Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

kati48268

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

find ich gar nicht witzig, dass du jetzt zur flächendeckenden verfolgung wg tierquälerei aufrufst.
Es geht ja eher um die Verhältnismäßigkeit.
Die Ansprüche, die an die Angelei gestellt werden, stehen eben in keinem Verhältnis zur Berufsfischerei (oder vielen anderen Tiernutzungsformen, bei der es i.d.R. auch noch um ganz andere, hochentwickelte & empfindungsfähige Tiere geht).
Ziel muss sein, die Regulierung der Angelei zu lockern,
nicht die der Anderen unter derselben Limbostange hindurch ähnlich zu strangulieren.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Was Du als Privatperson machst, spielt hier keine Rolle. Mach da wie du es für dich willst und eentscheide nach Gutdünken.
Aber als Kontrollör in einem Verein musst du eine klare einheitliche Vorgehensweise haben, sonst ist es Willkür und wird ungerecht.
Den einen JA .. den anderen NEIN ... das geht nicht.

Das entscheiden der Vereinsvorstand und die Gewässerwarte gemeinsam anhand der Umstände. Unser Verein funktioniert u.a. deshalb so gut, weil wir nachdenken, bevor wir etwas entscheiden. Und wir denken uns etwas dabei.
 

eagle-ray

Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Wenn man pro Angler 5 Ruten einzieht sehe ich schon den erzieherischen Effekt. Lasch ausgelegt wurden die aus dem Tierschutzgesetz resultierenden Aspekte, was ich den Jungs gönne (auch wenn ich lebende Köderfische und Anleinen nicht lustig finde). Das Angeln mit zu viel Ruten wurde mit Nachdruck sanktioniert. Die sparen jetzt erst mal auf neues Equipment.

In Holland und Belgien werden alle Ruten einbehalten und zusätzlich gibt es noch eine saftige Strafe.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Auch spannend diese Betrachtung.
Auch ich bin G.W im Geschäftsführenden Vorstand, also offiziell auch Mitpächter und Miteigentümer, ich darf kontrollieren als Miteigentümer.
Aus irgendeinem Grunde wollte ich aber nie als Fischereiaufseher gemeldet und eingetragen werden.

Warum sollte ich mehr als die Interessen des Vereins vertreten.
Ich sehe das so, das ich als G.W für einen vernünpftigen Fischbestand zuständig bin, dafür benötige ich aber das Vertrauen aller Mitglieder, so das ich auch von Ihnen viele Infos erhalten werde.
Also auch Infos, die sie manchen 100% Aufseher niemals geben würden.(Ähnlich dem Beichtgeheimnisses)

Die Aufseher setzen dann die Regelungen um, wobei sie je nach Rechtslage der Länder auch mal gezwungen sind, dort einzugreifen wo ich wegsehen würde weil es meine Aufgabe eher erleichtert.

#6#6#6
 

Wayward

Neuling
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Das Urteil ist gefällt worden, fertig.

Aber ich rege mich lieber auf weil ich das urteil XXXXX finde und mich lieber aufrege und das keinem was bringt. Achja und wegen XXXXXXX |kopfkrat
 
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen


Nicht alles was ein Zeck verkauft, darf in Deutschland auch benutzt werden.
Auch gibt es keinen Grund einen Waller anzuleinen. Aber auch nicht den geringsten.

Thema lebender Köderfisch:

Angeln mit lebendem Köderfisch ist eine Straftat: (§§ 1, 4, 17, 18 Tierschutzgesetz)
Das hat mit PETA überhaupt nichts zu tun. Das ist Gesetz und wir haben uns alle dran zu halten ob wir es gut finden oder nicht. Wer sich dennoch nicht dran hält muss die Konsequenzen tragen.

Thema Überschreitung der Fischereierlaubnis:
Wer mit mehr als den erlaubten Handangeln fischt begeht nach (§§ 293, 294 StGB) eine Straftat.

Quelle: Leitfaden für staatliche Fischereiaufseher:
https://rp-kassel.hessen.de/sites/r...ht (6. Auflage, 10-2014, Downloadversion).pdf


Ich persönlich dokumentiere solche Vergehen immer mit meinem Handy entweder als Video oder als Bildmaterial in Verbindung mit den Fischereierlaubnisscheinen auf den Bildern/Videos um eine eindeutige Zuordnung gewährleisten zu können.

Meine Ausführungen beziehen sich nur auf HESSEN.

