Falsche Mittelverwendung und Selbstbedienungsladen der Verbände – die Vorbehalte gegen die Fischereiabgabe sind nicht neu. In einigen Bundesländern haben Angler nun Widerspruch eingelegt. Die Chancen, dass sie damit durchkommen, stehen nicht schlecht.

Hier im Board wird ja schon fleißig zur Fischereiabgabe in SH und zur Abgabe in NRW diskutiert. Für einen Artikel in der aktuellen RUTE&ROLLE habe ich zu dem Thema recherchiert. Den Text möchte ich Euch nicht vorenthalten, auch wenn er - ganz Internet-untauglich - recht lang ist:

Wir kennen das fast alle: Beim Verlängern des Fischereischeins zahlen wir zusätzlich zur Verwaltungsgebühr die sogenannte Fischereiabgabe. Bis auf Sachsen und Niedersachsen erheben alle Bundesländer diese Sondergebühr. Aber ist diese Abgabe überhaupt rechtens?

Kolja Kreder glaubt das nicht. Der 50-jährige Anwalt aus Nordrhein-Westfalen hat Widerspruch gegen die Zahlung eingelegt. Rechtlich handelt es sich um eine sogenannte „Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion“. Das Bundesverfassungsgericht hat die zwar grundsätzlich für rechtens erklärt, aber hohe Auflagen an eine Erhebung geknüpft. Die sind nach Kreders Ansicht zumindest in Nordrhein-Westfalen nicht erfüllt. Er kritisiert insbesondere folgende Punkte:

1. Die Abgabe wird von Angel- und Berufsfischern erhoben. Diese hätten aber gegenläufige Interessen und bildeten somit keine homogene Gruppe (Verletzung der Gruppenhomogenität)

2. Von den Mitteln profitieren vor allem Natur- und Artenschutzprojekte. Wanderfischprogramme oder Gewässermonitoring seien zwar wichtig, aber eben keine alleinige Aufgabe von Anglern und Fischern. Es gelte das Verursacherprinzip und Angler seien eben nicht für den Rückgang von etwa Lachsen verantwortlich. Vor diesem Hintergrund sei die Belastung einer einzelnen Gruppe unzulässig.
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Die Kosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Gezahlt wird aber fast überall

Rückenwind bekommt sein Anliegen von der Jagdseite. Im vergangenen Jahr klagten einige Weidmänner gegen die Jagdabgabe, die rechtlich genauso einzustufen sein dürfte wie die Fischereiabgabe. Das Oberverwaltungsgericht Münster äußerte während des Verfahrens Zweifel, dass die Abgabe verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Insbesondere wurde kritisiert, dass eine Wildforschungsstelle finanziert wird, die aber hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Somit fungiere die Abgabe wie eine Steuer, was sie aber ausdrücklich nicht ist. Zu einer rechtlichen Klärung kam es allerdings nicht, da die zuständigen Landkreise die Gebührenbescheide für Jagdabgabe aufhoben. Die einzelnen Jäger mussten nicht zahlen. Aber es war klar, dass etwas passieren musste. Inzwischen ist ein Gesetz beschlossen, dass die Abschaffung der Jagdabgabe festlegt.

Eine Blaupause für die Fischereiabgabe? Zumindest dürfte es schwer sein, vor diesem Hintergrund an der Fischereiabgabe in NRW festzuhalten. Kolja Kreder ist entschlossen, notfalls auch vor Gericht zu ziehen und einen Präzedenzfall zu schaffen.

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Kolja Kreder ist vielen Boardies ja bestens bekannt. Er ist nicht grundsätzlich gegen die Abgabe, kritisiert aber die Vergabepraxis sowie die Mittelverwendung


Aber nicht nur im Westen ist die Sondergebühr unter Druck. Auch in Schleswig-Holstein liegen Widersprüche gegen die Fischereiabgabe vor. In Sachsen wird sie bereits seit 2012 nicht mehr erhoben, in Niedersachsen gab es sie noch nie. Fällt die Fischereiabgabe also bundesweit? Möglich, aber so schnell geht es wohl nicht. Die Erhebung ist Ländersache und die Vergabe unterschiedlich geregelt – willkommen im Föderalismus! Solange kein Urteil eines Bundesgerichts vorliegt, das die Abgabe grundsätzlich als nicht rechtens erklärt, muss also in jedem einzelnen Land bei einem Widerspruch entschieden werden. Lars Wernicke, der Initiator der Initiative „Anglerdemo“ in Schleswig-Holstein, will genau wie Kolja Kreder den Klageweg beschreiten. Beide betonen, dass sie nicht grundsätzlich gegen die Abgabe seien. „Die soll dann aber bitte ausschließlich im Interesse der Angler eingesetzt werden.“, sagt Kreder.

