Fischen mit mündlicher Erlaubnis - Ordnungswidrigkeit?

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Lazarus

Guest
AW: Fischen mit mündlicher Erlaubnis - Ordnungswidrigkeit?

genau das mit dem Wickel interessiert mich. An welchem Wickel? Welche Folgen kann das haben, die gleichen wie Schwarzfischen oder ist es doch eher weniger streng zu bewerten?
Das wird dir keiner verbindlich sagen können.
Im Fischereigesetz steht, dass der von dir beschriebene Fall sowohl dich als auch den Fischereiberechtigten, der dir das Fischen gestattet hat, jeweils bis zu 5000€ kosten kann.
(BayFIg Art. 77 (ganz hinten im Gesetz)
Letztlich wird in dem konkreten Einzelfall der Richter entscheiden, wie schlimm es wird.

Meine persönliche Meinung(!): So ein Fall wird nicht bis zum Richter kommen, sondern bereits vom Staatsanwalt gegen eine Geldbuße von deutlich unter 300€ eingestellt.
Schließlich ist das 'Vergehen' viel weniger schlimm als richtiges Schwarzfischen.

Wenn ihr auf der sicheren Seite sein wollt, soll sich der Besitzer des Wassers eben ein paar Erlaubnisscheine genehmigen lassen, die Behörde macht das sogar kostenlos.
Hat er das Wasser nur gepachtet, braucht er dazu auch noch die Zustimmung des Verpächters.
 

Ossipeter

Active Member
AW: Fischen mit mündlicher Erlaubnis - Ordnungswidrigkeit?

Hallo Lazarus, das mit kostenlos würde ich nicht unterschreiben; seit 2013 kostet das Gebühren bei unserem LRA.
 

mathei

Well-Known Member
AW: Fischen mit mündlicher Erlaubnis - Ordnungswidrigkeit?

nochmal. privat ist privat
 

Drachko

Member
AW: Fischen mit mündlicher Erlaubnis - Ordnungswidrigkeit?

In Amerika ja, da unterschreib ich die Aussage
 

xaru

Member
AW: Fischen mit mündlicher Erlaubnis - Ordnungswidrigkeit?

(3) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer die Fischereiausübung dadurch vereitelt, dass er
1. trotz Abmahnung durch den Berechtigten die Fische verscheucht,

...ich lach mich schlapp, wenn das nächste mal jmd neben mir baden geht verlang ich pauschal 1000 Euro :) bei spaziergängern bin ich gnädig und mach nur 500 Euro :)
 

Ralle 24

User
AW: Fischen mit mündlicher Erlaubnis - Ordnungswidrigkeit?

Privat oder nicht Privat tut nix zur Sache.

Entscheidend ist, ob das Gewässer dem Fischereirecht unterliegt, oder nicht.

Unterliegt es nicht dem Fischereirecht, brauchst Du keinen Schein.
Unterliegt es dem Fischereirecht und Du angelst ohne Schein aber mit mündlicher Erlaubnis ist es eine Ordnungswidrigkeit.

Kuck einfach ins Bayerische Fschereigesetz, da kannst Du alles nachlesen.
 
L

Lazarus

Guest
AW: Fischen mit mündlicher Erlaubnis - Ordnungswidrigkeit?

Hallo Lazarus, das mit kostenlos würde ich nicht unterschreiben; seit 2013 kostet das Gebühren bei unserem LRA.
Ich wollte schon schreiben 'sollte nichts kosten'.

Auf welcher Grundlage kassieren die denn? Immerhin steht im BayFiG explizit drin, dass die Erlaubnisscheine kostenlos genehmigt werden. Andererseits steht nicht drin dass keine Stempelgebühr oder Raummiete verlangt werden darf...

Bisher zahlen wir im Verein keine Gebühren für das Stempeln der Karten. Dabei sind das richtig viele, schließlich wollen die jede einzelne Tageskarte stempeln und unterschreiben. |rolleyes
 

Drachko

Member
AW: Fischen mit mündlicher Erlaubnis - Ordnungswidrigkeit?

Den link habe ich bereits gepostet
 

mathei

Well-Known Member
AW: Fischen mit mündlicher Erlaubnis - Ordnungswidrigkeit?

Privat oder nicht Privat tut nix zur Sache.

Entscheidend ist, ob das Gewässer dem Fischereirecht unterliegt, oder nicht.

Unterliegt es nicht dem Fischereirecht, brauchst Du keinen Schein.
Unterliegt es dem Fischereirecht und Du angelst ohne Schein aber mit mündlicher Erlaubnis ist es eine Ordnungswidrigkeit.

Kuck einfach ins Bayerische Fschereigesetz, da kannst Du alles nachlesen.
er schrieb aber im eingangspost. privat und fischereirechts-inhaber. dann hat da kein aufseher oder polizei was zu suchen.
 

dreampike

Well-Known Member
AW: Fischen mit mündlicher Erlaubnis - Ordnungswidrigkeit?

