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Georg mit Edersee-Hecht: Künftig darf nur noch ein Hecht pro Tag und Angler entnommenw werden, auch die Schonzeit wurde geändert

Wie HNA berichtet, gelten ab diesem Jahr neue Regeln auf dem Edersee, einem der größten Stauseen Deutschlands. Der Naturpark Kellerwald-Edersee hat Fangmengen für den Edersee von Hecht und Zander überarbeitet.

Die wichtigsten Änderungen für den Hecht im Überblick:
  • Die Schonzeit gilt vom 1. Februar bis zum 15. April.
  • Mindestmaß: 50 Zentimeter.
  • Maximale Entahmemenge pro Tag: ein Stück.

Auch beim Zander gelten neue Fangregeln:
  • Die Schonzeit gilt vom 15. März bis zum 31. Mai.
  • Mindestmaß 50 Zentimeter.
  • Maximale tägliche Entnahmemenge: zwei Stück.

Der Naturpark führt regelmäßig Fischbestandserhebungen durch. Dabei wurde festgestellt, dass sich der Bestand der Zander sehr positiv entwickelt hat. Das überrascht angesichts der Tatsache, dass es bei hohen Temperaturen und extrem niedrigem Wasserstand immer wieder zum verstärkten Sterben auch größerer Zander kommt. Den Erhebungen der Verwaltung nach zu schließen, hat dies aber keine entscheidend negativen Auswirkungen, sodass künftig zwei Zander pro Tag und Angler entnommen werden dürfen.

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Die Staumauer im September 2019 - der extrem niedrige Wasserstand führte wiederholt zu Sauerstoffmangeln und Fischsterben

Beim Hecht sieht es dagegen anders aus. Statt bisher zwei, darf künftig nur noch ein Hecht pro Tag und Angler entnommen werden. So sollen die beiden letzten Jungfischjahrgänge ausreichend geschützt werden, damit diese in den nächsten Jahren laichen können.
Weiter heißt es in der Meldung, der Naturpar strebe "Maßnahmen für eine ökologisch orientiere, fischereiliche Bewirtschaftung an, um den Fischbestand zu optimieren". Was das genau bedeutet, wird nicht näher ausgeführt.

Weiß jemand von Euch Näheres?
 
der Naturpar strebe "Maßnahmen für eine ökologisch orientiere, fischereiliche Bewirtschaftung an, um den Fischbestand zu optimieren". Was das genau bedeutet, wird nicht näher ausgeführt.

Weiß jemand von Euch Näheres?

Wissen nicht, aber vermuten?
Das soll wohl bedeuten, dass man nach wie vor den Überhang an Friedfischen mit Netzen abfischt, um das Gleichgewicht aufrecht zu erhalten.

Ansonsten kann ich mit diesen neuen Regelungen leben, alles gut, solange sich nicht irgend jemand noch ein unnötiges Fangfenster einfallen lässt, welches einem verbietet auch einen Kapitalen zu entnehmen!
Sind ja arg in Mode gekommen, solche Maßnahmen, wie zuletzt in Hamburg beispielsweise.

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke sehr. Wir werden da nächste Woche mal nachfassen - hört sich für mich sehr schwammig an. Bin gespannt, was bei der Nachfrage rauskommt.

Sind die Zanderbestände wirklich so gut? Ich hab im September keinen gefangen, kann also eigentlich nix drin sein:silly:laugh2
 
Danke sehr. Wir werden da nächste Woche mal nachfassen - hört sich für mich sehr schwammig an. Bin gespannt, was bei der Nachfrage rauskommt.

Sind die Zanderbestände wirklich so gut? Ich hab im September keinen gefangen, kann also eigentlich nix drin sein:silly:laugh2

Was ich beobachte ist, dass überall die Zanderfänge stark rückläufig sind. Nun können ja nicht alle seinerzeit guten Zandergewässer leergefischt sein oder überangelt...
Ich denke, dass die Fische ( und besonders die eh "empfindlichen" Zander) auf den Klimawandel reagieren, womöglich auch auf die damit einhergehende Veränderung des ph-Wertes der Gewässer, das ist aber noch nicht vollständig erforscht.
 
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Wissen nicht, aber vermuten?
Das soll wohl bedeuten, dass man nach wie vor den Überhang an Friedfischen mit Netzen abfischt, um das Gleichgewicht aufrecht zu erhalten.

