Fischen mit totem Köderfisch in der Schonzeit erlaubt?

SaJaPa

Member
Hi, ich nochmal.

Ich würde gern mal wissen, ob es erlaubt ist, im Bereich der RNPG während der Raubfisch Schonzeit mit totem Köderfisch zu fischen.

Ich habe letztes Jahr mit totem Köderfisch etliche kleine Welse gefangen und wollte das wieder so machen, da mit Taumwurm die Ausbeute deutlich schlechter war.

Also ist es erlaubt mit totem Köderfisch während der Schonzeit der Raubfische zu fischen?

Würde mich über Antworten sehr freuen.

Grüße Sascha
 

ATRiot01

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AW: Fischen mit totem Köderfisch in der Schonzeit erlaubt?

Und wieviele Zander hattest du dabei in der Schonzeit als *Beifang*?
Es gibt Sachen die müssen doch einfach nicht sein.....
 

ATRiot01

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AW: Fischen mit totem Köderfisch in der Schonzeit erlaubt?

BtW. Halte ich es für unwahrscheinlich das grade kleine Waller unter 100cm lieber einen toten KöFi als einen zappelden Wurm inhalieren...denen als Sammler ist egal was ihnen vor ihr Maul kommt, es wird gefressen, und grade der Wurm macht sogar noch eher auf sich aufmerksam...
Ich selbst fische den Sommer über meist mit Je einer Rute KöFi, eine mit Wurm....und hatte definitiv weit mehr Wallerchen auf den Wurm.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Fischen mit totem Köderfisch in der Schonzeit erlaubt?

Habt ihr ne "Raubfischschonzeit" oder nur einzelne Räuberarten verschiedene Schonzeiten (so isses bei uns - gibt keine allgemeine Räuberschönzeit, auf Waller kannste immer..)..?????

Bei ner allgemeinen Räuberschschonzeit kriegte mit Sicherheit mit nem Köfi Probleme, wenn Dich einer erwischt.

Habt ihr nur Artenschonzeiten und der Waller ist zu der Zeit frei, kannste natürlich auch Köfis nehmen.

Steht ja aber im allgemeinen auch auf der Erlaubniskarte drauf...
 

SaJaPa

Member
AW: Fischen mit totem Köderfisch in der Schonzeit erlaubt?

Also nichts für Ungut, habe erst seit letztem Jahr Mai den Angelschein, und da war die Schonzeit schon rum.

Find es irgendwie komisch, hatte letzten Sommer ebenfalls so gefischt, 1 Rute mit Tauwurm und 1 Rute mit totem Köfi. Auf den Köfi gingen etliche Waller, 30-40 cm Größe, und auf dem Tauwurm ging gar nichts, noch dazu das dieser ruckzuck vom Haken gefressen wurde, sei es von Krebsen oder von Grundeln...

Aber du hast Recht, als Beifang muss man natürlich mit Zandern rechnen, und dass muss während der Schonzeit nicht sein.
 

SaJaPa

Member
AW: Fischen mit totem Köderfisch in der Schonzeit erlaubt?

Habt ihr ne "Raubfischschonzeit" oder nur einzelne Räuberarten verschiedene Schonzeiten (so isses bei uns - gibt keine allgemeine Räuberschönzeit, auf Waller kannste immer..)..?????

Bei ner allgemeinen Räuberschschonzeit kriegte mit Sicherheit mit nem Köfi Probleme, wenn Dich einer erwischt.

Habt ihr nur Artenschonzeiten und der Waller ist zu der Zeit frei, kannste natürlich auch Köfis nehmen.

Steht ja aber im allgemeinen auch auf der Erlaubniskarte drauf...

Der Hecht ist bei uns von Februar bis 15.Mai und der Zander von 1.April bis 15.Mai zu.

Der Waller hat bei uns keine Schonzeit.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Fischen mit totem Köderfisch in der Schonzeit erlaubt?

Dann gibts keine allgemeine Schonzeit für Raubfische und Du kannst (sofern nicht irgendwo zusätzlich verboten, dass weiss man NIE, immer vorher genau gucken auf Erlaubnisschein!!!!!) ganz legal dann Köfi oder Blinker zum Wallerangeln einsetzen.

