Fischereiabgabe NRW

Anglerdemo

Well-Known Member
Eig. müssten die Landesrechnungshöfe die FA regelmäßig prüfen?

In S-H 1989 und zuletzt im Jahre 2003 (sind nach meinen Infos die einzigen Prüfungen durch den LRH).

Bereits bei der Prüfung 1989 wurden zahlreiche Änderungen/ Anpassungen vom LRH gefordert, die jedoch auch bei der Prüfung im Jahre 2003 nicht umgesetzt waren. Seitdem hat es dort niemanden mehr interessiert.

So wurde damals schon bemängelt (Zitat) "Bei der Verwendung der Mittel aus der Fischereiabgabe wurde in erheblichem Maße gegen haushalts- und vergaberechtliche Bestimmungen verstoßen.".

Ich habe 2018 den LRH eingeschaltet, aber es gibt natürlich keinen Anspruch. Erst als ich die Poltik eingeschaltet habe, hat der LRH zugesichert, bei der nächsten Prüfung all die von mir vorgetragenen Punkte zu prüfen. Wann? Keine Ahnung...

Übrigens scheint die FA in SH schon damals eher ein "Gelddruckmaschine für NGOs" gewesen zu sein.

Zitat "Der LRH hat den Eindruck gewonnen, dass Einhaltung und Beachtung der Nebenbestimmungen nicht ausreichend überwacht wurden." Verstösse gegen geltendes Recht gab es damals schon (Zitat) "In einer Reihe von Förderfällen erfolgte die Auszahlung der Zuwendung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums." Weiter heisst es "In Einzelfällen hat das Landwirtschaftsministerium gegen ANBest-P Nr. 2.1.1 zu § 44 LHO verstoßen und an die Zuwendungsempfänger zu hohe Auszahlungen geleistet" (Anmerkung: erst nach Rüge durch den LRH zurückgefordert, ob jedoch zurückgezahlt wurde konnte niemand beantworten).

Hätten hier die Anglerverbände nicht bereits aktiv werden müssen? Insbesondere wenn nur die Zuwendungen an Angler im Detail überprüft wurden: "Nicht alle Verwendungsnachweise waren fristgerecht vorgelegt und durch das Landwirtschaftsministerium geprüft worden. Die Verwendungsnachweise für die Förderfälle der Jahre 2000 und 2001 waren, mit Ausnahme der Zuwendungen an den Landessportfischereiverband e. V., alle noch nicht geprüft."

Also konnte "jeder" einen Antrag stellen, hat Kohle bekommen und das ohne eine Überprüfung durch die Behörden. Denn der LRH merkte noch an "Eine Erfolgskontrolle fand bei den geförderten Maßnahmen i. d. R. nicht statt."

Und das obwohl nach VV Nr. 11.1 zu § 44 LHO ganz klar gereglt ist "Die Bewilligungsbehörde bzw. die nach Nr. 1.5 zuständige oder sonst beauftragte Stelle hat regelmäßig innerhalbvon drei Monaten nach Eingang des Zwischen-oder Verwendungsnachweises in einem ersten Schritt festzustellen, ob nach den Angaben im Nachweisanhaltspunkte für die Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs gegeben sind (kursorische Prüfung). In einem zweiten Schritt sind die Nachweise vertieft zu prüfen."

Manches scheinen die Behörden nicht so ernst zu nehmen. Aber witzig, dass nur die Projekte des LSFV SH geprüft wurden. Ein Schelm wer böses denkt- Angler zahlen und die Nehörde hofft hier durch Kontrollen aus Verstösse? Man könnte den Eindruck gewinnen. Alle anderen Zuwendungsemüfänger waren eventuell ja auch nur auf Lustreisen, wer weiß das schon so genau...

"Lustreisen?" Ja, auch im Jahre 2019 noch gelebte Praxis. Da fährt der Fischereiabgabeausschuss schon mal nach Berlin, Übernachtung, Mittag- und Abendessen inklusive. 2 Stunden Sitzung und dann ein wenig "Fortbildung"...