Was ist sinnvoll?

Was aber liegt im Interesse der Angler? Ist es wirklich so schlimm, dass mit den Geldern Umweltprogramme finanziert werden, auch wenn die Angler nicht unmittelbar profitieren? Wird so nicht das Bild des egoistischen Naturnutzers bedient, der nur ernten, nicht aber hegen möchte? Das Wanderfischprogramm am Rhein ist in erster Linie auf den Lachs sowie Meerforelle ausgerichtet, die ganzjährig geschont sind. Ob sie in absehbarer Zeit befischt werden dürfen, ist äußerst fraglich. Auch in Brandenburg und anderen Ländern gibt es ähnliche Projekte. Die Gelder fließen sowohl in Besatzmaßnahmen als auch in Biotopverbesserungen und Renaturierung. Andreas Koppetzki ist Geschäftsführer des Landesanglerverbands Brandenburg. Er warnt vor einer allzu kleinlichen Denkweise. „Erstens dokumentieren wir Angler mit solchen Projekten, dass wir etwas für die Allgemeinheit tun. Es ist unstrittig, dass wir damit unser Ansehen in der Gesellschaft erhöhen. Außerdem profitieren auch andere, angelbare Fische von diesen Maßnahmen.“ Man brauche halt immer eine Indikatorart, die öffentlichkeitswirksam sei. Das Argument, dass diese Projekte durch Steuermittel finanziert werden müssten, gäbe es die Fischereiabgabe nicht, hält er für nicht schlagkräftig. „Es ist zwar theoretisch richtig, dass der Gesetzgeber durch die Wasserrahmenrichtlinie dazu verpflichtet ist. Aber mit der Umsetzung hinkt er jetzt schon hinterher. Wann wirklich etwas passiert, steht in den Sternen. Wir müssen aber jetzt handeln, denn irgendwann ist es für einige Arten zu spät.“

Gerechte Verteilung?

Es liegt in der Natur der Sache, dass es über die Mittelverwendung Auseinandersetzungen gibt. Zu sehr gehen die Meinungen auseinander, zu groß sind die Summen, die im Spiel sind. Schaut man sich die Fördervergabe etwas genauer an, kommen allerdings schnell Zweifel auf, ob wirklich alle Projekte im Sinne der Angler sind. So wurde in Schleswig-Holstein der Verband für Binnenfischer und Teichwirte mit gut einer halben Million gefördert, unter anderem für die Anschaffung eines Pick Up. Die Summe entspricht immerhin gut 25 Prozent der gesamten Mittel, während die Berufsfischer aber nur etwa 0,9 Prozent der Mittel aufbringen (Schätzung Anglerdemo). In anderen Bundesländern, in denen es weniger Erwerbsfischer als im Küstenland Schleswig-Holstein gibt, dürfte der Anteil sogar noch deutlich geringer ausfallen. In Brandenburg werden Fischereibetriebe für den Fang und die Entsorgung „unerwünschter Fischarten“ gefördert. Auch der Landesfischereiverband erhält eine „Verbandsförderung“. Natürlich kann man argumentieren, dass auch diese Verbände sich für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen einsetzen und Angler und Fischer in einem Boot sitzen. Angesichts der hohen Summen darf allerdings schon gefragt werden, ob ein solcher Mitteltransfer von Anglern zu Berufsfischern im Sinne der Abgabe ist.

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Lachskartierung an der Stepenitz in Brandenburg. Wäre das Aus der Fischereiabgabe auch das Aus für viele sinnvolle Projekte?

