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Lazarus
Guest
AW: Fischen mit mündlicher Erlaubnis - Ordnungswidrigkeit?
Im Fischereigesetz steht, dass der von dir beschriebene Fall sowohl dich als auch den Fischereiberechtigten, der dir das Fischen gestattet hat, jeweils bis zu 5000€ kosten kann.
(BayFIg Art. 77 (ganz hinten im Gesetz)
Letztlich wird in dem konkreten Einzelfall der Richter entscheiden, wie schlimm es wird.
Meine persönliche Meinung(!): So ein Fall wird nicht bis zum Richter kommen, sondern bereits vom Staatsanwalt gegen eine Geldbuße von deutlich unter 300€ eingestellt.
Schließlich ist das 'Vergehen' viel weniger schlimm als richtiges Schwarzfischen.
Wenn ihr auf der sicheren Seite sein wollt, soll sich der Besitzer des Wassers eben ein paar Erlaubnisscheine genehmigen lassen, die Behörde macht das sogar kostenlos.
Hat er das Wasser nur gepachtet, braucht er dazu auch noch die Zustimmung des Verpächters.
Das wird dir keiner verbindlich sagen können.genau das mit dem Wickel interessiert mich. An welchem Wickel? Welche Folgen kann das haben, die gleichen wie Schwarzfischen oder ist es doch eher weniger streng zu bewerten?
Im Fischereigesetz steht, dass der von dir beschriebene Fall sowohl dich als auch den Fischereiberechtigten, der dir das Fischen gestattet hat, jeweils bis zu 5000€ kosten kann.
(BayFIg Art. 77 (ganz hinten im Gesetz)
Letztlich wird in dem konkreten Einzelfall der Richter entscheiden, wie schlimm es wird.
Meine persönliche Meinung(!): So ein Fall wird nicht bis zum Richter kommen, sondern bereits vom Staatsanwalt gegen eine Geldbuße von deutlich unter 300€ eingestellt.
Schließlich ist das 'Vergehen' viel weniger schlimm als richtiges Schwarzfischen.
Wenn ihr auf der sicheren Seite sein wollt, soll sich der Besitzer des Wassers eben ein paar Erlaubnisscheine genehmigen lassen, die Behörde macht das sogar kostenlos.
Hat er das Wasser nur gepachtet, braucht er dazu auch noch die Zustimmung des Verpächters.