Gruß
ZH
 

thanatos

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

na ja ist ja noch mal einigermaßen gut gegangen , strafbar ist ja nur
sich erwischen zu lassen ,muß ja nicht sein es geht ja auch anders ,wer meinen Köfi kontrollieren möchte müßte schon hinschwimmen -sonst ist keiner mehr dran ,na ja ein paar Ruten mehr als erlaubt -soviel Gier sollte
schon mal einen Dämpfer bekommen .
Zum Schluß noch was aus der Bibel " wer ohne Sünde ist ......."
 
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

......... strafbar ist ja nur
sich erwischen zu lassen ,muß ja nicht sein es geht ja auch anders ,wer meinen Köfi kontrollieren möchte müßte schon hinschwimmen -sonst ist keiner mehr dran..............


Da bist du im Irrtum. Als Staalicher Fischeeiaufseher hat man das Recht bei begründetem Verdacht die Köder zu kontrollieren. Und ja, ich dürfte zu diesem Zweck auch Deine Angel einholen. Und Ja, es haben auch schon einige versucht den Köder vorher abzuschlagen. Die machten allerdings alle anschließend ein Jahr Pause an dem Gewässer.

Leute haltet Euch doch einfach nur an die Gesetze, habt Spaß und entspannt euch, alles andere lohnt doch nicht und bedeutet nur Ärger.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Angeln mit lebendem Köderfisch ist eine Straftat: (§§ 1, 4, 17, 18 Tierschutzgesetz)
Das hat mit PETA überhaupt nichts zu tun. Das ist Gesetz und wir haben uns alle dran zu halten ob wir es gut finden oder nicht. Wer sich dennoch nicht dran hält muss die Konsequenzen tragen.
Erstens steht das da nirgends (ich lese nix von Köderfisch, weder tot noch lebend), sondern das ist eine reine Interpretation, zu der es aber auch ganz andere gibt.
Zweitens sieht das der Richter hier (ausgebildeter Jurist) auch mal so, dass der Vorgang so gering schuldhaft war, dass eingestellt werden konnte.
Drittens ist z.B. im B-W-Fischereigesetz der Einsatz des lebenden Köfis sogar geregelt (Lebendköfi mit sinnvollem Grund (denn das steht im TSG), sicher befestigt mit Lippen- oder Rückenköderung).

bastido und kati haben in meinen Augen schlicht recht:
Mehr ist dazu eigentlich gar nicht zu sagen außer, dass wenn man das hier so liest, die Erwischten froh sein konnten, vor einem ordentlichen Gericht Rechenschaft ablegen zu dürfen und nicht im Petrolymp vor einem dutzend Petrijüngern mit Petra als Beisitzer. Jeder darf gerne nach seine persönlichen ethischen und moralischen Grundsätzen angeln, aber bitte nicht urteilen, dies wird dann ganz schnell zur argumentativen Farce. Diese ganze "leidende Fische Debatte" kann am Ende nur zu noch mehr Einschränkungen führen.
Nach dem Motto, live bait is voll scheixxxe aber Jerken mit 3 Monsterdrillingen und C&R is voll o.k.. Wohin das am Ende führt sollte jedem klar sein. Kleiner Tipp, live baits werden nicht wieder legal.
Im Übrigen benutze ich weder lebende Köderfische noch binde ich Waller an.

Es geht ja eher um die Verhältnismäßigkeit.
Die Ansprüche, die an die Angelei gestellt werden, stehen eben in keinem Verhältnis zur Berufsfischerei (oder vielen anderen Tiernutzungsformen, bei der es i.d.R. auch noch um ganz andere, hochentwickelte & empfindungsfähige Tiere geht).
Ziel muss sein, die Regulierung der Angelei zu lockern,
nicht die der Anderen unter derselben Limbostange hindurch ähnlich zu strangulieren.
 

Nobby 1

Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Hi man darf dies & das nicht , jetzt noch die Fangbegrenzung für den Dorsch alles zum Nachteil der Angler die selten Zeit zum Angeln haben , ich frage mich blos wann ein Gesetz für Würmer raus kommt sind doch auch Lebewesen und man zieht sie über den Hacken:m:m
 

ThomasJ

New Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

nochmal an alle Hetzer hier, ihr zieht euch an einem Zeitungsartikel hoch, wahrscheinlich geschrieben von Idioten die nichtmal wissen was Angeln ist.
Lest euch auch mal andere Berichte dazu durch, da wird da Sachverhalt teilweise anders dargelegt.

z .B.Insgesamt hatten sie 5 Ruten, also einer eine zuviel.


