Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Deep Down

Well-Known Member
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Warum soll die Fischereibehörde auch etwas negieren, was offenbar auf Seiten der Anglerschaft auf breite Zustimmung stößt?
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Erkannt Sharpo, das ist wieder mal der Punkt:
Dass die organisierten Angelfischer von ihren "Vertretern" durch das Unterschreiben wieder mal so in de Pfanne gehauen wurden und das dann nachher ausbaden können....

Ausbaden tun es die Angler und vor allem die Fische/Natur.
Eigentlich gäbe es aber eine Behörde die genau dieses überwachen und absichern soll.
Nebenbei muss sie wohl die Verträge genehmigen.

Auch wenn ich nicht die genaue Gesetzeslage kenne, wäre es vielleicht Ihre Aufgabe gewesen C&R zu unterbinden und nun zum Schutz von Natur, Fischen und Anglern so etwas nicht zu genehmigen.

Ich denke das meinte Sharpo.#6
 

ronram

...
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Wieso ist denn eigentlich die untere Fischereibehörde der Stadt Duisburg immer wieder im Gespräch?
Die ist doch überhaupt nicht zuständig, wenn die Stadt Duisburg am Fischereipachtvertrag beteiligt ist.

Habe ich da nur etwas falsch verstanden oder interessiert man sich einfach nicht dafür, was so im Fischereigesetz zur sachlichen Zuständigkeit der Fischereibehörden steht?


Ich bin ein wenig verwirrt...
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Auch wenn ich nicht die genaue Gesetzeslage kenne, wäre es vielleicht Ihre Aufgabe gewesen C&R zu unterbinden und nun zum Schutz von Natur, Fischen und Anglern so etwas nicht zu genehmigen.

Variante DU..vermeintlichen Teufel(c&r) mit dem realen Totschlagszwang Beelzebub austreiben.

Begründet und bewiesen mit...ja womit überhaupt?

Böse Großkarpfen?

Kompetenz wie Fakten scheinen da Behördenseitig entweder abhanden gekommen zu sein oder es gab von Großinquisitor Remmel über den Weg der städt. Wirtschaftsbetriebe die externe Ideologiepeitsche zwecks kreativ umzugestaltender Weiterreichung ?

Wer da als Interessenverband nicht nachhakt und ein wenig wühlt..selber Schuld.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Jeder organisierte Angelfischer kriegt halt den Vereinsvorstand und Verband, den er will, wählt und verdient....

Die organisierten Angelfischer wollen in Duisburg halt wohl (Ausnahmen abgesehen, wie die drei clevereren Vereine, die (noch?) nicht unterschrieben haben) wie verlangt gerne alles willenlos abknüppeln, was nicht Schonzeit/Schonmaß hat...

Passt doch - sie kriegen was sie wollen, wählen und bezahlen..
 

Knispel

In der Alters - Ruhephase
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Jeder organisierte Angelfischer kriegt halt den Vereinsvorstand und Verband, den er will, wählt und verdient....

Die organisierten Angelfischer wollen in Duisburg halt wohl (Ausnahmen abgesehen, wie die drei clevereren Vereine, die (noch?) nicht unterschrieben haben) wie verlangt gerne alles willenlos abknüppeln, was nicht Schonzeit/Schonmaß hat...

Passt doch - sie kriegen was sie wollen, wählen und bezahlen..

Thomas, denn lass sie doch.
1.) Erst alles abschlagen müssen,
2.) Gewisse Arten können nur noch mit Besatz unterstützt werden,
3.) Diese Arten werden von Tierschutzseite als geschont eingestuft und nicht mehr besetzt, damit sich die Bestände erholen,
4.) generelles Angelverbot in betreffenden Gewässern, damit der Schutz besser umsetzbar ist ,
5.) Aus der Angelei ....

So zumindest würde ich es machen, um Angler vom Wasser zu entfernen.
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Du beschreibst teilweise die Gefahren gut, die ich sehe...

Wobei Besatz aus Naturschutzsicht meist eh grundsätzlich kritisch gesehen wird und man aus Tierschutzsicht ja nur zur Verwertung angeln können sollte, ist da der näxte Schritt absehbar:
Fischarten, die besetzt werden, dürfen grundsätzlich nicht beangelt werden - muss man sie besetzen, wäre es ja kein nachhaltiges abschöpfen des Ertrages, sondern die entsprechende Art zu schonen, bis sie wieder nachhaltig befischbar wäre.

Was momentan passiert in ganz Deutschland (Fopu, Karpfenbesatzverbot Abknüppelgebote, Betretungsverbote etc.) , sind alles kleine Einzelschritte, die aber in der Gesamtheit bei Durchsetzung im einen Land als "gutes Beispiel", auch in weiteren kommen werden.

Und die Stück für Stück Angeln, wie man es kannte, zum reinen Fleischmachen nach Ertragskraft des Gewässers machen werden.