Tja, seit 1989 Unstimmigkeiten bei der FA in SH und als ein Angler in SH dann endlich mal 2019 eine Klage einreicht- wird er dann dafür noch von einigen wenigen Anglern (?) verurteilt. Eine verrückte Welt, oder?
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Geht so. Die genannten Beispiele wundern mich nicht wirklich. Ich kenne sie auch zuhauf aus anderen Förderbereichen, in denen ganz andere Summen bewegt werden. Sie haben auch etwas mit strukturellen Problemen des Zuwendungsrechts zu tun, inbesondere seit Einführung des Vergaberechts. Hinzu kommt, dass die Zuwendungsempfänger vielfach wirklich keinerlei Professionalität im Umgang mit Zuwendungen haben. Mit dem Effekt übrigens, dass potentielle Zuwendungsempfänger vielfach regelrecht davor zurückschrecken, auf der Grundlage des § 44 LHO abzuwickelnde Gelder ( wie bei der FA ) überhaupt in Anspruch zu nehmen. Die Sache hat also definitiv ihre zwei Seiten.
Im Übrigen machen die Beispiele klar, dass ein Rechnungshof lediglich die Rechtmäßigkeit der Mittelverausgabung im Einzelfall, ganz bestimmt aber nicht prüft, ob die FA im jeweiligen Konstrukt den Maßgaben entspricht, die ua vom Bundesverfassungsgericht für sog. Sonderabgaben formuliert wurden. Das ist nun wirklich nicht sein Job.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Ich finde den Begriff Versagen im Grunde deplatziert.

Kommt auf die individuelle Erwartungshaltung an.

Versagen heißt ja, dass man die Erwartungen nicht erfüllen konnte.

Und ich erwarte von Politik und Behörden eigentlich schon, dass sorgfältig gearbeitet wird und Recht und Gesetz beachtet werden.
Das ist eigentlich ihr Job und dafür wird auch ne Menge Geld investiert.

Wenn da also in SWH trotz mehrfacher Hinweise des LRH auf Schwächen und Unregelmäßigkeiten keine Reaktion erfolgt, erfüllt das meine Erwartungen nicht.

Wie das in NRW lief weiß ich nicht. Da muss man mal das Urteil und seine Begründung abwarten.

In der Vergangenheit gab es in NRW jedenfalls schon Gesetze, die z.B. nach Ansicht des OVG verfassungswidrig waren, wie die Frauenbevorzugung im öffentlichen Dienst.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Es bleibt Dir völlig unbenommen, so zu denken. Und es lohnt nicht, darüber weiter zu diskutieren. Dass ich als jemand, der als Jurist in genau diesen Fragestellungen sowohl in der Theorie, wie auch praktisch seit Ewigkeiten beruflich wie auch in meinem außerberuflichen Engagement unterwegs ist, ne etwas andere Sichtweise auf die Dinge habe, liegt irgendwie in der Natur der Sache.
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Tja, seit 1989 Unstimmigkeiten bei der FA in SH und als ein Angler in SH dann endlich mal 2019 eine Klage einreicht- wird er dann dafür noch von einigen wenigen Anglern (?) verurteilt. Eine verrückte Welt, oder

Was ist das für ein gleißend helles Licht? Ist da jemand? Da ist doch jemand! Lars, bist du es?

Was für ein Auftritt. Du magst es offensichtlich gern theatralisch.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Versagen heißt ja, dass man die Erwartungen nicht erfüllen konnte.Und ich erwarte von Politik und Behörden eigentlich schon, dass sorgfältig gearbeitet wird und Recht und Gesetz beachtet werden.

Es bleibt Dir völlig unbenommen, so zu denken. Und es lohnt nicht, darüber weiter zu diskutieren.

Doch, darüber sollte man in diesem Zusammenhang ruhig weiter diskutieren. Ich denke auch, dass es nicht zwingend ein Versagen ist, sondern eher einfach ein Fehler. Das deutsche Rechtssystem ist verdammt kompliziert und Fehler passieren, denn diese sind menschlich.

Das Versagen würde ich dennoch nicht bei der Stelle suchen, die die Verordnungen und Richtlinien erlassen hat, sondern bei den Kontrollbehörden und bei der Politik. Da würde ich dann nämlich nicht mehr von einem Fehler sprechen, sondern von einem Versagen! Wenn der LRH Kritik am System außert und ein Gesetz/ Verordnung/ Richtlinie nicht oder nur unzureichend korrigiert wird, ist der Fehler an den verantwortlichen Stellen zu suchen, insbesondere wenn Gelder zu viel gezahlt oder Maßnahmen überhaupt nicht überprüft wurden.

