Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

S

Sharpo

Guest
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

@sharpo. ??? Es gibt aber an vielen Gewässern ein C&D Verbot auf dem Papier. Wenn ich deswegen wieauchimmer bestraft werde, kann ich dagegen klagen. Woher deine Berichtigung des Vorposters??


wie ich sagte..allg. gibt es keins. steht in keinem bundesgesetz..nur manchmal im landesgesetz oder auch gewässer spezifisch.
Der kollege den ich korrigiert habe bat um ein allgemeinen präzedenzfall (so habe ich es jedenfalls verstanden)
Den kann es nicht geben.

Übrigens C&D ...ist doch nur wieder so ein ausgedachter fachbegriff innerhalb der anglerschaft.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Mir stellt sich seit einiger Zeit die Frage, wie man auf der einen Seite die Entnahme jeglicher gefangenen und nicht geschonten Fische fordern kann, auf der anderen Seite aber möglicherweise ein Verfahren zulässt was sich gegen Angler richtet die in einem Hegefischen genau das, was oben gefordert wurde, gemacht haben: http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?p=4295146#post4295146


|rolleyes|rolleyes|rolleyes
Mal sehen wann der erste drauf kommt worauf das hinaus laufen soll was der "gegner" da gerade Stk.für Stk.......


:g#h
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Der Begriff "Eigentum" und "herrenlos" bei den Fischen definiert sich über die Gewässer:
Freie (Fließgewässer(systeme) = (rechtlich) herrenloser Fisch
und geschlossene (ablsassbare Teiche, Kiesgruben, nicht zu große Seen, alles, wo der Eigentümer z. B. mit Netzen oder ablassen ohne große Probleme an "sein Eigentum" (den Fisch) gelangen kann und abwandern nicht möglich ist = Fisch ist (rechtlich) Eigentum.
Weswegen die auch in einigen Ländern geschlossene Gewässer von der Hegepflicht ausgenommen sind.
 
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

|rolleyes|rolleyes|rolleyes
Mal sehen wann der erste drauf kommt worauf das hinaus laufen soll was der "gegner" da gerade Stk.für Stk.......


:g#h

Es läuft darauf hinaus, dass die Zahl der Erlaubnisscheine extrem reduziert wird. Denn die Gewässer sollen ja nachhaltig "bewirtschaftet" werden.
 

u-see fischer

Traurig ich bin
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Es läuft darauf hinaus, dass die Zahl der Erlaubnisscheine extrem reduziert wird. Denn die Gewässer sollen ja nachhaltig "bewirtschaftet" werden.

Nein, es läuft darauf hinaus, das Strafe droht bei "Nicht Abknüppeln" von Grundeln, Ukleis, Kaulbarsche usw. oder auch Anzeige beim befolgen des "Abknüpplen".

Als Angler kann man sich dann aussuchen, welche "Verfolgung" dann weniger Schmerzhaft ist.
 

rheinfischer70

Well-Known Member
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Ich denke, die Verantwortlichen haben einfach den Arsch voll, nachdem das C&R Fischen in kommerziellen Angelteichen eingeschränkt wurde.
Dann wird mal ohne viel Nachdenken der Abknüppelpassus in die Statuten aufgenommen.

Den meisten Anglern interessiert das überhaupt nicht. Ich behaupte, die meisten Angler kennen noch nicht einmal die gängigen Schonmaße und Schonzeiten, auch wenn diese fett auf dem Erlaubnisschein stehen.
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Herr Remmel (Grüne) Herr Greulich Chef der Wirtschaftsbetriebe und damit Eigentümer und Vertragspartner sind Parteigenossen (zumindestens könnte da ein Zusammenhang bestehen).

@rheinfischer70
Ohne nachdenken?

An Zufälle dieser Art glaube ich nicht.
 

Lardivos

Member
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Hallo,
nach zwei Tagen haben ich den Trööt nun komplett durch.

