Dsgvo

Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Ich bin wirklich gespannt, wie die Problematik mit den Geheimhaltungserklärungen von Kontrolleuren weitergeht. Mein Vorstand wies bisher regelmäßig in Versammlungen alle Mitglieder darauf hin, dass jeder berechtigt ist, den korrekten Eintrag von Fängen bei anderen Mitgliedern zu kontrollieren. Das geht jetzt nicht mehr.
Woher soll das denn kommen?
Geht der mit PDA/Smartphone los und erhebt Daten?
Nur draufschauen ist keine Datenerhebung, und eine eventuelle Anzeige wird weitergegeben mit öffentlichen Daten Name/Autokennzeichen und landet bei den berufenen Leuten.

Immer noch gilt: Datenschutz bezieht sich auf Datenverarbeitung, Erheben, Speichern, Verwalten, Verwenden, Weitergeben, Einsicht gewähren.

Ich habe auch so eine Mit-Aufseher-Verpflichtung bzw. Berechtigung, aber die dient hauptsächlich der Ausweisung als Mitpächter bzw. Beauftragter des Pächters. Und weitergehende exekutive Rechte hat damit keiner.
 
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Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Woher soll das denn kommen?
Geht der mit PDA/Smartphone los und erhebt Daten?
Nur draufschauen ist keine Datenerhebung, und eine eventuelle Anzeige wird weitergegeben mit öffentlichen Daten Name/Autokennzeichen und landet bei den berufenen Leuten.

Immer noch gilt: Datenschutz bezieht sich auf Datenverarbeitung, Erheben, Speichern, Verwalten, Verwenden, Weitergeben, Einsicht gewähren.

Ich habe auch so eine Mit-Aufseher-Verpflichtung bzw. Berechtigung, aber die dient hauptsächlich der Ausweisung als Mitpächter bzw. Beauftragter des Pächters. Und weitergehende exekutive Rechte hat damit keiner.

Nur Draufschauen ist Einblick in persönliche Daten.

Ganz einfacher Zusammenhang: Der Einblick ins Fangbuch gewährt Einblick in Bewegungsdaten des Kontrollierten. Das sind vertrauliche persönliche Daten. Der Kontrolleur muss darauf verpflichtet sein, diese Daten keiner weiteren Person weiterzugeben. Und schon sind wir beim Thema der schriftlichen Erklärung zur Einhaltung des Datenschutzes durch die Kontrolleure: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/verpflichtung-datengeheimnis/

Es ist halt auszuschließen, dass der Kontrolleur beim Bier erzählt, dass er im Fangbuch von Schulze gesehen hat, dass dieser vorige Woche Donnerstag am Baggersee angeln war und der zufällig zuhörende Kollege dies erfährt und sich fragt, wie das sein kann, wo Schulze doch krank geschrieben ist.
 
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AW: Dsgvo

Da auf der Angelkarte in der Regel die komplette Anschrift des Anglers ersichtlich ist und in dem Fischereischein der Geburtstag sind das die Daten um die es im Datenschutz geht. Das sind personenbezogene Daten die erhoben werden.

Ein guter Datenschützer kostet momentan für ein 1 Tagesseminar ca. 1000,00€ - 1500,00 €.

Eine Strafe nach DSGVO kostet leicht mal etliche 10 000,00€. Auch für den kleinen Angelverein der alle Daten auf einem ungeschützten PC eines Mitgliedes speichert, mit dem die Ehefrau chattet, das Kind Online spielt und der fehlerhafte Ausdrucke mit dem Hausmüll entsorgt.

Und ein guter Verband würde seinen Mitgliedern einen Leitfaden zur DSGVO mit Musterdokumenten erstellen lassen und Schulungen dazu anbieten Und nicht nur eine für 1000 Mitgliedvereine.
Und da es sich um eine bundeseinheitliche Verbindlichkeit handelt wäre da eine konzertierte Aktion der Landesverbände und des Bundesverbandes angesagt.
 
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Lajos1

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Was der schreibt, ist völliger Unsinn und pfeifen im Walde. Am Ende entscheiden Gerichte auf Basis von Gesetzen. Und wenn der Verein dann abgemahnt oder angezeigt wird, landet der Stress natürlich bei den Vorständen.

Ich bin wirklich gespannt, wie die Problematik mit den Geheimhaltungserklärungen von Kontrolleuren weitergeht. Mein Vorstand wies bisher regelmäßig in Versammlungen alle Mitglieder darauf hin, dass jeder berechtigt ist, den korrekten Eintrag von Fängen bei anderen Mitgliedern zu kontrollieren. Das geht jetzt nicht mehr.


