Erlaubnisschein auf offener See nötig?

paddel86

New Member
Hallo liebe Anglergemeinde,

ich habe mal ne Frage zum Thema Hochseeangeln. Ich habe gerade meinen Bootführerschein See gemacht und will nächstes Jahr mit paar Kumpels mal raus aufs Meer. Ab der 5sm-Grenze kann dort ja sogar ohne Führerschein Boot gefahren werden. Wie sieht es da mit Angeln aus? Angelschein besitze ich, aber kann ich außerhalb der Grenze dann auch ohne Erlaubnisschein angeln? Falls nein, wo kann man sich sowas besorgen?

Vielen Dank schonmal

Gruß Patrick
 

Silverstar

MitGlied
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

Wenn ich mich nicht irre, darf auch innerhalb der 5SM ohne Führerschein gefahren werden wenn einer an board ist der einen hat. Oder wie war das nochmal ???

Ich glaube um den Fischerreischein kommt ihr nicht herum, auch die S-H Abgabe beachten. In S-H gibts ja den Touri-schein, für alle nicht S-H Bürger.
 

BountyHunter81

Kraut sucks...
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

Vor der niedersächsischen Küste benötigst du keinerlei Erlaubnisscheine zum Angeln. Auch nicht innerhalb der 5sm Grenze.
 

AndreasG

Wimps + posers leave the beach
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

Alle Scheine die evtl. innerhalb der 5sm gefordert sind sollten vorhanden sein. Versuche doch mal bei einer Kontrolle zu erklären das Ihr nur ausserhalb gefischt habt. #d
 

BountyHunter81

Kraut sucks...
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

Versuche doch mal bei einer Kontrolle zu erklären das Ihr nur ausserhalb gefischt habt. #d
Solange dann keine Beweise vorliegen, werden die Ordnungshüter dieses so hinnehmen müssen.
 

GeorgeB

Member
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

Wo steht eigentlich etwas von einer 5 sm Grenze?

Nordsee vor Niedersachsen frei, wie Bounty schrieb. In SH und MV gelten meines Wissens 12 sm Gebietshoheiten, bzw. dort, wo es "enger" ist, die festgesetzten Grenzen zu Dänemark.

Korrigiere man mich, wenn ich falsch liege.
 

BountyHunter81

Kraut sucks...
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

Hatte die 5sm vom TE übernommen. Richtig stehts hier.
 

Wollebre

Well-Known Member
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

besser steht es hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sportbootf%C3%BChrerschein_See


nur der Bootsschein hat nicht nichts mit dem Fischereischein zu tun.

Der Fischereischein wird im Hoheitsgebiet der BRD, hier z.B. S-H verlangt. Das Hoheitsgebiet reicht dann bis zur D-DK Grenze. Also ist ein Gastschein zu kaufen

So kenne ich das jedenfalls.

Um allen womöglichen Ärger aus dem Weg zu gehen vorher bei der zuständigen Behörde erkundigen.
 

plattfisch56

Active Member
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

wie kommst du auf 5sm,mit sbf-see hast 3sm-ca5.8kmvom ufer,sonst brauchst du den nächsten schein.
in mv gehen die der Sache ganz genau nach,sogar
schon alkoholkontrollen auf see erlebt.
 

AndreasG

Wimps + posers leave the beach
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

Solange dann keine Beweise vorliegen, werden die Ordnungshüter dieses so hinnehmen müssen.

