Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Eure Mammis, Frauen, Freundinen werden euch lieb haben für diese Empörung!
Das verlogene Tierschutzgesetz aufgesogen schon mit der Muttermilch eurer wahrscheinlich allein erziehenden Mammis?

Einen Waller richtig angebunden und ihn sich so vom Drillstress erholen zu lassen, kann in stark strömenden Gewässer, lebenserhaltend für den Fisch sein!
Wenn man ihn denn wieder schwimmen lässt, was ich in der Regel nicht mache (noch schlimmer nicht wahr?).
Leute ihr habt einfach keine Ahnung!

Jürgen
 
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BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Wenn staatliche Organe selber mit lebendem köfis angeln in dem Fall Karpfen, und am nächsten tag andere wegen selbigen anzeigen ist das in meinen Augen korrupt.
Vg

Nein menschlich, aber korrekt im Dienst.
Für keinen Menschen sicher ganz leicht, eigene Meinung und den Auftrag zu verbinden.
Auch wenn Viele erwarten das mit dem Amt nun auch blinder Gehorsam und Vorbildliches Verhalten erfolgen muss.
(Ganz schwieriges Thema...)
------------------------
Korrupt bedeutet doch das Sie sich eigene Vorteile entgegen oder zulasten Ihres Auftrages verschaffen.

Dann hätten sie dich gleich beim gemeinsamen Angeln kontrolliert, dich aufgeschrieben und selbst genauso weiter geangelt.
Ganz klar wäre es auch Korruption wenn man Dier dann angeboten hätte gegen ein kleine Spende an Sie, einfach weiter zu machen.
 

jkc

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Wenn man all die Bilder, wie überall und auch in unseren Angelzeitschriften zu finden, mit 2 oder 3 Welsen auf einer Matte sieht,
meint ihr denn, die haben gerade aktuell 2 oder 3 Leute zeitgleich gefangen, gedrillt, abgehakt und dann fix passend für ein Foto zurecht gelegt? |kopfkrat

Nö, meine ich nicht - aber genau deswegen missfallen mir solche Bilder auch, (wobei ich einen Waller außerhalb des Wassers ohnehin nicht sehr fotogen finde). Genauso schwingt bei mir leider fast immer auch ein ungutes Gefühl mit, wenn jemand von seinen überdurchschnitllichen Wallerfängen berichtet...

Grüße JK
 

MarkusZ

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

kann in stark strömenden Gewässer, lebenserhaltend für den Fisch sein
Na gut, über die Strömung im Stausee Quitzdorf weiß ich nicht Bescheid, aber in den meisten Stauseen ist im Sommer das Flachwasser in der Uferzone nachts nicht besonders Sauerstoffreich.

Haben es die Aufseher tatsächlich gewagt zu kontrollieren ohne vorher Bescheid zu sagen oder die armen Angler mit Sirenen o.ä. zu warnen. Das ist nun aber wirklich hinterlistig.(Ironiemodus aus)

Ob die Kollegen schon früher mal versucht haben, mit den Betroffenen vernünftig zu reden, geht aus dem Bericht auch nicht hervor.

Von der Summe und Intensität der Verstöße her, und weil es ja vorsätzlich und dauerhaft gemacht wurde, sind die drei beschlagnahmten Ruten sicherlich eine sehr milde Strafe. Sonst hätten die Jungs auch sicher nicht zugestimmt.

Von mir keinerlei Mitleid und Verständnis. Wenn sie härter bestraft worden wären, wäre das auch nur gerecht gewesen.

Ist auch für die Anglerschaft an sich nicht unbedingt imagefördernd.
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

wenn irgendwer was falsch macht, sei es auch mit Vorsatz,
wird im I-net erst mal geschrien -der muss härter bestraft werden.#d:c
 

MarkusZ

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Kann mich nicht erinnern, dass hier jemand nach härteren Strafen für Augenthaler geschrien hat, aber wer weiß.
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Wenn man all die Bilder, wie überall und auch in unseren Angelzeitschriften zu finden, mit 2 oder 3 Welsen auf einer Matte sieht,
meint ihr denn, die haben gerade aktuell 2 oder 3 Leute zeitgleich gefangen, gedrillt, abgehakt und dann fix passend für ein Foto zurecht gelegt? |kopfkrat

:) Ja vorbildliches Verhalten zeigt man dort schon lange.
Man könnte oft meinen diese Berichte wären lediglich ins deutsche Übersetzt worden.


