EU Artikel 47

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Dxlfxn

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Hallo,
soeben erreicht mich eine weiter beunruhigende Nachricht von schottischen Meeresanglern. Die EU scheint im Fischereirecht Veränderungen zu planen, die insbesondere Bootsangler betreffen. Es geht wohl letztendlich um Fangbegrenzungen pro Angelboot/schiff und von Verboten, diese Fische in den Handel zu bringen, sprich zu verkaufen. Der Verkauf bringt sicher in Deutschland niemand in Wallung - die Fangbegrenzung, die dort so nebenbei bei 15 Kilo angesprochen wurde, sicher schon.
Ich glaube, es geht um Bestände, die irgendwelchen Wirtschaftsplänen unterliegen - also z.B. dem Dorsch. Wie soll ein Angelkutter ( bei catch$relkease Verbot - was dort ausgesprochen wird ) mit 15 Kilo Fangmenge für alle überleben?
Mal sehen, was da kommt. Es gibt dazu ein paar Links im offenen Bereich beim BAC. Wer schauen will, sollte das tun.
Ich melde mich wieder, wenn ich mehr weiß!
 
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Tiffy

Bootsangler
AW: EU Artikel 47

Joh meld dich mal wieder #6

Find ich auch ganz spannend ...
 
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Dxlfxn

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AW: EU Artikel 47

schieb doch mal die Links rüber ----
Ist doch im Sinne der Sache!
 
D

Dxlfxn

Guest
AW: EU Artikel 47

Hallo,
ich kopiere hier einmal einen Bericht von Dipsdive rein. Das alles ist kein verfrühter Aprilscherz!



Moin,

habe heute mit dem LSFV-SH telefoniert. Ich dachte mir, die sollten doch über diese Geschichte informiert sein. War ein sehr informatives Telefonat, das etwas Licht in die Sache brachte.

Der LSFV, VDSF, Fischereiministerien etc. sind bereits seit Wochen in der Angelegenheit am rotieren. Wenn der Artikel 47 in seiner jetzigen Fassung wirklich so vom EU-Parlament beschlossen werden würde, hätte das wirklich immense Auswirkungen auf unser Hobby. Diese Regulierungswut würde nur für Angelboote, nicht aber für Küstenangler (Brandungsangler etc.), gelten. D.h. jedes Angelboot bekäme seine eigene Fangquote und müsste die Fänge, in welcher Form auch immer, der zuständigen Behörde anzeigen.

Das Ganze bezieht sich auf Fische, die im Mehrjahresplan abgebildet werden.....also z.B. Dorsch, Lachs und Hering.

Im Moment wird sogar darum gestritten, ob ein Bellyboot mit zu den Angelbooten gehört......


Der LSFV hält die praktische Umsetzung des Artikels quasi für nicht machbar. Der Verwaltungsaufwand (für jedes Boot eine eigene Quote) würde alles bisherige in den Schatten stellen. Des Weiteren wer soll das eigentlich alles auf dem Wasser oder im Hafen kontrollieren

Nicht desto trotz muss man die Geschichte sehr ernst nehmen. Die EU hat in der Vergangenheit bereits mehrmals unter Beweis gestellt, das sie sich über nationale Interessen hinwegsetzt. Norwegen und Island sind ja bekanntlich nicht in der EU, vielleicht sollte der nächste Angelurlaub lieber dahin gebucht werden
 

Seatrout

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AW: EU Artikel 47

Waum ist das denn so schlimm.

Seid ihr Berufsfischer und müsst davon leben?
Oder sind 15 kilo am Tag nich genug!
Ich finde schon.Angeln is ja nur eigenbedarf.

Ich bin Berufsfischer und würde das nur fair finden.
und zum thema kontrolle gibt es genug schiffe und leute,das merke ich jeden Tag auf dem wasser.

Gruß
 

AndiHH

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AW: EU Artikel 47

????#qIch verstehe Eure Panik auch nicht???Erst werden hier tausend Themen aufgemacht Wie Laichdorsch, was für Ideen habt hier wie man ..........jetzt kommt so eine Meldung und hier bricht der Wahnsinn aus |splat:.Naja man kann es keinem recht machen.