Wenn Angler jedoch viele verschiedene Regelungen einhalten und zudem eine Fischereiabgabe zahlen müssen, sehe ich die Behörden in der absoluten Verantwortung, die Verwendung zu 100% zu kontrollieren und verantwortungsvoll mit diesen Geldern umzugehen. Alles andere ist eine Respektlosigkeit gegenüber den Zahlern. Ja, hier zu hinterfragen wäre eine Aufgabe der Verbände gewesen.

Und so wiederhole ich gerne meine Frage- hätten hier nicht die Angelverbände bereits vor 16 Jahren aktiv werden müssen? Oder wollte man die Zuwendungen für eigene Projekte nur nicht gefärden und hat lieber geschwiegen? Gilt das Schweigen dann als Vertretung der Interessen der Mitglieder, weil man dadurch zum Beispiel die Beiträge niedriger halten konnte? Das sind meine Gedanken seit gut einem Jahr, auch wenn es darauf vermutlich keine Antworten geben wird.

Was ist das für ein gleißend helles Licht? Ist da jemand? Da ist doch jemand! Lars, bist du es?

Was für ein Auftritt. Du magst es offensichtlich gern theatralisch.

Das beantworte ich mal mit einem Zitat von Dir, weil so schön (insbesondere auf Dich) passend ist. Da finde ich das Licht noch verdammt gleißender und deutlich heller...

Also entweder auf die Barrikaden gehen, oder es geschehen lassen. Nur im Netz maulen bringt nichts.

Danke für Dein Lob für meine (unsere) Arbeit. Du scheinst ja im verborgenen mein/ unser größter Fan zu sein. Denn ich (wir) gehe(n) ja auf die Barrikaden und maule(n) nicht nur im Netz.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Lars,
der LRH hat keine Kritik am System geäußert, das ist überhaupt nicht sein Job, sondern Unzulänglichkeiten in der Mittelverausgabung festgesellt. Nennen wir es mal plakativ Rechnungsprüfung. Mit Deiner Klage hat das wirklich nichts zu tun. Ein einzelnes Förderprojekt, das einen Gegenstand betrifft, der nicht in die Zweckbindungsvorgaben der FA fällt, wird erst dann interessant, wenn es Ausdruck eines systemischen Fehlers im Hinblick auf die grundsätzliche, durch die jeweiligen Vergaberichtlinien konkretisierte Ausrichtung der FA in S-H. ist. Hierfür ist es echt wurscht, ob einzelne Projekte nach den Kriterien des $ 44 LHO korrekt oder nicht korrekt abgewickelt wurden. Wobei ich noch nicht einmal beurteilen kann, ob die Prüfungsbemerkungen des LRH zu Recht erfolgten oder nicht, da ich den konkreten Vorgang nicht kenne. Ich habe jedenfalls in meinem alten Leben so manche Prüfungsbemerkungen erledigt, in denen ich die Einschätzung der Rechnungsprüfer so ganz und gar nicht geteilt und auf der Richtigkeit meiner Einschätzung bestanden habe.
Nen ganz anderer Punkt hingegen ist, dass man die Nummer jenseits trockener Juristerei für politische Zwecke nutzt. Kann man von einer Behörde, die schon in der Umsetzung schlingert, erwarten, dass sie die grundsätzliche Legitimation ihres Handelns kritisch überprüft? Ich habe da meine Zweifel...
 
Zuletzt bearbeitet:

torstenhtr

Active Member
Zitat aus dem Artikel des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages:

"2.4.2.4. Periodische Legitimation der Sonderabgabe
Da die Sonderabgabe nur unter engen Voraussetzungen zulässig und folglich restriktiv anzuwenden ist, ist der Gesetzgeber gehalten, die parafiskalische Abgabe in regelmäßigen Abständen daraufhin zu überprüfen, ob ihre verfassungsrechtliche Legitimation fortbesteht und die genannten Voraussetzungen weiterhin gegeben sind."

