kati48268

Well-Known Member
"Jetzt kommt der Mist sogar hier", war mein erster Gedanke,
aber es ist mal wieder der DAFV, der auf einen fahrenden Zug aufspringt :confused:
Allerdings fährt dieser Zug ins Nirgendwo...

In Artikel 17 des GG ist das Petitionsrecht geregelt.
Allerdings kann dieses Recht nur mit einer Eingabe an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder den Landtagen geltend gemacht werden - nicht mit einer Petition auf einer der unzähligen Internetplattformen, wo jeder Mist gehypt wird, aber ganz schnell wieder in der Versenkung verschwindet.

Heisst, ob man da bei OpenPetition nun unterzeichnet oder eine Klowand bekritzelt,
hat dieselbe juristische und politische Relevanz!

(stimmt nicht ganz, bei der Klowand ist es Sachbeschädigung, aber egal)

Ja, es kann durchaus sein, dass diese Forderung samt Unterschriften irgendeinem Parlamentarier vorgelegt wird.
Oder auch nicht.
Es muss sich jedenfalls niemand damit beschäftigen.
(Meine These: das wird allenfalls von einem Hinterbänkler lächelnd angenommen und verschwindet schneller im Schredder als ein P€taner "Tierquälerei" schreien kann; und man wird nie wieder was von dem Mist hören. es enden täglich mehrere dieser Schwachsinns-Unterschriftensammlungen, glaubt jemand, das findet im BT noch irgendeine Beachtung?)

Das wäre auf o.g. offiziellen Petitionsplattformen völlig anders.
Da ist es auch egal, ob es 1, 5.000 oder 200.000 Unterschriften sind. Die Parlamentarier, die dies machen, beschäftigen sich auch dann noch mit den eingegebenen Petitionen, wenn jeder öffentliche Hype längst wieder verklungen ist.

Warum eigentlich 50.000 Unterschriften bei der OpenPetition?
Warum nicht 5.000 oder 500.000?
Erklär mir das einer bitte. :rolleyes:
Bei o.g. offizieller Plattform hätte die Zahl 50.000 eine besondere Bedeutung, bei diesem Murks nicht.
Und PS: wen beeindrucken im online-Zeitalter 50.000 online-Unterschriften?

Fragt sich auch eigentlich niemand, was der Bundestag überhaupt mit An- & Aberkennung von GM zu tun hat?
Exakt gar nix!

Das entsprechende Finanzamt ist zuständig, aber das muss sich nicht mit einer Petition beschäftigen. So etwas gibt es im Finanz- & Steuerrecht nicht!


Warum hängt sich dann der DAFV an diesen Müll dran?
Meine Vermutung: weil der Mist grad auf Facebook rotiert wie doof.
Ich weiß auch nicht, ob die lieben Funktionäre überhaupt peilen, welche Nicht-Bedeutung diese Petition hat - oder ob es ihnen scheissegal ist, hauptsache 'dabei sein' und Aktionismus vortäuschen.

Der DAFV könnte -nein, "müsste"- so viel gegen P€ta unternehmen, z.B.
- eine eigene Petition auf der einzig richtigen Plattform https://epetitionen.bundestag.de/ starten
- endlich PR in allg. Medien betreiben und u.a. die Bevölkerung aufklären, wer P€ta ist und was deren Ziele wirklich sind
- nicht nur von "Angeln in der Mitte der Gesellschaft" faseln, sondern auch endlich mal was machen, damit die Angelei stärker in der Gesellschaft vernetzt wird
- gegen P€ta klagen (s. Jagdverband, die LVs AVN/Bayern, private Anzeigen durch Angler, etc.)
- den von P€ta verklagten Anglern einen Rechtsbeistand stellen oder die Kosten übernehmen
- Gutachten zur Verwendung für solche Prozesse gegen Angler auf den Weg bringen
- endlich Lobbyismus in der Politik für Anglerinteressen betreiben; das ist die ureigenste Aufgabe eine Verbandes (und sie machen nix!)
- undundund

...aber sie haben ja ein tolles Formular und werben nun für eine fremde, sinnfreie Onlinepetition.