Gruß Andi
 

Ullov Löns

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AW: EU Artikel 47

Ich verstehe die Aufregung auch nicht so ganz. Erstens ist diese Kiloregelung sehr vage interpretiert und dürfte, wenn sowas kommt in Abhängigkeit zur Kuttergröße stehen. Zweitens lese ich im Moment ständig über schützenswerte Laichdorsche und stelle fest, dass wenn eine andere Möglichkeit als die Auslassung der Laichdorschfischerei in Betracht gezogen wird, das plötzlich ganz schlimm wird. Für die einen werden drastische Regeln und Einschränkungen gefordert, die anderen sollen weiter machen dürfen wie bisher.

Eine Beschränkung der Fangzahlen sollte doch eine Verbesserung der Bestandssituation der Dorsche verbessern oder nicht?

Sicher stellt sich die Frage, ob so etwas überhaupt zu regulieren ist, aber wer hier vehement die Einschränkung der Fischerei für andere fordert, sollte auch bereit sein in seinem anglerischen Bereich Verzicht zu üben, ansonsten wirkt der ganze Aktionismus etwas pharisäerhaft und auf mich auch ziemlich merkwürdig.

Für andere Wasser fordern und selbst Wein trinken wollen, geht halt schlecht.
 

Seatrout

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AW: EU Artikel 47

Ich verstehe die Aufregung auch nicht so ganz. Erstens ist diese Kiloregelung sehr vage interpretiert und dürfte, wenn sowas kommt in Abhängigkeit zur Kuttergröße stehen. Zweitens lese ich im Moment ständig über schützenswerte Laichdorsche und stelle fest, dass wenn eine andere Möglichkeit als die Auslassung der Laichdorschfischerei in Betracht gezogen wird, das plötzlich ganz schlimm wird. Für die einen werden drastische Regeln und Einschränkungen gefordert, die anderen sollen weiter machen dürfen wie bisher.

Eine Beschränkung der Fangzahlen sollte doch eine Verbesserung der Bestandssituation der Dorsche verbessern oder nicht?

Sicher stellt sich die Frage, ob so etwas überhaupt zu regulieren ist, aber wer hier vehement die Einschränkung der Fischerei für andere fordert, sollte auch bereit sein in seinem anglerischen Bereich Verzicht zu üben, ansonsten wirkt der ganze Aktionismus etwas pharisäerhaft und auf mich auch ziemlich merkwürdig.

Für andere Wasser fordern und selbst Wein trinken wollen, geht halt schlecht.


Sehr richtig!!!
Das is auch meine Meinung,ersma abeobachten und nich immer gleich losschlagen.
Außerdem sind immer die anderen die Bösen,
dass gilt für Fischer wie Angler.
Ich denke es tut keinem weh wenn er nur 15 kilo pro tag fangen darf,oder hab ich das falsch verstanden und die geschichte bezieht sich aufs jahr?

Aus norge darf ich doch auch nur 15 kilo mitnehmen,da ist die regelung doch nichts neues.
is alles nur ne frage der zeit,bis wirklich alles in deutschland geregel und kontrolliert wird#c




gruß
 
D

Dxlfxn

Guest
AW: EU Artikel 47

Ich glaub, da denken einige etwas zu kurz.
Ich habe wirklich kein Problem damit, mit 15 Kilo Dorsch am Tag auszukommen. Es geht doch hier um wesentlich mehr: Wie soll eine Quote pro Freizeitboot denn ausgegeben und kontrolliert werden? Meldepflicht für alle Boote, An- und Abmeldungen im Hafen, Meldungen des tatsächlichen Fanges...?
Die denken tatsächlich über Bellyboote nach. So, wie diese Geschichte hier aufbereitet wird, glaube ich auch nicht an vernünftige Regelungen.

Die gesamte Systematik bei Sportanglern ist auf die Personen bezogen. Der Angler hat den Schein. Bei der Berufsfischerei ist es das Schiff ( wird deutlich, woher die Gedanken kommen). Wenn dann ein Kutter eine Tagesquote bekommt, wer darf
dannn...? Ist doch Bürokratenkram.
Keine Probleme mit Fangbegrenzungen. Aber dann doch bitte pro Angler!

Was solls, warten wirs ab.
 
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Ullov Löns

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AW: EU Artikel 47

Wie soll eine Quote pro Freizeitboot denn ausgegeben und kontrolliert werden?

