Fischereiabgabe NRW

Toni_1962

freidenkend
Du musst die Richtlinie für Zuwendungen aus der Fischereiabgabe Bayern nicht kennen und auch nichts erdenken, brauchst hierzu nur meine Postings mit den relevanten Auszügen der Richtlinie hier im Thread lesen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fischer am Inn

Active Member
Hallo fishhawk,
Hallo miteinander

Hallo,



Wenn also die Gerichte bei der Vergabepraxis der FA Rechtsverstöße feststellen sollten, schwächt das die Verbände?
Also lieber Füße still halten und nichts sagen?

Die Meinung kann man vertreten.

.

Wenn das heraus käme so ist das doch kein rechtswidriges Verhalten und Verschulden der Verbände. Das Verschulden liegt beim Ministerium, das die Vergaberichtlinien rechtswidrig gestaltet hat. Und darum wird das Ministerium im Fall des Falles die Vergaberichtlinie entsprechend ändern. Und ich gehe mal schwer davon aus, dass das nicht zum Nachteil der Verbände geschehen wird.

Spannend wird es übrigens wenn im Urteil festgestellt werden würde, dass das, was hier einige verächtlich als "Schützergedöns" abtun, nicht über die FA finanziert werden darf. Dann könnte die FA ersatzlos gestrichen werden und ein neues, zeitgemäßes Fischereigesetz kommen.

Servus
Fischer am Inn
 

Lajos1

Well-Known Member
Ich habe auch nichts gegen eine Fischereiabgabe, nur gegen die Verteilung der Zuwendungen. Ich wäre sogar bereit mehr als 10.- Euro zu bezahlen, wenn wir Angler davon spürbare Vorteile hätten und nur ANGLER und ALLE ANGLER davon partizipieren würden.

Hallo,

wie soll/kann ein nichtorgansierter Angler darlegen, was er für die Angelei tut um einen Zuschuss aus er FA zu erhalten? Macht er Besatz, macht er Gewässerpflege, macht er Jugendarbeit etc. ?
Partizipieren tun die mitunter schon, wenn sie auf Gastkarten an einen gut gepflegten und gehegten Gewässer fischen können.

Petri Heil

Lajos
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Im Hinblick auf die Jagdabgabe ist das bereits festgestellt und auf dem Hintergrund des rechtlichen Charakters der Fischerei- bzw. Jagdabgabe eine Selbstverständlichkeit. Die Frage ist lediglich, ob die Fischereiabgabe in dem jeweiligen Land so ausgestaltet ist, dass sie dieser Vorgabe genügt.
Im Übrigen ist der Begriff ''Schützergedöns'' nichts anderes als ein Kampfbegriff in der angelpolitischen Diskussion. Jeder halbwegs seriöse Mensch weiß, dass es für jedes Fischereigesetz als Landesrecht Vorgaben auf bundesgesetzlicher und Verfassungsebene gibt. Und zu diesen Rahmenbedingungen zählt nun mal das Naturschutz- bzw. Tierschutzrecht. Was also soll ''zeitgemäß'' sein? Der (mögliche) Wegfall der FA, oder aber die Neugestaltung der FA sind jedenfalls nix anderes als
simple gesetzliche Änderungen und haben nix mit dem Globalthema ''Fischereigesetz im allgemeinen'' zu tun.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Und darum wird das Ministerium im Fall des Falles die Vergaberichtlinie entsprechend ändern. Und ich gehe mal schwer davon aus, dass das nicht zum Nachteil der Verbände geschehen wird.

Dann sollten die Verbände sich doch über diese Initiativen freuen, immerhin würden sie deiner Meinung nach ja davon profitieren.

So sieht Anglerdemo das ja auch.

Bisher klang das bei dir immer so, als ob du eine negative Auswirkung für die Verbände befürchten würdest.

dass "alle Angler Zuwendungen erhalten können und nicht nur organsierte",

So wie ich die Richtlinie interpretiere, muss man in Bayern weder Angler sein noch selbst FA gezahlt haben um einen Förderantrag stellen können.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
wie soll/kann ein nichtorgansierter Angler darlegen, was er für die Angelei tut um einen Zuschuss aus er FA zu erhalten? Macht er Besatz, macht er Gewässerpflege, macht er Jugendarbeit etc. ?