Streitet Euch nur weiter über Lebende Köderfische, angeleinte Welse, C&R oder gegenseitiges An*******n.

Ich denke Ihr braucht euch gar nicht weiter über die Täter und Tat aufregen, die wurden halt erwischt und standen schon vor Gericht.

Eingestellt, wegen Geringfügigkeit, nicht verurteilt.
Eingestellt, wobei das einbehaltende Angelgerät eher wie ein Vergleich wirkt.

Ich bin nicht traurig wenn ein Richter meint solche Vergehen gegen das Tierschutzgesetz wären geringfügig oder verdienen keine große Strafe.

Aber da ist halt noch die Sache mit den deutlich zu vielen Ruten, es geht also auch um unberechtigtes Angeln.

Wenn man nun das Gesamtpacket an Vergehen betrachtet ist das nicht mehr geringfügig, sondern schlich dreist.
Darum verwundert mich die Einstellung wegen Geringfügigkeit, ohne Urteil.

Aber weil es in der Richtung bei mir schon reichlich Grund zur Verwunderung gab, regen mich diese zahllosen Einstellungen extrem auf.

Meistens sind Fische ja rechtlich frei, es ist dann halt kein Fischdiebstahl sondern nur Fischwilderei.
Der Staat mag aber diese Fische oft nicht schützen.
Da kann man oft nur stauen, was dort und wie viel alles eingestellt wird.
Da fällt schon mal die Frage ob regional überhaupt ein Fall von gemeldeter Fischwilderei überhaupt bestraft wurde.
(Vieles wird deshalb so oder so intern geregelt, wo das denn geht)

Die Frage ist wie der Richter geurteilt hätte, wenn die Täter in seinem Privatsee geangelt hätten, also seine Eigentumsrechte und seine Verantwortlichkeit, dort verletzt worden wären und die Aufseher von Ihm extra angeworben wurden.
 
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Nein menschlich, aber korrekt im Dienst.
Für keinen Menschen sicher ganz leicht, eigene Meinung und den Auftrag zu verbinden.
Auch wenn Viele erwarten das mit dem Amt nun auch blinder Gehorsam und Vorbildliches Verhalten erfolgen muss.
(Ganz schwieriges Thema...)
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Tolles Thema, war kurz davor wegen sowas aus dem Verein auszutreten..
Mir, dem Neuling hat ein alteingesessener Kontrolleur erklärt das er mir beim nächsten mal den Angelschein abnimmt, da ich auf der falschen Seite parkte ( ohne jeglichen Parkverbotsschilder), 30min später erklärte er der versammelten Manschaft, das er schon immer und auch immer wieder mit lebend Köfies angelt#q#q.
Habe mich deswegen versucht einzulesen, kann wohl mit bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden, "falsch" Parken ist glaube ich ne Ordnungswidrigkeit....
Ich finde das Urteil viel zu niedrig..
Kommt ja noch die faule Nummer mit dem wiederauferstandenen Wels dazu..

Sehe ich auch so, das mit sowas nur die Forderungen nach härteren Strafen gerechtfertigt werden, bzw. führt..

Mal ganz abgesehen von der Fairniss, die einen sehen es sportlich, versuchen mit totem Köfi Erfolg zu haben, werden Sie aber nicht haben, da die Kumpels (Rentner mit 24/7 Zeit) ja mit lebend schon alles rausgefangen haben;)

Für einen Vater ist sowas noch ätztender, da er seinem Kind ja Verhaltensmassregeln mit geben muss#6

Gruss

Thomas
 

seppl184

Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Naja.........vor 20 Jahren hätte das keine Sau interessiert.
Da sieht man wie sich die Zeiten und Meinungen ändern.
Ich verurteile keinen der mit lebend Köderfisch angelt.
Welche Doppelmoral manche heutigen Angler haben ist mir rätselhaft. Franzen jedem Fisch der da kommt den Haken beim Angeln rein, aber ein Lebendköder ist ne arme Sau |supergri
 
G

Gelöschtes Mitglied 143584

Guest
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Die dort vorgefundenen drei nicht erlaubten Ruten von P. und der durch Maul und Kiemen angeleinte, aber noch lebende Wels sowie die an den Angeln festgestellten lebenden Köder bestätigten die Gesetzesverstöße.

