Fischereiabgabe NRW

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Lars,
null Probleme, die Kohle zu verballern. Ich plädiere statt des Kutterprojektes allerdings eher für den Bau eines Angelmuseums. Kostenpunkt geschätzte 15 Mio Euro. Lfd. Unterhalt schmale 200.000 Eur p.a. Ich wette, auch da finden sich Politiker, die nicht abgeneigt sind. Und ne tolle Idee ist das sowieso. Kommt ja von mir...
M.a.W.: Ehe man wilde Dinge in die Welt setzt, sollte man mal innehalten und über Notwendigkeit, Sinn und Zweck der FA nachdenken. Kutter statt Verband ist jedenfalls nicht wirklich pfiffig.
Meine Bitte also: Bleiben wir einfach beim Ursprungsthema. Und bitte dran denken: Wenn die Gelder aus der FA nicht ausgegeben werden können, ist das zunächst einmal schlicht ein Hinweis dafür, dass sie abzuschaffen ist!!
 

torstenhtr

Active Member
Vielleicht denkt man nochmal über die rechtlichen Aspekte nach.

Interessante Ausarbeitungen sind hier zu finden:

Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Sonderabgaben

http://www.juraexamen.info/zur-verf...-von-sonderabgaben-mit-finanzierungsfunktion/

Verschiedene Fragestellungen zu Steuern und Sozialabgaben
https://www.bundestag.de/resource/b...df821c403ce52c3d53df/WD-6-176-08-pdf-data.pdf

Relevante Aspekte sind gemäss obiger Quelle:

  • Gruppenhomogenität
  • Besondere Finanzierungsverantwortung / Sachnähe der Abgabepflichtigen zum Erhebungszweck
  • Gruppennützigkeit der Verwendung des Abgabeaufkommens
  • Periodische Legitimation der Sonderabgabe.

Für mich stellt sich die Frage, wie überhaupt die Fischereiabgabe diesen Kriterien genügen kann.

Bspw. Gruppenhomogenität: Berufsfischer haben eine andere Interessenlage als Angler, Angeltouristen widerum ein anderes Interesse als einheimische Angler

Gruppennützigkeit: ein Angelkutter nützt nur einer Subgruppe der Angler irgendetwas, von einer reinen Studie zum Angeltourismus profitieren nicht alle Angler, eine pauschale Verbandsförderung nutzt nur der Gruppe der organisierten Angler, Finanzierung einer Verbandszeitung nützt nur den organisierten Anglern oder Berufsfischern

Naturschutz geht auch nicht wegen besonderer Finanzierungsverantwortung: "Die mit der Abgabe belastete Gruppe muss dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck evident näher stehen als jede andere Gruppe oder die Allgemeinheit der Steuerzahler. "

Ist denn im Fall einer erfolgreichen Klage eine Überarbeitung der FA realistisch oder würde diese eher entfallen wie in Sachsen?
Wie strukturiert man die FA, damit die Gruppenhomogenität und Gruppennützigkeit erfüllt ist?
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Darum geht's. Quasi die Basics, die den vorliegenden Klagen zugrunde liegen.

Zu Deinen beiden Fragen: Wer kann diese Fragen in einem Anglerforum (!!) seriös beantworten? Diskutieren kann man vieles. Man kann auch zu allem ne Meinung haben. Aber ab einem bestimmten Punkt sollte man schon wissen, wie ein Motor funktioniert, wenn man ihn reparieren will.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anglerdemo

Well-Known Member
Wenn die Gelder aus der FA nicht ausgegeben werden können, ist das zunächst einmal schlicht ein Hinweis dafür, dass sie abzuschaffen ist!!

Genau darum ging es mir in meinem Beispiel mit dem Kutter, die Kohle wird nicht ausgegeben, dann kann man auch ein solches Projekt finanzieren, meinetwegen auch ein Angelmuseum - oder halt abschaffen!
 

Kolja Kreder

Mitglied
Eine Fischereiabgabe von 24,00 Euro für fünf Jahre verursacht mit pro Tag eine Geldbelastung von 1,3 Cent.

Ich gebe ca. 250 Euro in der ersten Instanz für einen unsicheren Prozeß aus , um möglicherweise 1,3 Cent pro Tag zu sparen und um etwas für "die Angler" zu bewegen.

