rheinfischer70
Well-Known Member
Es geht darum, dass die Entnahmepflicht ihren Zweck nicht erfüllen wird und damit zur unnötigen Bevormundung führt.Ein Wallerangler ist einer, der gezielt auf Waller angeln geht. "Die anderen" fangen Waller z.B als Beifang beim Spinnfischen. Also "Glücksfänge". Soweit klar. Aber was willst du damit sagen?