Du sollst töten!

Hanjupp-0815

Well-Known Member
automatische Mitgliedschaft ?????
geht gar nicht.
wo bleibt den da die Freiheit ???
Ich weiß, ich weiß rolfmoeller für viele Leute ist sowas ein rotes Tuch.
Ich verstehe das auch weil in Vereinen und Verbänden auch viel scheixxe gemacht wird. Aber ohne Einigung sieht es für das Angeln in Deutschland langfristig schlecht aus.
Ich bin in zwei Vereinen in versch. Bundesländern, also "Zwangsmitglied" bei 2 Landesverbänden, als Jäger "Zwangsmitglied" beim BJV und wahrscheinlich auch als Mitglied des Schützenvereins in irgend einem Verband. Nur merken tu ich davon nichts, die Gebühren gehen vom Beitrag ab, den würde ich ohnehin zahlen weil ich ja die Annehmlichkeiten gepflegter Gewässer, gute Jagdmöglichkeiten oder verbilligtes Schießen geniessen möchte.
Unfrei fühle ich mich dabei überhaupt nicht, wenn mir was nicht passt, sage ich tschö und trag mein Geld woanders hin.

@fishhawk : du hast ne Beitragsnummer, die ist dein GEZ Ausweis ;)
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
Hallo,



Dann habe ich wohl was verpasst.

Die GEZ kassiert bei mir nur ab, hat mir aber noch keinen Mitgliedsausweis oder ne Mitgliederzeitung o.ä. geschickt.

IHK stimmt, betrifft m.W. aber nur Gewerbetreibende, keine Privatpersonen. :)

Ist doch vollkommen latte, die melden dich für ihre Scheixxe einfach an und du darfst zahlen. Ganz gleich, welche Rechtsform auch immer vorliegt. Ich musste mich sofort wegen meinem Pimmelblog beim Finanzamt für eine Kleinstunternehmung anmelden und jetzt steht obendrein auch noch so ein nicer IHK-Würfel aus Gucci Pappe auf meinem Schreibtisch und erinnert mich daran, wie schnell sich die Aasgeier an deiner Kohle laben. Ist jetzt aber langsam offtopic, darum:

Der Senat in Berlin riecht nach Maggi und gehört mit der Futterschleuder solange beschossen, bis sich so etwas wie die Realität wieder zwischen den Ohren breit macht!
 
Zuletzt bearbeitet:

Fantastic Fishing

Well-Known Member
Hallo,



Erst mal abwarten, ob die Einwände der Verbände übergangen werden und die Soße einfach durchgewunken wird.

Dann hättest Du wohl leider recht.

Die Hoffnung stirbt ja zuletzt.

Ich befürchte, es läuft auf einen schlechten Deal hinaus. Aka: Futterlimit, wie etwa 2Liter pro Angler inklusive Köder und ein Verbot von Setzkeschern abseits von Hegeveranstaltungen. Diesen Kuhhandel werden unsere tolle Verbände für uns rausholen und dann als Sieg verkaufen. :laugh
 

Georg Baumann

Well-Known Member
Ich befürchte, es läuft auf einen schlechten Deal hinaus. Aka: Futterlimit, wie etwa 2Liter pro Angler inklusive Köder und ein Verbot von Setzkeschern abseits von Hegeveranstaltungen. Diesen Kuhhandel werden unsere tolle Verbände für uns rausholen und dann als Sieg verkaufen. :laugh

Wüsstest Du denn, wie man jetzt strategisch sauber dagegen ankämpfen könnte? Ich habe die Stellungnahme des DAV Berlin oben verlinkt und gelesen. Finde ich inhaltlich gut, aber mein Glaube an solche Stellungnahmen ist begrenzt. Da geht's ja nicht mehr um Sachargumente, sondern darum, dass die einzelnen Vertreter die Erwartungen ihrer Wähler- bzw. Mitgliedschaft erfüllen. Und die grüne Stammwählerschaft dürfte nunmal in weiten Teilen für solchen Blödsinn empfänglich sein. Die kriegt hier gerade ihren Zucker. Und ja - wie immer in demokratischen Prozessen wird es auf einen Kompromiss hinauslaufen. Die Kunst des Lobbyismus besteht eigentlich darin, dass es erst gar nicht so solch kruden Ideen kommt.
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
Wüsstest Du denn, wie man jetzt strategisch sauber dagegen ankämpfen könnte? Ich habe die Stellungnahme des DAV Berlin oben verlinkt und gelesen. Finde ich inhaltlich gut, aber mein Glaube an solche Stellungnahmen ist begrenzt. Da geht's ja nicht mehr um Sachargumente, sondern darum, dass die einzelnen Vertreter die Erwartungen ihrer Wähler- bzw. Mitgliedschaft erfüllen. Und die grüne Stammwählerschaft dürfte nunmal in weiten Teilen für solchen Blödsinn empfänglich sein. Die kriegt hier gerade ihren Zucker. Und ja - wie immer in demokratischen Prozessen wird es auf einen Kompromiss hinauslaufen. Die Kunst des Lobbyismus besteht eigentlich darin, dass es erst gar nicht so solch kruden Ideen kommt.

