Dsgvo

Hallo,

am 25. Mai tritt die neue europöische Datenschutzverordnung in Kraft.
Die trifft auch alle Verbände und Vereine.
Habt ihr von euren Verbänden schon etwas dazu gehört?
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Dsgvo

Hallo,

am 25. Mai tritt die neue europöische Datenschutzverordnung in Kraft.
Die trifft auch alle Verbände und Vereine.
Habt ihr von euren Verbänden schon etwas dazu gehört?

JA, der Landesfischereiverband Bayern hat dazu informiert z. B. in der Ausgabe N1 2018 "Bayerns Fischerei + Gewässer".
Es werden vom Verband auch kostenlos Seminare angeboten.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Beim Vorstand meines Vereins ist dazu meines Wissens nach noch nichts angekommen. Ich denke, dass ich das sonst wüsste.

Vereinsintern wird sich aus meiner Sicht durch die DSGVO nichts bis wenig ändern. Hinsichtlich der Weitergabe personenbezogener Daten an den Verband (wenn der Verein Mitglied ist, nicht aber der einzelne Angler!) sieht das sicher anders aus.

Generell werden sich aber einige Vereine, Verbände und Firmen sowieso noch wundern, was für Ungemach bei Verstoß gegen die DSGVO blühen kann: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/dsgvo-und-bdsg-neu-bussgelder-und-sanktionen-teil-3/

Für Unternehmen Strafen bis zu 4% des weltweit erzielten Jahresumsatzes im Vorjahr der begangenen Straftat!
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Dsgvo

JA, der Landesfischereiverband Bayern hat dazu informiert z. B. in der Ausgabe N1 2018 "Bayerns Fischerei + Gewässer".
Es werden vom Verband auch kostenlos Seminare angeboten.

Danke für die Information! Das gebe ich mal an unseren Vorstandsvorsitzenden weiter. Ich glaube, ich bin im Verein der Einzige, der ein wenig einschätzen kann, was das Thema DSGVO bedeutet. #t
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Dsgvo

Beim Vorstand meines Vereins ist dazu meines Wissens nach noch nichts angekommen. Ich denke, dass ich das sonst wüsste.

Vereinsintern wird sich aus meiner Sicht durch die DSGVO nichts bis wenig ändern. Hinsichtlich der Weitergabe personenbezogener Daten an den Verband (wenn der Verein Mitglied ist, nicht aber der einzelne Angler!) sieht das sicher anders aus.

Wenn dein Verein im Verband ist, ist dein Vorstand informiert und Vereine, die nicht im Verband sind, rate ich, sich allgemein bezüglich anfallenden wichtigen Informationen zu vernetzen ;).

Im Verein ändert sich nichts, außer es sind mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Diese Vereine müsen einen Datenschutzbeauftrgten ernennen.

Warum die Weitergabe von Mitgliedsdaten an den Verband betroffen sein soll, erkläre mir bitte.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Dsgvo

Verstehe sowieso nicht, warum Vereine ihre Mitgliederdatei an den Verband melden. Nachgefragt werden nur Kontaktdaten des 1. Vorstandes und des Jugendwarts.
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Dsgvo

Hallo miteinander,

in der aktuellen Verbandszeitschrift des Bay. Landesfischereiverbands wird das Thema - wie hier schon angemerkt - über 2 Seiten (S.18 - S.19) thematisiert. Zusätzlich wird ein Fortbildungsseminar angeboten.
http://lfvbayern.de/veranstaltung/seminar-neue-datenschutzregeln-fuer-vereine-2/
Der LFV hat damit sicherlich zeitnah und angemessen reagiert.

So weit so gut. Aber mich regt das trotzdem auf. Da werden Vereine und damit auch die ehrenamtlichen Macher mit Rechtsvorschriften überzogen, die letztlich freies, bürgerschaftliches Engagement immer mehr behindern und einschränken. Das ist nicht gut.

Was bedeutet das für die Vereine? Ich bin sicher, dass die gegenwärtige Praxis fast aller Vereine nicht den neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht.