Da bist du aber auf dem Holzweg, aber viel Spaß beim ausprobieren. Ich weiß wovon ich schreibe. :)
 

Sten Hagelvoll

Konserviererin
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

Der SBF-Hochsee. Ist zwingend erforderlich, sobald er erfunden worden ist. #6

Den gibt es bereits, nennt sich Sporthochseeschifferschein als weiterführende Qualifikation des Sportküstenschifferscheins bzw. Sportseeschifferscheins. Allerdings sind das für den Privatgebrauch lediglich fakultative Qualifiaktionen, die in erster Linie das Führen von Segelschiffen betreffen und dahingehend z.B. versicherungstechnische Relevanz haben können.
Außerhalb der Zwölfmeilenzone, sprich außerhalb der Hoheitsgewässer eines Staates, braucht man theoretisch keinen Schein mehr, wer soll das da auch kontrollieren, daß betrifft natürlich auch eine etwaige Angelerlaubnis, aber problemlos hinkommen muß man erst einmal...;)
 

Sten Hagelvoll

Konserviererin
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

Solange dann keine Beweise vorliegen, werden die Ordnungshüter dieses so hinnehmen müssen.

Wie bereits erwähnt, eine Fünfmeilenzone gibt es nicht, der Staat übt seine volle Souveränität innerhalb von 12 Meilen aus. Außerhalb derer gibt es dementsprechend keine rechtliche Handhabe, iwelche Angelerlaubnisscheine betreffend, zumindest kann ich mir nicht vorstellen, daß dementsprechend iwas im internationalen Seerecht geregelt wäre. Allerdings darfst du mit Sicherheit mit deinem Boot keine Hoheitsgewässer durchqueren und fangfertiges Gerät dabei haben, wenn das Nichtvorhandensein einer entsprechenden Erlaubnis dem entgegensteht, da bedarf es auch keiner Beweise...
 

BountyHunter81

Kraut sucks...
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

Ich hab die 5sm auch nicht ins Spiel gebracht.
Und um fehlende Erlaubnisscheine mache ich mir grundsätzlich keinen Kopp, da ich diese immer habe.
 

BountyHunter81

Kraut sucks...
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

Da bist du aber auf dem Holzweg, aber viel Spaß beim ausprobieren. Ich weiß wovon ich schreibe. :)
Dann habe ich diesen Post nur falsch verstanden.
Und du kannst auf Grund einiger weniger Sätze meinerseits erkennen, dass ich unbelehrbar bin? Respekt!
Aber meinetwegen, du hast recht, ich meine Ruhe.
 

GeorgeB

Member
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

Sten schrieb:
Den gibt es bereits, nennt sich Sporthochseeschifferschein als weiterführende Qualifikation des Sportküstenschifferscheins bzw. Sportseeschifferscheins. Allerdings sind das für den Privatgebrauch lediglich fakultative Qualifikationen,...

Den habe ich unbeachtet gelassen, weil ich ihn als eine Art gewerblichen "Personenbeförderungsschein-Hochsee" ansehe. Da sind wir dann im Profi-Bereich. Dort gibt es reichlich Scheine und Befähigungszeugnisse. Ähnlich wie bei der Fliegerei. Betrifft uns Normalos aber glücklicherweise nicht.
 

OnePostOnly

New Member
AW: Erlaubnisschein auf offener See nötig?

Hallo liebe Anglergemeinde,

... eine interessante Diskussion.

Zunächst einmal ist zwischen Motor- und Segelbootführerscheinen zu unterscheiden:

Motorbootführerscheine sind auf Binnen- und Küstengewässern der BRD ab 11,03 kW Leistung (15 PS) amtlich vorgeschrieben, auf dem Rhein bereits ab 3,68 kW (5 PS).
Segelführerscheine sind auf Binnen- und Küstengewässern der BRD nicht amtlich vorgeschrieben.

... d.h. auf Nord- und Ostsee darf jedermann ohne amtlichen Führerschein segeln. Ausnahmen gibt es im Berliner Raum und am Bodensee.

Darüber hinausgehende Scheine sind nicht amtliche, freiwillige Scheine der Segel- und Motorboot-Verbände.