Keine Jahreskarten mehr, nur noch Tageskarten. Ertragskraft des Gewässer wird bestimmt, (z.B. 200 Kilo/Jahr), das geteilt durch die Zahl der auszugebenden Tageskarten (z. B. 100).
Dann darf/muss mit jeder Tageskarte 2 kg Fisch entnommen werden.
Bei erreichen des Fanglimits ist das Angeln sofort einzustellen, bei Fang eines Kapitalen wird entsprechende Anzahl Tageskarten nicht mehr ausgegeben.
Es gibt keine Schonzeiten/Mindestmaße mehr, da die unnötig sind, wenn man sich nur an die nachhaltige Ertragskraft hält, so dass dann endgültig JEDER Fisch zu knüppeln ist.

Nach Ausgabe der 100 Tageskarten wird dann das Beispielgewässer hier eben in dem Jahr vollends fürs Angeln gesperrt, da der nachhaltige Ertrag abgeschöpft werden konnte - Tier- und Naturschützer werden jubeln.

Und dazu dienen auch als Anfang solche Abknüppelgebote wie hier in Duisburg. Da geht es ja nicht in erster Linie drum, zu verhindern, dass Fische zurückgesetzt werden.

Sondern darum, dass man erst mal locker und einfach jeden rechtlich angehen kann, der einen Fisch zurücksetzt - bisher war das ja eher schwierig im Einzelfall zu beweisen, bei einem allgemeinen Abknüppelgebot wird das schon deutlich einfacher...

(jajajaja, ich weiss, ich bin ein Schwarzseher und Hetzer - und hatte bisher mit allem ja auch immer unrecht, gelle?? - oder so.....)

Die "klugen und kompetenten" Vereine habens unterschrieben - Petra und die Behörden wirds freuen.............

Leid tut mirs nur für die drei clevereren Vereine, die nicht unterschrieben hatten und die jetzt mit in diese Scheixxe gezogen werden und ohne Unterschrift unter solchen Unsinn wohl ihr Pachtgewässer verlieren werden..

Können sie sich bei den jahrelang schlafenden Verbänden und ihren "klugen und kompetenten" , unterschreibenden Nachbarvereinen bedanken....
 
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Ralle 24

User
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Viel Quark und wenig zu Ende gedachtes.

Die Angler haben durch ihre Handlungen einen großen Teil Mitschuld an der Misere. Besatzorgien mit fangfähigen Fischen, Karpfenbesatz in Gewässern in die dieser Fisch nicht reingehört (und damit Zerstörung der auch für Angler interessanten Hecht/Schleien Gewässer), oft keine Rücksichtnahme auf sensible Uferbereiche und Müll hinterlassen sind nur einige Tatsachen, die sich nicht wegargumentieren lassen.

Dass der Deutsche Angler einfach nur angeln will und in der Masse keinerlei Ambitionen hegt, für seine Rechte einzustehen und zu kämpfen, dass er sehr oft eine verknöcherte und dem angeln fremde Greisenfrakton in Vereinen und Verbänden mit der Wahrung der Interessen beauftragt, ohne diesen jedoch einen konkreten Auftrag zu vermitteln ist nicht von der Hand zu weisen. Statt dessen herrscht das hoffen auf einen Messias, der vom Himmel herabsteigt und dafür Sorge trägt, dass jeder ungestört und ganz nach seinem Belieben angeln kann. Und bis dahin übt man sich in zivilem Ungehorsam und Ignoration der fatalen Entwicklung.
Die organisierten scheren sich in der Masse einen feuchten Dreck darum, was in Ihrer Verbandswelt passiert und lassen zu, dass das einzige Relikt vernünftigen Verbandswesens, nämlich der ehemalige DAV, endgültig eliminiert wird. Die nicht organisierten reißen das Maul nicht an den Stellen auf, an denen es die größte Wirkung zeigen kann. Nämlich als organisierter Angler in Vereinen und Verbänden. Statt dessen übt man sich in der virtuellen Schreierei, die jedoch nur additionell zu organisiertem Handeln wirklich Wirkung zeigen kann.


Der Naturschutz ist punktuell verärgert, und zwar zu Recht. Man traut den Anglern nicht, ebenfalls zu Recht, es sei denn es besteht schon eine gewachsene Zusammenarbeit (leider viel zu selten).

Der Tierschutz und die Tierrechtler nehmen sowohl die Vorlagen der Angler, als auch die Untätigkeit und den vorauseilenden Gehorsam derer Vertreter dankend entgegen und drehen die Schrauben immer fester.

Behörde und Politik haben keinen Schimmer, weder von Naturschutz noch vom angeln und schon gar nicht davon, wie man beides in Einklang bringen kann. Man gibt den Strömungen der gesellschaftlichen Meinung nach und urteilt danach, was die meiste Gunst und/oder die wenigsten Probleme bringt.