Und für alles andere gab es wahrscheinlich keine Beweise,
da hätte ich als Richter doch auch nicht anders urteilen können.

Hier freuen sich Menschen über die tollen Bundesgesetze und forden aber eine Hexenjagd auf Menschen,
sorry aber ich kann das nicht verstehen.
Diese Zeitung hat das gleiche Niveau wie die Bild,
alles genauso sachlich und die Leute verurteilen andere ohne den genauen Sachverhalt zu kennen
 

rheinfischer70

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Im Kern geht's doch darum, dass Angler anderen Anglern eine Falle stellen und diese vorm Richter und in die Öffentlichkeit bringen.
Damit haben beide Seiten dem Angeln einen wunderbaren Dienst erwiesen. Wozu brauchen wir noch Peta und Co. Das schaffen wir ganz alleine.

Bei uns wären die Jungs aus dem Verein geflogen und hätten keine Papiere mehr bekommen, mehr nicht.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Ich denke, der Richter hat Recht gesprochen.
Er hat alle vorliegenden Fakten gesehen, bewertet und die entsprechenden Gesetze dagegen gestellt.
Aus der Summe dieser Betrachtung hat er seinen Richterspruch gefällt.
Mit Sicherheit Recht gesprochen. Wir mögen das als zu hart oder zu weich beurteilen und wenn wir das 30 x diskutieren werden wir immer zu anderen Ergebnissen kommen. Und jedes wird für sich betrachtet aus unserer Sicht richtig oder falsch sein.
Deshalb gibt es Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, die die Gesetze kennen und nach diesen Gesetzen urteilen. Und so lange Urteile rechtkräftig sind gibt es daran nichts zu rütteln.
Unser Verein ist seit Jahren mit einer renommierten Kanzlei verbunden. Wir lassen uns Rechtsgutachten erstellen um strittige Dinge besser zu klären, um die Mitglieder besser zu schützen , bzw. unsere Rechte durchzusetzen.
Solche Gutachten sind nicht wirklich billig. Aber das wären klassische Verbandsaufgaben,diese Gutachten zu erstellen, speziell bei regelmäßigen strittigen Themen.
Besser angelegte Gelder wie für ein weiteres Biologengehalt.

Ich halte von solchen "Gutachten" nix.
Sie sind für die Richter nicht verbindlich und beschränken im Endeffekt "jeden" Angler in seiner Handlung.
In solchen Rechtsgutachten ist zuviel Interpretation und zu wenig Wissenschaft.
Ein Rechtsgutachten für den DAFV/ VDSF wird sicherlich anders aussehen als ein Gutachten für einen Angler welcher gerade Angeklagt wird. ;)

Den Weg welchen Herr Dr. Arlinghaus beschritten hat muss man unterstützen.
Gutachten auf guter wissenschaftlicher Basis.

Angler beschützen? Bevormundung?

Ich persönlich erwarte keinen vorauseilenden Schutz durch meinen Landesverband oder auch Angelverein
Ich bin mündig...
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

offtopic
Den Weg welchen Herr Dr. Arlinghaus beschritten hat muss man unterstützen.
Gutachten auf guter wissenschaftlicher Basis.
Wie Thünen beim Baglimit ???
Vergiss es - die wollen ALLE nur Angler einschränken, regulieren, managen..
offtopic aus
 

Inni

Active Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

nochmal an alle Hetzer hier, ihr zieht euch an einem Zeitungsartikel hoch, wahrscheinlich geschrieben von Idioten die nichtmal wissen was Angeln ist.
Lest euch auch mal andere Berichte dazu durch, da wird da Sachverhalt teilweise anders dargelegt.

z .B.Insgesamt hatten sie 5 Ruten, also einer eine zuviel.


Und für alles andere gab es wahrscheinlich keine Beweise,
da hätte ich als Richter doch auch nicht anders urteilen können.

Hier freuen sich Menschen über die tollen Bundesgesetze und forden aber eine Hexenjagd auf Menschen,
sorry aber ich kann das nicht verstehen.
Diese Zeitung hat das gleiche Niveau wie die Bild,
alles genauso sachlich und die Leute verurteilen andere ohne den genauen Sachverhalt zu kennen


Niemand betreibt eine Hetzjagd, wo steht denn das? Aber man kann doch mal seine Meinung dazu äußern! Dazu gibt es den Fred hier ja. Oder gibt es jetzt PauschalMaulkorb für alle?