Ob Du das dann willst wegen möglichem Beifang, ist alleine Deine Sache.

Legal isses, so wie von Dir geschildert, in meinen Augen jedenfalls.
 

SaJaPa

Member
AW: Fischen mit totem Köderfisch in der Schonzeit erlaubt?

Auf dem Erlaubnisschein steht also drauf, ob man während der Zander-Schonzeit mit totem Köderfisch angeln darf?

Ok, wusst ich gar nicht. Da schau ich später mal. Jetzt geh ich aber erst mal in die Heia, hatte Nachtschicht. Guts Nächtle.

Grüße
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Fischen mit totem Köderfisch in der Schonzeit erlaubt?

ne, da MUSS nur draufstehen, wenns verboten ist.
Wenn nix drauf steht, dann darfste damit auf Waller angeln..
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Fischen mit totem Köderfisch in der Schonzeit erlaubt?

Dann gibts keine allgemeine Schonzeit für Raubfische und Du kannst (sofern nicht irgendwo zusätzlich verboten, dass weiss man NIE, immer vorher genau gucken auf Erlaubnisschein!!!!!) ganz legal dann Köfi oder Blinker zum Wallerangeln einsetzen.

Eine allgemeine Raubfischschonzeit gibt es nie, denn der Einsatz von kleinen Köderfischen ließe sich auch mit dem Argument, dass man auf Aal oder Barsch fischt, begründen. Deshalb ist in allen mir bekannten Gewässern der Einsatz bestimmter Köder während bestimmter Zeiten reglementiert. Und da muss man dann halt schauen, was in den Bestimmungen steht.

Beispiel aus meinem Verein: Hier ist im Frühsommer im Fluss das Angeln mit Fischfetzen erlaubt, nicht aber der Einsatz ganzer Köderfische. Der Grund ist, dass Hechte in dem betreffenden Gewässer eine längere Schonzeit haben (bis 1. August) als Zander und man seitens des Vorstands die Meinung vertritt, dass Hechte auf Fischfetzen eher selten beißen und der Einsatz von Fischfetzen auf Aal und Zander deshalb vertretbar ist.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Fischen mit totem Köderfisch in der Schonzeit erlaubt?

eswegen sag ich ja:
NACHGUCKEN IM Eraaubnisschein.,

Bei uns gibts z. B. nur Artenschonzeiten ohne Ködereinschränkung..

Kann ich also jederzeit mit Köfi, Fetzen, Wurm, Kunstködern und sonstigen auf gerade freie Räuber angeln.

Woanders ist halt anders, daher hab ich geschrieben:
NACHGUCKEN Erlaubnisschein...
 

arnichris

Member
AW: Fischen mit totem Köderfisch in der Schonzeit erlaubt?

Also, ich will jetzt nicht den Moralapostel spielen...aber wenn sowohl Hecht als auch Zander bis 15. Mai Schonzeit haben - muss es dann wirklich sein wegen der paar Waller etliche Zander oder Hechte zu verangeln? Und das tust du mit Köderfischen garantiert! Außer du nimmst wirklich große Köderfische ab 40 cm aufwärts, das wäre am ehesten noch selektiv auf Waller. Allerdings werden ab dieser Köfi-Größe die Wallerbisse auch drastisch nach unten gehen...

Ich finde man hat als Angler auch die Verpflichtung nicht nur auf seine eigenen Fänge zu achten, wir haben schließlich auch eine Hege- und Pflegeziel unseren Gewässern gegenüber.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Fischen mit totem Köderfisch in der Schonzeit erlaubt?

Ich finde man hat als Angler auch die Verpflichtung nicht nur auf seine eigenen Fänge zu achten, wir haben schließlich auch eine Hege- und Pflegeziel unseren Gewässern gegenüber.
Gerade in Bayern, wo du herkommst, wird das dem Angler rechtlich abgesprochen, und ist die Hege nicht Sache der Angler, sondern der Bewirtschafter.

In anderen Bundesländern ähnlich, oft nur nicht so deutlich ausformuliert wie in Bayern (siehe auch AFVIG §11 etc. , wie Diskussion darum).

