Entscheidung des BFH zu Atac und welche Auswirkungen dies für PETA haben kann!

Kolja Kreder

Mitglied
Aus meiner Sicht ist dies eine wegweisenden Entscheidung. PETA ist nachweislich keine Tierschutzorganisation. Sie schützen keine Tiere. Sie kämpfen für die rechtliche Gleichstellung von Mensch und Tier. Dies ist aber eine rein politische Forderung. Für so etwas kann man ja eintreten, nur ist das dann eben nicht gemeinnützig.
 

smithie

Well-Known Member
Angenommen bei P.TA ist das so (politische Forderungen, etc.):
- wer greit das auf?
- wie wird der Gemeinnützigkeitsentzug "angeleiert"?
- wer muss denen das nachweisen?
 

Kolja Kreder

Mitglied
Dies wäre m. E. nun die Aufgabe des Finanzamtes in Stuttgart. Die müssten im Hinblick auf das Urteil des BFH PETA prüfen und die Gemeinnützigkeit aberkennen. PETA könnte dann dagegen klagen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

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Da wir Angler ja keine Sportler sind, was ein akzeptiertes Kriterium darstellt um die Gemeinnützigkeit zu erlangen, können wir ja froh sein, das wir noch im Naturschutz :tease aktiv sind, sonst würden unsere Vereine demnächst vielleicht doch steuerpflichtig.

Allerdings, da selbst die Freikörperkultur im deutschen olympischen Sportbund organisiert ist, stellt sich die Frage, ob die Angler nicht doch sportlicher sind.
 

smithie

Well-Known Member
Dies wäre m. E. nun die Aufgabe des Finanzamtes in Stuttgart. Die müssten im Hinblick auf das Urteil des BFH PETA prüfen und die Gemeinnützigkeit aberkennen. PETA könnte dann dagegen klagen.
Was mir in dem Zusammenhang eigentlich generell nicht klar ist: wie ist der Weg, wenn eine Behörde eben nicht das macht, was sie machen müsste?

Wer kann dann Druck ausüben?
Ich als Steuerzahler und damit Geschädigter?
...?

Was eine Behörde muss und was sie tatsächlich tut sind ja doch 2 Paar Stiefel...
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Allerdings, da selbst die Freikörperkultur im deutschen olympischen Sportbund organisiert ist, stellt sich die Frage, ob die Angler nicht doch sportlicher sind.
Zumindest in BaWü wegen des Nacktangelverbotes stark benachteiligt.

Aber Spaß beiseite, das könnte wegweisend sein, es fehlt mir einzig der Glaube dass was passiert:-/
 

Kolja Kreder

Mitglied
Da wir Angler ja keine Sportler sind, was ein akzeptiertes Kriterium darstellt um die Gemeinnützigkeit zu erlangen, können wir ja froh sein, das wir noch im Naturschutz :tease aktiv sind, sonst würden unsere Vereine demnächst vielleicht doch steuerpflichtig.

Allerdings, da selbst die Freikörperkultur im deutschen olympischen Sportbund organisiert ist, stellt sich die Frage, ob die Angler nicht doch sportlicher sind.
M. E. fällt angeln nach der Definition des BFH unter Sport. Bei uns hat das Finanzamt dies so anerkannt und wir haben Casting nicht in der Satzung stehen. In seinem Urteil vom 09. Februar 2017 – V R 69/14 –, BFHE 257, 6, BStBl II 2017, 1221 definiert der BFH Sport wie folgt:

"Vorauszusetzen ist daher eine körperliche, über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Aktivität, die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder durch die einem persönlichen Können zurechenbare Kunstbewegung gekennzeichnet ist."

Letzteres trifft m. E. auf den Angler zu. Das zielgenaue auswerfen der Angel, stellt für mich eine dem persönlichen Können zurechenbare Kunstbewegung dar. Kann man aber sicher drüber streiten. Ich verweise dann immer gerne auf die Kunstfertigkeit eines Fliegenfischers oder auf den Strecke machenden Spinnangler, der schon fast in einen Wanderverein eintreten könnte.
 