Und warum schreibst du nicht mit Deinem richtigen Account? Musst doch nicht nur wegen dem einen Thema einen Neuen anlegen #d
 
S

Sharpo

Guest
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Nicht alles was ein Zeck verkauft, darf in Deutschland auch benutzt werden.
Auch gibt es keinen Grund einen Waller anzuleinen. Aber auch nicht den geringsten.

Thema lebender Köderfisch:

Angeln mit lebendem Köderfisch ist eine Straftat: (§§ 1, 4, 17, 18 Tierschutzgesetz)
Das hat mit PETA überhaupt nichts zu tun. Das ist Gesetz und wir haben uns alle dran zu halten ob wir es gut finden oder nicht. Wer sich dennoch nicht dran hält muss die Konsequenzen tragen.

Thema Überschreitung der Fischereierlaubnis:
Wer mit mehr als den erlaubten Handangeln fischt begeht nach (§§ 293, 294 StGB) eine Straftat.

Quelle: Leitfaden für staatliche Fischereiaufseher:
https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/content-downloads/Leitfaden%20Fischereiaufsicht%20(6.%20Auflage%2c%2010-2014%2c%20Downloadversion).pdf


Ich persönlich dokumentiere solche Vergehen immer mit meinem Handy entweder als Video oder als Bildmaterial in Verbindung mit den Fischereierlaubnisscheinen auf den Bildern/Videos um eine eindeutige Zuordnung gewährleisten zu können.

Meine Ausführungen beziehen sich nur auf HESSEN.

Gruß
ZH

Zum Fett gedruckten.
Dies ist Deine eigene persönliche Meinung.
Ich könnte mir da schon einen Grund für vorstellen.

Frischhalten eines Fisches bis zum Morgen um dann das fachgerechte Schlachten bei Tageslicht ausführen zu können incl. für eine fachgerechten Kühlung / Aufbewahrung zu sorgen.

Kurz noch etwas zu der Behauptung das solche Wallerleinen bzw. deren Benutzung verboten wären.
Wo steht dies?
 
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Inni

Active Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Zum Fett gedruckten.
Dies ist Deine eigene persönliche Meinung.
Ich könnte mir da schon einen Grund für vorstellen.

Frischhalten eines Fisches bis zum Morgen um dann das fachgerechte Schlachten bei Tageslicht ausführen zu können incl. für eine fachgerechten Kühlung / Aufbewahrung zu sorgen.


Zitat Gewässerordnung:

1.14. Fische dürfen entweder in geeigneten Setzkeschern oder in geeigneten
Behältnissen maximal während der Zeit des Angelns gehältert werden,
wenn sie im Fanglimit liegen. Die Hälterung muss vermeidbare Beeinträchtigungen
des Gesundheitszustandes der Fische ausschließen und ist zeitlich
auf ein Minimum zu beschränken.

 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Gewässerordnung ist kein Gesetz und hat nur am jeweiligen Gewässer Gültigkeit, sofern den rechtlichen Normen überhaupt entsprechend.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Zitat Gewässerordnung:

1.14. Fische dürfen entweder in geeigneten Setzkeschern oder in geeigneten
Behältnissen maximal während der Zeit des Angelns gehältert werden,
wenn sie im Fanglimit liegen. Die Hälterung muss vermeidbare Beeinträchtigungen
des Gesundheitszustandes der Fische ausschließen und ist zeitlich
auf ein Minimum zu beschränken.


Was machst Du wenn solch eine Hälterung auf Grund der Masse des Fisches nicht möglich ist?

Ich hoffe Du kennst die Regelung Setzkescher und Fischgewicht etc..

Der Witz am Anleinen ist ja....
im Grunde erlaubt wenn der Fisch danach getötet und nicht zurück gesetzt wird.
Denn Tierquälerei zur Verwertung ist ja erlaubt.
Ansonsten dürftest Du nicht mal Angeln.
 
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Inni

Active Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Gewässerordnung ist kein Gesetz und hat nur am jeweiligen Gewässer Gültigkeit, sofern den rechtlichen Normen überhaupt entsprechend.

Verstehe Deinen Beitrag nicht.
Mein Zitat der Gewässerordnung bezieht sich auf:
Gewässerordnung Gewässerverzeichnis
Landesverband Sächsischer Angler e.V.
- Anerkannte Naturschutzvereinigung -
Ausgabe 2015–2017

Und da es hier um den Stausee Quitzdorf geht, der nun mal in Sachsen liegt und weitere Einschränkungen hat, da es privates Fischereirecht WAR, sollte das doch passen.
Bitte um Erklärung.
 
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