Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

AllroundhunterKib

Biattactics.com
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Blanko-Erlaubnisschein??? Wie kommt man an sowas?
Ich habe bislang immer meinen Fischereischein vorzeigen müssen, von dem die Daten auf den Erlaubnisschein übertragen wurden. Ein Durchschlag ist immer beim Aussteller geblieben. Dabei war es egal, auf welchen Zeitraum sich die Erlaubnis bezog - ob ein Tagesschein oder die Jahreskarte.


Genauso kenne ich das auch. Läuft bei uns in RhlP auch so. Komisch das es sowas überhaupt gibt. Der Schein sollte doch einheitlich im ganzen Land vom Aussteller auszufüllen sein. Komisch das von Bundesland zu Bundesland so verschieden ist.
Mal gespannt was rauskommt.
 

antonio

Active Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Genauso kenne ich das auch. Läuft bei uns in RhlP auch so. Komisch das es sowas überhaupt gibt. Der Schein sollte doch einheitlich im ganzen Land vom Aussteller auszufüllen sein. Komisch das von Bundesland zu Bundesland so verschieden ist.
Mal gespannt was rauskommt.

willst du dich als aussteller hinsetzen und tausende scheine ausfüllen, wie lange soll das dauern.
lies mal im tröt , wie das in sachsen von statten geht.

antonio
 

AllroundhunterKib

Biattactics.com
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Keine Angst hab ich schon gelesen.
Bei uns stehen ab Dezember bis Januar auch die Ausgabestellen voll mit Leuten die den Schein holen und dort wird auch jeder Schein per Hand ausgefüllt und das klappt wunderbar.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Blanko-Erlaubnisschein??? Wie kommt man an sowas?
Ich habe bislang immer meinen Fischereischein vorzeigen müssen, von dem die Daten auf den Erlaubnisschein übertragen wurden.

Die Sache mit den Blanko-Erlaubnisscheinen ist bei Tageskarten ganz einfach: In vielen Fischereivereinen dürfen Gäste nur im Beisein eines Vereinsmitglieds in Vereinsgewässern fischen. der Erlaubnisschein wird hierbei vom Vereinsmitglied gekauft. Das Vereinsmitglied ist dann dafür verantwortlich, dass der Gast einen Fischereischein hat und der Erlaubnisschein entsprechend ausgefüllt wird.

Das ist selbst in Bayern gängige Praxis.

Und der Empfang der Jahreserlaubnisscheine wird vom Angler gegengezeichnet, seinen Namen etc. muss er aber selbst eintragen.
 

Locke4865

Muldenfischer
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

hier gehts aber nicht um Gastscheine sondern um den regulären
für jedes Mitglied
 

PirschHirsch

Well-Known Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Bei uns werden Tages- wie Jahresscheine gegen Vorlage des Fischereischeins sowie gegen Unterschrift von der Ausgabestelle ausgefüllt.

In der Jahreskarte sind dann - abgesehen von eventuellen Fängen - bei jedem Angeln Tag und Uhrzeit vor Angelbeginn einzutragen, im Tagesschein logischerweise nur Fänge und Uhrzeit (denn das Datum trägt dann ebenfalls die Ausgabestelle ein).
 

Blauzahn

Muldenfischer
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Hallo, ich war gestern zum ersten Mal in diesem Jahr angeln, ich werf zum ersten Mal aus, sofort sind 2 Kontrolleure hinter mir. Ich wurde im gesamten letzten Jahr nicht kontrolliert(war ca. 50 mal angeln).
Ich dachte, ist ja kein Problem, ich hab ja alles dabei. Dann zeigt der eine Kontrolleur mir aber, das ich vergessen hab, die letzte Seite des Erlaubnisscheins auszufüllen.#q Ich dachte, jetzt werd ich abgemahnt oder so, letztes Jahr hab ich ja noch dran gedacht. Dann schreibt er sich aber die Daten des Fischereischeins auf und konfisziert meinen Erlaubnisschein:c und sagt ich würde bald einen Anruf bekommen, also wahrscheinlich montags, ich bin dann schon wieder im Internat, sie müssten das wohl mit meinen Eltern klären.

