Thomas9904
Well-Known Member
Redaktionell
Was von der EU-Bürokratie alles ersonnen wird, ist unglaublich.
Dank meiner Quellen in der Politik habe ich etwas aufgeschnappt, was ich kaum glauben konnte. Und habe mich daher mit entsprechenden Schreiben an die EU und nach deren Antwort auch an das bei uns zuständige Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Minister ist Schmidt, CSU) gewandt.
Der Sachverhalt:
Die europäische Berufsfischerei darf ihre Fehlfänge und untermaßige Fische nicht zurücksetzen. Sie müssen diese Fänge anlanden, dürfen sie aber nicht der menschlichen Verwertung zuführen, um damit kein neues Geschäftsfeld zu eröffnen.
Diese Fänge werden dann aber ihrer Quote zugeschlagen.
So soll verhindert werden, dass Fischer mit Methoden und an Plätzen fischen, wo sie viele Fehlfänge oder untermaßige Fische fangen.
So weit, so gut...
Dass die EU-Kommission über Verordnungen die berufliche Fischerei zum Bestandsmanagement regulieren darf, war schon lange so.
Die Einbeziehung der Freizeitfischerei (Angler) wie beim Baglimit Wolfsbarsch und Dorsch sahen nicht wenige als juristisch nicht zwangsläufig. Da die Freizeitfischerei eigentlich von den Mitgliedsländern gemanaged wird. Wir berichteten darüber bereits ausführlich bei der Diskussion um das Baglimit für Dorsche.
Erst vor ein paar Wochen hat die EU dann die auch juristische Voraussetzung sicher gestellt, dass sie auch Angler mit in das Management mit einbeziehen können.
Wir berichteten:
Zusammenfassung des Vorschlages einer Verordnung des EU-Parlamentes mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz der Meeresressourcen
Abknüppelgebot für untermaßige Fische!
Und nun scheint die EU-Kommission richtig ernst machen zu wollen.
Wie bei der Berufsfischerei sollen nach den Plänen der EU nun auch Angler gezwungen werden, untermaßige Fische nicht zurück zu setzen, sondern unter Anrechnung aufs Baglimit abzuknüppeln!
Und wenn ich das richtig verstanden habe, trifft dies auch darauf zu wie bei den Fischern, dass untermaßige nicht dem menschlichen Verzehr zugeführt werden dürfen, aber natürlich trotzdem zum Baglimit zählen - da bin ich noch dran.
Nicht nur also, dass die Dorschangler in der Ostsee von einem widersinnigen Baglimit gequält werden. Dank dessen nun die EU-Fischerei nur noch mehr Dorsche rausholen kann.
Die EU-Kommission will auch noch einführen, dass Angler untermaßige Dorsche mitnehmen statt zurücksetzen sollen, wie es auch bei den Berufsfischern ist.
Umso widersinniger erscheinen da die Pläne und Wünsche von DAFV und LAV-MeckPomm, das Schonmaß für Dorsche höher zu setzen!
Lage abklären
Ich habe mich also mit der EU, über Bernhard Friess, mit der zuständigen Chefin von "Mare.C1, Fisheries Management Atlantic, North Sea and Baltic Sea, DG Maritime Affairs and Fisheries" in Verbindung gesetzt und nachgefragt, ob diese mir zugetragenen Infos stimmen:
Anhang Brief 1*
Nach der mir zugeschickten Antwort - sehr verklausuliert in einem furchtbaren Bürokratenenglisch (obwohl sie die Frage auf Deutsch anscheinend verstanden haben, der Übersetzer meinte, diese Art der Antwort sollte nur verwirren) - aus der für mich erst nach der Hilfe eines Übersetzers (DANKE nochmals an der Stelle!!) klar war, dass die EU hier tatsächlich ernst machen will, habe ich mich umgehend mit dem zuständigen Landwirtschaftsministerium in Berlin in Verbindung gesetzt.
Und nachgehakt, ob die davon wissen und ob und was sie unternehmen, um das zu verhindern:
Anhang Brief 2*
Der Standpunkt des zuständigen Ministeriums in Deutschland
Sehr erfreulich war einerseits die sehr schnelle Antwort vom Ministerium!