Gewässerpflege? Entweder Aufgabe des Naturschutzes (somit aus dem Haushalt der Länder/ Bund / EU zu finanzieren) oder im Interesse des Vereines (über Beiträge/ Gastkarten zu finanzieren). Jugendarbeit ist auch für nichtorganisierte kein Problem, siehe das Kinderangeln in Heiligenhafen. Zuschüsse aus der FA? Werden wir mal sehen, wenn wir die Anträge für 2020 stellen. Ich denke wir kennen die Antwort bereits.

Partizipieren tun die mitunter schon, wenn sie auf Gastkarten an einen gut gepflegten und gehegten Gewässer fischen können.
Und? Dafür bezahlen die ja auch die Gastkarten und somit die Gewässernutzung und zwar dann, wenn ich ein Gewässer nutze. Habe ich Topgewässer, verkaufe ich viele Gastkarten und habe entsprechende EInnahmen. Ich muss mich halt dem Wettbewerb stellen und etwas bieten, wenn ich es denn wirklich will. Kohle aus der FA abgreifen und nichts tun ist in meinen Augen nicht mehr zeitgemäß. Wenn sich ein Verein extrem ins Zeug legt und insbesondere auch für Nichtmitglieder Angelmöglichkeiten zu angemessenen Preisen an seinen Gewässern anbietet, so spricht doch nichts dagegen.

Wenn aber ein Verband/ Verein sogar öffentlich zugibt, Preise für Nichtmitglieder unverhältnismäßig hoch (dreifach gegenüber Mitgliedern) anzusetzen, damit die Mitglied in einem Verein (und somit im Verband) werden, dann dürfen solche Gewässer nicht über die FA gefördert werden. Das ist zumindest meine Meinung. Aus dem Topf aller bedienen und diese dann benachteiligen? Ein Satz weiter steht dann "Angeln in der Mitte der Gesellschaft"- wenn man die Angler durch solche Maßnahmen schon spaltet...Ist klar!
 

Fischer am Inn

Active Member
Hallo Grünknochen,

. Jeder halbwegs seriöse Mensch weiß, dass es für jedes Fischereigesetz als Landesrecht Vorgaben auf bundesgesetzlicher und Verfassungsebene gibt. Und zu diesen Rahmenbedingungen zählt nun mal das Naturschutz- bzw. Tierschutzrecht. Was also soll ''zeitgemäß'' sein? Der (mögliche) Wegfall der FA, oder aber die Neugestaltung der FA sind jedenfalls nix anderes als
simple gesetzliche Änderungen und haben nix mit dem Globalthema ''Fischereigesetz im allgemeinen'' zu tun.

Ist vielleicht im Hinblick darauf, dass Fischereirecht Landesrecht ist und die Fischereigesetze leicht unterschiedlich aus gestattet sind, nicht so ganz einfach zu diskutieren.
Ich kann etwas zu den bayerischen Regeln beitragen: Der zentrale Begriff ist der der Hege. Daneben gibt es auch noch Verweise auf Naturschutz usw. Der springende Punkt ist aber die Befugnisnorm zum behördlichen Erlass von verbindlichen Anordnungen. Ich behaupte mal die untere Fischereibehörde kann den Angelverein nicht anweisen einen Laichplatz herzurichten oder Totholz einzubringen.
Um so etwas sinnvoll umsetzen zu können ist das Anreiz- und Fördersystem der FA da. Es geht um das Zusammenspiel von freiwilligem Fördersystem und gesetzllichen (Fischereirecht) Programmsätzen und konkreten Verpflichtungen.

Ich denke es ist für Dich als Dozent für öffentl. Verwaltungsrecht spannend in das bay. Fischereirecht reinzuschauen. Ich vermute mal, dass Du sogar gewisse Probleme haben wirst, die Befugnisnorm überhaupt zu finden. Und dann überleg Dir mal wie da ökologische Maßnahmen angeordnet werden sollen.

Bin gespannt was Du dazu meinst.

