Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

S

Sharpo

Guest
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Ach Thomas, jetzt hör´doch bitte mal auf mit diesem Pauschalisierungsscheixx !!!|uhoh:

Nur weil in Bayern die Mehrheit die CSU wählt, muß doch lange nicht jeder für eine Autobahnmaut sein!?!?

Auch glaube ich das du die Öffentlichkeitwirkung dieses inzwischen wirklich sehr großen Forums trotzdem "leicht" überschätzt:
Ich würde wetten das 95% oder mehr der ca. 900 Mitglieder meines Vereins dieses "öffentliche Interview" des Herrn Braun, bzw. Herrn Braun ohne Interview, überhaupt kennen!!!

--> also auch niemanden auf Verbandsebene bewusst wählen oder nicht wählen !!!

Die Basisdemokratie die du den Anglern hier zuschreibst gibt es nicht mal bei den Piraten!?

Also hau doch bitte auf den Funktionären rum, auf dem Gesetzgeber, da mach ich sogar mit,
ich kenne jedoch keinen Angler, der nicht selbst entscheiden möchte wann / was er entnimmt,
und ich kann mir auch eigentlich nicht vorstellen das du das glaubst sowie du es hier immer wieder so darstellst, als ob die Mehrheit aller normalen Angler bewusst diese gesetzlichen Regelungen begrüßt!!!

Die Realität ist meiner Ansicht nach, das die demokratische Mehrheit, von der du so gerne sprichst, von all dem gar nichts mitkriegt, sich am Tag der Erlaubnisscheinausgabe wundert, dann aufregt, und am nächsten Tag das mit der Entnahmepflicht genauso "praktiziert";) wie vorher.
Aber so blöd wie du es darstellst sind nicht mal die Bayern - und auch nicht die Franken!!!!

Gruß

Holger

Und sich anschliessend wundern wenn es einer 100%ig nimmt und den Angler vors Gericht schlörrt.
Oder wenn einem Aufseher die Nase des Anglers nicht passt.....

Legal, illegal, scheiss egal...oder wie hies der Thread?
Verordnungen und Gesetze an die sich kaum ein Angler zu hält.
Auf die Tour, was juckt mich das Entnahmegebot?
Ich mach mein Ding.

Ignoranz ist bei den Anglern sehr weitverbreitet.
Was juckt mich der Scheiss von denen da oben?
 

ohneLizenz

suedstaatler wider willen
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Und sich anschliessend wundern wenn es einer 100%ig nimmt und den Angler vors Gericht schlörrt.
Oder wenn einem Aufseher die Nase des Anglers nicht passt.....

Legal, illegal, scheiss egal...oder wie hies der Thread?
Verordnungen und Gesetze an die sich kaum ein Angler zu hält.
Auf die Tour, was juckt mich das Entnahmegebot?
Ich mach mein Ding.

Ignoranz ist bei den Anglern sehr weitverbreitet.
Was juckt mich der Scheiss von denen da oben?

moin moin

hat denn schon einer einen in bayern vor gericht gezerrt?
habe mal gegoogelt und auch hier im forum nachgelesen und gesehen, dass sowas in bayern nie der fall war

die bayern koennen froh sein dass die prozessheinis alle wonanders leben z.b. bei mir im osten was ja das forum hier auch beweist

machen das schon geschikt die bayern immer schoen scharf wirken und alle nichtbayern abschrecken damit die wichtigtuer und prozessheinis und forumplaerer ja nicht nach bayern fahren und die bayern machen dann ungestoert das was sie wollen

in meiner zeit in bayern habe ich immer froehlich zufriedene bayernangler getroffen die ein schoenes hobby ausleben
 

Ralle 24

User
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

moin moin

hat denn schon einer einen in bayern vor gericht gezerrt?
habe mal gegoogelt und auch hier im forum nachgelesen und gesehen, dass sowas in bayern nie der fall war

die bayern koennen froh sein dass die prozessheinis alle wonanders leben z.b. bei mir im osten was ja das forum hier auch beweist

machen das schon geschikt die bayern immer schoen scharf wirken und alle nichtbayern abschrecken damit die wichtigtuer und prozessheinis und forumplaerer ja nicht nach bayern fahren und die bayern machen dann ungestoert das was sie wollen

in meiner zeit in bayern habe ich immer froehlich zufriedene bayernangler getroffen die ein schoenes hobby ausleben


Ja, so kann man sich das auch schönreden. Bis zur Anzeige jedenfalls.

Davon ab stellst Du den Bayerischen Anglern hier ein verdammt schlechtes Zeugnis aus.
 

Deep Down

Well-Known Member
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Und was kommt dann bei so einer Anzeige beim Erstverstoß rum?

Ein Bußgeld im unteren Rahmen, wenn OWI oder Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen geringe Geldauflage wenn Strafrecht!

