Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

spin73

Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Rein rechtlich ist es doch aber so, das die Vereinskontolleure etc. prinzipiell ja überhaupt keinerlei Rechtsbefugnisse haben geschweige denn irgendwas einziehen können - weder die Papiere noch das Angelgerät. Diese Info habe ich von unserem Leiter der Unteren Fischereibehörde. Außer den staatlich geprüften Fischereiaufsehern (die sich mit ihren Dienstausweis und den ihnen im Ausweis zugewiesenen Gewässernummern legitimieren müssen) und der Polizei, muss ich wenn ich das nicht möchte mich weder bei denen ausweisen noch sonstiges. Auch das Ordungsamt hat kein Kontrollrecht bei Anglern. Sie können die Polizei rufen wenn ich mich weigere meine Papiere zu zeigen - mehr aber auch nicht. Der Rest ist reine Freiwilligkeit und keinesfalls meine Pflicht. Als ich das bei einer Kontrolle mal angesprochen habe, musste mir derjenige dies zähneknirschend bestätigen und war auch gleich etwas "zahmer". ;)

Natürlich hat man im Normalfall mit dem vorzeigen der Papiere kein Problem. Aber wenn sich dann welche (wie öfter passiert) aufspielen und einen raushängen lassen wollen, dann würde ich einfach die Polizei kommen lassen und mich weigern irgendwas vorzuzeigen. Man sollte sich also die vorgezeigten "Ausweise" immer recht genau anschauen bevor man irgendwas aushändigt. Die Vereine stellen oft den staatlichen ähnlich aussehende "Ausweise" für freiwillige Kontrolleure aus, diese sind jedoch rechtlich gesehen nichts wert!
 
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GeorgeB

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AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Du hast dir am Anfang schon viel zu viel Kopp gemacht, Tony. Der wird dir die Rübe schon nicht abreißen. Bisschen dududu, und das war's. #6
 

Locke4865

Muldenfischer
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

So jetzt hat der Dresdner Verein mir einen Brief geschickt:
Was soll ich sagen, ich bin erleichtert!
|jump:

Entgegen der Aussage des einen Kontrolleurs bin ich abgesehen von einer Belehrung in meinem Fangbuch noch mal davongekommen.|supergri
Dafür hab ich jetzt natürlich schon was auf dem Kerbholz.
Ich soll dann meinen Vereinsvorsitzenden kontaktieren und kann mir dann dort den Erlaubnisschein abholen.
Der Vereinsvorsitzende kann auch noch eine Strafe verhängen, ich erwart da aber nichts Schlimmes.

Weiß einer, was der Vorsitzende für Strafen verhänge darf?

MfG Tony
schön für dich das du weiteranglen kannst
Lag ich mit meiner Einschätzung ja nicht weit weg
wie ich schon schrieb hätte da auch der kurze Dienstweg gereicht
Eintrag des Kontroller´s und gut
Strafen des Vorsitzenden = Vereinsstrafe da gibt´s vieles :m
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Rein rechtlich ist es doch aber so, das die Vereinskontolleure etc. prinzipiell ja überhaupt keinerlei Rechtsbefugnisse haben geschweige denn irgendwas einziehen können - weder die Papiere noch das Angelgerät. Diese Info habe ich von unserem Leiter der Unteren Fischereibehörde. Außer den staatlich geprüften Fischereiaufsehern (die sich mit ihren Dienstausweis und den ihnen im Ausweis zugewiesenen Gewässernummern legitimieren müssen) und der Polizei, muss ich wenn ich das nicht möchte mich weder bei denen ausweisen noch sonstiges. Auch das Ordungsamt hat kein Kontrollrecht bei Anglern. Sie können die Polizei rufen wenn ich mich weigere meine Papiere zu zeigen - mehr aber auch nicht. Der Rest ist reine Freiwilligkeit und keinesfalls meine Pflicht. Als ich das bei einer Kontrolle mal angesprochen habe, musste mir derjenige dies zähneknirschend bestätigen und war auch gleich etwas "zahmer". ;)

Natürlich hat man im Normalfall mit dem vorzeigen der Papiere kein Problem. Aber wenn sich dann welche (wie öfter passiert) aufspielen und einen raushängen lassen wollen, dann würde ich einfach die Polizei kommen lassen und mich weigern irgendwas vorzuzeigen. Man sollte sich also die vorgezeigten "Ausweise" immer recht genau anschauen bevor man irgendwas aushändigt. Die Vereine stellen oft den staatlichen ähnlich aussehende "Ausweise" für freiwillige Kontrolleure aus, diese sind jedoch rechtlich gesehen nichts wert!