Ansonsten kann ich mit diesen neuen Regelungen leben, alles gut, solange sich nicht irgend jemand noch ein unnötiges Fangfenster einfallen lässt, welches einem verbietet auch einen Kapitalen zu entnehmen!
Sind ja arg in Mode gekommen, solche Maßnahmen, wie zuletzt in Hamburg beispielsweise.

Jürgen
Ich denke das ein Entnahmefenster wichtig ist.
Würde ich befürworten.
 
Ich denke das ein Entnahmefenster wichtig ist.
Würde ich befürworten.

Genau, wahrscheinlich der Traum vom immer wieder aufs neue fangbarem Poserhecht!
Es gibt gerade an einem künstlichen Gewässer wie dem Edersee, mit einem ohnehin nicht reproduzierbaren Bestand an Hechten, dafür überhaupt keine Grundlage.
Eine solche Maßnahme macht nämlich nur Sinn, wenn es Laichmöglichkeit gibt, diese gibt es aber am Edersee, wegen der ständig wechselnden Wasserstände, wenn überhaupt dann nur unregelmäßig.
Leider spielt dies auch bei Verantwortlichen heute oft keine Rolle mehr, bei der Bewertung der Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme.
Wie schon gesagt, es scheint eine Mode zu sein, dem Wunsch von Zwangsreleasern nach zu kommen!
So Ende der Diskussion meinerseits, die hier auch überhaupt nicht hin gehört!

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schaffung einer Schonzeit, wie beim Zander, nach HFischG rechtens ist. Wer einen maßigen Zander in der o. g. 'Schonzeit' zurücksetzt und dabei von einem Aufseher/Polizei erwischt wird riskiert m. E. ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Man würde annehmen, dass eine Organisation wie der Naturpark Kellerwald-Edersee mit den rechtlichen Gepflogenheiten vertraut ist oder beim Verband nachfragt. Mich würde es freuen, wenn das legal ist. Dann dürften auch Angelvereine entsprechende Maßnahmen ergreifen.
 
Man würde annehmen, dass eine Organisation wie der Naturpark Kellerwald-Edersee mit den rechtlichen Gepflogenheiten vertraut ist oder beim Verband nachfragt.

Ob jetzt der Verband Schonzeiten festlegt, wage ich mal zu bezweifeln, dies werden wohl eher Staatliche Stellen machen.
Da wird wohl die Macht des Verbandes stark überschätzt?
Wie der Edersee-Pächter das mit denen geregelt hat, vielleicht einmal dort nachfragen?

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schaffung einer Schonzeit, wie beim Zander, nach HFischG rechtens ist. Wer einen maßigen Zander in der o. g. 'Schonzeit' zurücksetzt und dabei von einem Aufseher/Polizei erwischt wird riskiert m. E. ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Man würde annehmen, dass eine Organisation wie der Naturpark Kellerwald-Edersee mit den rechtlichen Gepflogenheiten vertraut ist oder beim Verband nachfragt. Mich würde es freuen, wenn das legal ist. Dann dürften auch Angelvereine entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Moin, mir ist bisher kein Bundesland bekannt in dem Hegeberechtigte die gesetzlichen Vorgaben bzgl. Mindestmaß und Schonzeit nicht auch verschärfen dürfen. Selbst in Bayern ist das ja möglich. Ich sehe da zunächst einmal keinen Anlass an der Rechtmäßigkeit zu zweifeln, kenne allerdings das hessische Fischereigesetz nicht im Detail.

Grüße JK
 
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Hallo,

Selbst in Bayern ist das ja möglich.

Aber nur mit Genehmigung der Fischereifachberatung und entsprechender Begründung, z.B. Hege.

In Bayern wurde z.B. Schonzeit/Schonmaß für Welse abgeschafft, da dürfte es schwierig werden ne Genehmigung zu bekommen.

In unserem Regierungsbezirk hier schon gar nicht.

Zur HFischV hatten wir schonmal nen thread hier, wo berichtet wurde, dass z.B. vereinsinterne Schonmaße/zeiten nicht vorgesehen wären.

Kann aber durchaus sein, dass am Edersee ein Sonderfall für eine Abweichung von der HFischV vorliegt.
 