Da wird also kaum mal ein Gerichtsverfahren tatsächlich geführt werden! Und wenn wird dies sogar noch als Strafbefehlsverfahren laufen. Derjenige, den es betrifft, wird dann froh sein, dass er nicht vor den Richter muss, so doch nur geringfügig gerupft davon kommt und wird die Entscheidung akzeptieren! Alles andere verursacht zu dem auch nur weitere Kosten, die man bei ner Verurteilung nicht erstattet bekommt.
 

ulf

Active Member
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Hallo Holger, Hallo Udo

Schade, daß es hier im Forum keinen "Danke Knopf" gibt.

Gruß Ulf
 
S

Sharpo

Guest
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Und was kommt dann bei so einer Anzeige beim Erstverstoß rum?

Ein Bußgeld im unteren Rahmen, wenn OWI oder Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen geringe Geldauflage wenn Strafrecht!

Da wird also kaum mal ein Gerichtsverfahren tatsächlich geführt werden! Und wenn wird dies sogar noch als Strafbefehlsverfahren laufen. Derjenige, den es betrifft, wird dann froh sein, dass er nicht vor den Richter muss, so doch nur geringfügig gerupft davon kommt und wird die Entscheidung akzeptieren! Alles andere verursacht zu dem auch nur weitere Kosten, die man bei ner Verurteilung nicht erstattet bekommt.

Jo, also blechen 500 Euro über den Tisch schieben und trocken Brot seinen Kindern auftischen. Je nachdem wen es erwischt hat.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Das vor einigen Jahren im Eingangspost von mir beschriebene Problem (http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=255677) scheint übrigens seit diesem Jahr wieder sinnvoll lösbar zu sein.

Ich kenne mehrere Vereine, die für ihre Fließgewässer wieder verlängerte Schonzeiten für Zander und Hecht genehmigt bekamen.

Ich vermute folgenden Hintergrund (meine Meinung, ohne dafür Belege zu haben): Da damals als Reaktion auf die Nichtgenehmigung längerer Schonzeiten viele Vereine einfach das Verbot von Köderfisch, Fischfetzen und Kunstköder verlängert haben, um damit durch die Hintertür die Schonzeit für Raubfische wieder auf den gewünschten Umfang zu erhöhen, wurde damit natürlich auch ungewollt das Angeln auf Waller erschwert. Da der Waller aber aktuell immer mehr zum Staatsfeind ausgerufen wird, musste nun eine Lösung her, die es Vereinen ermöglicht, das Wallerangeln nicht zu behindern und gleichzeitig Zander und Hecht weiterhin zu schonen.

Ich finde es gut, dass Behörden hier in Franken auch eigene Entscheidungen revidieren, wenn sich diese in der Praxis als negativ herausstellen.
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Hallo,

jedenfalls müssen die Begründungen den Behörden schlüssiger erschienen sein.

Ob das jetzt an den Begründungen der Antragsteller oder einem Gesinnungswandel der Bearbeiter lag weiß ich auch nicht.

Wenn es mit Wallerfang begründet wurde, müssten im Gegenzug dann auch die Verbote von Kunstköder/Köderfisch während der Raubfischschonzeiten wieder gestrichen worden sein.

Grundsätzlich machen solche Köderbeschränkungen m.E. schon Sinn. Kommt immer drauf an, wie die Angler des jeweiligen Vereins so gestrickt sind. Nicht jeder Zander weiß z.B. dass der Köder eigentlich für Aal, Barsch oder Waller gedacht war.

Waller könnte man ggf. auch mit Taumwurmbündel, Hühnerdärmen etc. fangen.

Trotzdem finde es auch natürlich sehr positiv, wenn man den Bewirtschaftern wieder mehr gewässerspezifische Regelungen erlaubt.

Dass es auch noch schlimmer geht, hat man ja dieses Jahr in Hessen gesehen.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Hallo,

ist denn die Verlängerung der Schonzeit wirklich nötig?
Wir hatten bis vor ca. zehn Jahren den Raubfisch vom 1. Januar bis zum Tage des Königsfischen (meist der 2. Sonntag im Juli) gesperrt. Dann wurde die Schonzeit in zwei Schritten auf den jetzigen Zeitraum vom 15. Februar bis 30. April verkürzt.
Ich kann nicht feststellen, daß der Bestand an Hechten in unseren Gewässern irgendwie abgenommen hat. Man fängt nach wie vor gut und auch die größeren Hechte, (90+) sind nicht ausgesprochen selten.
Da hat die Verkürzung der Schonzeit um 4 Monate offensichtlich keinen großen Einfluß auf den Bestand gehabt.
Und das habe ich an all unseren Gewässer (Fließ- wie auch Stillgewässer) feststellen können.