Das kommt halt immer auf die Umstände an.

Das machst du bei uns im Verein z.B. genau ein Mal, dann fliegst du entsprechend Satzung entweder raus oder erhältst als Fremdangler nie wieder eine Tageskarte.

Bei uns im Verein ist laut Satzung jedes Mitglied befugt, Kontrollen durchzuführen. Wer das nicht mag, darf sich gern was Neues suchen.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Rein rechtlich ist es doch aber so, das die Vereinskontolleure etc. prinzipiell ja überhaupt keinerlei Rechtsbefugnisse haben geschweige denn irgendwas einziehen können - weder die Papiere noch das Angelgerät. Diese Info habe ich von unserem Leiter der Unteren Fischereibehörde. Außer den staatlich geprüften Fischereiaufsehern (die sich mit ihren Dienstausweis und den ihnen im Ausweis zugewiesenen Gewässernummern legitimieren müssen) und der Polizei, muss ich wenn ich das nicht möchte mich weder bei denen ausweisen noch sonstiges. Auch das Ordungsamt hat kein Kontrollrecht bei Anglern. Sie können die Polizei rufen wenn ich mich weigere meine Papiere zu zeigen - mehr aber auch nicht. Der Rest ist reine Freiwilligkeit und keinesfalls meine Pflicht. Als ich das bei einer Kontrolle mal angesprochen habe, musste mir derjenige dies zähneknirschend bestätigen und war auch gleich etwas "zahmer". ;)

Natürlich hat man im Normalfall mit dem vorzeigen der Papiere kein Problem. Aber wenn sich dann welche (wie öfter passiert) aufspielen und einen raushängen lassen wollen, dann würde ich einfach die Polizei kommen lassen und mich weigern irgendwas vorzuzeigen. Man sollte sich also die vorgezeigten "Ausweise" immer recht genau anschauen bevor man irgendwas aushändigt. Die Vereine stellen oft den staatlichen ähnlich aussehende "Ausweise" für freiwillige Kontrolleure aus, diese sind jedoch rechtlich gesehen nichts wert!


:(

Fast schon zuviel, um alles zu korrigieren,

aber:

Je nach Satzung können Vereinskontrolleure durchaus den (Vereins-) Erlaubnisschein einziehen und auch mehr, wenn die Satzung dies hinreichend bestimmt, auch wenn dieser Kontrolleur "nur" vom Verein stammt - das hängt aber halt´ von der jeweiligen Satzung ab, welcher man sich als Vereinsmitglied in aller Regel beim Eintritt unterwirft!!!

Zudem hat das Ordnungsamt in so einigen Fallkonstellationen annähernd die gleichen Befugnisse, wie die Polizei, zumindest wenn verbeamtete Ordnungsamtsmenschen agieren (Angestellte und Knöllchenschreiber oder Beliehene Mitarbeiter nur begrenzt, wenn überhaupt!), die sich natürlich auch entsprechend ausweisen können müssen und dies in aller Regel auch unaufgefordert tun.

Nicht vergessen - die Fischereiaufsicht ist lediglich ein Spezialfall des öffentlichen ORDNUNGSRECHTS und das Ordnungsamt hat durchaus auch Kontrollbefugnisse und leistet regelmäßig der Fischereibehörde Amtshilfe bei Kontrollen.

Je nach Behördenorganisation ist die Fischereibehörde dem Ordnungsamt unterstellt und sogar ein Teil desselben!

Ausweisen muss man sich gegenüber den Beamten (!) des Ordnungsamtes auch - und die Fischereipapiere sollte man auch ruhig zeigen, weil man allenfalls riskiert, dass die Polizei gerufen wird, wenn man gegenüber dem Ordnungsamt trotzdem bockig ist - und - sorry - die Polizei hat wirklich Wichtigeres zu tun - das muss man nicht "bocken", wenn Beamte des Ordnungsamtes vernünftig auftreten!!!

Das war´s mal in Kürze....!

Petri!

Ernie
 

spin73

Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Bei uns im Verein ist laut Satzung jedes Mitglied befugt, Kontrollen durchzuführen. Wer das nicht mag, darf sich gern was Neues suchen.