Nach Auffassung Kreders profitieren aber auch die Anglerverbände unverhältnismäßig: „Derzeit fließen in NRW etwa 90 Prozent der Mittel an die Anglerverbände, die aber nur rund 20 Prozent der Angler vertreten.“ Dies liegt einerseits daran, dass die Verbände die notwendigen Strukturen haben, um so große Vorhaben mitsamt der damit verbundenen Verwaltung zu stemmen. Die Förderung erfolgt stets projektbezogen. Außerdem können sie den notwendigen Eigenanteil aufbringen, denn die Förderung erfolgt nur prozentual. Die Vergabe ist – wie könnte es anders sein – wiederum in jedem Bundesland etwas anders gestaltet. In der Regel können aber Anträge gestellt werden, über die in einem sogenannten Fischereibeirat beraten wird. Dieser setzt sich aus Vertretern der verschiedenen Interessengruppen von Naturschützern über Berufsfischer und Angler bis hin zu Wasser- und Forstbehörden zusammen. Der Rat spricht Empfehlungen aus, die letzte Entscheidung obliegt der Behörde.

Kolja Kreders Widerspruch wurde abgelehnt, dagegen hat er nun Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt. Wenn nun wie bei den Jägern die zuständige Behörde einfach den Gebührenbescheid zurücknimmt? Er geht fest davon aus, dass die Fischereiabgabe dann nicht mehr zu halten ist: „Der politische Druck wird so groß, dass die Politik wie bei den Jägern handeln muss. Denn darauf können sich dann alle Angler in NRW beziehen und es droht eine Klagewelle.“
 
Als MOD habe ich folgene Bitte: Versucht, bei der Fischereiabgabe zu bleiben. Wenn wir hier anfangen, im Allgemeinen über Verbände zu diskutieren, ufert es aus. Also Verbände bitte nur, wenn im Zusammenhang mit der Abgabe steht. Danke!
 
Eine saubere Ist-Analyse setzt eine vorurteilsfreie Betrachtung der Wirklichkeit voraus - und dazu muss man die Echokammer verlassen
Welche Echokammer meinst Du jetzt? Forum oder Verbandspräsidium?

Kann ich die von Dir angesprochenen Veränderungen, die es zur Zeit in Bayern geben soll, irgendwo nachvollziehen?
Die erste Anlaufstelle, LFV Bayern Homepage, sagt mir dazu nix (außer Malachit und dass man am runden Tisch für Uferrandstreifen eintreten will und Verbesserungen bei Gewässer- und Fischartenschutz).
(FVO finde ich auch nix außer Malachit und Messe Salzburg)


Generell glaube ich nicht, dass sich sehr viel ändert durch das Wegfallen der Einnahmequelle FA bei den Verbänden.
Es könnten ggf. andere Institutionen Geld "abgreifen" aus diesem Pott, was positiv sein kann.

Andererseits wird das die Verbände nicht besonders jucken - diese Institutionen sind keine Konkurrenz für sie. Warum?
Gewässerpool - Angler wollen irgendwo angeln und die Pools bestehen ja schon.
Einnahmenverlust? Ich würde auf Beitragserhöhung tippen mit Fingerzeig, wer daran schuld hat (Initiatoren der FA Überprüfung).
Konkurrenzsituation? Dazu müssten die Verbände und weitere Institutionen ja die gleichen Interessen vertreten bzw. ein ähnliches "Angebot" bieten.
Wenn ich hier gedanklich bei Naturschutzverband und Institution für Anglerinteressen bin, ist das ja keine Konkurrenzsituation.
"Leicht übertrieben" dargestellt sind ADAC und Lehrerverband auch nicht in einer Konkurrenzsituation :silly
 
Ihr immer mit eurem Gewässerpool.
So was gibt es nur im Osten der BRD, da seit ihr in der Tat mit Gewässern gesegnet.
Aber im größten Teil der BRD sieht das ganz anders aus.
 
Gewässerpool war in dem Zusammenhang wohl missverständlich.
Ich meine insgesamt gesehen die Gewässer, die über Verbände vergeben/verpachtet werden bzw. man nur Karten bekommt als Verbandsmitglied.
 
ist wieder etwas OT, sorry...

"Gewässerpool im Westen":
In NRW das Kanalnetz.
https://www.lfv-westfalen.de/content/angeln/gewaesser/lfv_gewaesser.php

Grad für Angler im extrem dicht besiedelten nördl. Ruhrgebiet so was wie überlebenswichtig.