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Gelöschte Mitglieder 208211

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Angeln ist Nahrungsgewinnung.
Fische sind kein Sportgerät. Lass Dir das nochmal von unseren LFV Kollegen erklären. ;)
 
G

Gelöschte Mitglieder 208211

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M. E. fällt angeln nach der Definition des BFH unter Sport. Bei uns hat das Finanzamt dies so anerkannt und wir haben Casting nicht in der Satzung stehen. In seinem Urteil vom 09. Februar 2017 – V R 69/14 –, BFHE 257, 6, BStBl II 2017, 1221 definiert der BFH Sport wie folgt:

"Vorauszusetzen ist daher eine körperliche, über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Aktivität, die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder durch die einem persönlichen Können zurechenbare Kunstbewegung gekennzeichnet ist."

Letzteres trifft m. E. auf den Angler zu. Das zielgenaue auswerfen der Angel, stellt für mich eine dem persönlichen Können zurechenbare Kunstbewegung dar. Kann man aber sicher drüber streiten. Ich verweise dann immer gerne auf die Kunstfertigkeit eines Fliegenfischers oder auf den Strecke machenden Spinnangler, der schon fast in einen Wanderverein eintreten könnte.

Ich denke die Kollegen beim Finanzamt lesen sich den Satzungskram mit ausgeschaltetem Gehirn durch, wenn überhaupt gelesen wird.
Grund: Arbeitsüberlastung
 

Kolja Kreder

Mitglied
Angeln ist Nahrungsgewinnung.
Fische sind kein Sportgerät. Lass Dir das nochmal von unseren LFV Kollegen erklären. ;)

Im eigentlichen Wortsinne ist Angeln aber mal so was von Sport:

Sport ist eine Abkürzung von engl. disport „Zerstreuung, Vergnügen“, die über das altfrz. se desporter vom lat. Verb deportare „sich zerstreuen, sich vergnügen“ stammt.
 
G

Gelöschte Mitglieder 208211

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Ist Bekannt. Meine Aussage zum Sport spiegelt nicht meine Meinung wieder.

Aber es soll ja schon Angelvereine geben welche das Wort Sport aus dem Vereinsnamen gecancelt haben.
 
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Gelöschte Mitglieder 208211

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Ich glaube da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die Sozis laufen aktuell "Sturm" gegen das Urteil..

Zitat:"Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes zu Attac zeige, dass „der Katalog der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung zu eng ist“, so der SPD-Politiker weiter. Die SPD-Bundestagsfraktion werde deshalb prüfen, ob eine Anpassung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts erforderlich sei, um auch künftig eine Verfolgung gemeinnütziger Zwecke mit politischen Aktionen zu ermöglichen."
https://www.journalistenwatch.com/2019/02/27/attac-status-gemeinnuetzigkeit/

etc.

Was nicht passt, wird passend gemacht.
 

kati48268

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PETA ist nachweislich keine Tierschutzorganisation.
Es scheitert doch bisher an der offiziellen Anerkennung dieses Nachweises.
In ihrer Satzung bennen sie den Tierschutz als alleinigen Vereinszweck (§2 Abs. 2).

https://www.peta.de/mediadb/Peta-Satzung_2018-07-25.pdf
Ein Antrag, der sich genau damit beschäftigt, flapsig gesagt, "sie machen aber was ganz anderes", ist gestellt.
https://www.netzwerk-angeln.de/ange...ennung-der-gemeinnuetzigkeit.html#comment-378
Die Fragen sind:
- wird sich damit das zuständige Finanzamt wirklich beschäftigen?
- wann?
- was kommt dabei raus?
Und wenn das FA das nicht so sieht, muss gegen diese Entscheidung geklagt werden.

Den Gang Nr. 2, Aberkennung wg. "tagespolitischem Aktivismus" a la Attac finde ich (als Nicht-Jurist) weit schwieriger.
Und bin gespannt, welche Folgen das für andere Vereine/Organisationen haben könnte.

Attac ist nicht gemeinnützig,
die Atlantik-Brücke z.B. aber schon?
Mir graust es!

Aber das ist bereits Allgemeinpolitik und hier OT.
Und ob es P€ta nicht sogar im Nachgang helfen könnte, wenn die Attac-Geschichte zu Veränderungen der AO führen würde?
 
G

Gelöschte Mitglieder 208211

Guest
So wie ich es verstehe ist die Gemeinnützigkeit von Attac noch nicht aberkannt.
Das BFH hat nur ein Urteil eines anderen Gerichtes aufgehoben.
Das Verfahren geht zurück nach Hessen.

Oder irre ich mich?
 
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