Das ist ja nicht unser Problem. Ein Fangbuch und stichprobenartige Kontrollen, Eintragungspflicht direkt nach dem Fang, sollten da einige Stichworte sein. C&R spielt in Deutschlandund sowieso beim Meeresangeln vom Kutter sowieso keine Rolle


Aber worin besteht sonst das Problem bei dieser Regelung?
 

Gardenfly

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AW: EU Artikel 47

Hallo Dolfin,
ich glaube die jetzt Hurra schreien arbeiten in keiner Branche die von der EU schon reguliert wird.
Mal kurze Zahlen aus der Altenpflege:
Ich muß pro Schicht ca.700 mal mein Namenskürzel machen und ca30 Pläne mit Uhrzeiten und Mengen eintragen.Und kaum hat man alle im Kopf,kommt eine neue Behörde die ein anderes Formular eingeführt haben möchte.
Ein Kumpel aus der Fleischerei erzählt von Ähnlichen.

Da kann ich verstehen,das man in der Freizeit ausser seinen Fischereischein kein Papier mehr sehen kann.
 
F

Fxxxxx

Guest
AW: EU Artikel 47

Wenn ich mir die ersten Postings nüchtern durchlese, verstehe ich nicht, wie die letzten Poster auf Äußerungen wie

"Ich verstehe Eure Panik auch nicht"
"Ich verstehe die Aufregung auch nicht so"
"und nich immer gleich losschlagen.
Außerdem sind immer die anderen die Bösen"

"..........jetzt kommt so eine Meldung und hier bricht der Wahnsinn"

Respekt, bei 6 Postings innerhalb von 18 Stunden von "hier bricht der Wahnsinn" aus zu sprechen. |uhoh: |uhoh: |uhoh:

Aber so ist wohl nun leider mal unsere Diskussionskultur - immer was hinzudichten, was andere nicht gesagt und gemacht haben #h |supergri |supergri |supergri


Und wenn schon schriftliche Pläne veröffentlicht sind, wo drinsteht dass die Fangbegrenzung pro Boot (nicht pro Angler) auf 15 oder 16 kg festgelegt werden soll - dann ist das schon diskussionswürdig (man kann natürlich auch so lange warten, bis es beschlossene Sache ist und dann erst darüber diskutieren)

Und bei 15 kg Fangbegrenzung pro Boot - na dann viel Spaß beim Lachstrolling mit 3 oder 4 Personen pro Boot #h #h #h
Bei nem 15+ Lachs erstmal Kopf und Schwanz abschlagen und im Wasser entsorgen. #h
Den Rest schön durch 3 oder 4 teilen |supergri.

Und bei ner gewerbliche Angeltour, wo jeder der 3 Angler mindestens 100 Euro hingelegt hat, da kommt bestimmt bei 2 Anglern Freude auf, wenn der 1. Angler den 15+ Lachs hat |supergri |supergri |supergri


Ich sehe schon das Meer voller Forellen und Lachsen schwimmen, denen lediglich die Rückenfilets fehlen |rolleyes
 

Ullov Löns

Active Member
AW: EU Artikel 47

Wer hat sich denn mal die Mühe gemacht und das hier auch gelesen?

http://ec.europa.eu/fisheries/press_corner/press_releases/2008/com08_79_de.htm

Bellyboote? 15kg? Im Jahr? Pro Tag? Pro Schiff?

Ich würde mal sagen, annähernd keiner.

Kleiner Tipp, ab Seite 45 wird es interessant, aber nur bis Seite 47. Der Rest bezieht sich auf die Berufsfischerei. Ich vermute jetzt auch einfach mal ein bißchen rum... möglicherweise handelt es sich um gar nicht so ein schlechtes Papier, da hier tatsächlich auch mal die Nebenerwerbsfischerei betrachtet wird, die sich ansonsten jeglicher Regulierung entzieht. Ist das nicht in unserem Sinne?

Die Sache mit den Lachsen, wäre, wenn sie tatsächlich so wäre, in der Tat tragisch, aber gemessen an der Gesamtanglerschaft betrifft das ja eher eine überschaubare Gruppe ohnehin Privelegierter, die dann Opfer bringen müßten.