Wie auch die klare Aussage, dass weder das Ministerium noch die deutsche Regierung diese von der EU geplante Regelung gut heissen oder so einfach umsetzbar sehen.
Sie sehen für solche weitergehenden Regelungen wie einer Anlandepflicht für Angler die ausdrückliche Notwendigkeit, das dies vom Gesetzgeber geregelt wird und nicht über eine Verordnung wie beim Baglimit.
Bedenklich ist jedoch, dass mir auch vom BMEL bestätigt wurde, dass die EU-Kommission solche Pläne tatsächlich verfolgt!!!
Und ebenfalls bedenklich, dass es so aussieht, als ob die EU dass dennoch evtl. versuchen wird - in wie weit das dann verhindert werden kann durch den Widerstand des BMEL und der deutschen Regierung, wird sich zeigen.
Anhang Brief 3*
Hoffnung gibt es - wer kämpft mit? DAFV?
Man kann hier also hoffen, dass das BMEL im Gegensatz zum Baglimit hier auf Seiten der Angler kämpfen wird, um zu verhindern, dass ein solcher Unfug, dass Angler untermaßige Dorsche abschlachten sollen, tatsächlich eingeführt wird.
Schon beim Angelverbot AWZ (Fehmarnbelt) war der DAFV später als ich im Bilde, beim Baglimit Dorsch hat er auch versagt. Ich hoffe und wünsche, dass die hier wenigstens einmal so gut informiert waren wie ich und dann auf Grund der Brisanz solcher Pläne für Meeresangler auch bereits wie ich beim BMEL und der deutschen Regierung vorstellig geworden sind.
Da ich in dieser Sache bis dato aber aus BMEL oder Regierung noch nichts vom DAFV gehört habe, ob und wie die sich da einbringen, ob die das gut heissen oder dagegen kämpfen werden, und der DAFV ja die Kommunikation mit uns verweigert, habe ich den DFV als den Dachverband des DAFV angeschrieben und darum gebeten, das für uns zu ermitteln.
Anhang Brief 4*
Sobald die Antwort da ist, werde ich sie veröffentlichen.
Thomas Finkbeiner
Aktualisierung 09.08. 2017
Nachdem Angler mit Herrn Blume, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung 5 - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Fischerei Referat 560, gesprochen hatten und ihn über das drohende Rückwurfverbot informierten, kam es zu einem Telefonat zwischen mir und Herrn Blume.
Ich stellte ihm meine Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
Herr Blume wies darauf hin, dass aus Sicht des Fachreferates ein Rückwurfverbot/Anlandepflicht für Angler fischereifachlich nicht nachvollziehbar ist, nicht hinreichend kontrolliert werden kann und somit abzulehnen ist.
EU: Untermaßige Dorsche sollen von Anglern abgeknüppelt werden
Was von der EU-Bürokratie alles ersonnen wird, ist unglaublich.
Dank meiner Quellen in der Politik habe ich etwas aufgeschnappt, was ich kaum glauben konnte. Und habe mich daher mit entsprechenden Schreiben an die EU und nach deren Antwort auch an das bei uns zuständige Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Minister ist Schmidt, CSU) gewandt.
Der Sachverhalt:
Die europäische Berufsfischerei darf ihre Fehlfänge und untermaßige Fische nicht zurücksetzen. Sie müssen diese Fänge anlanden, dürfen sie aber nicht der menschlichen Verwertung zuführen, um damit kein neues Geschäftsfeld zu eröffnen.
Diese Fänge werden dann aber ihrer Quote zugeschlagen.
So soll verhindert werden, dass Fischer mit Methoden und an Plätzen fischen, wo sie viele Fehlfänge oder untermaßige Fische fangen.
So weit, so gut...
Dass die EU-Kommission über Verordnungen die berufliche Fischerei zum Bestandsmanagement regulieren darf, war schon lange so.
Die Einbeziehung der Freizeitfischerei (Angler) wie beim Baglimit Wolfsbarsch und Dorsch sahen nicht wenige als juristisch nicht zwangsläufig. Da die Freizeitfischerei eigentlich von den Mitgliedsländern gemanaged wird. Wir berichteten darüber bereits ausführlich bei der Diskussion um das Baglimit für Dorsche.