Hallo,


na ja, der eine ist ausgewiesener Datenschutzsachverständiger und der andere Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutz, wenn Du nun durchblicken läßt, dass beide keine Ahnung haben - wer dann.
Daher bin ich eben der Meinung, dass da mitunter mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.
Zu den Kontrollen durch Mitglieder; das hat es z. B. bei uns nie gegeben, da ja hier zur Schikane Tür und Tor geöffnet werden. Von Vereinsseite her sind die Fischereiaufseher und die Verwaltungsmitglieder zu Kontrollen berechtigt, beide haben entsprechennde Ausweise zur Legimitation.
Ich würde niemanden raten mit dem Hinweis auf die DSGVO sich einer Kontrolle durch eine legitimierte Person zu verweigern. Das hätte Folgen - aber nicht für den Kontrolleur.


Petri Heil


Lajos
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Nur Draufschauen ist Einblick in persönliche Daten.
Da bin ich mal gespannt, wer solche Aussage anerkennt.
Das kannst Du nämlich nicht trennen, jedenfalls nicht ohne Überwachung der Gehirnströme und des Gesehenen und Gehirn-intern Gespeicherten ...

Bei solcherart alberner Auslegung, wo alles gesehene unter Datenschutz fallen soll, fällt das ganze in der Tat in die Absurdität und Lächerlichkeit. Zum Glück gibt es auch nachrichtende Richter.

Ich würde niemanden raten mit dem Hinweis auf die DSGVO sich einer Kontrolle durch eine legitimierte Person zu verweigern. Das hätte Folgen - aber nicht für den Kontrolleur.
Sehe ich auch so.

Letzlich geht es nicht um nicht Daten "machen", das lässt sich gar nicht verhindern, sondern um die Dokumentierung und Begrenzung, was wer wo wie damit kann, eine Art ISO 2000 für die DV an sich. Papier ist mal wieder alles.
Unterschied: Unbefugter Umgang mit personenbezogenen Daten - nicht: Umgang mit personenbezogenen Daten.

Ich bin nur gespannt, ob die Geheimdienste da mit drin in der Liste der Zugreifenden auftauchen (müssen), aber befugt sind sie wahrscheinlich wenn ihnen das irgendjemand aus staatlicher Administration zuschreibt. ;)
 
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Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Gibt doch Aussagen, die klarstellen :m

http://www.bdsg2018.de/de/1-anwendungsbereich-des-gesetzes-BDSG-neu.htm

§ 1 BDSG-neu "Anwendungsbereich des Gesetzes"

(1)
Für nichtöffentliche Stellen gilt dieses Gesetz für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten
sowie die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen, ...

es sei denn, die Verarbeitung durch natürliche Personen erfolgt zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

(4) Dieses Gesetz findet Anwendung auf öffentliche Stellen. Auf nichtöffentliche Stellen findet es Anwendung, sofern
1. der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Inland verarbeitet,
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Dsgvo

An dem Gesetz hat sich nichts geändert, also gilt immer noch:
Bei vertraglicher Bindung bedarf es keiner Einwilligung der betroffenen Person zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten.
Eine Mitgliedschaft ist eine vertragliche Biindung.
Die für die Mitgliederverwaltung erforderlichen Daten dürfen also in jeden Fall verwendet werden.

Ebenso ist es für die Weitergabe an Verbände in bestimmten Rahmen geregelt.

Näheres siehe im
Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 340 – Ausgabe 1/2018 – 10.01.2018

Die Stadt München hat diesen Brief offiziell zur Information für Vereine herausgegeben.

Zur "vertraglichen Bindung":

Jedem, der angeln geht, muss bekannt sein, dass Kontrollen hinsichtlich seiner Ausübung des Angelns stattfinden. Diese Kontrollen werden vertraglich durch den Kauf der Angelberechtigung eingegangen. Eine zusätzliche Zustimmung des Anglers zu Kontrollen ist somit nicht notwendig.

Sicherlich kann jemand ;) dies wieder versuchen zu zerpflücken, ändert aber nichts an der Rechtslage.

Für den "normalen" Verein ändert sich nichts, Aktionismus ist unangebracht; aber die Regelung zur Notwendigkeit des Datenschutzbeauftragten im Verein ist neu und gegebenfalls einzuhalten.
Nochmals zur Erinnerung: Vorschriften zum Datenschutz für den Verein gab es bisher auch ..