Rechtlich einfach:
Der Bewirtschafter MUSS vorgeben, der Angler darf nur machen, was eben erlaubt ist.
 

schomi

Active Member
AW: Fischen mit totem Köderfisch in der Schonzeit erlaubt?

Jetzt lasst ihn doch auf Waller fischen - ist doch alles kein Problem - die geschonten Fische werden zurückgesetzt und gut ist.
Jeder soll selbst entscheiden, wenn nicht verboten, ob er angeln geht oder nicht.
Diese Bevormundungen, wenn ich nicht gehe, sollen die anderen gefälligst auch nicht gehen - das geht gar nicht.
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Fischen mit totem Köderfisch in der Schonzeit erlaubt?

Nach deinem anderen Thread, weiß ich ja wo du angeln willst, dort darfst du definitiv ganzjährig mit Köfi angeln.
Hier gibt es nur spezifische Raubfischschonzeiten (Hecht/Zander,Aal ganzjährlig) weder Kuköverbot noch eine allgemeine Raubfischschonzeit!
Auf Waller und Barsch darf ganzjährig gefischt werden und die Chance etwa einen Zander zur Zeit auf einen Köfi zu fangen ist nach meiner Meinung deutlich geringer, als diesen auf Kukö beim Barschfischen zu erwischen.
Wenn du dennoch etwa einen Zander oder Hecht (Aal!) fängst und ich gehe mal davon aus du fischst Einzelhaken, keine großen Operationen, den Haken nur lösen wenn er sichtbar im vorderen Maulbereich sitzt.
Bei tief sitzenden Haken b.z.w. im Schlund sitzenden, die Schnur so kurz wie möglich abschneiden, der Fisch hat eine gute Chance den (Einzel) Haken wieder los zu werden und weiter fressen kann er auch noch!
Wünsche gute Fänge von kleinen Wallern und geschmacklich sind diese einfach Delikatesse!
Ich will nächste Woche angreifen, allerdings mit der Spinne auf die Größeren.

@Schomi, danke für diesen Beitrag!


Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

Toni_1962

freidenkend
AW: Fischen mit totem Köderfisch in der Schonzeit erlaubt?

Gerade in Bayern, wo du herkommst, wird das dem Angler rechtlich abgesprochen, und ist die Hege nicht Sache der Angler, sondern der Bewirtschafter.

In anderen Bundesländern ähnlich, oft nur nicht so deutlich ausformuliert wie in Bayern (siehe auch AFVIG §11 etc. , wie Diskussion darum).

Rechtlich einfach:
Der Bewirtschafter MUSS vorgeben, der Angler darf nur machen, was eben erlaubt ist.

"AFVIG" du meinst AVBayFiG oder?

AVBayFiG §11 steht nichts von Bewirtschafter

Hege ist geregelt im BayFiG Art. 1 (2)
(2) Mit dem Fischereirecht ist die Pflicht zur Hege verbunden; die Verpflichtung zur Hege gilt nicht für geschlossene Gewässer im Sinn von Art. 2 Nrn. 1 und 2. Ziel der Hege ist die Erhaltung und Förderung eines der Größe, Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Gewässers angepassten artenreichen und gesunden Fischbestands sowie die Pflege und Sicherung standortgerechter Lebensgemeinschaften. 3Soweit Besatzmaßnahmen erforderlich sind, insbesondere zum Aufbau und zur Stützung eines Fischbestands, ist ein Besatz aus gesunden, den Verhältnissen im Gewässer möglichst nahestehenden Beständen vorzunehmen.
#h
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Fischen mit totem Köderfisch in der Schonzeit erlaubt?

Hat recht, ich kürz das zu gerne ab.

Mit 11 meinte ich den Absatz (8) daraus, aus dem hervorgeht dass eben der Bewirtschafter und nicht der Angler zu entscheiden hat, was Hege angeht (Ableitung) wie beim zurücksetzen maßiger Fische , was danac eben
nur zur Erfüllung des Hegeziels (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFiG), unter Beachtung des Tierschutzrechts und nach Maßgabe einer Entscheidung des Fischereiausübungsberechtigten (§ 19 Abs. 1 Satz 3) geschehen dürfe ...

Ist aber eh nur Kleinkram, Fakt ist, da hat de Angler halt nix zu entscheiden, sondern Bewirtschafter, darum gings mir..
 
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