Thomas9904
Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag Februar
Quelle
http://www.lr-online.de/regionen/we...ls-und-drei-unerlaubte-Ruten;art13826,5793417
Angeklagt waren Verstösse. gegen Fischereirecht (Sachsen) und Tierschutzgesetz von 2 Anglern.
Diese wären schon "bekannt" gewesen, dass sie so angeln würden und hätten damit schon Unmut bei anderen Anglern am See erzeugt..
5 statt erlaubter 2 Angeln.
3 lebende Köder.
1 lebend angeleinter Waller
Aussage angeklagte Angler:
Der angeleinte Waller (1,50m) wäre als Schutz vor dem Fuchs im Wasser gewesen, aber betäubt und gekehlt.
Aussage Zeugen hätte aber laut Richter die Vorwürfe bestätigt - lebende Köfis und Waller...
Dass trotz der sicher als signifikant anzusehenden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (warum zeigen das Fischereiaufseher überhaupt an, soll sich der Tierschutz drum kümmern?) wie lebende Köfis und angeleinter, lebender Waller dann das Verfahren eingestellt wurde gegen die Auflage, dass die Angeklagten "auf die Herausgabe der beschlagnahmten Angelgeräte verzichtet würden und sie mit der formlosen Einziehung dieser einverstanden wären" und das mit der "geringen Schuld" der Angler (lebende Köfis, angeleinte Waller) begründen...
Da müssen PETAner, sonstige Tierrechtler und -schützer doch rotieren.....
Mich persönlich freut es, wenn Richter in Bezug auf "Tier"schutz nicht immer gleich "Tier"rechtlern und -schützern hinterherlaufen und sowas als Todsünde brandmarken, sondern gesunden "Menschen"verstand walten lassen und von geringer Schuld sprechen.
Was an Hand dessen, dass ja Fische laut seriöserer Forschung wohl kaum Stress, Leiden und Schmerz im menschlichen Sinne empfinden können, in meinen Augen auch durchaus angebracht ist, da gehe ich mit dem Richter konform.
Ob es "clever" ist als Angler, so zu handeln wie die Angeklagten - und sich auch noch bei Verstössen gegen das Fischereirecht (mehr Ruten als erlaubt) erwischen zu lassen - das steht dabei auf einem ganz anderen Blatt.
Thomas Finkbeiner
Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen
Quelle
http://www.lr-online.de/regionen/we...ls-und-drei-unerlaubte-Ruten;art13826,5793417
Angeklagt waren Verstösse. gegen Fischereirecht (Sachsen) und Tierschutzgesetz von 2 Anglern.
Diese wären schon "bekannt" gewesen, dass sie so angeln würden und hätten damit schon Unmut bei anderen Anglern am See erzeugt..
5 statt erlaubter 2 Angeln.
3 lebende Köder.
1 lebend angeleinter Waller
Aussage angeklagte Angler:
Der angeleinte Waller (1,50m) wäre als Schutz vor dem Fuchs im Wasser gewesen, aber betäubt und gekehlt.
Aussage Zeugen hätte aber laut Richter die Vorwürfe bestätigt - lebende Köfis und Waller...
Dass trotz der sicher als signifikant anzusehenden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (warum zeigen das Fischereiaufseher überhaupt an, soll sich der Tierschutz drum kümmern?) wie lebende Köfis und angeleinter, lebender Waller dann das Verfahren eingestellt wurde gegen die Auflage, dass die Angeklagten "auf die Herausgabe der beschlagnahmten Angelgeräte verzichtet würden und sie mit der formlosen Einziehung dieser einverstanden wären" und das mit der "geringen Schuld" der Angler (lebende Köfis, angeleinte Waller) begründen...
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Da müssen PETAner, sonstige Tierrechtler und -schützer doch rotieren.....
Mich persönlich freut es, wenn Richter in Bezug auf "Tier"schutz nicht immer gleich "Tier"rechtlern und -schützern hinterherlaufen und sowas als Todsünde brandmarken, sondern gesunden "Menschen"verstand walten lassen und von geringer Schuld sprechen.
Was an Hand dessen, dass ja Fische laut seriöserer Forschung wohl kaum Stress, Leiden und Schmerz im menschlichen Sinne empfinden können, in meinen Augen auch durchaus angebracht ist, da gehe ich mit dem Richter konform.
Ob es "clever" ist als Angler, so zu handeln wie die Angeklagten - und sich auch noch bei Verstössen gegen das Fischereirecht (mehr Ruten als erlaubt) erwischen zu lassen - das steht dabei auf einem ganz anderen Blatt.
Thomas Finkbeiner
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