Meine Zusammenfassung (ist nicht die des gesamten Trööts, nur Dinge die mir wichtig sind)

Thema: Gefordertes Mitnahmegebot durch Nachvertragfixierung

Problem: Widerspruch zum Hege-/ & Pflegeauftrag

Konsequenzen bei nicht Unterschreibung: Verlust der nächsten Pachtperiode


Wie könnten Lösungsvorschläge bei obigen Fall aussehen. Ich möchte von der Problemdarstellung weg, hin zu einer Problemlösung. Um das durchzuKRIEGEN muss die Stadt Duisburg wahrscheinlich über die obere Fischereibehörde. Da hat der Verband doch ein Wörtchen mitzureden. Wenn er nicht fähig ist was bleiben dann für Optionen? Fischereiberater? Öffentliche Diskussion?

Es kann doch nicht sein, dass ein Verein der Jahrzehnte das Gewässer pachtet auf einmal die Anschlusspacht verliert. Ein Mieter muss sich auch nicht alles gefallen lassen.

Vielleicht muss man den Spieß bei den Medien rumdrehen um ein Umdenken zu bewegen: "Stadt fordert den Tod von jedem Fisch" Zeitung, Lokalfernsehen und LokalRadio

Eine Stellungnahme zur Distanzierung von C&R seitens des Verbandes reicht ja anscheinen nicht aus.
Unterschriften aus der Bevölkerung?

Vielleicht muss man auch einen Präzedenzfall schaffen in höchster Instanz. Ich bin mir sicher das dieser zu Gunsten der gemäßigten Angler ausfallen wird. Lieber würde ich 50€ zu den Anwaltkosten hinzusteuern als es Verbandsarbeit zu investieren.
An so einem Urteil könnte man nicht mehr rütteln. Falls es schlecht ausfällt wäre es so oder so gekommen.

Lasst uns doch zusammen was erarbeiten und nicht sang und klanglos untergehen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Du hast den Begriff eingebracht, dann bring Du die Definition.

Für mich gibts nur Angler und Angelfischer...

"Gemäßigte Angler" und/oder die "moralisch/ethischen Gut- und Besserangelfischer" sind Verbanditenerfindung - und den Anglerfeinden vollkommen wurscht....

Die wollen schlicht gar keinen Angler mehr am Wasser sehen.........

Daher ist für mich persönlich diese Unterscheidung schon per se verbanditengesteuerte Anglerfeindlichkeit.......

Und zu viele fallen leider (immer noch) drauf rein.............

Leider müssen hier - wenns auch zuerst scheinbar nur die organisierten Angelfischer im pachtenden Verein trifft - am Ende auch wieder Angler drunter leiden, das ist das Ärgerliche, sonst wärs mir inzwischen wurscht.

Weil die Verbände mit ihrer jahrzehntelangen, schützergeprägten Gehirnwäsche den "organisierten Gut- und Besserangelfischer" geschaffen haben, weil sie (nun nachgewiesen) fälschlicherweise meinten, damit weiteren Restriktionen zu entgehen.

Und irgendwann werden auch die begreifen, dass sie im gleichen Boot sitzen wie die "ungemäßigten Angler", von denen sie sich bis dato immer abgrenzten und die sie vom hohen Roß zu verurteilen pflegen...

Zum nachdenken:
Als das Trophäen-Angeln und catch and release verboten wurde, habe ich weggesehen, denn ich war ja kein Trophäenangler.

Als das Wettkampfangeln geächtet wurde, habe ich geschmunzelt, denn ich war ja kein Wettkampfangler.

Als das Karpfenangeln in Kritik kam, so what? - ich war ja kein Karpfenangler.

Als das Angeln an Anlagen unmöglich wurde, was hats mich geschert, da ging ich eh nicht hin..

Als es dann auch am Ende die Angelvereine erwischen sollte - da gabs keinen mehr zum protestieren und dagegen kämpfen..

Nun ernten sie eben, was sie gesät haben..................
 
Zuletzt bearbeitet:

Matthias_R

Well-Known Member
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

D...die "moralisch/ethischen Gut- und Besserangelfischer" ......

....

