Thomas9904
Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag Januar
Eigenverwaltung und satzungsgemäße Ausgaben
Bei 3 kompetenten Geschäftsführern, 6 Angestellten, einem kompetenten Finanzvize und der ebenso kompetenten Präsidentin, die ja mit für Finanzen verantwortlich ist, wird es sicher nicht lange dauern, bis die aktuell versandte Mail zur Haushaltsanpassung 2016 an die Landesverbände - wegen der Kündigung einiger Landesverbände - korrigiert wird.
Denn diese geballte Kompetenz - zusätzlich beraten von Anwälten, Justitiaren und Steuerberatern - wird sicher erkannt haben, dass mit diesem Haushaltsplan, nach Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO); Neubekanntmachung des AEAO vom 31.01.14, die Gemeinnützigkeit des DAFV nicht erhalten werden kann.
Man hat bis jetzt im DAFV seit Rechtskraft alles zusammen gestrichen, was nur zu streichen ging - von Jugend- über Europaarbeit (was dabei dann rauskommt, siehe: http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?p=4260572#post4260572) bis hin zu Veranstaltungen, und, und, und..
Was nicht nur Ausgaben sparte - was richtig und wichtig ist! - sondern eben gleichzeitig auch das Verhältnis von Ausgaben für satzungsgemäße Zwecke und Eigenverwaltungsausgaben deutlich zu Ungunsten der Ausgaben für satzungsgemäße Zwecke veränderte.
Bereits der jetzige Haushalt 2015, geschweige denn aber der 2016 mit den dann gekündigten Landesverbänden, dürfte nach unseren Berechnungen an Hand der vorgelegten Zahlen und Haushaltspläne des DAFV auch nur annähernd der aus der AEAO hervorgehenden, erlaubten maximalen Eigenverwaltungsquote entsprechen, um nicht die Gemeinnützigkeit zu verlieren.
Denn dazu genügt eben nicht einfach ein ausgeglichener Haushalt (den wir so übrigens auch nur bilanziell sehen...)...
Weil nämlich ein "Eigenverwaltungsverband", der nicht genügend Geld für seine satzungsgemäßen Zwecke ausgibt, eben nicht gemeinnützig sein kann.
Um die Gemeinnützigkeit zu erhalten, wird nach unseren Berechnungen aus den vorliegenden Zahlen des DAFV (deren Richtigkeit unterstellt), und je nachdem, wie viele der Landesverbände wirklich kündigen, ein Mindestbeitrag von zwischen 4 Euro (wenn nur der Rheinische raus wäre, was man als sicher sehen kann) bis zu weit über 8 Euro pro Zahler (je nachdem, wie viele LV die Kündigung noch durchziehen bis 2016) aus den im DAFV verbleibenden Landesverbänden notwendig sein.
Und zwar braucht man diese Beiträge, um die Eigenverwaltungsquote überhaupt auf das Maß der Mindestanforderung laut AEAO zu drücken. Das zusätzliche Geld muss natürlich dann auch für die satzungsgemäßen Zwecke ausgegeben werden.
Sicher werden oben genannte kompetente Haupt- und Ehrenamtler sowie die beratenden Anwälte und Steuerberater daher bald eine korrigierte Fassung an die Landesverbände versenden, in dem das dann korrigiert wird auf eine Beitragserhöhung von mindestens 4 bis weit über 8 Euro. Je nachdem eben, wie viele LV bis 31.12. 2014 noch kündigen...
Liquiditätsreserve
Diese Nachbesserung wird auch nötig sein, da ausserdem ja auch mit dem vorgelegten Haushalt 2015 zudem wiederum die laut Geschäftsordnung vorgeschriebene Liquiditätsreserve nicht mal ansatzweise eingehalten wird.
Das ist insofern interessant, als dass bei der HV 2013 das Präsidium für 2014 abstimmen liess, diese Quote nicht einhalten zu müssen.
Bei der aktuellen HV im November wurde das fürs Jahr 2015 und folgende jedoch nicht abgestimmt/vereinbart, so dass ein Viertel der Beiträge laut Geschäftsordnung IMMER UND ZU JEDEM Zeitpunkt flüssig SEIN MÜSSEN!
Man darf also mehr als gespannt sein, wie das mit den DAFV-Finanzen weitergehen wird und wann die letzten Landesverbände begreifen, wie ihnen da mitgespielt wird und welche realen Kosten da noch auf sie zukommen werden.
Thomas Finkbeiner
PS:
Oben Geschriebenes mit der Eigenverwaltungsquote gilt übrigens nicht nur für die Haushaltsanpassung 2016, wie sie jetzt vom DAFV angekündigt wurde.
2015 reissen sie eh die Marke der Eigenverwaltungsquote, wenn die bisher vorgelegten Zahlen so richtig wären und so umgesetzt werden würden..
Wir nehmen bei der Kompetenz von Haupt- und Ehrenamtlern sowie den Anwälten und Steuerberatern natürlich an, dass sie sich diesbezüglich, wie dringend notwendig, schon lange mit dem zuständigen Finanzamt in Berlin ins Benehmen gesetzt haben, um eine mögliche, kleine Aufschubfrist zu erhalten und nicht bereits 2015 die Gemeinnützigkeit zu verlieren.
Und dann, wie gesagt, die Landesverbände informieren werden, dass zum Erhalt der Gemeinnützigkeit des DAFV die bisher angepeilte Beitragserhöhung von 1 Euro ab 2016 bei Weitem nicht ausreichen wird.