Einen schönen Vatertag mit erlebnisreichen Drills |wavey:
 
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Lajos1

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Für den "normalen" Verein ändert sich nichts, Aktionismus ist unangebracht; aber die Regelung zur Notwendigkeit des Datenschutzbeauftragten im Verein ist neu und gegebenfalls einzuhalten.
Nochmals zur Erinnerung: Vorschriften zum Datenschutz für den Verein gab es bisher auch ..

Hallo,


genauo sehe ich das auch, es geht um das "unbefugte" Erheben, Verbreiten und Nutzen von personengebundenen Daten.
Das tut aber ein Fischereiaufseher bei einer Kontrolle eben nicht, er ist dazu befugt. Noch dazu ist eine normale Kontrolle kein Erheben von irgendwelchen Daten, denn ein Einblick in die fischereilichen Papiere ist keine Datenerhebung.
Eine Weitermeldung von Mißständen tangiert das Datenschutzgesetz auch nicht, denn es geschieht ja befugt.
Einen Datenschutzbeauftragten brauchen die meisten Vereine auch nicht, denn der ist erst notwendig, wenn mindestens 10 Personen ständig an Computern Daten der Vereinsmitglieder verarbeiten.
Also keine Aufregung, dazu besteht bei korrektem Verhalten, wie bisher, auch kein Grund.|wavey:


Petri Heil


Lajos
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Dsgvo

Servus Hans,

eben ;)
es bleibt in der praktischen Ausübung beim alten ...

Petri
 
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Lajos1

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Ich glaub, einige reden hier aneinander vorbei.

- Die Kontrolle ist Datenverarbeitung nach Art. 5 Abs.2

- Die Datenverarbeitung muss rechtmäßig sein nach Art. 5 Abs. 1 lit. a

- Die Datenverarbeitung ist rechtmäßig mind. nach Art. 6. Abs. 1 lit. f, siehe auch Erwägungsgrund 47 "Überwiegende berechtigte Interessen" https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-47/

- Der Kontrolleur sollte eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben haben nach nach Art. 32 Abs. 4.
https://dsgvo-gesetz.de/art-32-dsgvo/

Fazit: Das mit den Kontrollen geht in Ordnung aber ein Kontrolleur muss verschwiegen sein. Wenn der Verein / Verband das nicht sicherstellt (Verschwiegenheitserklärung), kann es zu Sanktionen kommen. Es kann aus vielen Gründen (Nichteinhaltung von Löschfristen, verweigertes Auskunftsersuchen, fehlende Meldung von Verletzungen, etc. pp) zu Sanktionen kommen was nichts daran ändert, dass die Verarbeitung in diesem Fall (Kontrolle Schein, etc.) rechtmäßig ist. Find ich in Ordnung.

Im übrigen muss jede Verarbeitung bzw. Weitergabe einzeln geprüft / abgewogen werden.

Ich bin übrigens DSB.

Ob heute noch was läuft auf Barsch?


Hallo,


ich bin geneigt Dir zu glauben, zumal ich in dieser Materie nicht gerade ein Spezialist bin.
Mir erschließt sich jedoch nicht, wieso ein Blick eines Fischereiaufsehers in die fischereilichen Papiere eine Datenverarbeitung sein soll. Der verarbeitet nichts, und sitzt auch nicht am PC. Was der tut ist im Sinne der Deutschen Sprache keine Verarbeitung. Dann wäre ja, wenn ich z.B. beim Spazierengehen feststelle, dass auf Rosenstrasse 3 ein Helmut Müller wohnt (was ich vom Klingelschild bzw. Briefkasten im Vorbeigehen erfahren kann) auch schon eine Verarbeitung, obwohl ich mir hierzu keinerlei Notiz mache;+.


Petri Heil


Lajos
 

smithie

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Eine Strafe nach DSGVO kostet leicht mal etliche 10 000,00€. Auch für den kleinen Angelverein der alle Daten auf einem ungeschützten PC eines Mitgliedes speichert, mit dem die Ehefrau chattet, das Kind Online spielt und der fehlerhafte Ausdrucke mit dem Hausmüll entsorgt.
Für 10.000 € Strafe musst Du einen Jahresumsatz von 250.000 € haben - für "etliche 10.000 €" entsprechend mehr.
Also mal wieder langsam reiten... insbesondere beim "kleinen Angelverein" und insbesondere bei einem ersten Vergehen und insbesondere bei einem Thema, wo die Behörde selbst noch nicht klar ist... @Aufseher