Servus
Fischer am Inn
 

Toni_1962

freidenkend
Ich kann etwas zu den bayerischen Regeln beitragen: Der zentrale Begriff ist der der Hege.

Servus,

für dIe FiAbgaR in Bayern ist der Begriff "Hege" nicht zutreffen und formuliert:

Der Zweck der Fischereiabgabe ist genau geregelt:
FiAbgaR
1.

Zweck der Förderung
Die Mittel aus der Fischereiabgabe dienen zur Förderung der Fischerei in Bayern.
Förderziel ist vor allem auch der Ausgleich nachteiliger zivilisatorischer Einflüsse auf die Fischbestände und den Lebensraum der Fische.
 

Toni_1962

freidenkend
Wenn aber ein Verband/ Verein sogar öffentlich zugibt, Preise für Nichtmitglieder unverhältnismäßig hoch (dreifach gegenüber Mitgliedern) anzusetzen, damit die Mitglied in einem Verein (und somit im Verband) werden, dann dürfen solche Gewässer nicht über die FA gefördert werden. Das ist zumindest meine Meinung. Aus dem Topf aller bedienen und diese dann benachteiligen? Ein Satz weiter steht dann "Angeln in der Mitte der Gesellschaft"- wenn man die Angler durch solche Maßnahmen schon spaltet...Ist klar!

Auch hier wieder Gott sei dank, dass in Bayern der Verein nicht der Verband ist und umgekehrt. Vereine halten, rektrutieren keine Mitglieder, damit diese im Verband sind. Also diese Gleichsetzung "Verband/Verein" wie es Anglerdemon für sein BL macht, ist für Bayern nicht zutreffend. Man sieht es in Bayern auch daran, dass es mehr verbandsunabhängige Angel-Vereine gibt, als im Verband Mitglied sind (Auskunft des Fischereibeauftragten Obb.).

Interessant diese Diskussion hier, weil doch deutliche Unterschiede zwischen den BL zu sehen sind und auch weil es für MICH eine Vertiefung in die Fischereiabgabenverordnung in Bayern veranlasst, was doch zu einer Zufriedenheit führt, da in Bayern die von Anglerdemo bzüg. des eigenen BL monierten Tatbestände deutlich formuliert ausgeschlossen sind.
 

Fischer am Inn

Active Member
Hallo Toni

Servus,

für dIe FiAbgaR in Bayern ist der Begriff "Hege" nicht zutreffen und formuliert:

Der Zweck der Fischereiabgabe ist genau geregelt:
FiAbgaR
1.

Zweck der Förderung
Die Mittel aus der Fischereiabgabe dienen zur Förderung der Fischerei in Bayern.
Förderziel ist vor allem auch der Ausgleich nachteiliger zivilisatorischer Einflüsse auf die Fischbestände und den Lebensraum der Fische.

Ich diskutiere mit Grünknochen warum es u.U. ein neues Fischereirecht braucht, wenn in dem anhängigen Gerichtsverfahren festgestellt werden würde, dass ökologische Maßnahmen nicht über FA gefördert werden dürfen.

Servus
Fischer am Inn
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

dass ökologische Maßnahmen nicht über FA gefördert werden dürfen

Kann man nicht so schwarz/weiß beurteilen.

Gegen ökologische Maßnahmen, die in erster Linie auf eine Verbesserung der fischereilich genutzten Fischbestände abzielen, wird ja kaum einer Einwände haben.

Für Maßnahmen , die vorwiegend allgemeinen Natur- oder Artenschutzcharakter haben, gibt es ja andere Fördermöglichkeiten.
 

Fischer am Inn

Active Member
Hallo fishhawk,
Hallo miteinander,

Für Maßnahmen , die vorwiegend allgemeinen Natur- oder Artenschutzcharakter haben, gibt es ja andere Fördermöglichkeiten.

