Erlaubnisschein auf offener See nötig?

AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

Ich Find es ziemlich unlogisch das fürs segeln kein schein pflicht ist für Motor schon segeln ist doch viel viel anspruchsvoller und gefährlicher zb Segelboot bremsen ist garnicht so einfach wenn man es nicht gelernt hat aber das sind die Deutschen gesetzte #q
 

Forellenfreier

New Member
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

Wenn ich mich nicht irre, darf auch innerhalb der 5SM ohne Führerschein gefahren werden wenn einer an board ist der einen hat. Oder wie war das nochmal ???

Ich glaube um den Fischerreischein kommt ihr nicht herum, auch die S-H Abgabe beachten. In S-H gibts ja den Touri-schein, für alle nicht S-H Bürger.

Auch für Sh Bürger ist ein Tourischein möglich , falls keine Angelprüfung. Allerdings nur 1 x 40 tage / anno. Nicht sh Bürger 3 x 40 tage pro Anno möglich
 

Norbi

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

Auch für Sh Bürger ist ein Tourischein möglich , falls keine Angelprüfung. Allerdings nur 1 x 40 tage / anno. Nicht sh Bürger 3 x 40 tage pro Anno möglich

FALSCH!!

RICHTIG!!
Urlauberfischereischeine, die das Angeln ohne Fischereischein und die dafür erforderliche Prüfung erlauben, können jetzt auch von Schleswig-Holsteinern genutzt werden. Sie kosten 10 Euro, gelten jeweils 28 Tage und können dreimal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Bei der Erstausgabe kommen 10 Euro für die Fischereiabgabe hinzu. Auch diese Urlauberfischereischeine erhält man bei den genannten Ausgabestellen, die dazu ein Merkblatt zum tierschutzgerechten Angeln ausgeben. Ab dem kommenden Jahr sollen Fischereiabgabe und Urlauberfischereischeine auch online bezogen werden können.
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

Sie kosten 10 Euro, gelten jeweils 28 Tage und können dreimal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.


Auch nicht mehr ganz aktuell, seit 01.07.2013 sind es nur noch 2 X 28 Tage:


§ 5
Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht, Urlauberfischereischein​
(1) Personen, die keinen Fischereischein besitzen, sollen für die Dauer von höchstens 28 aufeinander folgenden Tagen von der Fischereischeinpflicht ausgenommen werden. § 28
LFischG gilt entsprechend. Diese Ausnahmegenehmigung („Urlauberfischereischein“) kann in einem Kalenderjahr bis zu zwei Mal erteilt werden.​
 

Harleydriver

Kappler Jung
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

wie kommst du auf 5sm,mit sbf-see hast 3sm-ca5.8kmvom ufer,sonst brauchst du den nächsten schein.
in mv gehen die der Sache ganz genau nach,sogar
schon alkoholkontrollen auf see erlebt.


Moin,
muß dich leider verbessern. Der SBF-binnen gilt bis 3 Seemeilen. Der SBF-See bis 12 Seemeilen.

Gruß
Uwe
 

Balticcruiser

Salzwasser-Angler
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

Moin,
muß dich leider verbessern. Der SBF-binnen gilt bis 3 Seemeilen. Der SBF-See bis 12 Seemeilen.

Völliger Quatsch #q ....und gefährlich, falls jemand diesen Blödsinn glaubt.

Wahrscheinlich wird er (wenn er "back to the roots" ist) auch auf der Schlei mit dem Binnenschein fahren, obwohl die Schlei rechtlich eine Bundes-Seewasserstraße ist und der SFB-See vorgeschrieben ist #d
 
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