Sowie ich das verstehe haben die beiden Angler mit insgesamt 7 Ruten( wo 4 erlaubt wären) mit lebenden Köfis gefischt (ist in Deutschland verboten). Und der Waller wurde lebend an der Leine gehältert.
Meiner Meinung nach ist das keine Strafe die Ruten zu beschlagnahmen sondern ein Armutszeugnis. Für mich gehört den beiden Anglern der Fischereischein entzogen. Jeder weiß mit wieviel Ruten er fischen darf, das lebendiger Köfi verboten ist weiß auch jeder.
Über das hältern ist eine Ansichtssache wobei ich damit auch nicht einverstanden bin.
Das Problem sehe ich das solche Leute die ehrlichen und sich korrekt verhaltenen Wallerfischer in den Dreck ziehen. Über die meisten Wallerfischer die das ganze Jahr über ihre Fische fangen wird dann eh geredet der fischt wahrscheinlich lebendig.
Aber das sich solche Welsangler sich die Arbeit machen ihr Gewässer auszukunschaften und sich wirklich mit dem Thema Wallerfischen befassen was viel Zeit beansprucht da hört man nichts.
Auch vielen Neulingen in wird beim Thema Wallerfischen erzählt das man mit totem Köder nichts fängt was absoluter Schwachsinn ist. Sicher ist der lebendige Köder weit im Vorteil aber wer sein Gewässer kennt und weiß Wie, Wo und Wann der fängt seine Fische.
Und Schneidertage und Nächte gehören einfach dazu.
Beim Fall Augenthaler wäre das mit einer Abhakmatte nicht so ausgegangen. Wenn man sich den Waller auf dem Bild anschaut versteht mich sicher jeder.
In Deutschland gibt es einfach diese Gesetzeslage ob es uns passt oder nicht und es sollte sich auch daran gehalten werden.
So Fischgeil kann man ja doch nicht sein und wer sich korrekt am Wasser verhält der fischt auch ganz entspannter.
 

Franz_16

Mitglied
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Es geht eigentlich gar nicht darum, wie man das Anleinen von Wallern oder das Angeln mit lebenden Köderfisch jetzt persönlich bewertet.

Das wirklich spannende und wichtige an dieser Meldung ist ja der Punkt dass der Richter das Verfahren mt dem Verweis auf "geringe Schuld" also "Geringfügigkeit" eingestellt hat. Kurzum, er hat sich das alles angehört und dann gesagt "Komm, lass gut sein".

Wenn das wirklich stimmt (wir kennen ja nicht den Wortlaut des Gerichts, sondern nur einen Zeitungsartikel) und sich andere Richter / Staatsanwälte daran ein Beispiel nehmen könnte das uns Angler als Gesamtheit natürlich durchaus gegen die stark in Mode gekommenen "Anzeigen von Außen" schützen. Auf der anderen Seite werden einige das natürlich auch kritisch sehen, weil sie "Wildwest am Wasser" befürchten, wenn die "Täter" nicht mit einer wirklich ernsten Bestrafung rechnen müssen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Meiner Meinung nach ist das keine Strafe die Ruten zu beschlagnahmen
Der Richter wollte ja auch nicht bestrafen, sondern hat das wegen geringer Schuld gegen die Auflage eingestellt...

Also wohl sowohl die Sache mit Fischereirecht (Landesrecht, mehrere Ruten) wie auch wegen Tierschutzrecht (Bundesrecht).


uuups, überschnitten, Franz...
 
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BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Naja.........vor 20 Jahren hätte das keine Sau interessiert.
Da sieht man wie sich die Zeiten und Meinungen ändern.