Womit muss ich jetzt rechnen. Zählt das als Ordnungswidrigkeit oder schon als Straftat? Wie viel wird mich das kosten? Falls das irgendwas beeinflusst, ich wohn in Sachsen und bin noch nicht volljährig.

MfG Tony

Ja Tony,
da kannst du jetzt leider nur abwarten und dich evtl mal an deinen Vorstand wenden und die Umstände erklären... ist besser als wenn es über den Verband dort ankommt, denn die VGA/der Verband werden sich nach dem Einzug des ES auch mit deinem Vereinsvorstand in Verbindung setzen - also geh in die Offensive und erkläre wie und was.

Zur Sache selbst:
Der Erlaubnisschein ist nur gültig, wenn er vollständig ausgefüllt ist und dazu gehört halt auch die letzte Seite mit Name und Adresse !
Ob die Kontrolleure nun den ES gleich einziehen mussten, steht auf nem anderen Blatt.

Noch was allgemeines:

Die Erlaubnisscheine in Sachsen haben fortlaufende Nummern, welche bei der Ausgabe in ein Verkaufsregister mit Name und Adresse eingetragen werden, so dass eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Das kann aber nur der Verband, bei welchem die Listen archiviert werden, oder eben der jeweils ausgebende Verein, welcher die Liste erstellt und in aller Regel eine Kopie seiner Ausgabeliste behält.
Der Kontrolleur vor Ort hat keine Möglichkeit kurzfristig eine Zuordnung/Identifizierung vorzunehmen.
Muss er auch nicht, er hat nur zu Kontrollieren, ob u.a. gültige Papiere vorhanden sind und die waren eben in deinem Falle nicht gültig.

Gruß

PS:
Ob da irgendjemand in Bayern oder Hessen auf ne Tageskarte noch die Körbchengröße der Freundin notiert ist hier völlig uninteressant ;-)
Das hilft ihm Nichts !
Dem Tony wurde der Erlaubnisschein für Sachsen weggenommen und keine Tageskarte oder sonstwas...
 
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Falls das noch jemand liest:

Ich hab jetzt noch keine Nachricht, was ich nun zu erwarten hab. Aber mein Vater kennt einen Kontrolleur, der hat gesagt, das ich wahrscheinlich in meinem Fall mit einer Verwarnung(also eine Art Eintrag ins Fangbuch?), einer Belehrung durch den Vorsitzenden meines Vereins und das schlimmste: Mein Erlaubnisschein wird wahrscheinlich 3-6 Monate entzogen. :c:c:c.
Da ich am 1 Mai kaum geangelt hab, wäre das 1/2 oder sogar 3/4 Jahr ohne Angeln. Wenn ich doch mal angeln gehen wöllte, müsste ich mir eine Tageskarte für 10€ holen.
Wenn ich nur noch jedes 2. WE angeln gehen würde wäre das immer noch 60-80€. Denn noch mal eine so lange Zeit ohne angeln, da hau ich lieber das Taschengeld raus.#q
MfG Tony
 

zokker

Mecklenburger Seenplatte
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Wenn das deine erste verfehlung ist, finde ich das unverschämt. Die sind ja nicht ganz dicht bei euch.
 

Blauzahn

Muldenfischer
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Servus Tony,

Falls das noch jemand liest:

Ich hab jetzt noch keine Nachricht, was ich nun zu erwarten hab. Aber mein Vater kennt einen Kontrolleur, der hat gesagt, das ich wahrscheinlich in meinem Fall mit einer Verwarnung(also eine Art Eintrag ins Fangbuch?), einer Belehrung durch den Vorsitzenden meines Vereins und das schlimmste: Mein Erlaubnisschein wird wahrscheinlich 3-6 Monate entzogen. :c:c:c.


Hast du denn schonmal Kontakt mit deinem Vorstand aufgenommen?
Ich erwähnte ja, dass es besser ist, selbst an die ranzutreten, als das die es vom Verband bzw. der VGA erfahren.
Und was der Bekannte von deinem Vater erzählt ist erstmal nebensächlich, denn wenn dies dein erster Verstoss oder Fehltritt war, ist es meist mit nem Eintrag im Fangbuch erledigt.
Also frage bei deinem Vorstand nach, denn du hast den Schein ja bezahlt und wenn man den dir wegnimmt, muss man das auch schlüssig begründen -> warum und für wie lang.