Ist vom LFV Westfalen und Lippe gepachtet und Jahreskarten werden nur an im Verband organisierte Vereine vergeben
und an Vereine/Angler aus "befreundeten Verbänden";
was auch immer diese Forumulierung ausser Willkür nach Nasenfaktor bedeutet.

Man kann als Angler, auf den das o.g. nicht zutrifft, zwar Tageskarten bekommen, aber das ist übers ganze Jahr gesehen natürlich finanziell deutlich bis extrem nachteilig.
Für andere Verbandsgewässer (diverse Seen) gibt es nicht mal diese Tageskarten, die sind exklusiv für zuvor genannte Begünstigte nur mit der bereits genannten Jahreskarte beangelbar.

Von diesem Monopol lebt der Verband, kann schalten und walten wie er will. Ein Verein in unserer Gegend kann quasi nicht aus dem Verband austreten, weil ein großer Teil seiner Mitglieder die Jahreskarten haben will und sofort zu anderen Vereinen wechseln würde, wenn er diesen nicht mehr über seinen Verein bekommt.
Es gibt sogar viele Vereine, die gar keine eigenen Gewässer haben, sondern nur gegründet wurden um in den Verband eintreten und die Jareskarten beziehen zu können.
Es gilt der alte Spruch, "wer die Gewässer hat, hat die Macht".
 
Wo in den alten Bundesländern gibt es nennenswerte Gewässerpools der Verbände?
Kenne ich aus Bayern nicht.

Hallo,

z.B. bei uns in Mittelfranken: RMD-Kanal, Happurger-Stausee, Happurger-Baggersee, Wöhrder-See in Nürnberg, Großer Brombachsee, Kleiner Brombachsee, Igelsbachsee, Altmühlsee, Rothsee. Ist schon einiges und da bekommt man als Vereinsmitglied schon, für süddeutsche Verhältnisse, sehr günstig Karten.

Petri Heil

Lajos
 
Hallo,

z.B. bei uns in Mittelfranken: RMD-Kanal, Happurger-Stausee, Happurger-Baggersee, Wöhrder-See in Nürnberg, Großer Brombachsee, Kleiner Brombachsee, Igelsbachsee, Altmühlsee, Rothsee. Ist schon einiges und da bekommt man als Vereinsmitglied schon, für süddeutsche Verhältnisse, sehr günstig Karten.

Petri Heil

Lajos

So sieht's aus. Voriges Jahr gab es auf der Hauptversammlung des Bezirksverbands Mittelfranken Anträge der Vereine zur Ausweitung der Gewässeranpachtungen durch den Verband, da dieser an Gewässer rankommt, zu denen Vereine als Pächter nie Zugang bekommen würden.
 
Hallo,

für den Main in Unterfranken gibt es Jahreskarten m.W. auch nur für Mitglieder des Bezirksverbandes.

Ob die Bezirksverbände groß von der Fischereiabgabe profitieren, weiß ich nicht.

Ob die die Fischereiabgabe in Bayern zu 100% rechtskonform verwendet wird, entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis.

Aber soweit ich weiß, hat in Bayern noch niemand dagegen geklagt.

Ich persönlich sehe auch für mich keinen Grund das zu tun.

Ich kann aber die Leute schon verstehen, die eine Abgabe nur dann zahlen wollen, wenn sie auch rechtskonform erhoben und verwendet wird.

Wenn die Gerichte in NRW und SH feststellen sollten, dass es dort nicht mit rechten Dingen zugeht, muss dann halt entweder die Verwendung angepasst oder die Abgabe eingestellt werden.
 
Hallo,

z.B. bei uns in Mittelfranken: RMD-Kanal, Happurger-Stausee, Happurger-Baggersee, Wöhrder-See in Nürnberg, Großer Brombachsee, Kleiner Brombachsee, Igelsbachsee, Altmühlsee, Rothsee. Ist schon einiges und da bekommt man als Vereinsmitglied schon, für süddeutsche Verhältnisse, sehr günstig Karten.

Petri Heil

Lajos


... aber da kann ich doch als Nichtverbandsmitglied auch angeln (und das günstig)?! Oder ist das nun beschränkt?

@all: danke für die Infos, nie mit bekommen, ich war tatsächlich auch ohne Verbandsausweis nie ausgesperrt.
 