Genau aus diesem Grund sehe ich ja die Gefahr darin, das wir über den Tisch gezogen werden und diesen "Kompromiss" hinnehmen müssen. Die Argumentation gegen diesen Tobak hatte ich gelesen: Angler füttert durchschnittlich 7,x Kilogramm an Futter im Jahr, entnimmt aber Biomasse im Wert von 12,x Kilogramm (hab die genauen Werte jetzt nicht im Kopf). Alle anderen Faktoren liegen nicht in unseren Händen.

Der Verband könnte noch erwähnen, das Gewässerreinungen (Schilf schneiden, sonstiges Entfernen organischen Materials durch Angler) eine Verlandung und die Eintragung von Biomasse verringert. So ein Gewässer gibt es bei uns beispielsweise, wo der Angelverein keine Hand mehr wegen Schutzstatus anlegen durfte. Das Ding ist nach 15 Jahren nicht tiefer als 50 Zentimeter, quasi tot und wird über das Hochwasser mit Fischen gefüllt. Kippt natürlich jedes Jahr um, die Vögel waren aber wichtiger.......

Ich bin inhaltlich ganz bei dir und das politische Spielchen funktioniert ja immer nach diesem Motto. Eine Catchphrase, in diesem Fall das "saubere Gewässer", wird in den Raum geworfen und schon wird unbegründet ein Verbot erlassen. Wer will sich denn gegen diese Ideologie sachlich und argumentativ durchsetzen, wenn Fakten ignoriert werden? Da hilft nur die Brechstange und der Weg vor alle Gerichte, von Berlin bis nach Brüssel, mit allen Anglern und Menschen mit Hirn im Gepäck. Drastisch formuliert: Wir befinden uns im Krieg und müssen um jeden Meter kämpfen, sonst bleibt nur die Kapitulation übrig. Unsere Generäle ziehen sich aber vor jeder Schlacht zurück und das ist doch das große Problem!
 

smithie

Well-Known Member
Unterm Strich läuft es doch immer öfters darauf hinaus, dass Gerichte Politik machen müssen.

Ob das hier auch passiert, möglich ist, ..., ich weiß es nicht.
 

Captain_H00k

Well-Known Member
Hört sich ja echt mies an was da geplant ist für die Berliner...:(
Bezüglich dem Futter,ein komplettes Verbot abseits von Veranstaltungen wäre in meinen Augen nicht nachvollziehbar.
Was dagegen hinnehmbar wäre,in Holland ist das ja teils auch auf Mengen beschränkt.Man könnte da evtl ne gewässerbezogene Lösung finden,das wäre als Kompromiss ja vielleicht fair.
Sprich ne festgelegte Menge pro Person,alles andere würde wirkliche diverse Arten der Angelei komplett killen :O_o
Mit den anderen beiden Punkten ist man hier bei uns aber beispielsweise eh konfrontiert,ist in NRW beides schon der Fall.
 

knutwuchtig

Well-Known Member
Anhang anzeigen 349713

In Berlin soll die Landesfischereiverordnung geändert werden. Derzeit liegt den betroffenen Berliner Verbänden der inzwischen zweite Verordnungsentwurf vor, zu dem sie Stellung beziehen können. Das ist üblich, wenn Verwaltungen Rechtsnormen erlassen oder ändern. Wann die LFVO tatsächlich geändert wird, ist noch nicht absehbar. Der Prozess läuft schon seit Juni 2018. Der derzeitige Entwurf, der der Redaktion vorliegt (wir dürfen aber nicht komplett veröffentlichen), hat es insbesondere an drei Stellen in sich. Dort heißt es unter anderem

§ 9 "Das Zurücksetzen eines Fisches, Rundmaules, Krebses oder einer Muschel nach dem Fang ohne vernünftigen Grund ist verboten"

§ 14 "Mit der Handangel gefangene Fische dürfen nicht gehältert werden."

