AW: Dsgvo
Hallo,
die angesprochenen Jahreserlaubnisscheine gibt es nur für Verbandsmitglieder.
Irgendwann fiel auf, dass trotzdem Personen im Besitz von Jahreserlaubnisscheinen waren, obwohl sie weder Mitglied im Verband oder eines angeschlossenen Vereines waren.
Seitdem muss bei Kontrollen zusätzlich zu Fischereischein und Erlaubnisschein auch der Fischerpass mit Jahresmarke und der Nachweis der Vereinsmitgliedschaft vorgezeigt werden.
Darauf wird man beim Kauf der Erlaubnischeine hingewiesen.
Ob man mit dem Kauf der Karten dann auch den Datenschutzrichtlinien zustimmt müssen Juristen entscheiden.
Der Kontrolleur prüft aber i.d.R. nur die Richtigkeit der Papiere, schreibt aber keine Daten auf o.ä. . Außer vielleicht, wenn etwas nicht stimmt.
Ob das bereits den Tatbestand "Datenerhebung" etc. erfüllt, sollen auch die Juristen entscheiden.
Ich werde jedenfalls weiterhin meine Papiere vorzeigen, wenn sich der Kontrolleur als solcher ausweist.
Hallo,
die angesprochenen Jahreserlaubnisscheine gibt es nur für Verbandsmitglieder.
Irgendwann fiel auf, dass trotzdem Personen im Besitz von Jahreserlaubnisscheinen waren, obwohl sie weder Mitglied im Verband oder eines angeschlossenen Vereines waren.
Seitdem muss bei Kontrollen zusätzlich zu Fischereischein und Erlaubnisschein auch der Fischerpass mit Jahresmarke und der Nachweis der Vereinsmitgliedschaft vorgezeigt werden.
Darauf wird man beim Kauf der Erlaubnischeine hingewiesen.
Ob man mit dem Kauf der Karten dann auch den Datenschutzrichtlinien zustimmt müssen Juristen entscheiden.
Der Kontrolleur prüft aber i.d.R. nur die Richtigkeit der Papiere, schreibt aber keine Daten auf o.ä. . Außer vielleicht, wenn etwas nicht stimmt.
Ob das bereits den Tatbestand "Datenerhebung" etc. erfüllt, sollen auch die Juristen entscheiden.
Ich werde jedenfalls weiterhin meine Papiere vorzeigen, wenn sich der Kontrolleur als solcher ausweist.