Für 250 Euro kann ich die Fischereiabgabe für die nächsten 52 Jahre sicher bezahlen .

Wie entscheide ich mich.

Das Zweite - die Verwendung der F.A. kommt Anglern in Teilen unmittelbar zu Gute ( Vereinsangler ) und dem Bürger , angelnd oder nicht , durch Finanzierung von u.a. Umweltprojekten.

Diese Verwendungszwecke wirken sich positiv auf den Ruf " der Angler " aus, wenn Sie kommuniziert werden und ist eine Waffe gegen u.a. Gegner der Angelei.

Wie entscheide ich mich.

Ich entscheide mich dafür, die 1,3 Cent der Fischereiabgabe zu akzeptieren , über diese "Belastung" zu lächeln, u.a. sinnvolle Projekte zu unerstützen

und den Konflikt als den zu sehen, der er ist : als Konflikt der rechthaberischen Juristerei.

R.S.
 

Kolja Kreder

Mitglied
Eine Fischereiabgabe von 24,00 Euro für fünf Jahre verursacht mit pro Tag eine Geldbelastung von 1,3 Cent.

Ich gebe ca. 250 Euro in der ersten Instanz für einen unsicheren Prozeß aus , um möglicherweise 1,3 Cent pro Tag zu sparen und um etwas für "die Angler" zu bewegen.

Für 250 Euro kann ich die Fischereiabgabe für die nächsten 52 Jahre sicher bezahlen .

Wie entscheide ich mich.

Das Zweite - die Verwendung der F.A. kommt Anglern in Teilen unmittelbar zu Gute ( Vereinsangler ) und dem Bürger , angelnd oder nicht , durch Finanzierung von u.a. Umweltprojekten.

Diese Verwendungszwecke wirken sich positiv auf den Ruf " der Angler " aus, wenn Sie kommuniziert werden und ist eine Waffe gegen u.a. Gegner der Angelei.

Wie entscheide ich mich.

Ich entscheide mich dafür, die 1,3 Cent der Fischereiabgabe zu akzeptieren , über diese "Belastung" zu lächeln, u.a. sinnvolle Projekte zu unerstützen

und den Konflikt als den zu sehen, der er ist : als Konflikt der rechthaberischen Juristerei.

R.S.
Gewinnt man den Prozess in einem BL, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sie danach von der Politik abgeschafft wird und das rechnet sich schon.

Die Erfahrung in BL, die die FA abgeschafft haben zeigt, dass kein ct weniger in Projekte geht. Das Geld kommt dann eben von dem zuständigen Ministerium und nicht von den Anglern. So gehört es auch bei allgemeinen Natur und Umweltschutzsachen.
 

Kolja Kreder

Mitglied
Klassiker Standardspruch im Kontext Juristerei... Im Übrigen sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es nicht um die Rechtmäßigkeit der Fischereiabgabe an sich geht, sondern darum, wie die FA in einem konkreten Bundesland ausgestaltet und umgesetzt ist. Grundsätzlich ist es übrigens kein Problem, die FA als sog. Sonderabgabe zu Finanzierungszwecken rechtskonform zu regeln. Der Untergang des Abendlandes, wie von einigen hier vermutet, droht also keinesfalls.
Richtig, es gebe Möglichkeiten die Vergabe von Mitteln aus der FA so zu regeln, dass die FA rechtmäßig ist.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Sollten die Richter feststellen, dass das in NRW bisher nicht so war, würde man sich fragen, warum das jahrelang niemand gemerkt hat.
Naja, erst einmal muss sich jemand für das Thema überhauot interessieren und sich dann auch noch damit auseinandersetzen. Ich angel seit 45 Jahren und zahle seit 30 Jahren die FA- und habe früher nie daran gezweifelt, denn was vom Staat kommt, muss ja eigentlich korrekt sein.

Spannend finde ich immer wieder, dass die Überprüfung der Rechtmäßigkeit überhaupt kritisiert wird. Bei der Idee zur Grundrente haben jetzt schon einige Organisationen verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet (und ggf. eine Klage angekündigt) und erhalten dafür in den Medien Applaus, um nur mal ein Beispiel zu nennen, dass in der Regel die Bürger in diesem Land für verfassungskonforme Gesetze/ Verordnungen sind und eine Überprüfung in der Regel gutheißen. Was allerdings auch die Mehrheit bei den Anglern wohl so sieht. Zumindest habe ich bisher lediglich hier im AB Kritik dafür erhalten, in anderen Foren oder sozialen Netzwerken hingegen nur Zuspruch und "Daumen hoch".
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Hallo,



Sollten die Richter feststellen, dass das in NRW bisher nicht so war, würde man sich fragen, warum das jahrelang niemand gemerkt hat.