Was wird passieren? Damit die ehrenamtlichen Vereinsvorstände nicht in haftungsrechtliche Kalamitäten kommen, werden sie nach rechtssicheren Lösungen verlangen. Die Spitzenverbände werden juristisch wasserdichte Musterzustimmungserklärungen erarbeiten und alle Vereinsmitglieder werden letztlich unterschreiben müssen.

Na super.

>>> Mehr Bürokratie >>> weniger bürgerschaftliche Selbstorganisation >>> mehr Staatsverdrossenheit.

So sind die Zeiten

Servus
Fischer am Inn
 

Wegberger

aus dem Westen
AW: Dsgvo

Hallo,

ich finde die neue Verordnung richtig. Denn sie bedeutet eins:

Wenn ich meinen Daten einen Verein gebe, dann hat er mich darüber zu informieren, an wen , weswegen und wieso überhaupt ....meine Daten weitergereicht werden.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Hallo,

allgemein dazu: sicher wird/wurde ab und zu Schindluder mit manchen Daten getrieben aber andererseits ist mit dem ganzen Datenschutz mittlerweile ein Moloch entstanden, den der Einzelne nicht mehr überblickt.

Gruß

Lajos
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Dsgvo

Erst einmal abwarten, was sich wirklich ändert, denn die bisher erhobenen Daten unterligen ja bereits dem Bundesdatenschutzgesetz.
 

Rotbart

Fortes Fortuna Adiuvat!
AW: Dsgvo

Erst einmal abwarten, was sich wirklich ändert, denn die bisher erhobenen Daten unterligen ja bereits dem Bundesdatenschutzgesetz.

Das sehe ich genauso.

Datenschutz galt schon immer, auch in der DSGVO gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze fort. Verantwortung und Rechtsfolgen sind angepasst.

Wer also bisher datenschutzkonform gearbeitet hat, wird mit der DSGVO keine wesentlichen Schwierigkeiten bekommen. Wer sich bislang noch nicht um Datenschutz gekümmert hat, der sollte sich schleunigst drum kümmern - DSGVO hin oder her.
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Dsgvo

Hallo miteinander

Welche gängige Praxis meinst Du denn damit?

Es dürfen keine personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) vom Angelverein elektronisch (z.B. auf einem PC) gespeichert, verarbeitet ... werden, wenn nicht eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Anglers vorliegt.

Aber es gilt auch der Grundsatz:

Wo kein Kläger - da kein Richter.

Servus
Fischer am Inn
 

Ossipeter

Active Member
AW: Dsgvo

Was, wenn da einer Daten abgreift? Wie sind die Vereine und Verbände da geschützt?
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Dsgvo

Hallo

Was, wenn da einer Daten abgreift? Wie sind die Vereine und Verbände da geschützt?

Auch dafür haftet der Vereinsvorsitzende persönlich, wenn nicht die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Das alles ist ein wahnsinniger bürokratischer Wust und im Normalfall von einem Ehrenamtler (Vereinsvorsitzenden) oft nicht ohne Hilfe und Beratung zu stemmen.

Servus
Fischer am Inn
 

Wegberger

aus dem Westen
AW: Dsgvo

Hallo,

Es dürfen keine personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) vom Angelverein elektronisch (z.B. auf einem PC) gespeichert, verarbeitet ... werden, wenn nicht eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Anglers vorliegt.
Das ist zu kurz gesprungen. Aus meiner Sicht gibt es drei Kernpunkte:

- Wenn ich irgendwo Mitglied werden will oder etwas kaufe, muss ich ggf. halt meine Daten angeben. Wenn ich das nicht will, dann geht das halt nicht -> ohne Daten halt kein Mitglied oder Kunde.

- Wenn ich Kunde oder Mitglied werden will, kann ich allerdings verlangen, dass der Verein oder der Händler mir ausweisst -> wem, warum und in welchen Umfang er Dritten meine Daten weitergibt und das derjenige sich an die Datenschutzregeln hält. Dieser Nachweis muss halt vom Verein/Händler mit dem Dritten ausgehandelt und dokumentiert werden und ich kann als Mitglied / Kunde verlangen, dass ich das schriftlich kriege. Und wenn ich das nich will - was mir dort ausgewiesen wird, dann kann ich halt nicht Mitglied oder Kunde werden.