Gruß
 

macman

Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

DU hast mein tiefstes Mitgefühl! Ich finde es recht übertrieben, eine kräftige Standpauke inklusive eine Eintragung wäre ja noch erträglich aber das.
 

Blauzahn

Muldenfischer
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Wenn das deine erste verfehlung ist, finde ich das unverschämt. Die sind ja nicht ganz dicht bei euch.

Es steht doch noch garnichts fest, denn die vermeintliche Strafe ist laut Tony nur von Vaters Bekannten gemutmasst...

Momentan hat er nur keinen Schein und hier ist es hilfreich, wenn er bei seinem Vorstand nachfragt.
Er hat nunmal Mist gebaut und ist an einen Übereifrigen geraten.
Das kann man aber, so man zur Kommunikation bereit ist und es wirklich der erste Verstoss ist/war, mit ein paar Gesprächen klären |wavey:
 

fordprefect

Well-Known Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Also ich bin letzte Woche in nen Verein eingetreten und habe mein Fangbuch erhalten. Da wurde mir gesagt ich soll ja alles eintragen, weil letztens wohl jemand, das für den Rest des Jahres abgeben musste.
Will dir keine Angst machen, aber dachte es könnte dich interessieren.

Was ich übrigens total bescheuert finde. Hinten ist eine zweite Seite für so eine gesonderte Talsperre. Da muss man noch einmal seine Adresse eintragen, hatte ich nicht gemacht, weil ich da nicht war und wurde gleich darauf aufmerksam gemacht, dass ich das auch wenn ich gar nicht an dem Gewässer bin ausfüllen muss.

Also die ganze Bürokratie ist schon ziemlich übertrieben.
 

zokker

Mecklenburger Seenplatte
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Angelscheinentzug für einen eingefleischten angler? Angeln ist wie eine sucht. Ich würde schwarz angeln, kein scheixx.
 

Locke4865

Muldenfischer
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Angelscheinentzug für einen eingefleischten angler? Angeln ist wie eine sucht. Ich würde schwarz angeln, kein scheixx.

und Post vom Staatsanwalt riskieren?
das kann dann richtig teuer werden |bigeyes
 

zokker

Mecklenburger Seenplatte
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Wenn ich dann genau so oft wie in den letzten 40 jahren kontrolliert werde, besteht keine gefahr.
 

labralehn

Fisch Versteher
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Was ich übrigens total bescheuert finde. Hinten ist eine zweite Seite für so eine gesonderte Talsperre. Da muss man noch einmal seine Adresse eintragen, hatte ich nicht gemacht, weil ich da nicht war und wurde gleich darauf aufmerksam gemacht, dass ich das auch wenn ich gar nicht an dem Gewässer bin ausfüllen muss.

Gäbe das Ärger, wenn diese Seite im Fangbuch nicht mehr vorhanden wäre? :q
 
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

So jetzt hat der Dresdner Verein mir einen Brief geschickt:
Was soll ich sagen, ich bin erleichtert!
|jump:

Entgegen der Aussage des einen Kontrolleurs bin ich abgesehen von einer Belehrung in meinem Fangbuch noch mal davongekommen.|supergri
Dafür hab ich jetzt natürlich schon was auf dem Kerbholz.
Ich soll dann meinen Vereinsvorsitzenden kontaktieren und kann mir dann dort den Erlaubnisschein abholen.
Der Vereinsvorsitzende kann auch noch eine Strafe verhängen, ich erwart da aber nichts Schlimmes.

Weiß einer, was der Vorsitzende für Strafen verhänge darf?

MfG Tony
 

Esox 1960

Well-Known Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

@:Fetter Barsch
Hallo, ich freue mich für Dich.Endlich mal ein bisschen Fingerspitzengefühl,dass hätte man sich eigentlich schon bei der ersten Kontrolle gewünscht.Mehr als ein Arbeitsdienst am Gewässer, oder ähnliches sollte als "STRAFE" wohl nicht zu befürchten sein.
Also Petri Heil und viel Spass beim angeln.
Gruß
Esox 1960
 
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