Was Euer Verein auch immer in seiner Satzung beschließt ist rein rechtlich gesehen völlig egal, wenn es geltendem Gesetz widerspricht. Fakt ist und bleibt: Das Kontrollrecht haben einzig und allein Fischereiaufseher mit staalicher FA-Prüfung und gültigem Dienstausweis. Alles andere obligt in erster Linie der Freiwilligkeit. Ich habe keine Probleme mich einem Vereinskontrolleur gegenüber auszuweisen wenn der Ton stimmt. Ist dies nicht der Fall, berufe ich mich auf die eindeutige Gesetzeslage.
 

spin73

Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

@ernie1973

Je nach Satzung können Vereinskontrolleure durchaus den (Vereins-) Erlaubnisschein einziehen und auch mehr, wenn die Satzung dies hinreichend bestimmt, auch wenn dieser Kontrolleur "nur" vom Verein stammt - das hängt aber halt´ von der jeweiligen Satzung ab, welcher man sich als Vereinsmitglied in aller Regel beim Eintritt unterwirft!!! Vereinsrecht steht und stand nie über geltendem Gesetz! Ein nicht staatlicher FA kann und darf keine Papiere einziehen!

Zudem hat das Ordnungsamt in so einigen Fallkonstellationen annähernd die gleichen Befugnisse, wie die Polizei, zumindest wenn verbeamtete Ordnungsamtsmenschen agieren (Angestellte und Knöllchenschreiber oder Beliehene Mitarbeiter nur begrenzt, wenn überhaupt!), die sich natürlich auch entsprechend ausweisen können müssen und dies in aller Regel auch unaufgefordert tun. Auch das ist nicht richtig! Mitarbeiter des Ordnungsamtes (ob Beamte oder nicht) haben und hatten keine Polizeibefugnisse!

Nicht vergessen - die Fischereiaufsicht ist lediglich ein Spezialfall des öffentlichen ORDNUNGSRECHTS und das Ordnungsamt hat durchaus auch Kontrollbefugnisse und leistet regelmäßig der Fischereibehörde Amtshilfe bei Kontrollen. Sie allein dürfen aber nicht kontrollieren!

Je nach Behördenorganisation ist die Fischereibehörde dem Ordnungsamt unterstellt und sogar ein Teil desselben! Dies berechtigt Mitarbeiter des Ordnungsamtes trotzdem nicht zur Kontrollen von PA oder Fischereierlaubnis!

Ausweisen muss man sich gegenüber den Beamten (!) des Ordnungsamtes auch - und die Fischereipapiere sollte man auch ruhig zeigen, weil man allenfalls riskiert, dass die Polizei gerufen wird, wenn man gegenüber dem Ordnungsamt trotzdem bockig ist - und - sorry - die Polizei hat wirklich Wichtigeres zu tun - das muss man nicht "bocken", wenn Beamte des Ordnungsamtes vernünftig auftreten!!! Das ist falsch! Dem Ordungsamt gegenüber muss sich niemand ausweisen! Nur gegenüber der Polizei oder Personen mit Polzeibefugnissen (z.b. BGS)

Das wars mal von mir. Kannst du gerne mal nachlesen mit dem Polzeirecht und den angeblichen Befugnissen der Ordnungsämter. Sicher macht da jedes Bundesland noch seine eigenen Süppchen und mittlerweile blickt man da im Prapgraphendschungel inkl. Sondererlaubnis, Amtshilfe etc. kaum noch durch. Hier bei uns habe ich zumindest mit jemand vom Ordnungsamt gesprochen und der bestätigte mir, das sie keine Polizeibefugnisse haben. Zumindest in Sachsen-Anhalt.
 
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ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Was Euer Verein auch immer in seiner Satzung beschließt ist rein rechtlich gesehen völlig egal, wenn es geltendem Gesetz widerspricht. Fakt ist und bleibt: Das Kontrollrecht haben einzig und allein Fischereiaufseher mit staalicher FA-Prüfung und gültigem Dienstausweis. Alles andere obligt in erster Linie der Freiwilligkeit. Ich habe keine Probleme mich einem Vereinskontrolleur gegenüber auszuweisen wenn der Ton stimmt. Ist dies nicht der Fall, berufe ich mich auf die eindeutige Gesetzeslage.


