Fischereiabgabe ab welchem alter?

M3ggid0

Snaps-Schleuder
Moin,

ich bin Pfingsten nahe der Insel Fehmarn.
ICH werde ganz sicher Angeln... mit Fischereiabgabe...

Allerdings möchte dieses Jahr mein 13 jähriger Neffe auch mal von mir mit ans Wasser genommen werden...

Spinnrute in die Hand und ab dafür..............ODER?!!!#c|kopfkrat;+

Muss er (bzw. ich für ihn) für vllt. 2x3 Stunden "Werfen üben+" oder auch "Wet-Casting mit Hook" auch die Abgabe Zahlen???

Ich habe auf der INFO-Seite von SH keine Altersangabe gefunden.
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Fischereiabgabe ab welchem alter?

Moin,

ich bin Pfingsten nahe der Insel Fehmarn.
ICH werde ganz sicher Angeln... mit Fischereiabgabe...

Allerdings möchte dieses Jahr mein 13 jähriger Neffe auch mal von mir mit ans Wasser genommen werden...

Spinnrute in die Hand und ab dafür..............ODER?!!!#c|kopfkrat;+

Muss er (bzw. ich für ihn) für vllt. 2x3 Stunden "Werfen üben+" oder auch "Wet-Casting mit Hook" auch die Abgabe Zahlen???

Ich habe auf der INFO-Seite von SH keine Altersangabe gefunden.

Ja, der Fischereischein gilt ab dem 12. Lebensjahr.

§ 26 Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein:


Einen Fischereischein erhalten keine​
Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie bedürfen beim​
Fischfang der Aufsicht eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins.

Umkehrschluss, ab dem 12. Lebensjahr benötigt man in S-H den Fischereischein, den:


(1) Wer den Fischfang ausübt, muß einen auf ihren oder seinen Namen lautenden gültigen​
Fischereischein mit sich führen

Und für die Urlauberfischereischeine:


§ 5 DVO zum Landesfischereigestz​
Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht, Urlauberfischereischein​
(1) Personen, die keinen Fischereischein besitzen, sollen für die Dauer von höchstens 28​
aufeinander folgenden Tagen von der Fischereischeinpflicht ausgenommen werden. § 28​
LFischG gilt entsprechend. Diese Ausnahmegenehmigung („Urlauberfischereischein“) kann in​
einem Kalenderjahr bis zu zwei Mal erteilt werden.
 
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