Nicht vor 20 Jahren, aber der Begriff "Fischwilderei" ist viel älter und einst war das eine sehr schwere Straftat.

Das war halt zu Zeiten als Fische noch nicht als Allgemeinbesitz betrachtet worden, Eigentum wird halt geschützt und Fische waren einst auch ungleich teure Lebensmittel.
Zeitweise war ein Karpfen so wertvoll wie ein fettes Schwein.
Hechte oder Lachs natürlich billiger..:q
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Es geht eigentlich gar nicht darum, wie man das Anleinen von Wallern oder das Angeln mit lebenden Köderfisch jetzt persönlich bewertet.

Das wirklich spannende und wichtige an dieser Meldung ist ja der Punkt dass der Richter das Verfahren mt dem Verweis auf "geringe Schuld" also "Geringfügigkeit" eingestellt hat. Kurzum, er hat sich das alles angehört und dann gesagt "Komm, lass gut sein".

Wenn das wirklich stimmt (wir kennen ja nicht den Wortlaut des Gerichts, sondern nur einen Zeitungsartikel) und sich andere Richter / Staatsanwälte daran ein Beispiel nehmen könnte das uns Angler als Gesamtheit natürlich durchaus gegen die stark in Mode gekommenen "Anzeigen von Außen" schützen. Auf der anderen Seite werden einige das natürlich auch kritisch sehen, weil sie "Wildwest am Wasser" befürchten, wenn die "Täter" nicht mit einer wirklich ernsten Bestrafung rechnen müssen.
#6 Gut zusammengefasst.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Dass die Aufseher nicht mal belegen können, dass der Waller nicht gekehlt wurde ist mir recht unverständlich.
Und lebende KöFis im Eimer mit Sauerstoffpumpe… es ist eher ein Witz, dass so was in manchen Fischereigesetzen untersagt ist!

Guten Tag,
ich frage mich auch warum 6 Kontrolleure keine Beweise vorlegen können, wie mein Vorredner schon sagte.

Sorry .. hatte einen langen anstrengenden Tag und an sich sollte ich nun ins Bett ..
deswegen helft mir mal bitte:
Wo lest ihr obiges denn raus? |kopfkrat
Und haben die Kontrolleure die Saurestoffpumpe im Eimer als Verstoß angebracht? #c Nein ..oder?

Ich lese das anders, nämlich dass die Verstöße von den Kontrolleuren glaubhaft gemacht wurden:
" Die dort vorgefundenen drei nicht erlaubten Ruten von P. und der durch Maul und Kiemen angeleinte, aber noch lebende Wels sowie die an den Angeln festgestellten lebenden Köder bestätigten die Gesetzesverstöße.
Nach der Beweisaufnahme und der Feststellung, dass beide Angeklagten bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind, regte Richter Rehm an, [...] "
 

Jose

Active Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

geringe schuld?

das urteil ist unter aller sau!

lebender köder, waller angeleint?
vergesst das als "geschmäcklerisch"!

aber nicht zählen können, 5 ruten statt 2, nööööö, das geht nun gar nicht. einzug des fischereischeins auf lebenszeit mit möglichkeit eines idiotentests, einzige frage: wieviel ist 1+1? etwa 5?

weg mit sonem kroppzeug!
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

geringe schuld?

das urteil ist unter aller sau!

lebender köder, waller angeleint?
vergesst das als "geschmäcklerisch"!

aber nicht zählen können, 5 ruten statt 2, nööööö, das geht nun gar nicht. einzug des fischereischeins auf lebenszeit mit möglichkeit eines idiotentests, einzige frage: wieviel ist 1+1? etwa 5?

weg mit sonem kroppzeug!

Im Prinzip hast du Recht. Unter der Annahme, dass die Kollegen aber eh ausschließlich C&R machen, ist trotzdem selbst das belanglos. Klar, eine Dummheit, aber ob die mit 50 oder 1 Rute angeln wird nix am Fischbestand im Gewässer ändern.