Sorry - ist falsch!

Als Vereinsmitglied unterwirfst Du Dich vollumfänglich der jeweiligen Satzung auf privatrechtlicher Ebene!

Sieht diese Satzung nun Kontrollrechte der "nur" vereinseigenen Kontrolleure vor, dann hast Du dem zuvor zugestimmt!

Wenn Du erwachsen und auch sonst zurechnungsfähig bist und beim Eintritt nicht über 3 Promille hattest, dann hast Du dieser Satzung in der Regel auch wirksam zugestimmt!

Ist natürlich "nur" privatrechtlich das Vereinsrecht - und du kannst da bocken, aber das vereinsinterne "Sanktionensystem" greift dann, weil Du mit Eintritt der Satzung zugestimmt hast und es endet dann evtl. mit einem Rauswurf, wenn Du Dich z.B. einer Kontrolle bei einem "nur" vereinsinternen Kontrolleur verweigerst!

Da eine privatrechtlich geschaffene Kontrollbefugnis (die Du als Mitglied "abgenickt" hast!!!) durchaus nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, ist das auch rechtlich in Ordnung!

Manche Vereine bestimmen in ihren Satzungen sogar, dass Mitglieder gegenseitige Kontrollbefugnisse haben - Verweigerung führt da auch oft zum Rauswurf!

So läuft das mit Satzungen nach dem Vereinsrecht!

Petri!

Ernie
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

@ernie1973

Je nach Satzung können Vereinskontrolleure durchaus den (Vereins-) Erlaubnisschein einziehen und auch mehr, wenn die Satzung dies hinreichend bestimmt, auch wenn dieser Kontrolleur "nur" vom Verein stammt - das hängt aber halt´ von der jeweiligen Satzung ab, welcher man sich als Vereinsmitglied in aller Regel beim Eintritt unterwirft!!! Vereinsrecht steht und stand nie über geltendem Gesetz!

Zudem hat das Ordnungsamt in so einigen Fallkonstellationen annähernd die gleichen Befugnisse, wie die Polizei, zumindest wenn verbeamtete Ordnungsamtsmenschen agieren (Angestellte und Knöllchenschreiber oder Beliehene Mitarbeiter nur begrenzt, wenn überhaupt!), die sich natürlich auch entsprechend ausweisen können müssen und dies in aller Regel auch unaufgefordert tun. Auch das ist nicht richtig! Mitarbeiter des Ordnungsamtes (ob Beamte oder nicht) haben und hatten keine Polizeibefugnisse!

Nicht vergessen - die Fischereiaufsicht ist lediglich ein Spezialfall des öffentlichen ORDNUNGSRECHTS und das Ordnungsamt hat durchaus auch Kontrollbefugnisse und leistet regelmäßig der Fischereibehörde Amtshilfe bei Kontrollen. Sie allein dürfen aber nicht kontrollieren!

Je nach Behördenorganisation ist die Fischereibehörde dem Ordnungsamt unterstellt und sogar ein Teil desselben! Dies berechtigt Mitarbeiter des Ordnungsamtes trotzdem nicht zur Kontrollen von PA oder Fischereierlaubnis!

Ausweisen muss man sich gegenüber den Beamten (!) des Ordnungsamtes auch - und die Fischereipapiere sollte man auch ruhig zeigen, weil man allenfalls riskiert, dass die Polizei gerufen wird, wenn man gegenüber dem Ordnungsamt trotzdem bockig ist - und - sorry - die Polizei hat wirklich Wichtigeres zu tun - das muss man nicht "bocken", wenn Beamte des Ordnungsamtes vernünftig auftreten!!! Das ist falsch! Dem Ordungsamt gegenüber muss sich niemand ausweisen! Nur gegenüber der Polizei oder Personen mit Polzeibefugnissen (z.b. BGS)

Das wars mal von mir. Kannst du gerne mal nachlesen mit dem Polzeirecht und den angeblichen Befugnissen der Ordnungsämter.


Ähem - sorry - da bist Du in einigen Punkten mächtig auf dem Holzweg!

ABER - da ich nur Jurist bin und offenbar als Referendar NACH meinem Studium in der Zeit bei der Polizei in NRW auch Verständnisschwierigkeiten hatte, verneige ich mich vor Deiner Weisheit und lasse dich mal machen!