§ 18 "Das Anfüttern von Fischen außerhalb von Angelversanstaltungen ist verboten"


Beide Berliner Angelverbände haben dazu Stellung bezogen, wobei ich nur vom DAV die ausführliche Stellungnahme in voller Länge finde:

http://landesanglerverband-berlin.de/wcms/ftp//l/landesanglerverband-berlin.de/uploads/stellungsnahme-lfischo.pdf

Du sollst töten!

Die Änderung des § 9 ist Unfug. Das Tierschutzgesetz schreibt zum Töten einen vernünftigen Grund vor. Der DAV Berlin argumentiert aus meiner Sicht völlig richtig, wenn er in der vorliegenden Formulierung eine Umkehr der Rechtsabsicht sieht. Während das TierSchG also eine TötungsVERBOT mit Ausnahmen formuliert, schreibt Berlin ein TötungsGEBOT mit Ausnahmen vor. Die Verordnung widerspricht somit grundlegend der Absicht des Bundesgesetzgebers und schießt weit übers Ziel hinaus.
Aber wie kommt man überhaupt auf so eine Idee? Ich kann nur vermuten, dass man so glaubt, dem so genannten "Trophäenfischen" beizukommen. Dieser Begriff geistert ja immer wieder durch die politischen Diskussionsrunden und ist vielen ein Dorn im Auge. Dass man mit so einer Formulierung gleich mal wieder das Kind mit dem Bade ausschüttet, muss man den Verantwortlichen offensichtlich noch mal in Ruhe erklären. Die Argumente, die der DAV in seiner STellungnahme vorbringt, machen auf mich einen schlüssigen Eindruck.


Hältern verboten

Die Fische sollen direkt nach der Entnahme getötet und in einer Kühlbox aufbewahrt werden. Na bravo! Eigentlich hatte ich gehofft, dass diese Diskussionen inzwischen ein für alle Mal durch sind. Seit den 90igern wird darüber diskutiert. Prof. Schreckenbach hat schon 1999 (!) belegt, dass richtiges Hältern den Fischen eben keine Qualen und Schmerzen verursacht und es liegen entsprechende Urteile vor. Wieso das nun schon wieder hervorgeholt wurde, stößt bei mir auf völliges Unverständnis. Die Argumentation des DAV an der Stelle finde ich persönlich nicht so zwingend. Der Verband sagt, dass z. B. bei einem Hegefischen mehr Fische gefangen werden als in eine Kühlbox passen. Sicher richtig, aber eigentlich ist eine Diskussion völlig überflüssig, finde ich. Es ist wissenschaftlich belegt, dass das sachgerechte Hältern keinen Schaden verursacht. Wieso muss denn daran jetzt rumgedoktert werden? Es wird keine Verbesserung für das Tierwohl geben!

Friedfischangeln verboten

Das Anfütterverbot ist die schlimmste REgelung. Der DAV sagt es erfrischen offen und direkt: Das kommt einem Verbot des Friedfischangelns gleich! Feedern ohne Futterkorb funktioniert nunmal nicht. Und auch das Stippen ist ohne eine Handvoll Grundfutter so gut wie sinnlos. Auch hier fragt man sich wieder, was die Verwaltung auf den schmalen Pfad geführt hat. Wahrscheinlich haben die Schreibtischtäter Bilder von Karpfenanglern im Kopf, die 1.000 Kilo Boilies abkippen und die Seen reihenweise eutrophieren. Gegen gut gepflegte Vorurteile kommt man leider nur schwer an. Denn auch hierzu gibt es bereits zahlreiche Studien (Arlinghaus, Klefoth und noch mehr) die belegen, dass Angler durch ihre Fänge MEHR NÄHRSTOFFE ENTNEHMEN ALS SIE DURCHS FÜTTERN ZUFÜGEN. Wen's interessiert, findet auch dazu reichlich INfos in der Stellungnahme des DAV Berlin.

Insgesamt liest sich der Entwurf wie ein Angriff auf die Hauptstadtangler. Wenn es tatsächlich so kommt, werden noch mehr als bisher nach Brandenburg ausweichen und die Hauptstadt verliert eine der letzten naturnahen Erholgstätigkeiten für ihre Einwohner. Na herzlichen Glückwunsch!

positiv dabei, ist, das nicht zig kiloweise boilies im wasser verklappt werden
 

trawar

Well-Known Member
Ach wäre das schön, keine Gewässer mehr wo nicht Kiloweise Boilies und anderes zeugs tage und wochen vorher angefüttert wird.
Die Spinnfischer trifft es doch mit dem Bleiverbot auch nicht gerade leicht. Tunsgten zeugs ist auch nicht gerade günstig und da überlegt man es zwei mal ob man einen Hänger und Abriss riskiert oder nicht.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

positiv dabei, ist, das nicht zig kiloweise boilies im wasser verklappt werden

Falscher Modus, da wäre wohl eher Konjunktiv angebracht.