Georg, das ist erbärmlich!
Ich hätte von der Redaktion erwartet, dass sie mal genauer hinschaut,
und nicht, dass sie sich dem Bütten-Gejubel auch noch anschließt. :poop
Ihr seid Journalisten, verdammt!
 

saza

Active Member
Bitte nicht zu so einem Schwachsinn aufrufen. So verlierst du jegliche Glaubwürdigkeit Georg. Wer sich mit diesen Dingern schon mal auseinandergesetzt hat, weiß das es einfache Blendgranaten sind. Mehr nicht. Parallelen zum DAFV werden bei der Petition deutlich. Viel heiße Luft, bringt nix und kann nix. Rest hat Kati ja schon dazu geschrieben.
 

Toni_1962

freidenkend
NABU, Bund, Greenpeace etc. bedienen sich dieser privaten online-Petition-Plattformen zur Unterschriftensammlung.
Es geht um Öffentlichkeitswirksamkeit. Das bieten diese Plattformen, u.a. da diese ein breites Netzwerk darstellen. Diese Plattfomen gelten inzwischen Seismografen der Gesellschaft.
Wer immer noch nach der Hillfe der Politik schreit, wenn die Meinung gegen sich selbt wendet, verkennt Meinungsbildungsprozesse.
Unsere Anglergegner nutzen dies sehr geschickt und oft auch erfolgreich. Diese erkennen und kennen die verschiedenen Potenziale, die in diesen Petitions-Aktionen liegen.
Und gerade diejenigen, die immer kreinen, dass zu wenig Öffentlichkeitsarbeit seitens der Angler stattfindet, sind immer die ersten, die dann ihre Bedenken bei Aktionen rausschrein.
Und so fahren uns unsere Gegner, medial kreativ und informiert nutzend, weiter und schneller davon ...
 
Zuletzt bearbeitet:

Georg Baumann

Well-Known Member
@ Kati: Bevor Du mir schlampige Recherche unterstellst, solltest Du Dich aber bitte selber vorher informieren, verdammt. Das, was Du sagst, ist nicht richtig. Art. 17 des Grungesetzes schreibt das Petitionsrecht fest. Die Petitionen müssen schriftlich vorgetragen werden und den Absender erkennen lassen. Die von Dir zitierte Seite des Bundestags ist EINE Möglichkeit, sozusagen ein Service des Bundestages. Der Weg ist aber nicht zwingend. 50.000 Stimmen deshalb, weil dann in der Regel öffentlich darüber beraten wird und der Eingabesteller Rederecht erhält. Vgl. u. anderem hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Petition

Ich finde, dass so eine Petition geeignet ist Aufmerksamkeit zu erregen. Oder ganz pragmatisch gesagt: Sie ist in der Welt und wenn die anvisierte Zahl an Unterstützern NICHT zustande kommt, wäre es ganz sicher schädlich. Nur, weil der DAFV nun auch dazu aufruft, ist die Sache noch lange nicht schlecht. Ich finde, da seid Ihr in Eurer Ablehnung des Verbandes echt verblendet und schüttet das Kind mit dem Bade aus.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
"Jetzt kommt der Mist sogar hier", war mein erster Gedanke,
aber es ist mal wieder der DAFV, der auf einen fahrenden Zug aufspringt :confused:
Allerdings fährt dieser Zug ins Nirgendwo...

In Artikel 17 des GG ist das Petitionsrecht geregelt.
Allerdings kann dieses Recht nur mit einer Eingabe an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder den Landtagen geltend gemacht werden - nicht mit einer Petition auf einer der unzähligen Internetplattformen, wo jeder Mist gehypt wird, aber ganz schnell wieder in der Versenkung verschwindet.