;)

Solltest Du zweifeln, dann empfehle ich Dir zunächst als Lektüre mal das Ordnungsbehördengesetz Deines Bundeslandes!

Da steht die Ermächtigung zur Ausweiskontrolle drin - und sogar eine Generalklausel, die bei jeder Gefahr für die öffentl. Sicherheit und Ordnung greift und den Beamten des Ordnungsamtes eine ganze Menge an (Polizei!!!)- Befugnissen gibt, die Du offenbar nicht kennst, unterschätzt, oder nicht / falsch verstehst!

;)

Lesen --> lernen --> bei Fragen ruhig Fragen - aber besser per PN, weil das hier sonst in Nachhilfe in Sachen "Polizei - und Ordnungsrecht" ausartet, die hier nicht hingehört!

Zum POR gibt es auch gute Bücher und ich gebe gerne Literaturempfehlungen!

Petri!


Ernie
 

wobbler68

Active Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Hallo

Und wenn du dir eine Gastkarte holst Unterschreibst du einen Vertrag und in dem wird dann auf die geltende Gewässerordnung verwiesen.
Also das Kleingedruckte lesen und daran halten.Vereine (wie meiner)ändern gern das ein und andere.
Sei es höhere Mindestmaße ,Anzahl der Raubfischruten,längere Schonzeiten und das jedes Vereinsmitglied kontrollieren darf.
 

spin73

Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

@ernie

Das mag ja alles sein mit dem Gefahrenabwehrparagraph und dem kontrollieren des PA durch das Ordnungsamt. Dies beinhaltet aber nicht das Recht zur Fischereikontrolle oder des Fischereischeins, Angelerlaubnis etc. Diese Aussage stammt vom Leiter unserer Fischereibehörde, und wenn der das Mann vom Fach nicht weiß, dann bin ich auch ratlos. Wie gesagt beziehe ich mich dabei vornehmlich auf Sachsen-Anhalt und dessen Gesetzeslage. Will das jetzt auch nicht endlos debattieren bzw. führt das alles zu weit.
 

Esox 1960

Well-Known Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Man,man der Junge hat ein wirklich schlechtes Gewissen,und macht sich einen Kopf,was da noch an Strafe kommen könnte.Und einige von euch hauen hier so einen Müll raus.Ein bisschen Zuspruch wäre besser gewesen,auch wenn der Bursche einen Fehler gemacht hat.Das ist auf jeden Fall meine Meinung.!!!
 

zokker

Mecklenburger Seenplatte
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Es geht doch hier gar nicht mehr um den jungen esox 1960.
Ist eine typisch deutsche diskusion hier, ich überfliege das hier auch nur noch.
 
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

So, nach einem knappen Monat hab ich jetzt den Erlaubnisschein wieder, jetzt hab ich einen Eintrag drin. Aber der Vorsitzende sah das locker, hat mir nichts zusätzlich aufgebrummt, da ich Jungangler bin.:vik:
|wavey:MfG Tony
 

Vanner

Well-Known Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Schön zu hören. Beim nächsten Mal weißt du auf was du immer achten mußt, solche Fehler macht man sicherlich nur einmal.
 

Promachos

Schuulmastä
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

#6 Ich freue mich mit dir! Schön, dass du uns das Ergebnis mitgeteilt hast.

Gruß Promachos
 

Esox 1960

Well-Known Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

So, nach einem knappen Monat hab ich jetzt den Erlaubnisschein wieder, jetzt hab ich einen Eintrag drin. Aber der Vorsitzende sah das locker, hat mir nichts zusätzlich aufgebrummt, da ich Jungangler bin.:vik:
|wavey:MfG Tony

Ende gut,........alles gut. #6
 

kridkram

Well-Known Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Auch Glückwunsch von mir zum ,,guten“ Ende. Hab alles gelesen, komme selber aus Sachsen und kann nur empfehlen, wem so ne ,,Lapalie“ zum ERSTEN mal passiert, in die Offensive zu gehen und nicht nur abzuwarten oder noch schlimmer rum zu bocken! Wir hatten bei uns auch schon zwei drei Sachen in der Richtung, aber die Mitglieder haben sich immer an uns gewandt(Vorstand). Er hat dann eine Stellungnahme dazu geschrieben und über uns mit ner kurzen Beurteilung des Täters (positiv), nach Chemnitz zu unserem Regioverband geschickt. Ist dann eigentlich immer sehr human verlaufen.

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