Der VDSF und heutige DAFV haben sich selbst Handfesseln angelegt und sehen keine andere Möglichkeit, als den eingeschlagenen Weg des vorauseilenden Gehorsams weiter zu beschreiten. Niemals haben sie es fertig gebracht, zum einen die Angler und Vereine durch sinnvolle Regeln und Gesetze in die angebrachten Schranken zu verweisen, zum anderen dann mit sauberer und breiter Brust das Recht auf eine ordentliche und naturverträgliche Ausübung der Angelfischerei, ohne verquere Tierschutz- und Tierrechtgedanken in Politik und Gesellschaft, zu pochen.

Das läuft jetzt seit fast 35 Jahren so und es muss eigentlich nur verwundern, dass in Deutschland überhaupt noch geangelt werden kann.
Den Krieg haben die Angler jedenfalls unwiderruflich verloren, da ist nichts mehr zu retten oder zu reparieren.

Und Thomas hat Recht wenn er sagt, dass die Angler genau das bekommen, was sie gewählt und bezahlt haben.

Aber auch die nicht organisierten bekommen genau das, was sie sich erarbeitet haben, nämlich nichts bzw. solche Vorschriften wie das Abknüppelgebot.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Denk ich ans Angeln in Deutschland (respektive hier Duisburg), in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht...
 
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AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Viel Quark und wenig zu Ende gedachtes.

Die Angler haben durch ihre Handlungen einen großen Teil Mitschuld an der Misere. Besatzorgien mit fangfähigen Fischen, Karpfenbesatz in Gewässern in die dieser Fisch nicht reingehört (und damit Zerstörung der auch für Angler interessanten Hecht/Schleien Gewässer), oft keine Rücksichtnahme auf sensible Uferbereiche und Müll hinterlassen sind nur einige Tatsachen, die sich nicht wegargumentieren lassen.
|good:
 
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Knispel

In der Alters - Ruhephase
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Denk ich ans Angeln in Deutschland (respektive hier Duisburg), in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht...

Bleib doch locker Thomas! Die Angler die denn nicht mehr angeln dürfen, können sich doch denn als Ausgleich für den Naturschutz am und im Wasser einsetzen - ohne zu angeln versteht sich !
Mal sehen wie viele von den heute noch angelnden (wie sagen sie immer : selbsternannten) "Naturschützern" das denn auch machen, wenn sie nicht mehr fischen dürfen. Die Menschen aus den anderen Naturschutzverbänden machen das ja bereits ....
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Ich befürchte, dass Ralle auch mit diesem Satz recht hat, hoffe aber immer noch, dass nicht...

Und solange werde ich Rosinante weiter satteln und gegen Verbanditen-, Vereins-, Behörden-, Gesetzgeber- und Gutmenschenwindmühlen anreiten...
 
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Zur info fur alle Angler welche in Duisburg an einem Gewaesser der Stadt Duisburg fischen.
Gestern ist die JHV des Stadtverband der Sportfischer Duisburg gewesen, welcher die 6 Seenplatte bewirtschaftet. Der Vorsitzende hat im Alleingang den Vertrag unterzeichnet.
Dieses er der Mitgliederversammlung mitgeteilt.
www.stadtverbandduisburg.de/index.php?bgcolor=0
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

@Carp1970
Wie war seine Begründung und die Reaktionen aus der JHV?
Berichte doch gern etwas ausführlicher.
 
Die Versammlung hat ihn doch gewählt und befähigt, Entscheidungen zum Wohle des Vereins zu treffen- also sollten doch alle mit seiner Entscheidung einverstanden sein#6

Ja da hast du recht, hierzu muss man wissen, dass bei diesem Verband einiges in der Vergangenheit passiert ist , bis Oktober 2014 hat dieser einen Notvorstand nach BGB gehabt.

@Carp1970
Wie war seine Begründung und die Reaktionen aus der JHV?
Berichte doch gern etwas ausführlicher.

Begründung|bigeyes
ein Verein (Karpfenangler/ Junger Vorstandsmitglieder) hatte einen Antrag gestellt, dieser wollten die Versammlung abstimmen lassen.
Da man aber schon unterzeichnet hatte hinfällig.

Der Vorsitzende hat dies mit einem Szenario der Angst begründet. Man würde dann keinen neuen Pachtvertrag nach 2017 erhalten.#q

Ein weiteres Vorstandsmitglied fing mit der EU Wasserrahmrichtlinie an, auch völlig hergeholt.

Über die Folgen hat man garnicht gesprochen.

Da das Thema dann erledigt gewesen ist.|abgelehn

Ach, man beschwert sich noch #rdarüber, dass sich kein Verein bei diesem Verband gemeldet hat nach einem Rundschreiben, naja nicht zu verdenken bei der Fachkompetenz.:vik:
 
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