Einsteiger-Ausrüstung & viele Fragen

Danke für deinen Beitrag.

Das meiste würde ich so sofort unterschreiben. Natürlich kann man deutlich kleiner kaufen, aber so nen ganzer Balg macht - jedenfalls mir - sehr viel Spaß und man kann dann auch ein wenig herumprobieren. Die wirklich guten Bindevideos auf Youtube erklären ja nicht nur das Muster, sondern vor allem die Technik dahinter und dann kann man schnell kreativ werden und Muster kombinieren. Bei Streamern ist das natürlich deutlich einfacher als bei Trockenfliegen. Ich finde auch, dass man gar nicht so viel Zeit braucht, um mit Anleitung wirklich tolle Fliegen zu binden. Die sind dann natürlich nicht 100% formvollendet und perfekt, aber ich glaube dass ein Großteil des Perfektionismus beim Fliegenbinden dem Fliegenbinder und nicht den Fisch zugute kommt. Es ist eben eine Mischung aus Handwerk und Kunst. Aber für alle, die das lesen und noch zögern: fangt mit ein paar Streamern an, die sind oft wirklich wirklich einfach und macht einfach weiter.

Hinsichtlich der Federn sollte man bedenken, dass das u.U. verboten ist, da die viele (alle?) Vögel geschützt sind und das Aneignen der Federn schon verboten ist, wohl um Wilderei zu vermeiden ("Ach, die seltenen Federn habe ich doch nur gefunden!"). Aber wenn man nicht übertreibt, passiert da wohl nichts.... ;)

Die Artenvielfalt bei der Fliege ist auch wirklich ungeschlagen. Ich habe lange keine Rotfeder mehr gefangen und hatte mich über eine an der Trockenfliege wirklich super gefreut, letztens gabs eine sehr kleine Hasel. Beides keine großen, besonderen Fische. Aber als jahrelanger Spinnfischer doch eine tolle Abwechlung.
 

Hanjupp-0815

Well-Known Member
Hinsichtlich der Federn sollte man bedenken, dass das u.U. verboten ist, da die viele (alle?) Vögel geschützt sind und das Aneignen der Federn schon verboten ist, wohl um Wilderei zu vermeiden ("Ach, die seltenen Federn habe ich doch nur gefunden!"). Aber wenn man nicht übertreibt, passiert da wohl nichts.... ;)
Sorry, aber das ist wieder mal ein Fall von Halbwissen, Hörensagen bzw. in 3 der von mir genannten Arten schlicht und einfach falsch.
Lediglich beim Graureiher könnte man gaanz evtl. nachfragen weil er dem WAA unterliegt. Der Besitz einer einzelnen Schwungfeder wird aber auch beim Reiher niemanden tangieren, ausserdem müsste man ja deinen Haushalt bzw. dich durchsuchen um die zu finden, dafür gibts ja (hoffentlich :XD) gar keinen Grund.

Wenn überhaupt, würde ich mir eher Gedanken machen, ob man Federn des letzten Jungle Cock Neu-Guineas kaufen muss :rolleyes:.
 
Hallo,

du kannst mich gerne korrigieren, Erkenntnisgewinn schadet ja nie. Mein "Halbwissen" ziehe ich aus dem Zusammenspiel folgender Vorschriften:

Nach § 44 Abs.2 Nr. 1 BNatSchG ist es u.a. verboten, besonders geschützte Tiere in Besitz zu nehmen.

Der besondere Schutz von Vögeln generell ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Nr. 13 lit. a und lit b) bb).
Demnach kann sich der Schutz einmal aus der Anlage 1 ergeben, dort sind aber tatsächlich nur relativ wenige Vögel aufgeführt. Allerdings ergibt er sich eben auch für alle nicht aufgeführten europäischen Vogelarten (b bb). Die Unterscheidung wird noch später wichtig.

Die Kernfrage wäre demnach wohl, ob Federn Tiere im Sinne der Vorschrift sind, hier hilft das BNatSchG selbst weiter, denn der Begriff de Tieres wird in § 7 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG definiert:

Tiere
a)
wild lebende, gefangene oder gezüchtete und nicht herrenlos gewordene sowie tote Tiere wild lebender Arten,
b)
Eier, auch im leeren Zustand, sowie Larven, Puppen und sonstige Entwicklungsformen von Tieren wild lebender Arten,
c)
ohne Weiteres erkennbare Teile von Tieren wild lebender Arten und
d)
ohne Weiteres erkennbar aus Tieren wild lebender Arten gewonnene Erzeugnisse;

Hier kommt es dann darauf an, ob die Federn unter c) fällt. Hier hilft § 5 BArtSchV (Achtung: Nicht BNatSchG!)weiter:

Ohne weiteres erkennbare Teile von Tieren und Pflanzen sowie ohne weiteres erkennbar aus ihnen gewonnene Erzeugnisse im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c und d oder Nummer 2 Buchstabe c und d des Bundesnaturschutzgesetzes sind

1.
alle Teile und Erzeugnisse von Arten im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes,
2.
die in Anlage 3 bezeichneten Teile und Erzeugnisse von Tieren und Pflanzen der dort genannten Arten,
3.
andere Gegenstände, bei denen aus einem Beleg, aus der Verpackung, aus einer Marke, aus einer Aufschrift oder aus sonstigen Umständen hervorgeht, dass es sich um Teile von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten oder aus ihnen gewonnene Erzeugnisse handelt.