Jaaaaa, da sind wir wieder an dem Punkt, wo sich die Angler (ob organisiert oder nicht) selbst zerfleischen.
Wer st den der "moralische Besserangler"? Der, der alles abknüppelt, was ihm an den haken kömmt? Oder der, der den Fisch fängt, mit ihm posing-Fotos schießt?
80-90 % meines Fanges gehen zurück ins Wasser, weil Art oder Größe mir nicht passen. aber wenn ich (was just, Ende Februar passierte) nen schicken 30er Portionsbarsch mitnehme, dann IST DAS SO. Mir schmecken die Fische, und ich hab keine Lust, deswegen anmaulen zu lassen, solange es legal ist. Die 100%-Releaser, die sich für die moralischen Besserangler halten, gehen mir genau so auf die Eier wie PET(r)A. Wer einen Fisch fängt, soll ihn gescheit hältern, bzw ohne Verwertungsabsicht ohne Gedöns schwimmen lassen. Und auch bei verangelten Fischen darf´s schnell gehen.
Heute gab´s fangfrischen Barsch, klar der war voll mit Rogen - so what, solange ich´s darf, und dass ich über Gebühr entnehme, kann mir keiner vorwerfen (in den letzten 3 Tagen waren es 3 Barschrogner, + 1 verangelter Kaulbarsch für die Möven)
Sollte ich je auf Karpfen ansitzen, würde ich genau so entnehmen, was mir in die Pfanne passt, und es wäre mr Banane, wenn irgendwelche Carphantas mich deswegen anmotzen würden.

Dies Gedöns mit der moralischen Besserangelei kommt ganz bestimmt NICHT nur von der Knüppel-Fraktion.

Was mich aber wirklisch aufreht, sind die "Sportfreunde", die es nicht schaffen, die Fische, die sie mitzunehmen gedenken, fix mittels Koppschlag / Kehlschnitt/ Genickbruch einen Erstickungstod im trockenen Eimer zu ersparen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Wer st den der "moralische Besserangler"?
Mir gehts nicht um mitnehmen oder nicht oder c+r - das ist nur ein Aspekt (und, da haste vollkommen recht, missionierende Idioten gibts da genügend bei beiden Gruppen)...

Sondern um das, was die Verbanditen öffentlich vor sich hertragen (organisierte, geprüfte wären die besseren, weil sie ja im Verein sind etc.) und meinten, damit weitere Restriktionen verhindern zu können.

Hat in der Vergangenheit nicht geklappt, klappt heute nicht und wird auch zukünftig nicht klappen, wie diese gewünschten Pachtbedingungen gerade für in Verbänden organisierte Vereine ja beweisen...

Denen (Anglerfeinden und (manchen) Behörden) gehts schlicht drum, Angeln insgesamt so unattraktiv zu machen, dass sie es gar nicht erst verbieten müssen, sondern Angler entnervt aufgeben.

Die wollen gar keinen Angler am Wasser, weder den "guten, organisierten Angelfischer" (in Augen der Verbanditen), den sich selber für moralisch/ethisch dünkenden Gut- und Besserangler - noch den Gastangler oder den anarchisch Nichtorganisierten...

Zum nachdenken:
Als das Trophäen-Angeln und catch and release verboten wurde, habe ich weggesehen, denn ich war ja kein Trophäenangler.

Als das Wettkampfangeln geächtet wurde, habe ich geschmunzelt, denn ich war ja kein Wettkampfangler.

Als das Karpfenangeln in Kritik kam, so what? - ich war ja kein Karpfenangler.

Als das Angeln an Anlagen unmöglich wurde, was hats mich geschert, da ging ich eh nicht hin..

Als es dann auch am Ende die Angelvereine erwischen sollte - da gabs keinen mehr zum protestieren und dagegen kämpfen..
 
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Genau so mach ich es auch, Matthias_R.#6


„80-90 % meines Fanges gehen zurück ins Wasser, weil Art oder Größe mir nicht passen. aber wenn ich…… Portionsbarsch mitnehme, dann IST DAS SO“


Ich nehme mit und setze auch zurück, wie ich es für mich richtig halte.


