanzrecht (Gemeinnützigkeit) hat immer noch nix mit Tierschutzgesetz, (Landes)Fischereirecht oder Strafrecht zu tun - manche werdens begreifen, andere nicht.
Was nach Fischereirecht teilweise je nach Bundesland möglich ist, ist eben nach Finanzrecht auch grundsätzlich möglich, nur eben NICHT für gemeinnützige Vereine.
Weil dafür eben NICHT Fischerei- oder Straf-, sondern Fiskalrecht ausschlaggebend ist.
Wer das negiert, handelt verantwortungslos.
Und wer sich z. B. § 9 der Brandenburger Fischereiverordnung ansieht, der weiss dann auch, dass z. B. die ganzen Genehmigungen zu den Angeln am Silokanal (IAM etc.) nur gegeben werden konnten, wenn entweder die Anträge nichts mit der Realität der Angeln zu tun hatten oder der Beamte bewusst weg- oder nicht genau hinsah..
Wer das so auf dieser Mauschelbasis will, statt eine vernünftige Lösung im Sinne der Angler, der Vereine und des Angelns, ist natürlich im VDSF/DAFV/DSAV gut aufgehoben - weiss aber scheinbar nicht, was er damit alles riskiert...
Weder ist es die Lösung, so anglerfeindlich wie früher der VDSF zu agieren, durch welchen das alles erst angeschoben wurde.
Noch sind die Mauschelversuche von DAFV/DSAV die Lösung, welche auf Goodwill einzelner Personen/Beamten beruhen, statt auf vernünftigen (fiskal)rechtlichen Grundlagen...
Die sind daher die ALLE leider Teil des Problems im VDSF/DAFV/DSAV, nicht der Lösung....
Aber lassen wir sie mal alle machen, wir werden das durchrecherchieren nächstes Jahr ....
Lösungen wären aber schon möglich, nur nicht so, wie die das bisher machen in VDSF/DAFV/DSAV:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=290214
Punkt 3 da...