AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?
Rein rechtlich ist es doch aber so, das die Vereinskontolleure etc. prinzipiell ja überhaupt keinerlei Rechtsbefugnisse haben geschweige denn irgendwas einziehen können - weder die Papiere noch das Angelgerät. Diese Info habe ich von unserem Leiter der Unteren Fischereibehörde. Außer den staatlich geprüften Fischereiaufsehern (die sich mit ihren Dienstausweis und den ihnen im Ausweis zugewiesenen Gewässernummern legitimieren müssen) und der Polizei, muss ich wenn ich das nicht möchte mich weder bei denen ausweisen noch sonstiges. Auch das Ordungsamt hat kein Kontrollrecht bei Anglern. Sie können die Polizei rufen wenn ich mich weigere meine Papiere zu zeigen - mehr aber auch nicht. Der Rest ist reine Freiwilligkeit und keinesfalls meine Pflicht. Als ich das bei einer Kontrolle mal angesprochen habe, musste mir derjenige dies zähneknirschend bestätigen und war auch gleich etwas "zahmer".
Natürlich hat man im Normalfall mit dem vorzeigen der Papiere kein Problem. Aber wenn sich dann welche (wie öfter passiert) aufspielen und einen raushängen lassen wollen, dann würde ich einfach die Polizei kommen lassen und mich weigern irgendwas vorzuzeigen. Man sollte sich also die vorgezeigten "Ausweise" immer recht genau anschauen bevor man irgendwas aushändigt. Die Vereine stellen oft den staatlichen ähnlich aussehende "Ausweise" für freiwillige Kontrolleure aus, diese sind jedoch rechtlich gesehen nichts wert!
Rein rechtlich ist es doch aber so, das die Vereinskontolleure etc. prinzipiell ja überhaupt keinerlei Rechtsbefugnisse haben geschweige denn irgendwas einziehen können - weder die Papiere noch das Angelgerät. Diese Info habe ich von unserem Leiter der Unteren Fischereibehörde. Außer den staatlich geprüften Fischereiaufsehern (die sich mit ihren Dienstausweis und den ihnen im Ausweis zugewiesenen Gewässernummern legitimieren müssen) und der Polizei, muss ich wenn ich das nicht möchte mich weder bei denen ausweisen noch sonstiges. Auch das Ordungsamt hat kein Kontrollrecht bei Anglern. Sie können die Polizei rufen wenn ich mich weigere meine Papiere zu zeigen - mehr aber auch nicht. Der Rest ist reine Freiwilligkeit und keinesfalls meine Pflicht. Als ich das bei einer Kontrolle mal angesprochen habe, musste mir derjenige dies zähneknirschend bestätigen und war auch gleich etwas "zahmer".
Natürlich hat man im Normalfall mit dem vorzeigen der Papiere kein Problem. Aber wenn sich dann welche (wie öfter passiert) aufspielen und einen raushängen lassen wollen, dann würde ich einfach die Polizei kommen lassen und mich weigern irgendwas vorzuzeigen. Man sollte sich also die vorgezeigten "Ausweise" immer recht genau anschauen bevor man irgendwas aushändigt. Die Vereine stellen oft den staatlichen ähnlich aussehende "Ausweise" für freiwillige Kontrolleure aus, diese sind jedoch rechtlich gesehen nichts wert!
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