AW: Ein Plädoyer für Angelanlagen
Es ist recht optimistisch gedacht. P&T - Betriebe stehen unter Druck. Bedauerlicherweise funktionieren hier die Verbände der Berufsfischer auch nicht besser, als die der Angler. Nach Anzeigen durch NABU und Konsorten hagelt es da gerne mal Anordnungen des Veterinäramtes. Das kann bis zum Verbot der Anlage gehen. Ein Problem, mit dem sich dann die Verwaltungsgerichte herumschlagen. Diese vertreten überwiegend die Ansicht, dass es gegen das TierSchG verstößt, wenn Fisch besetzt werden, um sie kurz darauf wieder zu fangen. Sie müssen erst ca. 4 Wochen unbeangelt im Teich bleiben, damit man von einer Qualitätsverbesserung des Fisches sprechen kann. Jedenfalls ist das eimerweise Reinkippen von Forellen an der Angelstelle des Kunden nicht zulässig.
Auch wieder so eine Geschichte, die wohl nur in Deutschland verboten ist. Hier wir man aber nur was ändern können, wenn es mal in Deutschland eine vernünftig geführte sachliche Diskussion über Tierrechte gibt. Bedauerlicher Weise ist es den Meisten (auch Anglern) aber ein Graus, sich mal mit philosophischen Fragen zu beschäftigen. Schaden, denn dann würde es vielen einfacher Fallen den Unsinn, den die Tierrechtler verzapfen auseinander zu nehmen. Wer sich da mal ein Grundwissen anlegen will, dem empfehle ich folgendes Taschenbuch auch dem Beck-Verlag:
Norbert Hoerster: Grundfragen der Tierethik 9,90 €
Hier wird auch etwa 100 Seiten sehr schön der Stand der Dinge dargestellt. Hoerster schreib sehr gut verständlich, auch für Leute, die sich nicht oft mit philosophischen Themen beschäftigen. Also keine Angst und ran da.
Warum ist das so wichtig? - Wie ich schon häufiger schrieb, ist dass Tierschutzgesetz sehr voll mit auslegungsbedürftigen Begriffen. Dies wurde vom Gesetzgeber mit Absicht so gestaltet, damit es sich den Wandlungen der Gesellschaft anpassen kann. Wir als Angler können dieses Wandel beeinflussen. Dies sollten wir auch tun, denn die Rechtsprechung von heute muss nicht die Rechtsprechung von morgen sein.