Mich wundert das wirklich rein gar nicht. Der eigentlich Betroffene, und das ist nun mal der Angler, drückt einfach die wirklich recht bescheidene Kohle für den blauen Schein ab, sieht, dass sich die Gesamtsumme aus Gebühr und Abgabe zusammensetzt und fragt sich ganz bestimmt nicht, was ne Abgabe und was ne Gebühr ist. Erst recht hat er keinen Plan davon, was die rechtlichen Hintergründe dieser Begriffe sind.
Als ich mir das Thema vor längerer Zeit ( weit vor Erhebung der Klagen) angeschaut hatte, war der konkrete Anlass, dass ich wirklich unmittelbar sowohl beruflich/fachlich, wie auch praktisch seit Ewigkeiten mit solchen Fragestellungen zu tun habe. Richtig getriggert wurde ich allerdings erst durch die Zusammenarbeit mit Robert Arlinghaus, nachdem mich der Herr Angelprofessor gezwungen hatte, meinen Gehirnschmalz mal etwas intensiver für Rechtsfragen im Kontext unseres Hobbys zu investieren.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Der eigentlich Betroffene, und das ist nun mal der Angler,

Wenn es so käme, hätten so einige Instanzen versagt.

Der Gesetzgeber, die Kontrollorgane und die betroffenen Abgabenzahler selber. Auch unter Anglern soll es ja durchaus Juristen, Verwaltungs- und Steuerrechtler geben.

Aber erstmal abwarten, wie Geschichte ausgeht.
 

torstenhtr

Active Member
Zu Deinen beiden Fragen: Wer kann diese Fragen in einem Anglerforum (!!) seriös beantworten? Diskutieren kann man vieles.
Man kann auch zu allem ne Meinung haben. Aber ab einem bestimmten Punkt sollte man schon wissen, wie ein Motor funktioniert, wenn man ihn reparieren will.

Wer wenn nicht z.B. DU - und es gibt durchaus unter den Anglern Juristen und mehrere haben hier schon geschrieben. Selbst wenn man juristischer Laie ist, kann man sich eine Meinung bilden wie z.B. Lars. Aber insg. scheint mir das ein schwieriges Thema zu sein? Mir ist schon unklar wie man überhaupt eine homogene Gruppe definieren will, selbst unter Anglern gibt es ganz unterschiedliche Interessen. Wie würde man also eine FA strukturieren die den Anforderungen aus #142 genügt?
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Ich finde den Begriff Versagen im Grunde deplatziert. Es gibt zu so unglaublich vielen Dingen schlicht unterschiedliche Rechtsauffassungen, die entweder gerichtsbeständig sind oder nicht. Und selbst innerhalb der Gerichtsbarkeit gibt's nen Instanzenweg, der immer wieder gerne mal am Ende zu einem anderen Ergebnis führt als dasjenige, das in der 1. Instanz für richtig befunden wurde. Also so what. Auch Gerichte vertreten nur ne Rechtsauffassung...
Hinzu kommt: Jurist hin, Jurist her. Wenn Du Deine Kohle im Zivil- oder Strafrecht verdienst, sind trickige Fragen im öffentlichen Recht/ Verwaltungsrecht nicht gerade solche, die dir als Problem geradezu ins Auge springen. Dh Du musst im Zweifel schon ne Menge Aufwand reinstecken, um dich dem Kern des Pudels zu nähern. Ansonsten null Chance...
Davon ab: Ich selbst hab im Laufe meines Lebens schon an so manchen Gesetzen, Rechtsverordnungen oder Richtlinien rumgebastelt. Toller Job, bei dem man nur hoffen kann, dass man alles bedacht und dann auch noch die richtigen Worte gewählt hat. Ich hab mir Mühe gegeben, aber habe ich versagt, wenn's nicht hinhaut oder hingehauen hat? Kein Mensch ist unfehlbar...
Und genau deshalb, lieber Torstenhtr, beantworte ich auch nicht Deine Frage. Ich denke, ich hab ne Vorstellung davon, wie man das machen könnte. Und die ist sogar ''verschriftlicht'', existiert in Form einer entsprechenden Datei und hat auch einen konkreten Verwendungszweck. Aber warum sollte ich dieses ungelegte Ei ins Netz stellen, und das auch noch in einem Anglerforum?