Petri Heil

Lajos
 

grubenreiner

Naturköderfreak
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Glückwunsch!
Bei uns lief es leider anders.
Früher Raubfisch von 1.1. bis 1.8. geschont, seit 3 Jahren 15.2. bis 1.5.
Die Bestände sind eingebrochen bzw. nicht mehr existent.
Es war zwar früher auch schon relativ dünn, dieses Jahr habe ich einige leute im Bekanntenkreis die alle wissen was sie tun und trotzdem tlw. seit einem halben Jahr kaum mehr einen Räuber gesehen haben.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Hallo,

ist denn die Verlängerung der Schonzeit wirklich nötig?
Wir hatten bis vor ca. zehn Jahren den Raubfisch vom 1. Januar bis zum Tage des Königsfischen (meist der 2. Sonntag im Juli) gesperrt. Dann wurde die Schonzeit in zwei Schritten auf den jetzigen Zeitraum vom 15. Februar bis 30. April verkürzt.
Ich kann nicht feststellen, daß der Bestand an Hechten in unseren Gewässern irgendwie abgenommen hat. Man fängt nach wie vor gut und auch die größeren Hechte, (90+) sind nicht ausgesprochen selten.
Da hat die Verkürzung der Schonzeit um 4 Monate offensichtlich keinen großen Einfluß auf den Bestand gehabt.
Und das habe ich an all unseren Gewässer (Fließ- wie auch Stillgewässer) feststellen können.

Petri Heil

Lajos

Bei uns werden trotz verlängerter Schonzeit und Entnahmelimit von 1 Hecht pro Woche auf 4 km Fließgewässer im Jahr ca. 60 Hechte entnommen. Das sind also 1,5 hechte pro 100m Gewässer. Eine Verlängerung der Fangzeit um 4 Monate würde die Entnahmezahlen zu Beginn drastisch steigen lassen den Bestand definitiv auf mittlere Sicht kaputtmachen.

Wir stützen jetzt bereits den Bestand durch Besatz.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Glückwunsch!
Bei uns lief es leider anders.
Früher Raubfisch von 1.1. bis 1.8. geschont, seit 3 Jahren 15.2. bis 1.5.
Die Bestände sind eingebrochen bzw. nicht mehr existent.
Es war zwar früher auch schon relativ dünn, dieses Jahr habe ich einige leute im Bekanntenkreis die alle wissen was sie tun und trotzdem tlw. seit einem halben Jahr kaum mehr einen Räuber gesehen haben.

Das liegt dann aber an eurem Vorstand. Einfach die entsprechenden Köder bis 1.8. verbieten, was nicht genehmigungspflichtig ist, und schon ist alles gut. Problematisch ist das natürlich, wie schon gesagt, für Aal- und Wallerangler.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Bei uns werden trotz verlängerter Schonzeit und Entnahmelimit von 1 Hecht pro Woche auf 4 km Fließgewässer im Jahr ca. 60 Hechte entnommen. Das sind also 1,5 hechte pro 100m Gewässer. Eine Verlängerung der Fangzeit um 4 Monate würde die Entnahmezahlen zu Beginn drastisch steigen lassen den Bestand definitiv auf mittlere Sicht kaputtmachen.

Wir stützen jetzt bereits den Bestand durch Besatz.


Hallo,

das ist allerdings schon heftig, soviel in etwa werden aus unseren Altmühlstrecken entnommen und die sind rund 9 Kilometer lang. Auch verteilt sich bei uns der Befischungsdruck, da wir 12 Gewässer mit guten Hechtbeständen haben (ein reines Salmonidengewässser und zwei Mischgewässser nicht gerechnet).
Zudem "entlastet" die mittelfränkische Seenplatte, die gute Hechtbestände aufweist, die Vereinsgewässer auch ein wenig.

Petri Heil

Lajos
 

MarkusZ

Well-Known Member
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Obwohl Lajos und Naturliebhaber in der gleichen Stadt wohnen, sind Erfahrungen gegesätzlich.

Das zeigt wieder, dass starre Regelungen für ein ganzes Bundesland nicht optimal sind. Was an einem Gewässer funktioniert muss fürs Nachbargewässer deshalb noch lange nicht optimal sein.

Deshalb sollten die gesetzlichen regeln nur als Mindeststandard gelten und die Bewirtschafter ggf. gewässerspezifisch reagieren dürfen.

Vielleicht hat man das auch in MFr auch wieder erkannt.

Verlängerte Raubfischschonzeiten mit gleichzeitiger Freigabe von Köderfisch/Kunstköder kann ich mir nicht so richtig vorstellen. Da wäre wohl sofort wieder der Verdacht auf C&R im Spiel, der ja zu der ganzen Misere erst geführt hat.
 
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