Erst vor ein paar Wochen hat die EU dann die auch juristische Voraussetzung sicher gestellt, dass sie auch Angler mit in das Management mit einbeziehen können.
Wir berichteten:
Zusammenfassung des Vorschlages einer Verordnung des EU-Parlamentes mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz der Meeresressourcen
Abknüppelgebot für untermaßige Fische!
Und nun scheint die EU-Kommission richtig ernst machen zu wollen.
Wie bei der Berufsfischerei sollen nach den Plänen der EU nun auch Angler gezwungen werden, untermaßige Fische nicht zurück zu setzen, sondern unter Anrechnung aufs Baglimit abzuknüppeln!
Und wenn ich das richtig verstanden habe, trifft dies auch darauf zu wie bei den Fischern, dass untermaßige nicht dem menschlichen Verzehr zugeführt werden dürfen, aber natürlich trotzdem zum Baglimit zählen - da bin ich noch dran.
Nicht nur also, dass die Dorschangler in der Ostsee von einem widersinnigen Baglimit gequält werden. Dank dessen nun die EU-Fischerei nur noch mehr Dorsche rausholen kann.
Die EU-Kommission will auch noch einführen, dass Angler untermaßige Dorsche mitnehmen statt zurücksetzen sollen, wie es auch bei den Berufsfischern ist.
Umso widersinniger erscheinen da die Pläne und Wünsche von DAFV und LAV-MeckPomm, das Schonmaß für Dorsche höher zu setzen!
Lage abklären
Ich habe mich also mit der EU, über Bernhard Friess, mit der zuständigen Chefin von "Mare.C1, Fisheries Management Atlantic, North Sea and Baltic Sea, DG Maritime Affairs and Fisheries" in Verbindung gesetzt und nachgefragt, ob diese mir zugetragenen Infos stimmen:
Anhang Brief 1*
Nach der mir zugeschickten Antwort - sehr verklausuliert in einem furchtbaren Bürokratenenglisch (obwohl sie die Frage auf Deutsch anscheinend verstanden haben, der Übersetzer meinte, diese Art der Antwort sollte nur verwirren) - aus der für mich erst nach der Hilfe eines Übersetzers (DANKE nochmals an der Stelle!!) klar war, dass die EU hier tatsächlich ernst machen will, habe ich mich umgehend mit dem zuständigen Landwirtschaftsministerium in Berlin in Verbindung gesetzt.
Und nachgehakt, ob die davon wissen und ob und was sie unternehmen, um das zu verhindern:
Anhang Brief 2*
Der Standpunkt des zuständigen Ministeriums in Deutschland
Sehr erfreulich war einerseits die sehr schnelle Antwort vom Ministerium!
Wie auch die klare Aussage, dass weder das Ministerium noch die deutsche Regierung diese von der EU geplante Regelung gut heissen oder so einfach umsetzbar sehen.
Sie sehen für solche weitergehenden Regelungen wie einer Anlandepflicht für Angler die ausdrückliche Notwendigkeit, das dies vom Gesetzgeber geregelt wird und nicht über eine Verordnung wie beim Baglimit.
Bedenklich ist jedoch, dass mir auch vom BMEL bestätigt wurde, dass die EU-Kommission solche Pläne tatsächlich verfolgt!!!
Und ebenfalls bedenklich, dass es so aussieht, als ob die EU dass dennoch evtl. versuchen wird - in wie weit das dann verhindert werden kann durch den Widerstand des BMEL und der deutschen Regierung, wird sich zeigen.
Anhang Brief 3*
Hoffnung gibt es - wer kämpft mit? DAFV?
Man kann hier also hoffen, dass das BMEL im Gegensatz zum Baglimit hier auf Seiten der Angler kämpfen wird, um zu verhindern, dass ein solcher Unfug, dass Angler untermaßige Dorsche abschlachten sollen, tatsächlich eingeführt wird.