Darunter fallen erstmal gem. § 5 Nr. 1 BArtSchV alle Teile und Erzeugnisse der Vögel, die in Anlage 1 des BNatSchG aufgeführt werden. Diese findet sich, falls es jemanden interessieren sollte, hier und umfasst einige Wasservögel. Hier dürfte das Mitnehmen von Federn auf jeden Fall verboten sein.

Gilt das denn auch für alle weiteren europäischen Vogelarten? Hier verweist der § 5 Nr. 2 BArtSchV auf die Anlage 3.

Dort heißt es wiederrum (Hervorhebung durch mich):

Als ohne weiteres erkennbare Teile von Tieren wild lebender Arten sowie ohne weiteres erkennbar aus ihnen gewonnene Erzeugnisse gelten:
1.
Felle und Häute (ganze Stücke oder Bauch- und Rückenseiten) der in Anlage 1 aufgeführten Säugetierarten;
2.
Schädel von in der Anlage 1 aufgeführten Säugetierarten;
3.
Teile von Vogelbälgen und Federn von europäischen Vogelarten;
4.
Eierschalen von europäischen Vogelarten;
5.
Froschschenkel der in der Anlage 1 aufgeführten Froscharten;
6.
Flügel der in der Anlage 1 aufgeführten Schmetterlingsarten und daraus gewonnene Erzeugnisse;
7.
Gehäuse der in der Anlage 1 aufgeführten Schneckenarten;
8.
Schalen und Perlen der in der Anlage 1 aufgeführten Muschelarten.

Als ohne weiteres erkennbare Teile von Pflanzen der in Anlage 1 aufgeführten Arten sowie ohne weiteres aus ihnen gewonnene Erzeugnisse gelten:1.
Samen, Sporen und andere Verbreitungseinheiten;
2.
getrocknete Stoffe pflanzlichen Ursprungs und aus ihnen gewonnene Rohprodukte wie Fette und ätherische Öle, Harze, Balsame und Gummen.

So komme ich zu dem Ergebnis, dass das Sammeln von Federn in Deutschland jedenfalls wenn es sich um in Europa einheimische Vögel handelt, dem Grunde nach verboten sein dürfte. Das ist allerdings auch nur eine recht oberflächliche Recherche, Wenn du da gegenteiliges Wissen hast, würde ich mich sehr darüber freuen, wenn du es entsprechend erklärst!


Wenn überhaupt, würde ich mir eher Gedanken machen, ob man Federn des letzten Jungle Cock Neu-Guineas kaufen muss :rolleyes:.

Ich habe manchmal das Gefühl, dass gerade die klassischen Lachsfliegen hauptsächlich aus möglichst exotischen Tieren bestehen. Gut, dass es da heutzutage viele Alternativen gibt und niemand mehr mit Eisbären- oder Affenfell oder eben Jungle Cock binden muss.
 

Hanjupp-0815

Well-Known Member
So komme ich zu dem Ergebnis, dass das Sammeln von Federn in Deutschland jedenfalls wenn es sich um in Europa einheimische Vögel handelt, dem Grunde nach verboten sein dürfte. Das ist allerdings auch nur eine recht oberflächliche Recherche, Wenn du da gegenteiliges Wissen hast, würde ich mich sehr darüber freuen, wenn du es entsprechend erklärst!
Servus Colophonius,
Vielleicht war ich wieder einmal zu provokant, aber manchmal muß das leider so sein. Ich bin nicht nur Angler, ich habe auch die Jäger- und Falknerprüfung abgelegt.
Auf die Jagd geh ich nur noch als "Nothelfer" (wenn jemand im Ort Probleme mit zuviel Schaden durchs Schwarzwild hat oder Hilfe beim Rehwildabschuß braucht), Falknerei betreibe ich gar nicht mehr.
Insbesondere die Falknerei betreffend, musste ich mich durch soviele Gesetze arbeiten, daß ich mir zutraue, zu behaupten da einigermaßen Ahnung zu haben. Du wirst in allen Auflistungen nirgendwo die von mir erwähnten 4 Arten finden ! (Stock-)ente, (Grau-)Gans, Rabenkrähe haben keinen besonderen Schutzstatus. Zwar gehören Rabenkrähen zu den (ganzjährig geschützten) Singvögeln, per Sonderverordnung hat man ihnen als vermeintlichem Schädling aber eine Jagdzeit verpasst, somit fallen sie unters Jagdgesetz. Ähnlich verhält es sich mit dem Graureiher, Status ist m.W. nach streng geschützt, aber als Ausnahme dem Jagdrecht unterstellt; was in der Praxis wiederum bedeutet, daß naturschutzrechtliche Regelungen keine Relevanz haben.