Wer ist dazu verantwortlich, wenn nicht der LRH?
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Ich nehme an, Du kannst lesen. Immerhin hast Du ja ne fette Markierung gesetzt.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Lars,
der LRH hat keine Kritik am System geäußert, das ist überhaupt nicht sein Job, sondern Unzulänglichkeiten in der Mittelverausgabung festgesellt. Nennen wir es mal plakativ Rechnungsprüfung. Mit Deiner Klage hat das wirklich nichts zu tun.
Klar, habe ich auch so nicht gemeint (geschrieben). Meine Kritik geht an die Politik und an die Angelverbände, die diese Hinweise seit 1989 ignorieren sowie natürlich auch an die Behörde, die diese Missstände bis heute nicht beseitigt hat und anscheinend nicht damit gerechnet hat, dass irgendwann die FA mal zu einer Klage führt. Wenn man Millionen an alle Beteiligten verteilt, fühlt man sich vermutlich auch relativ sicher. Angler erhalten Zuwendungen, Wissenschaft und Fischerei auch, Naturschutz und Fischschutz uns sogar die Heimatschutzbehörde hat ein Mitspracherecht. Damit deckt man doch mit den Millionen alle denkbaren Bereiche ab, was soll da schon passieren. Ja, und der LRH prüft in SH alle 15 bis 20 Jahre mal, veröffentlicht einen Bericht und mehr Ungemach droht auch nicht, wenn die Politik sich nicht darum kümmert. Und der Angler zahlt eh die 10.- Euro, weil er angeln will und zu 99% gesetzestreu ist. Die Fischereiabgabe ist eine Vorgabe vom Staat und somit wird alles seine Richtigkeit haben.

Aber auch Angler haben ein paar Gallier...

Nen ganz anderer Punkt hingegen ist, dass man die Nummer jenseits trockener Juristerei für politische Zwecke nutzt. Kann man von einer Behörde, die schon in der Umsetzung schlingert, erwarten, dass sie die grundsätzliche Legitimation ihres Handelns kritisch überprüft? Ich habe da meine Zweifel...
Wir sind im ständigen Austausch mit der Politik hier in SH und tatsächlich werde ich in jedem Gespräch gefragt "Gibt es etwas neues von der Klage gegen die FA?". Die sind echt gespannt und haben versprochen, sich dem Thema unabhängig vom Urteil anzunehmen. Ich denke es wird hier mittelfristig auf jeden Fall Änderungen geben. Auch meine grundsätzliche Idee Angler und Fischerei in SH auch im Fischereirecht getrennt zu behandeln, hat Anklang gefunden. Wenn man für Angler die Regelungen auf 3 DIN A4 SSeiten formulieren kann, sollte man das auch machen. Die Bewirtschaftung mit Hege etc. hat nichts in einem Gesetz für Angler zu suchen. Für Angler sind im LFG SH nur 1/3 erforderlich, der Rest ist Hege, Pacht, Fischereigenossenschaften, Muschelfischerei und ähnliches.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Dass ich von Dir vorgeschlagene die Trennung ( insbes. ''Bewirtschaftung'' - Angelei) für grundsätzlich falsch halte, weißt Du. Sie macht wirklich überhaupt keinen Sinn. Warum sollte man ein privates Hobby überhaupt regeln? Mit der Idee findest Du nur bei solchen Leuten Anklang, die von bestimmten grundsätzlichen Dingen wirklich keine Ahnung haben. Reden kann man über vieles...
Nur zur Klarstellung: Rein gar nichts zu tun hat das mit der Ausrichtung von Interessenvertretungen/ Verbänden. Diese Organisationen sollten in der Tat anglerische Interessen im Mittelpunkt ihres Engagements haben.

Unabhängig mal davon -im Grunde ist der jetzt angesprochene Punkt offtopic - würd' ich vorschlagen, beim konkreten Thema zu bleiben, dass übrigens aus meiner Sicht komplett besprochen/ ausdiskutiert ist, so dass ich den weiteren Verkauf im Maximum mit ( mehr oder weniger großem) Interesse verfolgen werde.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anglerdemo

