Dsgvo

torstenhtr

Active Member
AW: Dsgvo

Die haben doch auch den Erlaubnisschein - also einen Vertrag mit dem Verein unterschrieben.
Oder darf ich den Namen auf die Tageskarte auch erst nach korrekter DSGVO Einwilligung schreiben? Oo
Vgl. [1] Art. 6, (1)

"[..] (1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist [..]"

"[..] b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen; [..]"

-> Keine gesonderte Einwilligung erforderlich in diesem Fall.

--

[1] VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: Dsgvo

ich weiss zwar nicht, wie das anderswo gehandhabt wird, aber wenn ein Gastangler bei uns eine Karte bekommt, werden da keine personenbezogene Daten von dem irgendwie verarbeitet. Wozu auch?
Das ist ja nur der Fall, wenn ganz bodenständig die Daten von den Anglerpapieren abgeschrieben werden, auf ein Formular bis Pappkarte und das als Einzelstück an den Angler ausgegeben wird.

Hat man einen Durchschriftblock (z.B. Auftragsverkäufer Tankstellen haben so etwas gerne), wird schon eine Kopie angefertigt. Sammelt die der Verein hinterher ein und gibt sie in Datenbanken ein oder scannt das alles, zack ist man dabei.

Sei es auch nur für Statistiken oder Auswertungen, das ist ja möglich, aber man muss der Verordnung genügen.

Wenn alles mit den Karten und gar den Kontrollen gleich "modernisiert" wird, Tablets + PCs ins Spiel kommen, zack ist man voll dabei.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lajos1

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Das ist ja nur der Fall, wenn ganz bodenständig die Daten von den Anglerpapieren abgeschrieben werden, auf ein Formular bis Pappkarte und das als Einzelstück an den Angler ausgegeben wird.


Hallo,


das ist bei uns noch oft so (ich kenne eigentlich in unserer Geegend keine andere Vorgehensweise), da die meisten Vereine sowieso sehr knausrig sind mit der Ausgabe von Gastkarten. Bei uns gibt es die nur bei Begleitung durch ein Vereinsmitglied und auch nicht für alle Gewässer.
Und hinterher irgendwelche Daten eingeben macht bei uns auch keiner, wozu auch, man ist nicht groß an der Ausgabe von Gastkarten interessiert#c.


Petri Heil


Lajos
 

torstenhtr

Active Member
AW: Dsgvo

ich habe mr die DSGVO ein bißchen angeschaut. Im Artikel 2 wird der "Sachliche Anwendungsbereich" dargelegt, darin heißt es in Absatz 1 :

Interessant ist in dem Zusammenhang ebenfalls [1], Art. 2 (2):

"[..] Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten [..]

4. durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.[..]"

U.a. ist Fischwilderei §293 StGB ein Straftatbestand.

--

[1] VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Dsgvo

Nur mal so gefragt
Ihr redet immer von Vereinsmitgliedern und der Angelkarte.
Und was ist mit den Angelkarten die nicht an Verensmitglieder ausgegeben werden?
Was haben diese Angler unterschrieben?

Bereits beantwortet: Angelberechtigung kaufen = vertragliche Bindung, egal ob Gastkarte oder Mitgliderkarte.
Begründung zur Konntrolle siehe unten:

Zur "vertraglichen Bindung":

Jedem, der angeln geht, muss bekannt sein, dass Kontrollen hinsichtlich seiner Ausübung des Angelns stattfinden. Diese Kontrollen werden vertraglich durch den Kauf der Angelberechtigung eingegangen. Eine zusätzliche Zustimmung des Anglers zu Kontrollen ist somit nicht notwendig.

Und ein guter Verband würde seinen Mitgliedern einen Leitfaden zur DSGVO mit Musterdokumenten erstellen lassen und Schulungen dazu anbieten
Du kommst doch aus Bayern?
Hast du die Unterlagen und warst du auf der Schulung des Landesverband ?

Beantwortest du bitte meine Frage. #h
 

smithie

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Interessant ist in dem Zusammenhang ebenfalls [1], Art. 2 (2):

"[..] Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten [..]

4. durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.[..]"

U.a. ist Fischwilderei §293 StGB ein Straftatbestand.

--

[1] VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Die vom Verein bestellten FA sind aber keine Beamten/Behördenmitarbeiter...
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Dsgvo

greift hier nicht

hier geht es immer noch ;) um vertragliche Bindung und das beinhaltet auch Kontrollen in der Ausübung des Angelns.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Hallo,


ich habe gerade gelesen, das Österreich die DSGVO erheblich aufgeweicht hat und Angie denkt auch über Lockerungen nach.
Anscheinend wurde da bei der DSGVO einiges verbockt. Wie heißt es so schön: "Viele Köche verderben den Brei".


Gruß


Lajos
 

torstenhtr

Active Member
AW: Dsgvo

Ein Thema u.a. war doch das hier:

Die Kontrolleure bekommen im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit personenbezogene Daten unserer Mitglieder. Demzufolge müssen die Fischereiaufseher eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung erklärt haben. In der Regel und nach unserem Verständnis bei ihrem Vorgesetzten oder Auftraggeber.

Jedoch besteht nach der DS-GVO keine explizite Pflicht mehr z.B. für eine unterschriebene Verpflichtung auf das Datengeheimnis [1]. D.h. prinzipiell würde eine Schulung, Belehrung o.ä. bereits genügen.