Heisst, ob man da bei OpenPetition nun unterzeichnet oder eine Klowand bekritzelt,
hat dieselbe juristische und politische Relevanz!

(stimmt nicht ganz, bei der Klowand ist es Sachbeschädigung, aber egal)

Ja, es kann durchaus sein, dass diese Forderung samt Unterschriften irgendeinem Parlamentarier vorgelegt wird.
Oder auch nicht.
Es muss sich jedenfalls niemand damit beschäftigen.
(Meine These: das wird allenfalls von einem Hinterbänkler lächelnd angenommen und verschwindet schneller im Schredder als ein P€taner "Tierquälerei" schreien kann; und man wird nie wieder was von dem Mist hören. es enden täglich mehrere dieser Schwachsinns-Unterschriftensammlungen, glaubt jemand, das findet im BT noch irgendeine Beachtung?)

Das wäre auf o.g. offiziellen Petitionsplattformen völlig anders.
Da ist es auch egal, ob es 1, 5.000 oder 200.000 Unterschriften sind. Die Parlamentarier, die dies machen, beschäftigen sich auch dann noch mit den eingegebenen Petitionen, wenn jeder öffentliche Hype längst wieder verklungen ist.

Warum eigentlich 50.000 Unterschriften bei der OpenPetition?
Warum nicht 5.000 oder 500.000?
Erklär mir das einer bitte. :rolleyes:
Bei o.g. offizieller Plattform hätte die Zahl 50.000 eine besondere Bedeutung, bei diesem Murks nicht.
Und PS: wen beeindrucken im online-Zeitalter 50.000 online-Unterschriften?

Ich bin mir nicht sicher, ob du verstehst, wie in Deutschland auf unterschiedlichen Ebenen das Einbringen einer Petition funktioniert. openPetition ist eine Plattform, auf deren Basis sogenannte Sammelpetitionen erfasst werden können. Und die Zahl 50.000 ist das Quorum, ab dem eingereichte Sammelpetitionen im Petitionsausschuss des Bundestages behandelt werden müssen (für die konkrete Petition also tatsächlich nicht bindend, aber ab 50.000 kommt man auch auf Landesebene nicht drum herum).

Ist das von openPetition festgelegte Quorum erreicht, wird die Petition beim jeweils zuständigen Petitionsausschuss eingereicht und muss dort behandelt werden (sofern das von diesem Ausschuss festgesetzte Quorum nicht unterschritten ist, was bei 50.000 aber auszuschließen ist).

Rein rechtlich ist es völlig irrelevant, ob eine Petition über den Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht wird oder über openPetition. Einfach mal nachlesen: https://www.openpetition.de/blog/ratgeber/petitionsrecht/petitionsrecht-in-deutschland-bundesebene

"
Fragt sich auch eigentlich niemand, was der Bundestag überhaupt mit An- & Aberkennung von GM zu tun hat?
Exakt gar nix!

Das entsprechende Finanzamt ist zuständig, aber das muss sich nicht mit einer Petition beschäftigen. So etwas gibt es im Finanz- & Steuerrecht nicht!


Warum hängt sich dann der DAFV an diesen Müll dran?

Wo steht, dass der Bundestag Adressatat der Petition sein soll? Die Petition richtet sich nach meinem Verständnis an das Land BW und damit an die richtige Adresse.

"
Das entsprechende Finanzamt ist zuständig, aber das muss sich nicht mit einer Petition beschäftigen. So etwas gibt es im Finanz- & Steuerrecht nicht!

Das betreffende Finanzamt untersteht dem Finanzministerium. Damit ist klar, wen die Petition adressiert.

NABU, BUND usw. nutzen openPetition sicher nicht, weil das alles nix bringt: https://www.openpetition.de/petitio...e-gruenflaechen-fuer-leipzigerinnen-schuetzen
 

Georg Baumann

Well-Known Member
@Nachtrag: Und wenn Du Dir die Petition angeschaut hättest, wirst Du feststellen, dass sie sich eben NICHT an den Bundestag richtet, sondern ans Finanzamt Stuttgart. Also genau die STelle, die über die Gemeinnützigkeit entscheidet. Auch das ist übrigens über das Grundgesetz abgedeckt und formal genau der richtige Weg.