@ Taxidermist, ich habe nicht geschrieben, dass der Verband Schonzeiten festlegt, sondern dass man dort Ratschlag einholen kann. Macht bzw. Ohnmacht des Verbandes ist mir bewusst. Dass der Zander in Hessen nun ein Schonmaß von 50 cm hat sollte jeder wissen, der in Hessen angelt, bzw. kann im hessischen Fischereigesetz nachgelesen werden. 'Vogelfrei' ist er damit nicht.

@ fiskhawk, danke für Klarstellung der Regelung in Bayern. In Hessen ist es ähnlich. Ein erweiterter Schutz kann so gut wie nicht erwirkt werden, da die Hürden für anerkannte Hegemaßnahmen sehr hoch sind.

Ich persönlich würde mich beim Zurücksetzen von Zandern in der selbstauferlegten 'Schonzeit' und eventuellem Posting davon nicht darauf verlassen, dass der Naturpark Kellerwald-Edersee das schon irgendwie mit dem Ministerium geklärt hat. Kann man als Ratschlag annehmen oder natürlich auch ignorieren.

Christian
 
ich habe nicht geschrieben, dass der Verband Schonzeiten festlegt, sondern dass man dort Ratschlag einholen kann.

Ok, das habe ich falsch verstanden.

Ich persönlich würde mich beim Zurücksetzen von Zandern in der selbstauferlegten 'Schonzeit' und eventuellem Posting davon nicht darauf verlassen, dass der Naturpark Kellerwald-Edersee das schon irgendwie mit dem Ministerium geklärt hat. Kann man als Ratschlag annehmen oder natürlich auch ignorieren.

Dabei kann man sich dann aussuchen, ob man entweder Konflikte mit dem Tierschutzgesetz und der LFO Hessen eingeht, weil man rein rechtlich seine 2 maßigen Zander, wenn man sie dann in der "Schonzeit" fängt auch entnehmen muss, oder mit dem Bewirtschafter, weil man sie entnimmt?
Ich gehe mal davon aus, dass wenn bekannt wird, dass man diese selbst gewählte Schonzeit ignoriert hat, man zumindest Probleme bekommen wird eine erneute Gastkarte dort zu erwerben?
Rechtsicherheit sieht anders aus!

Jürgen
 
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So sehe ich das auch. Ich gehe davon aus, dass der Pächter es explizit erwähnen würde, falls man eine Ausnahmeregelung mit dem RP Kassel getroffen hätte.
 
Hallo,

Ich gehe davon aus, dass der Pächter es explizit erwähnen würde, falls man eine Ausnahmeregelung mit dem RP Kassel getroffen hätte.

Auf den bayerischen Erlaubnisscheinen steht in solchen Fällen in Klammern "genehmigt von der Fischereifachberatung" des zuständigen Bezirks.
Aber ob das ein Muss ist oder nur Klarheit schaffen soll, weiß ich nicht.

Wie die Zuständigkeiten in Hessen sind, weiß auch nicht.

Die Zanderschonzeit im Edersee gilt m.W. aber schon seit Jahren unverändert.
 
Ok, das habe ich falsch verstanden.



Dabei kann man sich dann aussuchen, ob man entweder Konflikte mit dem Tierschutzgesetz und der LFO Hessen eingeht, weil man rein rechtlich seine 2 maßigen Zander, wenn man sie dann in der "Schonzeit" fängt auch entnehmen muss, oder mit dem Bewirtschafter, weil man sie entnimmt?
Ich gehe mal davon aus, dass wenn bekannt wird, dass man diese selbst gewählte Schonzeit ignoriert hat, man zumindest Probleme bekommen wird eine erneute Gastkarte dort zu erwerben?
Rechtsicherheit sieht anders aus!

Jürgen
Du hättest Probleme, wenn du Zander in der Schonzeit mitnimmst.
Der Pächter oder Verband, wenn jemand gegen die Schonzeiten oder Mindestmaße klagt und gewinnt.
Wenn dich also ein Petajünger oder eine andere komische Gestalt wegen Einhaltung der Schonzeit anklagen sollte, kannst du es gerne weitergeben.


Umgekehrt kann es auch sein, wenn du einen untermaßigen Waller oder Grundel wegen der Hegepflicht abschlägst und entsorgst.

Da muss auch der Verhänger der Entnahmepflicht für gerade stehen.
 
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