Warten wir doch einfach mal auf Fakten und diskutieren diese, anstatt uns jetzt über Spekulationen in die Haare zu kriegen. Grundsätzlich kann ja nun keiner gegen ein vernünftiges Ressourcenmanagement sein und das macht banalerweise eben Mühe.

Das man unter Umständen keine Lust hat Papiere auszufüllen, das kann ich nachvollziehen, aber wenn es hilft... watt mutt, dat mutt.
 
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Dxlfxn

Guest
AW: EU Artikel 47

In dem Papier findest du einen entsprechenden Text.O.K. soweit. Es sind
einige gute Ansätze in dem Papier, insbesondere eine stärkere Überwachung der verschiedenen Fangflotten.
Die weiteren Informationen stammen von schottischen EFSA Mitgliedern, vom VdSF SH der sich wohl seit Wochen damit rumdrückt und von einem dänischen EU Abgeordneten. Diese Infos, wie die Kiloregelung, die vorläufig und nebenbei angesprochen, kann nur auf die Arten angewandt werden, die im Mehrjahresplan auch über Masse abgerechnet werden - also Dorsch und Hering. Der Lachs wird im Plan in Stückzahlen abgerechnet - also keine Sorge um die "Privilegierten".
Einfach Klasse, wie du hier gleich mal wieder die Neidhacke schlägst. Warte mal weiter ab und schlaf recht schön - die EU wird schon (hin-)richten.
 
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Ullov Löns

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AW: EU Artikel 47

Einfach Klasse, wie du hier gleich mal wieder die Neidhacke schlägst.

OOPS, |wavey:|wavey:|wavey: wann war das denn? Sorry wenn es so rüber gekommen ist, aber eigentlich sollte nur zum Ausdruck gebracht werden, dass die Anglerschaft im großen und ganzen selbst so eine irrwitzige Regelung auf Kosten der vielen vielen Trollingfischer verkraften könnte.

Offengestanden bin ich nur recht begrenzt neidisch. Ich finde ich dein Boot sehr schön und gönne dir auch, dass du darauf Spaß hast. Meine Sache ist das nicht, mir ist das zu langweilig. Ich persönlich bin mehr so ein Strandfischer, - auch wenn das für dich ja mehr Jungfischangelei ist - weil mir persönlich eben das Spaß macht. Das ist eben so, der eine mag es so und der andere eben anders.

Ich habe etwas Mühe nachzuvollziehen, wenn man einerseits fordert den Dorsch zu schützen und dabei anderseits Maßnahmen, die genau das bezwecken sollen kritisiert. Sorry, da komme ich einfach nicht so richtig mit.

Letztlich ist das immer eine Frage der Perspektive.

Die Umsetzung der Verordnung ist letztlich Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten und obwohl zu befürchten ist, dass mit deutscher Gründlichkeit über das Ziel hinausgeschossen werden könnte, geht es in der Verordnung im Wesentlichen darum Schiffe bzw. Boote die nicht unerhebliche Mengen Fisch fangen besser zu kontrollieren, Schlupflöcher zu schliessen - man beachte das Verbot Fänge auf See zu löschen - und die Kontrollen effektiver zu strukturieren und durchzuführen. Letztlich geht es doch darum Schwarzfänge zu reduzieren und den Fischbestand besser kontrollieren und bewirtschaften zu können.

Das davon auch die Angelfischerei, vor allem die kommerzielle Angelkutterfischerei betroffen ist, das liegt doch auf der Hand. Wo ist das Problem zu dokumentieren, wieviel gefangen wurde und mit welcher Begründung sollen diese Fänge nicht in die jährliche Quotierung eingerechnet werden??? Untersuchungen zur Entnahmemenge sind hier im Board schon heiß diskutiert worden und wäre das nicht ein Schritt der Angler in die richtige Richtung? Müssen Angler nicht auch ein Interesse an einer nachhaltigen Bewirtschaftung haben? Können sie sich unter dem Gesichtspunkt dieses Interesses solchen Kontrollmechanismen begründet entziehen? Wer weiß was aus solchen Dokumentationen wird. Wenn sich dabei herausstellt, dass die von Anglern gefangene Fischmenge zu vernachlässigen ist, dann ist eine solche Verordnung nicht haltbar und letztlich auch egal und wenn sich herausstellt, dass die von Anglern gefangene Menge nicht unerheblich ist, dann ist eine solche Verordnung in hohem Maße sinnvoll.