Sorry, Kati - ich bin immer für Kritik offen. Aber bitte, bitte sachlich und fundiert. Das, was Du oben geäußert hast, war echt Murks und kenne ich so von Dir gar nicht.

Edit: Da war Naturliebhaber jetzt schneller, ich lasse meinen Post trotzdem mal stehen. Doppelt gemoppelt hält besser ;-)
 

Toni_1962

freidenkend
Das entsprechende Finanzamt ist zuständig, aber das muss sich nicht mit einer Petition beschäftigen. So etwas gibt es im Finanz- & Steuerrecht nicht!

In der Sache:
Man kann sich an das Finanzamt mit einer Petition wenden und dieses MUSS sich dann damit befassen. Wenn nicht, dann kann es auf dem Verwaltungsrechtsweg dazu gezwungen werden.

Siehe hierzu auch mein Posting:
https://www.anglerboard.de/threads/jetzt-reichts-avn-klagt-gegen-peta.346889/#post-4954062

Auch in anderem teile ich rein sachlich/fachlich nicht den Ausführungen des oben zitierten Postings, diese sind teils schon richtig erwidert worden.
In anderem teile die Ausführung inhaltlich nicht, das habe in einem Anschlussposting schon geschrieben.
In ganz anderen teile ich den Stil des Postings nicht.
Passt alles zusammen ...
 

kati48268

Well-Known Member
Rein rechtlich ist es völlig irrelevant, ob eine Petition über den Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht wird oder über openPetition. Einfach mal nachlesen: https://www.openpetition.de/blog/ratgeber/petitionsrecht/petitionsrecht-in-deutschland-bundesebene
Exakt da liegt ihr nun mal falsch.

Selbst in deinem Link wird das beschrieben:

"Manche Landtage wie auch der Bundestag erkennen jedoch Unterstützerunterschriften von freien Plattformen nicht oder nur teilweise an."
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Exakt da liegt ihr nun mal falsch.

Selbst in deinem Link wird das beschrieben:

"Manche Landtage wie auch der Bundestag erkennen jedoch Unterstützerunterschriften von freien Plattformen nicht oder nur teilweise an."

Deshalb hat sich der Bundestag auch ausführlich mit der Qualität diverser außerparlamentarischer Petitionsplattformen, u.a. openPetition, auseinandergesetzt, um die Qualität sicherzustellen. Guckst du hier: https://www.bundestag.de/resource/b...54049a2bee879797b2e7/wd-3-219-15-pdf-data.pdf

openPetition würde meiner Meinung nach jeden Rechtsstreit wegen Nichtanerkennung gewinnen und mir ist auch kein derartiger Fall bekannt.
 

Toni_1962

freidenkend
Über openPedition sind bereits viele Petitionen beim Bundestag erfolgreich eingereicht worden.
Erstaunlicher ist für mich das Unwissen, dass man auch an Behörden Petitionen richten kann, die diese dann behandeln müssen.
Dazu ist ein anderer Weg als der über den Petitionsausschusses des Bundestages notwendig.
Dieser wurde hier nun bestritten.

Ist aber nun mehrfach deutlich gesagt, sollte reichen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Kochtopf

Chub Niggurath
Ich finde es schade, dass die Anti DAFV Orthodoxen so destruktiv sind. Das habe ich, auch wenn ich viel nach wie vor richtig finde, schon früher so gesehen und leider verharren sie in der Hassstarre. Interessant finde ich, dass das Netzwerk angeln relativ human gehalten ist.
 

torstenhtr

Active Member
Ich denke Kati schreibt aus Erfahrung, denn es gab schon ähnlich gelagerte Petitionen, die im Sande verlaufen sind.