--

[1] https://datenschutzbeauftragter-ham...htung-auf-das-datengeheimnis-nach-der-ds-gvo/
 

u-see fischer

Traurig ich bin
AW: Dsgvo

Ohne mir jetzt alles durchgelesen zu haben, wie sieht es den aus, wenn der Verband einen Maschinenlesbaren Verbandsausweis einführt und bei Kontrollen dieser mittels Smartphone eingelesen und die Gültigkeit und Besitzer mittels Datenübertragung mit einem Server abgeglichen wird?
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Dsgvo

Wo werden den Mitgliedsausweise kontrolliert?
Zumindest in Bayern werden nur Angelberechtigungskarten wie Tageskarte und der Fischereiausweis kontrolliert. Mitgliedschaften spielen keine Rolle.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Wo werden den Mitgliedsausweise kontrolliert?
Zumindest in Bayern werden nur Angelberechtigungskarten wie Tageskarte und der Fischereiausweis kontrolliert. Mitgliedschaften spielen keine Rolle.

Da bist du im Irrtum. Beispielsweise ist die vom Mittelfränkischen Fischereiverband ausgegebene Seenkarte nur in Verbindung mit der Mitgliedschaft im LFV Bayern gültig und der Mitgliedsausweis (Fischer-Pass) ist beim Angeln auf Basis der Seenkarte mitzuführen und wird auch kontrolliert.
 

u-see fischer

Traurig ich bin
AW: Dsgvo

Wo werden den Mitgliedsausweise kontrolliert?
Zumindest in Bayern werden nur Angelberechtigungskarten wie Tageskarte und der Fischereiausweis kontrolliert. Mitgliedschaften spielen keine Rolle.

Mein ehemaliger Verein hat keine Gastkarten ausgegeben. Wer Mitglied im Verein war, durfte auch an den Gewässer des Vereins angeln, Angelberechtigungskarten hatten die nicht.

Der Maschinen lesbare Ausweis soll/könnte ja zukünftig alles ersetzen. Beim Kauf einer Angelberechtigung wird die Berechtigung mit dem Ausweis elektronisch verknüpft und schon ist alles geladen. Dadurch müssen für den Fischerrechteinhaber auch nicht mehr (Papier) Angelkarten zwecks Abrechnung mit Ausgabestelle abgeglichen werden. Würde für große Vereine/Verbände vieles einfacher machen.

Edit: Wofür sonst ist ein Maschinenlesbarer Ausweis denn sonst sinnvoll?
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Dsgvo

@Naturliebhaber:
Dein Mitgliedsausweis wurde am Wasser kontrolliert?
Ich kenne das bisher nur so, dass ich, wenn ich Vergünstigungen als Verbandsmitglied bekommen will, die Karte über den Verein kaufe, der den Mitgliedsausweis ansieht.
Das aber berührt diese Diskussion nicht, da das Vorzeigen, um die Karte zu bekommen, freiweillig ist.
Aber auch das Kontrollieren des Mitgliedsausweises ist, egal wie, nach Datenschutzrichtlinien problemlos möglich, da ja unter der Bedingung, Mitglied zu sein, die Karte "vertraglich" erworben wurde. Diese Mitgliedschaft ist nachzuweisen ... wie ein Rentnerausweis an der Kasse, wenn Vergünstigungen erwünscht, der Schwerbehindertenausweis usw. ...
 
Zuletzt bearbeitet:

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Dsgvo

@Naturliebhaber:
Dein Mitgliedsausweis wurde am Wasser kontrolliert?
Ich kenne das bisher nur so, dass ich, wenn ich Vergünstigungen als Verbandsmitglied bekommen will, die Karte über den Verein kaufe, der den Mitgliedsausweis ansieht.
Das aber berührt diese Diskussion nicht, da das Vorzeigen, um die Karte zu bekommen, freiweillig ist.

Mit Austritt aus dem BFV erlischt die Gültigkeit der vom Verband erworbenen Jahreskarten. Deshalb ist dieser mitzuführen und darf auch kontrolliert werden. Darauf wurde sogar kürzlich bei einer Verbandssitzung hingewiesen.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Dsgvo

Mit Austritt aus dem BFV erlischt die Gültigkeit der vom Verband erworbenen Jahreskarten. Deshalb ist dieser mitzuführen und darf auch kontrolliert werden. Darauf wurde sogar kürzlich bei einer Verbandssitzung hingewiesen.

Das gibt Sinn, oder aber auch nicht, denn der Austriit erfolgt zum Jahresende und da erlischt ja auch die Seenkarte?!
Oder ist das nun zeitlich getrennt?
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Das gibt Sinn, oder aber auch nicht, denn der Austriit erfolgt zum Jahresende und da erlischt ja auch die Seenkarte?!
Oder ist das nun zeitlich getrennt?

Keine Ahnung. Denkbares Szenario wäre ein Rauswurf aus dem Verein (gibt's hier in der Gegend gerade einige Fälle). Damit erlischt ja dann auch die Mitgliedschaft.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Dsgvo

Keine Ahnung. Denkbares Szenario wäre ein Rauswurf aus dem Verein (gibt's hier in der Gegend gerade einige Fälle). Damit erlischt ja dann auch die Mitgliedschaft.

Tja, wir kassieren dann natürlich alle Dokumente wie Jahreserlaubnisscheine ein!

Das sind alles konstruierte Fälle, die den Datenschutz aber nicht tangieren, sollten diese auch aml Wirklichkeit werden.
 
Oben