Ob es eine Meldepflicht für Kleinboote oder gar irrwitzigerweise Bellyboote geben wird ist doch völlig offen und bei genauerer Betrachtung der Umstände eher unwahrscheinlich.

Eins ist für mich ganz klar, wenn ich in diesem Bereich Verzicht von den Berufsfischern fordere, die mit ihren Familien vom Fischfang leben, dann muß ich bereit sein auch meinerseits in der Ausübung meines Hobbies Verzicht zu üben, ansonsten mache ich mich völlig unglaubwürdig.
 

hans albers

rollin rollin rollin
AW: EU Artikel 47

Eins ist für mich ganz klar, wenn ich in diesem Bereich Verzicht von den Berufsfischern fordere, die mit ihren Familien vom Fischfang leben, dann muß ich bereit sein auch meinerseits in der Ausübung meines Hobbies Verzicht zu üben, ansonsten mache ich mich völlig unglaubwürdig.
yep..

leider sehen das viele nicht so
(siehe die häufigen kommentare al la
" nee ,das sind alles nur die fischer...
warum soll ich an meiner einstellung was ändern"
(genauso andersherum)

ich finde gerade als angler sollte man sich
damit auseinandersetzen,
und nicht nur immer mit dem finger auf andere zeigen...

(jaaaaaa, auch wenn wir nicht massgeblich daran schuld sind)


naja ,die drei threads zum thema
laufen eigentlich ganz gesittet...#6

gr.
lars
 

noworkteam

Grobmotoriker
AW: EU Artikel 47

wartet doch einfach ab bis z.B. Spanien und die Niederlande mit Ihrer aufgeblähten Fischereiflotte gegensteuern...oder glaubt Ihr wirklich das deren Fischerei-Lobby an der "Nachhaltigkeit" interessiert ist...


Gruß
 
D

Dxlfxn

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AW: EU Artikel 47

Sundvogel,
ich will es noch einmal versuchen: Ich habe keine Probleme mit Beschränkungen. Ich habe auch die damalige Studie zum Dorschfang von Anglern gegen viele hier verteidigt - und ich fordere keine Sonderrechte.
Es geht darum, dass man hier einen Weg verläßt, der seit Bestehen der Sportangelei festgeklopft ist: Jeder ist als Angler für seine Lizenz verantwortlich und jeder für die Einhaltung der Bestimmungen für sich selbst. Jetzt will man die Bestimmungen am Fahrzeug festmachen. Das ist das Problem.
Mit einem bischen guten Willen muß doch erkannt werden können, was das für den einzelnen Angler bedeuten kann. Ich hoffe auch, dass alles ausgeht, wie das Hornberger Schießen - aber vertrauen möchte ich darauf nicht.
Es wäre auch hilfreich und wesentlich glaubwürdiger, wenn nicht ständig so kleinkarierte
Blutgrätschen mitverteilt werden müssen. Das du etwas von Trolling verstehst habe ich weder erwartet noch verlangt.
 

Ullov Löns

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AW: EU Artikel 47

Jetzt will man die Bestimmungen am Fahrzeug festmachen. Das ist das Problem.
Mit einem bischen guten Willen muß doch erkannt werden können, was das für den einzelnen Angler bedeuten kann.

Jetzt mal frei von jeder Ironie, ich kann das Problem nicht so richtig entdecken. Vielleicht erläuterst du das konkrete Problem nochmal, dann wird es wieder konstruktiv.

Übrigens, ich habe nix gegen Schleppangler, neide ihnen ihr Hobby nicht und habe das durchaus schon häufiger betrieben. Eine ganz tolle Sache an unserem Hobby ist ja seine Vielfältigkeit. Der eine fischt ganz puristisch mit der Fliege und mag gerade und genau das und der nächste hat eben seinen ganzen Kombi voll Gerödel wenn er zum Stippen geht. Beide sind glücklich und zufrieden und darauf kommt es doch in letzter Konsequenz an.

Bei dir klingt das immer so ein bißchen so an, als wären Leute die nicht trollen irgendwie per se neidisch oder fühlten sich defizitär. Aber vielleicht verstehe ich das auch falsch und interpreiere da was rein. Ist halt Webspace.
 
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