In Summe find ich es jedenfalls cool, dass mit Kolja und Lars zwei Leute am Start sind, die das Thema vor den Kadi gebracht haben. Ich finde, berechtigte Fragestellungen sollte man klären. Mit welchem Ergebnis auch immer.
Davon ab hab ich im Kontext Fischerei & Recht noch weitere Themen in der Pipeline, die möglicherweise und zu gegebener Zeit zur Sprache gebracht werden. Oder auch nicht.
Schaun mer mal.

Zum Schluss zum Thema ''Wer merkt was'': Die in Post 91 veröffentlichte Förderrichtlinie hat in der Einleitung einen wirklich elementaren Rechtsfehler. Wer ihn findet, zumindest aber das Problem benennt, hat meinen Respekt..
 
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Kolja Kreder

Mitglied
Ich kaufe ein A, nämlich den Hinweis auf Artikel 23 BayHO in der Einleitung :07_Cool
Da dürfte der gute Lars mal gar nicht so falsch liegen. Ich hebe hier noch mal 3 Prüfungspunkte von den 7 für die Rechtmäßigkeit der Sonderabgabe hervor. Da kann sich dann jeder selber ein Bild machen, wo es klemmt:

3. Sachnähe der Abgabepflichtigen zum Abgabezweck
Die Erhebung einer Finanzierungssonderabgabe setzt außerdem eine spezifische Sachnähe der belasteten Gruppe zum mit der Abgabe verfolgten Zweck voraus. Die Gruppe der Abgabepflichtigen muss also dem mit der Sonderabgabe verfolgten Zweck evident näher stehen als jede andere Gruppe oder die Allgemeinheit der Steuerzahler.

4. Besondere Finanzierungsverantwortung
Aus der besonderen Sachnähe der belasteten Gruppe muss sich zudem eine besondere Finanzierungsverantwortung der Abgabepflichtigen hinsichtlich der mit der Abgabe zu finanzierenden Aufgabe ergeben. Dabei greift das Bundesverfassungsgericht regelmäßig den Verursachergedanken auf, wonach es erforderlich ist, dass die belastete Gruppe einen bestimmten Bedarf staatlichen Tätigwerdens zu verantworten haben muss.

5. Gruppennützige Verwendung des Abgabenaufkommens
Eine weitere verfassungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzung für Finanzierungssonderabgaben ist die gruppennützige Verwendung des durch die Sonderabgabe erzielten Finanzaufkommens. Danach muss das Abgabenaufkommen zumindest mittelbar im Interesse der Gesamtgruppe der Abgabepflichtigen verwendet werden.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Wie sagt man doch so schön: Außerhalb des Steuerverfassungsrechts ( Art 104a ff. GG) sind Abgaben, insbesondere Sonderabgaben, zu einem allseits beliebten Instrumentarium zur Finanzierung staatlicher Aufgaben geworden. Anknüpfungspunkt sind hierbei ausschließlich Art 70 ff. GG.
Und wenn man mal so ein bisschen hinter die Front guckt, hat man eher den Eindruck, ihre Verwendung ist eher im Landesinteresse, als im Interesse der Abgabepflichtigen. Bei Zuwendungen iSv 23 LHO mag das ja geboten sein, schließlich gehts um Haushaltsmittel, die das Land freiwillig und außerhalb gesetzlicher Verpflichtungen zur Verfügung stellt. Aber bei Sondereinnahmen, die eben nicht zum allgemeinen Haushalt gehören, wäre es schon ganz chic, wenn sie denjenigen zugute kommen, die die Kohle als Auserwählte abdrücken müssen. Hinzu kommt, das Land hat ne Ausgabeverpflichtung. Bedeutet auch, dass die Abgabe gestrichen werden muss, wenn die Kohle nicht zweckentsprechend verballert werden kann. Das Geld ins nächste Haushaltsjahr zu verschieben, und das am besten mehrfach, ist jedenfalls ein ziemlich zwingender Beleg dafür, dass der nach dem Verursacherprinzip ermittelte Sonderaufwand nicht wirklich mehr besteht. Die Idee einer Sonderabgabe ist nämlich das Prinzip der zeitlichen Befristung, und nicht die Manifestierung einer Steuer gleichen Abgabeschuld auf alle Zeiten. Ähnliche Nummer übrigens beim Soli, obwohl das rechtlich ein etwas anderer Beritt ist.
 