- Der Verein oder Händler muss sich bei Dritten, denen er Kunden-, Mitgliederdaten weitergibt absichern - das diese Institutionen sich an die Regeln halten und die Daten nur zum notwendigen Umfang erhalten und nicht zum Beispiel dann noch weiterverkaufen.

Ich finde das nicht schlimm, sondern in dieser digitalen Welt einen richtigen Schritt. Das ist auch kein bürokratischer Wust - sondern das ist einfach einmal die Hausaufgaben machen.

Es gibt Einzel-, Gesamt- und Rahmen-ADVn, die je nach den Volumen die Sache einfacher machen. Als LV (falls die Vereine personenbezogene Daten weiter melden) würde ich z.Bsp. allen Vereinen als Dritter eine Rahmen-ADV fertigen. Diese "Lieferanten-ADV könnten dann alle Vereine als Beilage am Jahresanfang ihren Mitgliedern mitliefern. Dann würde die Lieferanten-ADV zur Kunden-ADV.

Da ich aus der gewerbliche Ecke komme, kann ich jetzt nicht sagen ob es für Vereine Sonderregelungen gibt ... denke aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fischer am Inn

Active Member
AW: Dsgvo

Hallo

....
Ich finde das nicht schlimm, sondern in dieser digitalen Welt einen richtigen Schritt. Das ist auch kein bürokratischer Wust - sondern das ist einfach einmal die Hausaufgaben machen.
....
Da ich aus der gewerbliche Ecke komme, kann ich jetzt nicht sagen ob es für Vereine Sonderregelungen gibt ... denke aber nicht.

Es sind die selben Regeln für Vereine wie auch bis hin zu großen Konzernen.

Mir ist kein Angelverein bekannt, der von seinen Mitgliedern eine schriftliche Einwilligung zur elektronischen Datenverarbeitung eingeholt hat. Sicher mag es auch Ausnahmen geben, aber ich kenne keine.
Eine Vielzahl der Angelvereine handeln rechtswidrig. Aber wie gesagt: Wo kein Kläger da kein Richter.

Servus
Fischer am Inn
 

Wegberger

aus dem Westen
AW: Dsgvo

Hallo,

Aber wie gesagt: Wo kein Kläger da kein Richter
|kopfkrat

Meines Wissens hat man eine behördliche Dokumentations- und bei Kontrolle Nachweispflicht. Sogar rückwirkend.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Halllo,

nur ein kleines Beispiel wie man sich mit dem übertriebenen Datenschutz selbst austrickst: man stellt einen Nachsendeauftrag bei der Post, weil man umzieht. Kreuzt man jetzt an, dass man der Weitergabe seiner Anschrift widerspricht, ist man schon der Loser, denn alle Sendungen auf welchen der Absender vermerkt hat: "wenn verzogen mit neuer Anschrift zurück", gehen jetzt an den Absender ohne Angabe der neuen Anschrift zurück und das sind schon mal locker ein Viertel bis ein Drittel aller Sendungen welche man dann erst mal nicht bekommt.
Bei Zeitungen und Zeitschriften ist es das Gleiche, hier würde dem Verlag, seitens der Post, die neue Anschrift mitgeteilt werden wenn, ja wenn man nicht der Weitergabe seiner neuen Anschrift widersprochen hätte. Also muss man sich um jede Zeitung/Zeitschrift die man über die Post bezieht selbst kümmern und den entsprechenden Verlag die neue Anschrift mitteilen.
Ist zwar alles nicht weltbewegend, macht aber im normalen Leben schon Probleme, da man einen Teil seiner Sendungen nicht mehr bekommt und das alles nur wegen eines unbedachten Ankreuzens im Sinne des Datenschutzes. Ich bezeichne dies als übertriebenen Datenschutz, da der/die Betroffenen hier meist gar nicht wissen, welch einen Bärendiest sie sich mit diesem Kreuzchen beim Widerspruch da leisten.

Gruß

Lajos
 
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