Intern kontrovers Diskutieren halte ich für gut und richtig.|krach:


Wichtig ist dann aber in der Öffentlichkeit geschlossen aufzutreten.:vik:


Wer soll uns Öffentlich vertreten?

Unsere gewählten Interessenvertreter.


Warum schließen Verein sich zu Verbänden an?:(


Wenn jemand sich in einem Verein anmeldet, dann meldet er sich als Angler an.


Ich möchte, dass meine Interessen als Angler vertreten werden.


Wenn ich Interessenvertreter bin, dann vertrete ich alle Angler, egal ob mir das passt oder nicht, ansonsten sollte ich mich nicht aufstellen lassen wenn ich moralische Probleme habe etwas zu vertreten.


„moralische Besserangler“ = „ moralisch Bessere Interessenvertreter“ |abgelehn
„gemäßigten Angler“ = „gemäßigte Interessenvertreter“
Alles Blödsinn|abgelehn


Friedfischangler, Raubfischangler, Meeresangler, Fliegenfischangler…… = Angler #:


Vorstände= Interessenvertreter aller Angler|laola:
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Wenn jemand sich in einem Verein anmeldet, dann meldet er sich als Angler an.


Ich möchte, dass meine Interessen als Angler vertreten werden.


Wenn ich Interessenvertreter bin, dann vertrete ich alle Angler, egal ob mir das passt oder nicht, ansonsten sollte ich mich nicht aufstellen lassen wenn ich moralische Probleme habe etwas zu vertreten.


„moralische Besserangler“ = „ moralisch Bessere Interessenvertreter“ |abgelehn
„gemäßigten Angler“ = „gemäßigte Interessenvertreter“
Alles Blödsinn|abgelehn


Friedfischangler, Raubfischangler, Meeresangler, Fliegenfischangler…… = Angler #:


Vorstände= Interessenvertreter aller Angler
|laola:
Und das von einem von dieser Sche.... da direkt Betroffenen

MEINEN GRÖßTEN RESCHPEKT!!!

#6#6#6
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Denen (Anglerfeinden und (manchen) Behörden) gehts schlicht drum, Angeln insgesamt so unattraktiv zu machen, dass sie es gar nicht erst verbieten müssen, sondern Angler entnervt aufgeben.

Die wollen gar keinen Angler am Wasser, weder den "guten, organisierten Angelfischer" (in Augen der Verbanditen), den sich selber für moralisch/ethisch dünkenden Gut- und Besserangler - noch den Gastangler oder den anarchisch Nichtorganisierten...

Ich würde vorschlagen, das eher in :"Einigen Mitarbeitern in manchen Behörden" zu verbessern.

Behörden haben keine Meinung zu haben, sie setzen um was politisch beschlossen wird.
Aber da arbeiten halt Menschen die eben eigene Ansichten haben. Nur darf es natürlich nicht sein das sie so einer Behörde gar Ihre eigene Richtung vorgeben.
Wenn sie das wollen, sollten sie das, in Ihrer Freizeit politisch versuchen.
Wenn sie aber versuchen in Ihrem Job Einfluss zu nehmen, haben sie dort in einer Behörde nichts zu suchen.
Man stelle sich Richter oder Polizisten vor, die weniger dem Recht folgen, als Ihren Idealen.
Das ist wohl Aufgabe der Politik, solche Auswüchse zu beenden.

Ich erinnere mich da an eine L.V Versammlung, vor vielen Jahren.
Dort sagte ein Minister das Angeln in Naturschutzgebieten selbstverständlich grundsätzlich möglich sei und nur in begründeten Einzelfällen...