Man sollte das alles etwas entspannt betrachten. Hätte ich dort kontrolliert, hätte es eine heftige Ansprache wegen der Ruten gegeben, vor allem aber wegen des Anleinens und des lebenden Köderfisches. Das geht für mich gar nicht und ist für mich gravierender als die 5 Ruten, aber dazu mag jeder seine eigene Meinung haben. Trotzdem wären sie mit einem Anschiss davongekommen.
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Hallo,

Auf der anderen Seite werden einige das natürlich auch kritisch sehen, weil sie "Wildwest am Wasser" befürchten, wenn die "Täter" nicht mit einer wirklich ernsten Bestrafung rechnen müssen.

Wenn sowieso in 85% der angezeigten Fälle von Fischwilderei keine Strafe verhängt wird, ist es doch eh schon soweit. Und da geht es z.T. um Personen ohne jeden Fischerei- oder Erlaubnisschein. An Rhein und Main z.B. sollen ja schon fischereirechtsfreie Räumen existieren.

Die Jungs hier haben beim Richter halt Glück gehabt, allerdings kann natürlich der Verein oder Verband noch tätig werden. Und im Wiederholungsfall wird das Gericht auch nicht mehr so nachgiebig sein.

Ob die in nächster Zeit nochmal an einem Vereins-/Verbandsgewässer dort einen Erlaubnisschein bekommen möchte ich mal bezweifeln.

Ist vielleicht in solchen Fällen eh die elegantere Lösung, sowas intern zu regeln. Muss m.E. nicht unbedingt in Öffentlichkeit, da ja kein Ruhmesblatt für die Anglerschaft allgemein.

Vor Gericht würde ich nur nen "echten Schwarzfischer" bringen.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Eure Mammis, Frauen, Freundinen werden euch lieb haben für diese Empörung!
Das verlogene Tierschutzgesetz aufgesogen schon mit der Muttermilch eurer wahrscheinlich allein erziehenden Mammis?

Einen Waller richtig angebunden und ihn sich so vom Drillstress erholen zu lassen, kann in stark strömenden Gewässer, lebenserhaltend für den Fisch sein!
Wenn man ihn denn wieder schwimmen lässt, was ich in der Regel nicht mache (noch schlimmer nicht wahr?).
Leute ihr habt einfach keine Ahnung!

Jürgen

Würde mein Sohn einen Waller anleinen, gäbe es einen entsprechenden Kommentar von Papa, nicht von Mama. Die kann nämlich weder Schießen noch Angeln und hält sich aus solchen Debatten raus. |supergri

Gerade in Gewässern mit starker Strömung geht das Anleinen für den Waller oft nicht positiv aus, weil die Leine bei nicht 100% fachgerechtem Sitz durch den Wasserdruck auf den Fisch in die Kiemen gezogen wird. Ich habe den Zeck schon mal persönlich angeschrieben und darauf hingewiesen, dass er mit seinen Tipps zum Anleinen von Wallern den Tieren einen Bärendienst erweist und er hat geantwortet, dass er das nie in Gewässern mit starker Strömung tun würde.
 

rheinfischer70

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

5 Ruten und wieviel auch immer mehr als erlaubt

-> Verstoß gegen die Gewässer- oder Vereinsordnung. Hat der Richter nichts mit zu tun.

Das ist Sache des Gewässerpächters bzw. Fischereirechtsinhabers, ob und wie das geahndet wird. Vielleicht wurde der Erlaubnisschein für das Gewässer eingezogen und es wird auf Lebenszeit kein neuer Erlaubnisschein mehr ausgestellt.

Lebender Köderfisch und Wels lebendig anleinen -> Tierschutzgesetz (Bundesgesetz) und evtl. Landesfischereigesetz.
Nur damit hat sich ein Richter zu befassen und zu entscheiden, wieviel Tierquälerei das ist. Habe noch nicht erfahren, dass die italienischen und spanischen Welse durch das Anleinen grausame Qualen erleiden müssen.


Ist schon witzig, wenn der Berufsfischer nebenan dutzende Kiemennetze stellt und die teils noch nicht langsam im Netz gestorbenen Fisch noch lebend in eine Tonne ohne Wasser packt.
Frage mich ernstens, wieviele Berufsfischer schon wegen Tierquälerei vorm Richter standen. Wenn nicht, wirds aber Zeit.
 
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