Hallo an alle,

vielen Dank für die engagierten Antworten! Auch wenn es ganz interessant ist, was die Polizei darf und was nicht (und das scheinbar je nach Bundesland anders geregelt ist), waren für mich die Hinweise auf Art. 77 des Bayerischen Fischereigesetzes von Drachko und Lazarus sehr hilfreich, den kannte ich noch nicht. Auch dass es Folgen für den nur mündlich Erlaubnis gewährenden Fischereirechtsinhaber haben kann, fand ich wichtig. Insofern hat es sich für mich gelohnt, die Frage hier gestellt zu haben, es lebe die Schwarmintelligenz!
Wolfgang
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Fischen mit mündlicher Erlaubnis - Ordnungswidrigkeit?

Eine Frage an die rechtlich Bewanderten hier im Forum,

angenommen, jemand würde in einem (Privat-) Gewässer mit mündlicher Erlaubnis des Fischereiberechtigten fischen, ohne dass dieser dabei ist und er kann bei einer Kontrolle durch die Polizei keine schriftliche und vom Landratsamt genehmigte Fischereierlaubnis vorweisen, wie ist das zu bewerten? Als Fischen ohne Erlaubnis = "Schwarzfischen", als Ordnungswidrigkeit, oder wie sonst? Mit welchen Folgen hätte er dann zu rechnen?

Wolfgang

...das kommt darauf an....!(d Lieblingsantwort aller Juristen)

;)

WENN die Schriftform für die mitzuführende Erlaubnis zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, dann wird´s eng!

Ansonsten besteht ja auch die Möglichkeit im OWI-Verfahren eine an sich vorhandene Erlaubnis kurz schriftlich nachzureichen!

Gleiches gilt für ein etwaiges Strafverfahren - wenn der Erlaubnis-GEBER die erforderliche Erlaubnis bestätigt und nachreicht, dann wird nix gravierendes passieren, es sei denn, die schriftliche Erlaubnis ist zwingend vorgeschrieben und das Nicht-Mitführen an sich ist mit Strafe belegt!(zur Verteidigung könnte man anführen, dass man die Erlaubnis vergessen hat --> dabei wird einem keiner den Kopf abreissen, wenn man sie dann "nachreicht", was ja kein Problem sein dürfte, wenn der Erlaubnisgeber "mitspielt").

Das sollte sich dann aber klar & bestimmt so aus dem Gesetz ergeben, dass eine Strafe für das bloße "Nicht-Mitführen" existiert!

Ernie
 
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Lazarus

Guest
AW: Fischen mit mündlicher Erlaubnis - Ordnungswidrigkeit?

Ernie, das Nachreichen wird sich schwierig gestalten, weil in Bayern der Erlaunbisschein vom Landratsamt vorher(!) genehmigt werden muss.
Dieses Schlupfloch wird also in aller Regel nicht helfen.

Ich kenne diesen Fall aus eigener Erfahrung, ein Kumpel hat einen mit Forellen besetzten Teich wo ich gelegentlich eine Forelle fangen darf, auch ohne dass er selbst dabei ist.

Sollten wirklich mal die Grünen kontrollieren, berichte ich gerne wie teuer es geworden ist. :c
Es würde mich übrigens überraschen, wenn die Freunde und Helfer den Sachverhalt überhaupt so genau kennen würden.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Fischen mit mündlicher Erlaubnis - Ordnungswidrigkeit?

Ernie, das Nachreichen wird sich schwierig gestalten, weil in Bayern der Erlaunbisschein vom Landratsamt vorher(!) genehmigt werden muss.
Dieses Schlupfloch wird also in aller Regel nicht helfen.

Ich kenne diesen Fall aus eigener Erfahrung, ein Kumpel hat einen mit Forellen besetzten Teich wo ich gelegentlich eine Forelle fangen darf, auch ohne dass er selbst dabei ist.

Sollten wirklich mal die Grünen kontrollieren, berichte ich gerne wie teuer es geworden ist. :c
Es würde mich übrigens überraschen, wenn die Freunde und Helfer den Sachverhalt überhaupt so genau kennen würden.

Jo - aber dann isses nur ne OWI und keinesfalls etwas Schlimmeres!

...und selbst im OWI Verfahren wird keiner ein Fass aufmachen, wenn denn eine Genehmigung des Berechtigten tatsächlich & nachweisbar vorlag, die entweder vergessen wurde - oder eben nur nicht schriftlich vorlag!

Das sind alles Beamte und jedes Verfahren bedeutet erstmal Arbeit und Schreiberei!

...klar, wenn einer gar KEINE Genehmigung hat, dann wird mal draufgehauen - aber - wenn s nur an einer Formalie liegt ( = nicht schriftlich!) - oder wenn jemand seine Erlaubnis schlicht vergessen hat, dann wird da auch in Bayern keiner wegen verrückt spielen!

Zudem wäre fraglich, WER für die Nicht-Einhaltung der Schriftform der Erlaubnis dann Ärger bekommt - der Fischereiberechtigte - der Angler - beide ?!?

Ernie
 
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