Schon beim Angelverbot AWZ (Fehmarnbelt) war der DAFV später als ich im Bilde, beim Baglimit Dorsch hat er auch versagt. Ich hoffe und wünsche, dass die hier wenigstens einmal so gut informiert waren wie ich und dann auf Grund der Brisanz solcher Pläne für Meeresangler auch bereits wie ich beim BMEL und der deutschen Regierung vorstellig geworden sind.
Da ich in dieser Sache bis dato aber aus BMEL oder Regierung noch nichts vom DAFV gehört habe, ob und wie die sich da einbringen, ob die das gut heissen oder dagegen kämpfen werden, und der DAFV ja die Kommunikation mit uns verweigert, habe ich den DFV als den Dachverband des DAFV angeschrieben und darum gebeten, das für uns zu ermitteln.
Anhang Brief 4*
Sobald die Antwort da ist, werde ich sie veröffentlichen.
Thomas Finkbeiner
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AnhängeBrief 1* schrieb:Sehr geehrter Herr Friess,
um zu vermeiden, dass wir redaktionell fälschlicherweise Gerüchte in Umlauf bringen, möchte ich gleich bei Ihnen als dem dazu kompetenten Mann in Brüssel nachfragen, um eine Bestätigung oder ein Dementi zu erhalten.
In Hintergrundgesprächen mit Mitarbeitern der GD MARE wurde uns erzählt, dass die GD MARE planen würde, analog zu den Regelungen der Berufsfischer auch bei Anglern (Freizeitfischerei) eine Anlandepflicht bzw. ein Rückwurfverbot beim Angeln in den Meeren der EU bei untermaßigen Fischen einzuführen.
So, dass Angler auch untermaßige Fische mitnehmen müssten, diese aber nicht menschlicher Verwertung, sondern sonstiger Verwendung zu zuführen hätten und diese auf Fangbegrenzungen (z. B. Baglimit Dorsch) angerechnet werden würden.
Können Sie uns bestätigen, dass an solchen Plänen (sinngemäß, nicht wörtlich) momentan aktiv gearbeitet wird oder dies für die nahe Zukunft geplant ist?
Wenn ja, bis wann soll eine solche Regelung eingeführt werden?
Welche Institutionen der EU und der Mitgliedsländer müssten in eine solche Regelung involviert sein oder zustimmen?
Wir würden uns aus redaktionellen Gründen freuen, wenn Sie uns die Antwort bis zum 07.07. 2017 zusenden könnten.
Fragen wir Antworten sind zur Veröffentlichung in unseren Medien geplant.
Mit freundlichen Grüssen, Thomas Finkbeiner
Brief 2* schrieb:Frage wie Antworten sind zur Veröffentlichung in unsern Medien vorgesehen.
Aus redaktionellen Gründen bitten wir höflichst um Antwort bis 04. 08. 2017
Sehr geehrter Herr Bauer,
auf Empfehlung wende ich mich an Sie zum weiterleiten Ministeriumsintern an die richtigen Stellen.
Nachdem wir davon erfahren haben, dass die EU planen würde, für Angler analog zur Berufsfischerei für untermaßige Fische ein Rückwurfverbot bzw. eine Anlandepflicht mit dem Verbot zur menschlichen Verwertung planen würde, setzten wir uns mit der EU (Bernhard Friess , der an Maja Kirchner weiterleitete, Head of Unit Mare.C1| Fisheries Management Atlantic, North Sea and Baltic Sea|DG Maritime Affairs and Fisheries) in Verbindung (siehe Anhang 1), um das abzuklären.
Nach unserem Verständnis der Antwort durch die Pressesprecherin würde dies bereits jetzt aktuell grundsätzlich gelten (siehe Anhang 2).
Unsere Fragen an das BMEL als nach unserer Ansicht zuständiges Ministerium in Deutschland, um diese Vorgaben umzusetzen oder zu verhindern, wären daher folgende:
1.: Kennt man im BMEL bereits diese Anlandepflicht für Angler?
2.: Will/kann das BMEL für die Gebiete und Arten in der deutschen Nord- und Ostsee diese Regelung verhindern?
3.: Wenn ja, wie wird das versucht?
4.: Wenn nein, wie soll dann die Verordnung umgesetzt werden?