Diese Petition scheint mir äußerst unprofessionell angelegt zu sein, schaut man sich u.a. die Begründung an:

"
Dem angemeldeten Verein PETA die Gemeinnützigkeit entziehen.
Reason
PETA überzieht Angel-Vereine, Jagdverbände und einzelne Personen mit Anzeigen. Vereine die sich laut Ihrer Statuten sehr wohl für den Tierschutz einsetzen und die Umwelt schützen. PETA wird durch Spenden finanziert Zudem kann man nicht Mitglied werden . Der Verein hat 9 Vollmitglieder und 2 wohnen davon im Ausland. Was passiert mit den Spenden?
"

Sehr, sehr mager .. klar gibt es auch NGO's die solche Plattformen benutzen - aber man vergleiche hier die Qualität, siehe der Link vom Naturliebhaber in #6.
 

Toni_1962

freidenkend
Ich denke Kati schreibt aus Erfahrung, denn es gab schon ähnlich gelagerte Petitionen, die im Sande verlaufen sind.

Diese Petition scheint mir äußerst unprofessionell angelegt zu sein, schaut man sich u.a. die Begründung an:

"
Dem angemeldeten Verein PETA die Gemeinnützigkeit entziehen.
Reason
PETA überzieht Angel-Vereine, Jagdverbände und einzelne Personen mit Anzeigen. Vereine die sich laut Ihrer Statuten sehr wohl für den Tierschutz einsetzen und die Umwelt schützen. PETA wird durch Spenden finanziert Zudem kann man nicht Mitglied werden . Der Verein hat 9 Vollmitglieder und 2 wohnen davon im Ausland. Was passiert mit den Spenden?
"

Sehr, sehr mager .. klar gibt es auch NGO's die solche Plattformen benutzen - aber man vergleiche hier die Qualität, siehe der Link vom Naturliebhaber in #6.

Das sind doch exakt die Gründe, die es vom zuständigen Finanzamt zu überprüfen gilt. Weiteres wird eine Prüfung ergeben ...
 

torstenhtr

Active Member
Das wurde doch schon mehrfach versucht, u.a. gab es einen entsprechenden Vorstoß der Jäger. Sorry, tut mir leid, mit so einer schlechten, eher peinlichen Begründung wird das nix.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Das ist absolut richtig. Substantiell ist die Aktion im Maximum vergleichbar mit den bekannten ''Lanz muss weg'' oder ''Merkel muss weg'' Petitionen. Und schon die waren unterirdisch...
 
G

Gelöschtes Mitglied 196769

Guest
.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

GandRalf

Well-Known Member
Vielleicht erhellt ja auch ein Blick in die "Erfolge" der Petitionsplattform. Dort habe ich nicht eine Aktion gefunden, die in der Größenordnung und Art, auch nur ansatzweise mit der hier diskutierten vergleichbar ist.
 

Georg Baumann

Well-Known Member
Die Petition ist in der Welt. Es gibt sie. Und jetzt soll sie bitte zumindest auch die 50.000 Stimmen zusammenkriegen, alles andere wäre schädlich. Wir haben doch überhaupt nichts zu verlieren. Natürlich ändert diese Petition nicht von heute auf Morgen die Welt. Aber sie kann ein weiter Mosaikstein sein, um PeTA zu entlarven.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Die Zahl der Unterstützer ist eh nicht relevant für die Erfolgsaussichten einer Petition. Auf die Substanz kommt es an. Hinzu kommt: Nur ein wirklich sehr geringer Teil von Petitionen erreicht ihr Ziel. Petitionen sind keine Rechtsbehelfe! Sie begründen lediglich einen Anspruch auf Antwort!
Im Grunde liegt der Sinn solcher Aktionen allenfalls darin, Aufmerksamkeit zu erregen in der Hoffnung, dass sich die mediale Öffentlichkeit des Themas annimmt. Auch das wird aber (ua) nur dann geschehen, wenn die Sache zumindest ansatzweise professionell und vernünftig begründet ist...
 
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