Aber mal weg von dieser Aufdröselung versch. deutscher Gesetze. Wir sind Unterzeichner des Washingtoner Artenschutzabkommens, das ist die übergeordnete Kraft nach der sich unsere Gesetze bzgl. des Schutzes von Fauna und Flora zu richten haben. Das listen wir hier besser nicht auf, da wären die nächsten 20 Seiten schon voll...

Besser finde ich ein praktisches Beispiel: ich denke jeder Binder besitzt die "Mallard Flank" Feder in irgendeiner Art. Ob in Bronze oder einfach weiß, das sind Federn aus dem Brustbereich einer Stockente. Man kauft die schön in einem Tütchen verpackt, bekommt aber keine Cites (Herkunftsnachweis, sowas wie ein Pass für den Handel mit geschützten Tieren oder deren Teilen).
Folge ich deiner Argumentation, besitzen damit alle Fliegenbinder verbotenes Material ungeklärten Ursprungs. Wir sind also alle Verbrecher, die Händler sind Hehler und überhaupt gehören alle in den Knast.
Nein, so ist es natürlich nicht, besagte Stockente ist einfach ein Allerweltsvogel der keinen besonderen Schutzstatus genießt. Was anderes wäre es, wenn du den vorletzten Kiebitz solange über die Wiese hetzt, bis er ne Feder verliert oder einen Herzinfarkt bekommt, der ist nämlich streng geschützt.

Übrigens, nur meine persönliche Meinung ohne irgendwelche Gesetzestexte: ich finds 10 mal besser eine auf der Wiese gefundene xyz Mauser- Feder fürs Schwänzchen meiner Nymphe zu verwenden, als ne spanische Coq de Leon, die man dem Hähnchen 3 Tage vorher ausm Arsch gezogen hat.
 

Minimax

Machine-Gun-Mini
@Colophonius , @Hanjupp-0815 bzw. jedem an dem Thema interessierten Binder und Nichtbinder Boardie,
unabhängig von der aktuellen Rechtslage in Deutschland und der DIskussion darum empfehle ich das Buch "Der Federndieb" von Kirk Wallace Johnson. Es ist eine Reportage/ Nacherzählung des realen Falles eines jungen Mannes, der so besessen vom Binden klassischer Lachsfliegen und den dazu vermeintlich notwendigen heute verbotenen Federn wurde, dass er in ein Museum einbrach und die Bälge seltener Tropenvögel stahl. Ziemlich Bizarr.
Das Buch ist interessant geschrieben und beleuchtet neben dem eigentlichen Fall die Geschichte des (Lachs-= Fliegenbindens, der Jadg und des Schutzes von Tropenvögeln und anderes mehr. Der Autor neigt gelegentlich ein bisschen zu ner holier-than-you Position, aber das buch ist interessant und amüsant zu lesen und steckt voller Infos zu dem
exotischen Thema. Sehr empfehlenswert, schaut mal rein,
herzlich
Euer
Minimax
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

da offensichtlich (man vergleiche die Likes) hier eine themen- und fachbezogene Diskussion nicht gewünscht ist und lieber die Argumentation durch gefühlte Wahrheiten ersetzt wird, belasse ich es abschließend auf einen Verweis auf § 37 Abs. 2 BNatSchG, in dem gerade das Verhältnis zu den Jagd- und Fischereigesetzen geregelt wird. Dass das BNatSchG und die BArtSchV unterschiedliche Ziele erreichen wollen als die (Landes!)Fischerei- und Jagdgesetze, sollte auch jedem einleuchten. So dürfte deshalb die Jagbarkeit eines Tieres nach Landesjagdrecht nicht den Status als besonders geschützte Art im Sinne des BNatschG verdrängen, auch wenn der Jäger hinsichtlich der Rechtsfolgen im Rahmen seiner jagdrechtlichen Befugnisse das Tier jagen darf. Das Washingtoner Artenschutzabkommen dürfte übrigens im Verhältnis Bürger - Staat keine direkte Anwendung finden und betrifft im Übrigen den Handel mit Tieren, nicht das nationale Sammeln von deren Bestandteilen. Deine Schlussfolgerung, @Hanjupp-0815 ist übrigens gerade nicht das Ergebnis meiner Argumentation. Die polemische Ausgangslage reicht mir da schon. Wir sind uns aber einig darin, dass vielleicht manche Regeln über das Ziel hinausschießen, wenn man voraussetzt, dass die Adressaten ein gesundes Augenmaß walten lassen. ;) Der Gelegenheitssammler von Federn fürs Fliegenbinden ist sicher nicht der Grund, warum die Gesetze in dieser Form erlassen wurden.

Aber Danke für den Hinweis @Minimax , das Buch klingt wirklich interessant. Manche Leute kommen auf Ideen....
 

Hanjupp-0815

Well-Known Member
Hat einer der großen, grauen Abräumer hinterlassen. Die treibt der Futtermangel auf den Wiesen in den Ort weil sie im derzeit so klarem Flachwasser super fischen können. Die langen, starken Fibern sind super für Flügelscheiden.
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