Ab dem Jahr 2020 tritt die Bundesländer die verfassungsrechtlich festgeschriebene Schuldenbremse vollumfänglich in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen rein rechtlich gesehen Bundesländer, die ihren Haushalt nicht im Griff haben, freiwillige Leistungen nicht mehr fördern. Das trifft auf Maßnahmen wie Totholz einbringen, Laichplatzrestaurierung usw. zu. Die Frage wird sein ob sich die Bundesländer an das Verbot halten oder sagen: "Wir entscheiden einfach politisch ... Recht hin oder her ... wir haben keine Aufsichtsbehörde über uns".

Servus
Fischer am Inn
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Totholz einbringen, Laichplatzrestaurierung

Ist aus meiner Sicht schon ne Maßnahme, die vorwiegend auf die Verbesserung der Fischbestände abzielt. Aber wenn du das anders siehst.

Neben Mitteln aus den Landesministerien gibt es aber noch jede Menge andere Fördertöpfe. Im Zweifel mal bei NABU etc. nachfragen, wo man überall Fördergelder akquirieren kann.

Ich hätte auch nichts dagegen Maßnahmen über Beiträge oder Gebühren für Erlaubnisscheine zu finanzieren.

Ich hab mich schon immer gefragt, warum nur Inhaber von Fischereischeinen die FA bezahlen müssen, aber nicht die Fischereiberechtigten.
 

Fischer am Inn

Active Member
Hallo fishhawk,
Hallo miteinander

Hallo,



Ist aus meiner Sicht schon ne Maßnahme, die vorwiegend auf die Verbesserung der Fischbestände abzielt. Aber wenn du das anders siehst.

Neben Mitteln aus den landesministerien gibt es aber noch jede Menge andere Fördertöpfe, im Zweifel mal bei NABU etc. nachfragen, wo man überall Fördergelder akquirieren kann.

Ich hätte auch nichts dagegen Maßnahmen über Beiträge oder Gebühren für Erlaubnisscheine zu finanzieren.

Ich hab mich schon immer gefragt, warum nur Inhaber von Fischereischeinen die FA bezahlen müssen, aber nicht die Fischereiberechtigten.

Das ist letztlich alles überhaupt kein Problem. Das kann man alles wunderbar in einem neuen Fischereigesetz perfekt regeln. Und das wird kommen. Es ist nur eine Frage der Zeit. Unser Problem liegt allein darin, dass eine beachtliche Anzahl von Anglern der Auffassung ist, dass das mit ihnen rein gar nichts zu tun hat sondern ein Problem der Bewirtschafter ist. Kann man so sehen. Was aber dann bleibt, ist die Tatsache, dass der Bewirtschafter die Kosten letztlich auf die Angler umlegen muss. Und dann sind wir wieder da wo wir heute stehen >>> die Kosten werden auf die Angler umgelegt.

Servus
Fischer am Inn
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
Gewässerpflege? Entweder Aufgabe des Naturschutzes (somit aus dem Haushalt der Länder/ Bund / EU zu finanzieren) oder im Interesse des Vereines (über Beiträge/ Gastkarten zu finanzieren). Jugendarbeit ist auch für nichtorganisierte kein Problem, siehe das Kinderangeln in Heiligenhafen. Zuschüsse aus der FA? Werden wir mal sehen, wenn wir die Anträge für 2020 stellen. Ich denke wir kennen die Antwort bereits.

Und? Dafür bezahlen die ja auch die Gastkarten und somit die Gewässernutzung und zwar dann, wenn ich ein Gewässer nutze. Habe ich Topgewässer, verkaufe ich viele Gastkarten und habe entsprechende EInnahmen. Ich muss mich halt dem Wettbewerb stellen und etwas bieten, wenn ich es denn wirklich will. Kohle aus der FA abgreifen und nichts tun ist in meinen Augen nicht mehr zeitgemäß. Wenn sich ein Verein extrem ins Zeug legt und insbesondere auch für Nichtmitglieder Angelmöglichkeiten zu angemessenen Preisen an seinen Gewässern anbietet, so spricht doch nichts dagegen.

Wenn aber ein Verband/ Verein sogar öffentlich zugibt, Preise für Nichtmitglieder unverhältnismäßig hoch (dreifach gegenüber Mitgliedern) anzusetzen, damit die Mitglied in einem Verein (und somit im Verband) werden, dann dürfen solche Gewässer nicht über die FA gefördert werden. Das ist zumindest meine Meinung. Aus dem Topf aller bedienen und diese dann benachteiligen? Ein Satz weiter steht dann "Angeln in der Mitte der Gesellschaft"- wenn man die Angler durch solche Maßnahmen schon spaltet...Ist klar!