Brief 3* schrieb:Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
vielen Dank für Ihre E-Mail zur Einbeziehung der Freizeitfischerei in die Anlandeverpflichtung. Ein offizielles Schreiben zur diesbezüglichen Interpretation des EU-Rechts durch die EU-Kommission liegt uns bisher nicht vor. Die Ausdehnung des Rückwurfverbotes auf die Freizeitfischerei hat zudem weder bei der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), die seit 1. Januar 2014 gilt, noch bei den in den Folgejahren erlassenen Rückwurfplänen für die einzelnen Meeresbecken eine Rolle gespielt und wurde auch nicht ansatzweise diskutiert.
Die neue Rechtsauffassung der Kommission hierzu wurde bei einer Sitzung der Gruppe der EU-Ostseeanrainerstaaten Ende Juni 2017 von der Kommission kurz erläutert. In ersten Reaktionen teilten weder wir noch andere Mitgliedstaaten diese Rechtsauffassung der Kommission.
Mit Blick auf das geltende EU-Recht geht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) davon aus, dass die Freizeitfischerei nur dann von EU-Regelungen erfasst wird, wenn dies ausdrücklich in einem Rechtsakt festgelegt wird. Dies ist gegenwärtig aufgrund der Verordnungen über die Gesamtfangmengen für 2017 (VO (EU) Nr. 2017/172 und Nr. 2016/1909) in bestimmten Gebieten bei Wolfsbarsch sowie beim westlichen Dorsch der Fall. Für beide Bestände wurde eine Tageshöchstfangmenge für die Freizeitfischerei festgelegt. Falls hingegen eine weitergehende Regulierung der Freizeitfischerei, wie etwa hinsichtlich der Anlandepflicht, erfolgen soll, müsste dies aus deutscher Sicht vom Gesetzgeber ausdrücklich bestimmt werden. Das BMEL sieht zu einer solchen Maßnahme jedoch keinen Anlass.
In diesem Sinne werden wir das Thema mit der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten aufgreifen, um eine rasche Klärung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Alois Bauer
Brief 4* schrieb:Sehr geehrter Präsident Ortel, lieber Holger,
sehr geehrter Dr. Breckling,
leider verweigert ja ihr eigentlich zuständiger Spartenverband DAFV die Zusammenarbeit mit Medien wie uns, daher muss ich den Weg über den mir als kompetent und pressefreundlich bekannten DFV wählen.
Die EU-Kommission plant für die Freizeitfischerei (Angeln) analog zum Rückwurfverbot/Anlandepflicht der EU-Berufsfischer, Anglern zu verbieten, untermaßige Fische zurück zu setzen.
Dies wurde von der EU wie auf Nachfrage von uns auch vom BMEL in Berlin bestätigt. Nach unseren Informationen hatte die EU auch die europäischen Anglerverbände schon vor einiger Zeit informiert.
Dazu unsere Fragen:
Sind auch dem Spartenverband DAFV für Sport- und Angelfischer die einschlägigen Rechtsvorschriften und die aktuellen Äußerungen der Kommission gegenüber Anglerorganisationen bekannt?
Falls ja, seit wann?
Was unternimmt der DAFV, um solche Maßnahmen zu verhindern?
Gibt es dazu Dokumente oder Veröffentlichungen des DAFV, was und wann genau bisher konkret seitens des DAFV unternommen wurde?
Ich würde mich freuen, wenn aus redaktionellen Gründen die Antwort bis zum 11. 08. 2017 bei uns eingehen könnte,
Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung auf unseren Medien gedacht.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Finkbeiner
Aktualisierung 09.08. 2017
Nachdem Angler mit Herrn Blume, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung 5 - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Fischerei Referat 560, gesprochen hatten und ihn über das drohende Rückwurfverbot informierten, kam es zu einem Telefonat zwischen mir und Herrn Blume.
Ich stellte ihm meine Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
Herr Blume wies darauf hin, dass aus Sicht des Fachreferates ein Rückwurfverbot/Anlandepflicht für Angler fischereifachlich nicht nachvollziehbar ist, nicht hinreichend kontrolliert werden kann und somit abzulehnen ist.
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