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Anglerdemo

Well-Known Member
Für mich als Angler wäre die Verwendung der Zuwendungen in erster Linie von Bedeutung, nicht die Formulierung in den Gesetzestexten. Wenn in Bayern analog zu SH die Angler 99% der FA einzahlen und lediglich knapp 20% für die eigenen Interessen (ANGLERinteressen!) rausbekommen, würde ich als Angler eine Klage prüfen.

Gerade der Satz "Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen an Stellen außerhalb der Staatsverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke (Zuwendungen) dürfen nur veranschlagt werden, wenn der Staat an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann." würde mich hellhörig werden lassen.

Ich denke nicht, dass der Staat ein erhebliches Interesse an Fischbesatz für (den Wiederfang durch) Angler ein erhebliches Interesse hat, sondern eher an Naturschutz- und Artenschutz. Tja, und das würde ich mir als Angler dann genauer anschauen, denn genau diese Aufgaben kann man sicherlich ohne diese Zuwendungen befriedigen. Dafür die Angler zur Kasse zu bitten? Ich als FA_ Pflichtiger in Bayern würde mir die Zuwendungen mal im Detail anschauen...Einen guten Juristen könnte ich spontan empfehlen ;)
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Fragen, nichts als Fragen...

Lustig übrigens, dass es mal ne Fischereisteuer gab. Das war ne sog. Aufwandsteuer, die nach Art 106 Abs.6 GG den Kommunen zustand. Lediglich im Land Hessen kann sie noch erhoben werden, siehe § 8 KAG Hessen. Im Prinzip das gleiche wie die Jagdsteuer, die ebenfalls im Niedergang befindlich ist. Die NRW zB kann sie nicht erhoben werden, siehe § 3 KAG NRW. Bösartig könnte ich jetzt sagen, dass die Möglichkeit einer Steuererhebung im Kontext Angelei für den eigenen Haushalt dem Land aus der Hand geschlagen ist und die Sonderabgabe in Form der FA ein mehr oder weniger geschicktes Ausweichmanöver darstellt, damit man Kohle in die Kasse bekommt.

https://www.ageras.de/woerterbuch/jagdsteuer
 
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torstenhtr

Active Member
@Grünknochen OK du hast schon etwas, aber möchtest das nicht in der Öffentlichkeit darstellen, kann ich verstehen. Ich persönlich würde mich sehr schwer tun, etwas zu formulieren, das diesen Kriterien genügen kann - hängt wahrscheinlich von der Unschärfe der Definition ab.

Mich verwundert, dass bisher nur NRW die Jagdabgabe abgeschafft hat - laufen da schon weitere Klagen oder ist der "Leidensdruck" in anderen Bundesländern nicht hoch genug? Bspw. der Thüringer Rechnungshof hat wohl 2014 empfohlen die Jagdabgabe abzuschaffen:
https://www.thueringer-rechnungshof.de/files/1584E85BDD6/14_jagdabgabe_beratung.pdf
Trotzdem wird die dort noch erhoben (?!)

Hier noch der Bericht vom Landesrechnungshof Sachsen 2012 zur Fischereiabgabe, der wohl beigetragen hat zur Abschaffung:
https://www.rechnungshof.sachsen.de/files/SRH_Sonderbericht_Fischereiabgabe_2012.pdf

Eig. müssten die Landesrechnungshöfe die FA regelmäßig prüfen?
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Normal. Der Teufel steckt eh im Detail. Der § selbst ist übrigens kein Problem. Die Richtlinie umso mehr. Aber auch die ist im Prinzip fertig.

Wie dem auch sei: Ne Veröffentlichung findet mit ziemlicher Sicherheit bis Ende des Jahres von anderer Stelle statt. Ich mach den Kram ja nicht nur für Spaß, sondern ganz unromantisch deshalb, weil ich damit beauftragt wurde. It's a job...
 
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