Well-Known Member
Dass ich von Dir vorgeschlagene die Trennung ( insbes. ''Bewirtschaftung'' - Angelei) für grundsätzlich falsch halte, weißt Du. Sie macht wirklich überhaupt keinen Sinn.
Das wir hier nicht einer Meinung sind, weiß ich ja. Aber es geht hier nicht um die Abgrenzung zwischen Bewirtschaftung und Angeln, sondern um die Vereinfachung der Gesetzesvorlagen für Angler. Die Grundlage für die Ausübung unseres Hobbies ist das Landesfischereigesetz in Verbindung mit gefühlten tausend Verordnungen. Teilweise wird der Angler in einem Satz zwischen 100 §§§ erwähnt und trotzdem muss der Angler diesen Satz kennen. Das kann es doch nicht sein, oder? Die Luftfahrt hat auch nicht die StVO als Grundlage, nur weil es mit Verkehr zusammenhängt! Der Urlauberfischereischein hat als Grundlage 3 DIN A4 Seiten und der Tourist darf loslegen. Warum soll der Angler als geprüfter Inhaber eines Fischereischeines also mehr wissen müssen? Es geht um ein paar grundsätzliche Dinge, in erster Linie um den Zugang zu Gewässern und waidgerechtes Verhalten. Aus die Maus! Angel kaufen, (noch) die FA abdrücken und loslegen, um im Idealfall der Faszination Angeln dauerhaft zu erliegen.

Warum sollte man ein privates Hobby überhaupt regeln? Mit der Idee findest Du nur bei solchen Leuten Anklang, die von bestimmten grundsätzlichen Dingen wirklich keine Ahnung haben.
Siehe ein Satz vorher, nämlich den Zugange zu Gewässern und waidgerechtes Verhalten. An dieser Stelle widerspreche ich Dir dann deutlich- es sind die Menschen, die Ahnung haben, mit denen wir zu diesem Thema Gesprächen führen. Deshalb lassen wir die Verbände auch außen vor ;). Wir möchten das Angeln entbürokratisieren. Ich wiederhole gerne die Grundlage meiner Idee. Ein bekannter Politiker fordert seit Jahren, dass eine Steuerklärung auf einen Bierdeckel passen muss- dann müssen die Regelungen für Angler auf eine Briefmarke passen. In Dänemark zahle ich meine 25.- Euro und darf ein Jahr angeln, die Regelungen sind völlig überschaubar. In Deutschland habe ich eine Spinnrute, eine kleine Angeltasche und meinen Bollerwagen mit Gesetzestexten am Gewässer dabei. Selbst als Fischereiaufseher gebe ich zu, dass mir sicherlich nicht alle Regeln bekannt sind- und der Angler, den ich kontrolliere, soll das alles wissen? Lächerlich! Alleine schon die Regelungen zum Baglimit haben immer noch nicht alle Angler verstanden (zum Beispiel als Brandungsangler ab 00.00 Uhr neues Tagesfanglimit), das lese (und korrigiere) ich immer wieder in den sozialen Netzwerken.

Angeln muss einfach und verständlich sein, es ist ein Hobby! Ich könnte mir vorstellen, dass wir ohne Verbände sogar Möglichkeiten hätten, die Prüfungen abzuschaffen oder zumindest deutlich zu vereinfachen. Da es jedoch eine wichtige Einnahmequelle neben der FA darstellt, ist das natürlich nicht gewünscht. Im Gegenteil, man versucht hier ja das Thema noch intensiver an sich zu reißen und anderen Verbänden die Möglichkeit der Prüfung zu entziehen.

Man muss sich hier nur einmal den Umfang der Fragen und Themen angucken- was hat das mit Angeln zu tun? Da bist Du anschließend halber Biologe, hast einen Angelschein, aber noch nie eine Angelrute in der Hand gehalten. Das ist Deutschland... Stell Dir vor, Du machst Deinen Autoführerschein und muss die Anatomie der Wildtiere lernen, weil die ja auf Landstraßen am Wegesrand stehen, darfst dann Autofahren, hast aber bis dato noch nie in einem Auto gesessen. Ricke von Bock unterscheiden, aber nicht wissen, wie man bremst, wenn ein Reh auf die Straße läuft. So funktioniert doch das Angeln hier.

Deshalb neue (einfache) Regelungen zum Angeln (Angler aus dem LFG rausnehmen ==> Anglergesetz) und dabei gleich die Fischereiabgabe neu und nur für Angler definieren und die Verteilung der Zuwendungen klar regeln. Alles ein Abwasch!
 