Als MOD habe ich folgene Bitte: Versucht, bei der Fischereiabgabe zu bleiben. Wenn wir hier anfangen, im Allgemeinen über Verbände zu diskutieren, ufert es aus. Also Verbände bitte nur, wenn im Zusammenhang mit der Abgabe steht. Danke!

Ich dachte schon du wirst vollkommen ignoriert :) Vielleicht macht man wieder eine OT Tröt auf, wo das alles hin geschoben wird, damit man besser über das Thema diskutieren kann.

--

Zur FA:
Ich persönlich habe eine andere Meinung als Lars, Unterstützung von Wanderfischarten sehe ich als sinnvollen Punkt für solch eine Abgabe - u.a. wird das auch in ähnlicher Form in anderen Ländern erhoben - siehe auch Dänemark:

https://www.fisketegn.dk/fisketegn/common/setLocale.do?language=de
Wußten Sie, dass die Einnahmen von dem Fischereischein (fisketegn) an Fischhege gehen:
  • Ansiedlung von Fischen - z.B. Meerforelle und Steinbutt
  • Wiederherstellung von Fließgewässern, welches zur Entwicklung der Fischbestände hilft
  • Neues Wissen über das Verhaltens der Fische
Im ganzen Land helfen Freiwillige mit den Projekten.

Natürlich wäre ein Anteil von den allg. Steuereinnahmen sinnvoll.

Weniger Verständnis habe ich für pauschale Verbandsförderung bzw. mir nicht nachvollziehbare Posten; u.a. in Brandenburg laut kleiner Anfrage (2017):

Landesfischereiverband Brandenburg Berlin e.V.
Personal und Sachausgaben zur Sicherung der Interessen der Erwerbs und Angelfischerei
108.799,30 €

23 Fischereibetriebe
Entnahme/Entsorgung unerwünschter Fischarten
256.363,71 €

Landesanglerverband Brandenburg e.V.
Der Märkische Angler / Der Märkische Fischer (Verbandszeitschrift)
204.559,57 €

Vielleicht kann man an der Stelle ein Follow-up durchführen, z.B. was ist unter "Entnahme/Entsorgung unerwünschter Fischarten" zu verstehen, warum zahlen auch nicht organisierte Angler die Verbandszeitschrift (wie hoch sind die Kosten von anderen Verbandszeitschriften im Vergleich?). Die Größenordnungen sind auch wesentlich höher als z.B. Besatz von Wandersalmoniden.
 
Vielleicht kann man an der Stelle ein Follow-up durchführen, z.B. was ist unter "Entnahme/Entsorgung unerwünschter Fischarten" zu verstehen, warum zahlen auch nicht organisierte Angler die Verbandszeitschrift (wie hoch sind die Kosten von anderen Verbandszeitschriften im Vergleich?). Die Größenordnungen sind auch wesentlich höher als z.B. Besatz von Wandersalmoniden.

Hab ich mich auch gefragt. Die unerwünschten Fische sind anscheinend Graskarpfen und Massenbestände von einheimischen Weißfischen aus überdüngten Gewässern. Das ist viel Geld, ob diese Abfischungen sinnvoll sind, kann vielleicht jemand aus dem Norden sagen.
https://www.google.com/amp/s/m.faz....haeftigt-fischer-noch-heute-13720800.amp.html
 
Graskarpfen gab es mal in meiner Gegend, aber seit einigen Jahren sehe ich die kaum noch. Ein großer See hatte vor einigen Jahren ein Fischsterben (Rangsdorfer See, siehe Google-Suche bzw. Youtube), d.h. fast alle Mamorkarpfen tot. Laut einer RBB Reportage (über die Havelregion) werden Weissfische wie Bleie von Berufsfischern sehr gut nach Osteuropa exportiert .. das Argument überzeugt mich auch nicht.
 
... aber da kann ich doch als Nichtverbandsmitglied auch angeln (und das günstig)?! Oder ist das nun beschränkt?

@all: danke für die Infos, nie mit bekommen, ich war tatsächlich auch ohne Verbandsausweis nie ausgesperrt.