Meiner Erfahrung nach lassen sich die Jungs, die sowas vorhaben auch nicht von Verboten abschrecken.

Es träfe wahrscheinlich wieder mal nur die Vernünftigen, die eh nur in begrenzten Rahmen anfüttern würden und sich auch sonst an Regeln halten.

Mit den anderen beiden Punkten ist man hier bei uns aber beispielsweise eh konfrontiert,ist in NRW beides schon der Fall

Punkt 1 ist in Bayern noch viel strenger geregelt, für mich trotzdem kein Grund diese Regel zu befürworten. Klingt zwar auf den ersten Blick ganz harmlos, aber der Teufel steckt halt im Detail und der juristischen Auslegung.

Ich wünsche den Berlinern jedenfalls, dass es nicht so heftig kommt, wie geplant.
 
Zuletzt bearbeitet:

Tricast

Kütfischangler
§ 9 "Das Zurücksetzen eines Fisches, Rundmaules, Krebses oder einer Muschel nach dem Fang ohne vernünftigen Grund ist verboten"

Wie ist das denn zu verstehen?
Das Zurücksetzen eines Fisches ohne vernünftigen Grund ist verboten. Oder: Das Zurücksetzen ist verboten, wenn das Angeln ohne vernünftigen Grund geschieht.

Gruß Heinz
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
§ 9 "Das Zurücksetzen eines Fisches, Rundmaules, Krebses oder einer Muschel nach dem Fang ohne vernünftigen Grund ist verboten"

Wie ist das denn zu verstehen?
Das Zurücksetzen eines Fisches ohne vernünftigen Grund ist verboten. Oder: Das Zurücksetzen ist verboten, wenn das Angeln ohne vernünftigen Grund geschieht.

Gruß Heinz
Es ist ein Tötungsgebot.
Dieser Paragraph lässt den Schluss zu, dass jeder Angler mit dem Gesetz in Konflikt kommen soll .
Rundmäuler und Muscheln sind ganzjährig geschont, müssen aber getötet werden.
Nicht verwertbare Fische ebenfalls.
Eigentlich steckt ein Angelverbot durch die Hintertür dahinter
 

geomas

Swing is mein Ding
Es ist ein Tötungsgebot.
Dieser Paragraph lässt den Schluss zu, dass jeder Angler mit dem Gesetz in Konflikt kommen soll .
Rundmäuler und Muscheln sind ganzjährig geschont, müssen aber getötet werden.
Nicht verwertbare Fische ebenfalls.
Eigentlich steckt ein Angelverbot durch die Hintertür dahinter

Da bist Du wohl auf dem ganz falschen Dampfer gelandet.
Das Zurücksetzen geschonter Arten ist natürlich ein „vernünftiger Grund”.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
Da bist Du wohl auf dem ganz falschen Dampfer gelandet.
Das Zurücksetzen geschonter Arten ist natürlich ein „vernünftiger Grund”.
und warum sind sie dann extra genannt?

"
§ 9 "Das Zurücksetzen eines Fisches, Rundmaules, Krebses oder einer Muschel nach dem Fang ohne vernünftigen Grund ist verboten"

Und was ein vernünftiger Grund ist, ist ja auch noch nirgendwo niedergeschrieben.
 

geomas

Swing is mein Ding
Es war mißverständlich formuliert meinerseits:
der Status „geschützt/geschont/untermaßig” ist der vernünftige Grund, der ein Zurücksetzen nicht nur ermöglicht.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
Es war mißverständlich formuliert meinerseits:
der Status „geschützt/geschont/untermaßig” ist der vernünftige Grund, der ein Zurücksetzen nicht nur ermöglicht.
nein, Du hast es schon richtig formuliert.
Mißverständlich ist die Formulierung im Gesetzestext.
Und ich halte die Leute, die diesen Text ausgearbeitet haben nicht für so unfähig, dass da keine Absicht hinter stecken sollte.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
Ich habe mir die Stellungnahmen der Anwaltskanzlei des DAV noch einmal ganz durchgelesen.
Kompliment!
Im Grund wird dort nichts Anderes gesagt, als ich hier schrieb.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben