Nordlichtangler
Well-Known Member
AW: Dsgvo
Geht der mit PDA/Smartphone los und erhebt Daten?
Nur draufschauen ist keine Datenerhebung, und eine eventuelle Anzeige wird weitergegeben mit öffentlichen Daten Name/Autokennzeichen und landet bei den berufenen Leuten.
Immer noch gilt: Datenschutz bezieht sich auf Datenverarbeitung, Erheben, Speichern, Verwalten, Verwenden, Weitergeben, Einsicht gewähren.
Ich habe auch so eine Mit-Aufseher-Verpflichtung bzw. Berechtigung, aber die dient hauptsächlich der Ausweisung als Mitpächter bzw. Beauftragter des Pächters. Und weitergehende exekutive Rechte hat damit keiner.
Woher soll das denn kommen?Ich bin wirklich gespannt, wie die Problematik mit den Geheimhaltungserklärungen von Kontrolleuren weitergeht. Mein Vorstand wies bisher regelmäßig in Versammlungen alle Mitglieder darauf hin, dass jeder berechtigt ist, den korrekten Eintrag von Fängen bei anderen Mitgliedern zu kontrollieren. Das geht jetzt nicht mehr.
Geht der mit PDA/Smartphone los und erhebt Daten?
Nur draufschauen ist keine Datenerhebung, und eine eventuelle Anzeige wird weitergegeben mit öffentlichen Daten Name/Autokennzeichen und landet bei den berufenen Leuten.
Immer noch gilt: Datenschutz bezieht sich auf Datenverarbeitung, Erheben, Speichern, Verwalten, Verwenden, Weitergeben, Einsicht gewähren.
Ich habe auch so eine Mit-Aufseher-Verpflichtung bzw. Berechtigung, aber die dient hauptsächlich der Ausweisung als Mitpächter bzw. Beauftragter des Pächters. Und weitergehende exekutive Rechte hat damit keiner.
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