MarkusZ

Well-Known Member
Man sieht es in Bayern auch daran, dass es mehr verbandsunabhängige Angel-Vereine gibt, als im Verband Mitglied sind (Auskunft des Fischereibeauftragten Obb.).

Interssante Aussage. Hätte ich so nicht erwartet. Ist wahrscheinlich in den Bezirken unterschiedlich.

In MFr will m.W. jeder kleine Dorfverein, der nur den lokalen Löschweiher bewirtschaftet, Verbandsmitglied werden.
Vermutlich um seinen Mitgliedern Zugang zu den günstigen Jahresscheinen für die Fränkischen Seen und den MD-Kanal zu ermöglichen.

Dass ich von Dir vorgeschlagene die Trennung ( insbes. ''Bewirtschaftung'' - Angelei) für grundsätzlich falsch halte, weißt Du

Was ich für falsch halte ist, dass die Bewirtschafter selber keine FA zahlen, obwohl die meisten Gelder an Bewirtschafter fließen.
Aber als Laie versteht man ja so einiges nicht, was sich Politik und Behörden so ausdenken.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Die Bewirtschafter sind doch im Regelfall die Angelvereine. Die Angelvereine bestehen aus Anglern. Und die Angler zahlen doch die Abgabe.
Wenn die Gewässer für alle Angler zu gleichen Bedingungen zugänglich sind, darf auch über die Abgabe unterstützt werden, kein Problem. Wenn nicht, dann sollen die Bewirtschafter sehen, wie sie ihre Gewässer pflegen.

Ich kann doch nicht ein Gewässer pachten und für den Erhalt auf die Allgemeinheit (alle Angler) zurückgreifen, aber den Zugang nur meinen Mitgliedern ermöglichen. Das ist der Gesellschaft gegenüber nicht fair!
 

Fischer am Inn

Active Member
Hallo,

Geld einsammeln, in einen Topf geben und aus diesem Topf heraus neu verteilen ist Sinn eines jeden so gestrickten Systems. Die Frage ist allein ob das über die FA dargestellt werden kann. Wenn nicht, dann muss eine neue Regel geschaffen werden, die das gewährleistet.

Servus
Fischer am Inn
 

phirania

phirania
In stillem Gedenken
Ich könnte ja mal meine Kontonummer angeben.
Evtl. fließt da ja mal was drauf ein......:)
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Das wiederkehrende Wiederholen der Argumente macht diese Themen so anstrengend, aber gut.

Wenn die Gewässer für alle Angler zu gleichen Bedingungen zugänglich sind, darf auch über die Abgabe unterstützt werden, kein Problem. Wenn nicht, dann sollen die Bewirtschafter sehen, wie sie ihre Gewässer pflegen.

Ich kann doch nicht ein Gewässer pachten und für den Erhalt auf die Allgemeinheit (alle Angler) zurückgreifen, aber den Zugang nur meinen Mitgliedern ermöglichen. Das ist der Gesellschaft gegenüber nicht fair!

Nur den Jahresbeitrag mit den Preisen für Gastkarten gegenüber zu stellen ist du kurz gedacht.
Was ist mit Arbeitsdiensten, Aufnahmegebüren und auch rechnet sich die Mitgliedschaft erst ab einer gewissen Zahl an Angeltagen. So sind Einnahmen besser planbar, als bei Gastkarten, und nur so sind langfristige Verträge einzugehen.

Das Kapital, den Einsatz und den Enthusiasmus gibt es nur im Verein. Wer das nutzen möchte, aber nicht mit einsteht, kann ruhig mehr bezahlen, so er an diesen von den Vereinen angepachteten Seen, Teichen und Fließgewässerabschnitten fischen will.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Geld einsammeln, in einen Topf geben und aus diesem Topf heraus neu verteilen ist Sinn eines jeden so gestrickten Systems.
Unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben völlig legitim!

Die Frage ist allein ob das über die FA dargestellt werden kann.
Die Frage lassen wir ja durch das VG Köln und VG Schleswig prüfen. Und wenn nicht...

...dann muss eine neue Regel geschaffen werden, die das gewährleistet.

Nichts anderes will ich mit meiner Klage prüfen und klären!
 
Oben