Das größte Risiko sehe ich in Abmahnanwälten, die am 25.05. um 0:01 anfangen, die Internetauftritte auf korrekte DS Erklärungen prüfen. Auch z. B. bzgl. GoogleAnalytics, falls jemand das verwendet.
 

smithie

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Smithie, da täuschst du dich. Bei bestimmten Verfehlungen werden 4% des Jahresumsatzes oder € 20.000.000 fällig, je nachdem was MEHR ist.
https://dsgvo-gesetz.de/art-83-dsgvo/
Abs. 5

Bei meinem Laden wären es über 500 Mio. Seit kurzem gibt es übrigens eine Versicherung dafür. Die Prämien willst du gar nicht wissen.

Das ist eine Katastrophe.
Ich habe die 4 % als Anhaltspunkt genommen.
Glaubt ihr jetzt, ein Verein mit 25.000 € Einnahmen im Jahr wird jetzt wegen einer Fischereiaufseher Kontrolle zu mehreren 10.000 € verknackt?


Am gefährlichsten wird es m.E. für den Pharma- und Gesundheitsbereich. Solchen Daten werden besonders geschützt und man hört, die seien nicht gut aufgestellt.
Ach ja? Da bekomme ich anderes mit ;-)
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Hallo,


ich habe mr die DSGVO ein bißchen angeschaut. Im Artikel 2 wird der "Sachliche Anwendungsbereich" dargelegt, darin heißt es in Absatz 1 :
"Diese Verordnung gilt für ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen".
Ich lese da nichts, aber absolut nichts heraus was in irgendeiner Weise die Kontrolle eines Fischereiaufsehers bei einem Angler betreffen könnte. #c


Petri Heil


Lajos
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Dsgvo

Wegen der Fischerreiaufseher wohl kaum. Aber wenn der Verein sich sehr blöd anstellt, ja! Z.B.
- Verweigerung der Zusammenarbeit mit den Behörden
- Kinderdaten ohne Zustimmung der Eltern verarbeitet.
- Wiederholungsfall trotz ernsthafter Ansprache

wer weiß! Bevor es nicht ein paar rechtskräftige Urteile gibt ist noch vieles nebulös. Manche bleiben gelassen, manchen geht der Ar*** auf Grundeis. Ich gehöre auch eher zur ersten Fraktion. Mühe geben, kommen lassen, freundlich bleiben - dann löppt dat schon.

Ich darf mich wiederholen, also noch einmal:

Auch bei Kindern, bedingt durch das rechtl. notwendige Einverständnis der Erziehungsberechtigten, liegt bei Vereinen eine vertragliche Bindung durch den Erwerb der Fischereierlaubniskarte vor genauso auch durch eine Mitgliedschaft, die rechtlich ebenfalls, wie schon öfters hier nun ausgeführt, eine vertragliche Bindung darstellt und als Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung.
Das war bisher so und hat sich nicht geändert!
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Dsgvo

Hallo,

Ich lese da nichts, aber absolut nichts heraus was in irgendeiner Weise die Kontrolle eines Fischereiaufsehers bei einem Angler betreffen könnte. #c


Betrifft die Kontrollen auch nicht, wie ich bereits ausgeführt habe.

Manche wollen eben Probleme konstruieren und lassen sich auch nicht davon mit der rechtl. Wirklichkeit abbringen. ;)
 
AW: Dsgvo

Nur mal so gefragt
Ihr redet immer von Vereinsmitgliedern und der Angelkarte.
Und was ist mit den Angelkarten die nicht an Verensmitglieder ausgegeben werden?
Was haben diese Angler unterschrieben?
 

smithie

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Nur mal so gefragt
Ihr redet immer von Vereinsmitgliedern und der Angelkarte.
Und was ist mit den Angelkarten die nicht an Verensmitglieder ausgegeben werden?
Was haben diese Angler unterschrieben?
Die haben doch auch den Erlaubnisschein - also einen Vertrag mit dem Verein unterschrieben.

Oder darf ich den Namen auf die Tageskarte auch erst nach korrekter DSGVO Einwilligung schreiben? Oo
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Hallo,


ich weiss zwar nicht, wie das anderswo gehandhabt wird, aber wenn ein Gastangler bei uns eine Karte bekommt, werden da keine personenbezogene Daten von dem irgendwie verarbeitet. Wozu auch?

Also hat das mir der DSGVO nichts zu tun.


Petri Heil


Lajos
 
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