SBF-Binnen Segel amtlich, aber freiwillig
SBF-Binnen Motor amtlich vorgeschrieben
SBF-See Segel amtlich, aber freiwillig
SBF-See Motor bis 3sm, amtlich vorgeschrieben
SKS Motor+Segel bis 12sm, freiwillig
SSS Motor+Segel bis 30sm, freiwillig (bei nichtgewerblicher Nutzung)
SHS Motor+Segel ab 30sm, freiwillig (bei nichtgewerblicher Nutzung)

Wer also vor hat mit dem Segelboot nach z.B. Helgoland zu segeln, der darf das ohne amtlichen Führerschein machen. Ob das Klug wäre, das steht auf einem anderen Blatt.
Wer mit einem Motorboot nach z.B. Helgoland fahren möchte, der benötigt amtlicherseits nur den SBF-See, mehr nicht. Da die Fahrt nach Helgoland jedoch über's offene Meer, und durch eine der meist befahrenen Seeschifffahrtsstraßen dieser Welt führt, wird (nicht nur aus versicherungsrechtlichen Gründen) dringend eine zusätzliche Qualifikation empfohlen: z.B. SKS, SSS oder SHS, oder vergleichbare internationale Fach- und Sachkundenachweise. Gibt es weit draußen auf See Probleme, werden z.B. Hilfeleistungen Dritter notwendig, und der Bootsführer hat keinen SKS, SSS ..., dann gibt es behördlicherseits u.U. Probleme ("Fahrlässigkeit" u.a.).

Der verantwortliche Bootsführer ist immer der, der den Führerschein haben muß, egal ob Binnen oder See. Wenn einer der Freunde ans Ruder soll, da sind die gesetzl. Vorschriften ziemlich lasch. Der Rudergänger (Binnen) bei einem Segelboot muss körperlich, geistig und fachlich dazu geeignet sein. Der Rudergänger (Binnen) eines Motorbootes muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich geistig und fachlich geeignet sein ... so die offizielle Gesetzeslage. Für einen Rudergänger See gibt es diesbezüglich interessanterweise überhaupt keine Vorschriften ..., aber es sollte wohl mindestens über das Steuerrad des zu fahrenden Bootes schauen können ;-). Die Entfernung zur Küste spielt hinsichtlich des (vom verantwortlichen Boootsführer als solchen zu ernennenden) Rudergängers ebenfalls keine Rolle, es darf innerhalb der 3sm Zone genauso fahren wie außerhalb, auch nach Helgoland (und immer vorrausgesetzt es befindet sich ein verantwortlicher Bootsführer an Bord ;-).

Und als ob das nicht alles kompliziert genug wäre, gibt es für den Berliner Raum, Rhein und Bodensse weitere Abweichungen, bzw. Sonderregelungen/Vorschriften.

Zum Angeln auf See, da ist mein Kenntnisstand folgender ...

An der nieders. Nordseeküste wird nur der "Angelschein" (Fischereischein) , oder das Fischerprüfungszeugnis und der Personalausweis, benötigt. Ein Fischereierlaubnisschein ist an den nieders. Küstengewässern nicht notwendig, weder am Deich, beim Angeln im Watt, noch auf der Nordsee. Wird auf der nieders. Nordsee vom Boot aus geangelt, dann benötigt nur der Bootsführer den Fischereischein, ein Fischereierlaubnisschein ist nicht notwendig. Auf dem Boot befindliche Mitfahrer, bzw. Gastangler, benötigen überhaupt keine amtl. Papiere. An allen anderen Küstenabschnitten von Nord- und Ostsee benötigt der Bootsführer min. den Fischereischein und jeder der aktiven Angler einen Fischereierlaubnisschein (Gastkarte), in Schleswig-Holst. ist darüber hinaus von jedem Angler die jährl. Fischereiabgabe zu entrichten.

Quellen: u.a. Nds.FischG., NKüFischO, AB-Nds.FischG, Schleswig-Holst. LFischG, Schleswig-Holst. LFischG-DVO, Schleswig-Holst. KüFO
 
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