Finanzen DAFV: Was auf die (Rest)Landesverbände noch zukommen wird
Eigenverwaltung und satzungsgemäße Ausgaben
Bei 3 kompetenten Geschäftsführern, 6 Angestellten, einem kompetenten Finanzvize und der ebenso kompetenten Präsidentin, die ja mit für Finanzen verantwortlich ist, wird es sicher nicht lange dauern, bis die aktuell versandte Mail zur Haushaltsanpassung 2016 an die Landesverbände - wegen der Kündigung einiger Landesverbände - korrigiert wird.
Denn diese geballte Kompetenz - zusätzlich beraten von Anwälten, Justitiaren und Steuerberatern - wird sicher erkannt haben, dass mit diesem Haushaltsplan, nach Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO); Neubekanntmachung des AEAO vom 31.01.14, die Gemeinnützigkeit des DAFV nicht erhalten werden kann.
Man hat bis jetzt im DAFV seit Rechtskraft alles zusammen gestrichen, was nur zu streichen ging - von Jugend- über Europaarbeit (was dabei dann rauskommt, siehe: http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?p=4260572#post4260572) bis hin zu Veranstaltungen, und, und, und..
Was nicht nur Ausgaben sparte - was richtig und wichtig ist! - sondern eben gleichzeitig auch das Verhältnis von Ausgaben für satzungsgemäße Zwecke und Eigenverwaltungsausgaben deutlich zu Ungunsten der Ausgaben für satzungsgemäße Zwecke veränderte.
Bereits der jetzige Haushalt 2015, geschweige denn aber der 2016 mit den dann gekündigten Landesverbänden, dürfte nach unseren Berechnungen an Hand der vorgelegten Zahlen und Haushaltspläne des DAFV auch nur annähernd der aus der AEAO hervorgehenden, erlaubten maximalen Eigenverwaltungsquote entsprechen, um nicht die Gemeinnützigkeit zu verlieren.
Denn dazu genügt eben nicht einfach ein ausgeglichener Haushalt (den wir so übrigens auch nur bilanziell sehen...)...
Weil nämlich ein "Eigenverwaltungsverband", der nicht genügend Geld für seine satzungsgemäßen Zwecke ausgibt, eben nicht gemeinnützig sein kann.
Um die Gemeinnützigkeit zu erhalten, wird nach unseren Berechnungen aus den vorliegenden Zahlen des DAFV (deren Richtigkeit unterstellt), und je nachdem, wie viele der Landesverbände wirklich kündigen, ein Mindestbeitrag von zwischen 4 Euro (wenn nur der Rheinische raus wäre, was man als sicher sehen kann) bis zu weit über 8 Euro pro Zahler (je nachdem, wie viele LV die Kündigung noch durchziehen bis 2016) aus den im DAFV verbleibenden Landesverbänden notwendig sein.
Und zwar braucht man diese Beiträge, um die Eigenverwaltungsquote überhaupt auf das Maß der Mindestanforderung laut AEAO zu drücken. Das zusätzliche Geld muss natürlich dann auch für die satzungsgemäßen Zwecke ausgegeben werden.
Sicher werden oben genannte kompetente Haupt- und Ehrenamtler sowie die beratenden Anwälte und Steuerberater daher bald eine korrigierte Fassung an die Landesverbände versenden, in dem das dann korrigiert wird auf eine Beitragserhöhung von mindestens 4 bis weit über 8 Euro. Je nachdem eben, wie viele LV bis 31.12. 2014 noch kündigen...
Liquiditätsreserve
Diese Nachbesserung wird auch nötig sein, da ausserdem ja auch mit dem vorgelegten Haushalt 2015 zudem wiederum die laut Geschäftsordnung vorgeschriebene Liquiditätsreserve nicht mal ansatzweise eingehalten wird.
Das ist insofern interessant, als dass bei der HV 2013 das Präsidium für 2014 abstimmen liess, diese Quote nicht einhalten zu müssen.
Bei der aktuellen HV im November wurde das fürs Jahr 2015 und folgende jedoch nicht abgestimmt/vereinbart, so dass ein Viertel der Beiträge laut Geschäftsordnung IMMER UND ZU JEDEM Zeitpunkt flüssig SEIN MÜSSEN!
Man darf also mehr als gespannt sein, wie das mit den DAFV-Finanzen weitergehen wird und wann die letzten Landesverbände begreifen, wie ihnen da mitgespielt wird und welche realen Kosten da noch auf sie zukommen werden.
Thomas Finkbeiner
PS:
Oben Geschriebenes mit der Eigenverwaltungsquote gilt übrigens nicht nur für die Haushaltsanpassung 2016, wie sie jetzt vom DAFV angekündigt wurde.
2015 reissen sie eh die Marke der Eigenverwaltungsquote, wenn die bisher vorgelegten Zahlen so richtig wären und so umgesetzt werden würden..
Wir nehmen bei der Kompetenz von Haupt- und Ehrenamtlern sowie den Anwälten und Steuerberatern natürlich an, dass sie sich diesbezüglich, wie dringend notwendig, schon lange mit dem zuständigen Finanzamt in Berlin ins Benehmen gesetzt haben, um eine mögliche, kleine Aufschubfrist zu erhalten und nicht bereits 2015 die Gemeinnützigkeit zu verlieren.
Und dann, wie gesagt, die Landesverbände informieren werden, dass zum Erhalt der Gemeinnützigkeit des DAFV die bisher angepeilte Beitragserhöhung von 1 Euro ab 2016 bei Weitem nicht ausreichen wird.
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