Es gab Gemurmel und Gelächter weil das wohl regional anders umgesetzt wurde, was Er aber kaum glauben wollte.
Ein Jahr später wusste er es besser.
Aussage: Da hatten wohl Einzelne Ihre Betrachtungen umgesetzt, entgegen der politisch beschlossenen Vorgabe Ihres Dienstherren.
Das wurde dann geändert.:q

Jeder von uns hat ein Wahlrecht.
Wir streiten oft über rechtliche Auslegungen, aber Gesetze kann man auch so ändern, das bestimmte Auslegungen nicht mehr möglich sind.
Der Erhalt der Natur sollte uns viel wichtiger sein als der Tierschutz bei einzelnen Fischen.
"sollte".:c

Etwas wie so eine erzwungene Entnahme aller nicht geschützten Fische, gefährdet halt die Natur zusätzlich und unnötig.
Es gibt halt viele Wege mit Natur respektvoller umzugehen.
Tierschutzgedanken, C&R oder C&D sind da alles mögliche Verbesserungen.
(Was nicht bedeutet das es gut sei möglichst viele Fische zu fangen um sie gleich wieder frei zu lassen.
Auch das ist respektloser Umgang)

Nur wenn man natürlich meint, der einzige berechtigte Grund das Angelns sei es Nahrung zu fangen, meint man das alles sei nicht passend..
Dann erst kommt man auch solche Raubbaugedanken wie Abknüppelzwang, zum Schutz von Einzeltieren.

Begrenzung des Zuganges, wenn zu viel entnommen wird.

Dann betrachtet man Natur als Produktionsflächen die selbstverständlich stark besetzt werden und reagiert auf der Gegenseite wieder umgekehrt mit Einschränkungen des Besatzes, Zuganges weil man ja Natur erhalten möchte.

Vernünftiger wäre es Wege zu finden die eben Besatz, Mindestmaße, Schonzeiten, Fangbegrenzungen, u.s.w, möglichst unnötig machen, was aber nachhaltigere Betrachtungen voraussetzt.

|kopfkrat
Da aber braucht wohl eine andere Betrachtung des Angelns, als einzig die der tierschutzkonformen Nahrungsgewinnung in der Natur.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Und wenn dann wie hier Verpächter und Behörde praktisch der gleiche Stall sind, dazu ein farblich passender Minister, dann kannst Du weiter träumen, was Behörden alles "sollten" oder nicht - die machen sich dann ihre eigene Gutmenschenwelt..

Und da passen Angler halt nicht rein......

Ansonsten geb ich Dir vollkommen recht und ich schreibe schon seit Jahren nix anderes...
 

Lardivos

Member
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

Vorstände= Interessenvertreter aller Angler|laola:

Die Vergleiche ich gerne mit Gewerkschaften und dem Mieterbund. Ziel ist eine Übereinkunft der geplanten Änderung in hauchdünner abgespeckter Form.

Was die Angler anstreben sollten ist eine komplette Negierung des ganzen. Wie diese zu erreichen ist interessiert mich.

Warum ich das mit dem "gemäßigten" Angler reingebracht habe muss ich im nachhinein differenzieren. Es ging mir um die Unterscheidung des C & R in Bezug auf die öffentliche Meinung, die unter anderem ein Motor für die Folterwerkzeuge (Nachvertrag) sind.

Der Grund für ein Verbot (Handeln gegen Tierschutzrecht) bei Individuen die aus Ihrem Element genommen werden und zur "Schau" gestellt werden nur für die Schau, kann ich sehr gut verstehen. Nur : es gibt bereits von der Gesetzesgebung ausreichend Handlungsmöglichkeiten dagegen. Die Verbände distanzieren sich davon, sowie die meisten Vereine.

Warum noch drauf schießen wenn jemand eine weiße Flagge schwänkt?

Mittlerweile bin ich der Überzeugung, dass der Präzedenzfall geschaffen werden muss.

Wie, wer könnte diesen schaffen? Der Verein?
In welcher Konstellation?
Verpächter: Du unterschreibst den Pachtvertrag oder nicht!
Wie könnte man daraus eine Klage machen?
 
S

Sharpo

Guest
AW: Duisburg: Abknüppelgebot im Pachtvertrag

In der Bevormundung von anderen sind die Deutschen spitze.

Und ganz schlimm wenn diese noch der Grünen- Partei angehören.
 
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