Hallo,

als Nichtverbandsmitglied (ist dein Verein nicht Mitglied im Fischereiverband?) bekommt man für die sogenannte mittelfränkische Seenplatte, Großer- und Kleiner Brombachsee, Igelsbachsee, Altmühlsee und Rothsee schon Karten, allerdings nicht vergünstigt. Da zahlst Du für den Tag 12 Euro, für Die Wochenkarte (für einen der Seen) 40 Euro und dann gibts seit heuer eine 10 Tageskarte, bei freier Gewässerwahl für 80 Euro. Ich zahle für eine Jahreskarte (40 Besuche) 40 Euro. Bist Du in Bayern aktives Mitglied bei einem Verein, welcher dem Verband angehört, bekommst Du auch die Jahreskarte um 40 Euro, kann nur über den Verein bezogen werden.
Für den RMD-Kanal, Happurger Stausee, Happurger Baggersee und Wöhrdersee, bekommst Du, wiederum nur als aktives Mtglied in einem, dem Verband angeschlossenen Verein eine Jahreskarte für 90 Euro, Mittelfranken zahlen hier 40 Euro. Tageskarten für die letzgenannten Gewässer gibt es nicht, bzw. nur für Nichtbayern und da nur unter Aufsicht eines mittelfränkischen Anglers.

Petri Heil

Lajos
 
G
Zur FA:
Ich persönlich habe eine andere Meinung als Lars, Unterstützung von Wanderfischarten sehe ich als sinnvollen Punkt für solch eine Abgabe - u.a. wird das auch in ähnlicher Form in anderen Ländern erhoben - siehe auch Dänemark:

https://www.fisketegn.dk/fisketegn/common/setLocale.do?language=de
Du kannst aber Dänemark nicht mit Deutschland vergleichen! Übrigens finde ich den Vergleich interessant, denn hier wird Dänemark als Vergleich herangezogen, bei vielen anderen Beispielen lese ich dann immer (nicht von Dir!) "Du kannst doch DK nicht mit D vergleichen", gerade wenn es um liberale Regelungen für Angler geht. In diesem Fall schreibe ich dann aber "Du kannst doch DK nicht mit D vergleichen". Warum? Hier sind ja bereits Beispiele aufgeführt, dass Angler unterschiedlichen Zugang zu Gewässern haben, obwohl alle Angler die Fischereiabgabe abführen. Das darf nicht sein! Wenn die Vereine das so handhaben, müssen diese auch als Bewirtschafter den Besatz über die Mitglieder finanzieren. In SH ist es ja noch schlimmer, denn hier müssen alle Angler - auch die mit Urlauberfischereischein - die Abgabe abführen, erhalten aber nicht Zugang zu allen Gewässern (gerade der LSFV SH verweigert sich hier). Da die Mitglieder das ja dulden, sind sie sicherlich auch bereit, für den Besatz aufzukommen.
 
Du kannst aber Dänemark nicht mit Deutschland vergleichen!


Hallo,

sehe ich in diesem Punkt ebenso.

Soweit ich weiß, dürfen Lachs und Meerforelle in DK auch im Süßwasser befischt werden.

Ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn mit meinen Beiträgen auch Wanderfischprojekte finanziert würden wenn ich welche in diesen Ländern zahlen täte.

In Bayern geht das mehr in Artenhilfsprogramme für Nasen, Barben, Rutten etc.. Bei uns früher auch für Äschen, aber die sind mittlerweile als Vogelfutter zu schade und zu teuer.

Ob das nun mit einer staatlichen Zwangsabgabe geschehen muss oder über Verbandsbeiträge und Spenden wäre mir egal.

Die Frage ist halt, wieviel Geld aus der Abgabe auch zweckdienlich und rechtskonform verwendet wird und wie viel anderweitig versandet.

Wenn die Gerichte nichts an der Verwendung auszusetzen haben, ist doch alles o.k. .
 
Du kannst aber Dänemark nicht mit Deutschland vergleichen!

Ich kann prinzipiell jedes Land der Erde mit Deutschland vergleichen. Natürlich wird es auch Unterschiede in den entsprechenden Ländern geben; die Frage war für mich, ob Abgaben von Anglern auch für solche Projekte eingesetzt werden. Anstatt einer separaten Abgabe würde ich mir eher eine prozentuale, zweckgebundene Steuer auf Angelkarten vorstellen und es sollte Aufgabe der Gewässerbewirtschafter sein, das abzuführen.
 
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