Ich hab das da mal fett / rot gemacht:

wie kommst du zu dieser Einschätzung?

Gruß A.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

sondern ein Problem der Bewirtschafter ist

Was mit einem Blick auf Art 1 , Abs2 BayFiG auch durchaus nachvollziehbar ist.

Wenn die Bewirtschafter diese Maßnahmen selber finanzieren und das Geld über die Erlaubnisscheine wieder reinholen, könnte man schon den Eindruck gewinnen, dass dieser Approach deutlich fairer wäre.

Da würde dann jede Menge Bürokratie wegfallen und nur der Angler müsste zahlen, der dann dort auch fischt.

Da ich aber durchaus nichts gegen ein Solidarprinzip einzuwenden habe und auch den Beamten ihr Betätigungsfeld gönne, hab ich auch nichts gegen eine FA einzuwenden.

Wenn halt die Verwendung vorwiegend dem Zweck "Erhalt oder Verbesserung der fischereilich nutzbaren Fischbestände" dient.

Das kann man alles wunderbar in einem neuen Fischereigesetz perfekt regeln. Und das wird kommen. Es ist nur eine Frage der Zeit.

Dann haben die Verbände ja genügend Zeit sich darauf vorzubereiten und neue Strategien zu entwickeln.
Meinen Respekt für ihre ehrenamtliche Tätigkeit haben die meisten Verbandler jedenfalls.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Kohle aus der FA abgreifen und nichts tun ist in meinen Augen nicht mehr zeitgemäß. Wenn sich ein Verein extrem ins Zeug legt und insbesondere auch für Nichtmitglieder Angelmöglichkeiten zu angemessenen Preisen an seinen Gewässern anbietet, so spricht doch nichts dagegen.

wie kommst du zu dieser Einschätzung?

Ich habe das mal im Zusammenhang dargestellt, denn ich denke so wird es deutlicher.

Ich versuche die Argumentation einfach mal andersrum. Ein Verein, der keine Gelder aus der Fischereiabgabe erhält, muss entweder seine Kosten an die Ausgaben anpassen oder neue Einnahmequellen generieren, zum Beispiel über Gastkarten. Werden also Besatzmaßnahmen etc. aus der Fischereiabgabe gefördert, entfällt unter Umständen die Notwendigkeit für Vereinsgewässer Gastkarten anzubieten. Da es ja nicht mein Ziel ist, die Fischereiabgabe abzuschaffen (only worst case) sondern im besten Fall nur fairer zu gestalten und zu 100% den Anglern zur Verfügung zu stellen, wäre ein Ansatz, dass jeder Verein, der Zuwendungen für seine Gewässer aus der FA erhalten möchte, auch allen Anglern zu gerechten Bedingungen den Zugang zu den Gewässern ermöglichen muss. Fairness und Gerechtigkeit halt, einer meiner Leitsätze im Leben. Somit kann jeder Verein entscheiden, ob er Gastangler an seinen Gewässern haben möchte, wenn nicht, muss er aber seine Maßnahmen über die Mitglieder finanzieren. Eigentlich ganz einfach, oder?

Und somit wiederhole ich den Satz "Nur abgreifen ist nicht mehr zeitgemäß". Oder wie heute ein Politiker aus dem Landtag hier zu mir sagte "Sie haben wirklich vernünftige Ideen". Einer der wichtigsten Punkte in meinen Augen für Zuwendungen aus der FA in den kommenden Jahren ist der Errichtung von barriefreien/ barrierearmen Angelplätzen. Es kann nicht sein, dass gehandicapte Angler in SH keine 10 Angelplätze in Vereinen zur Verfügung haben, für mich ein Armutszeugnis. Dafür werden aber Edelkrebse und Otterausstiege finanziert, finde den Fehler! Nur eines von vielen Beispielen, die wir voranbringen wollen.

Eventuell stelle ich ja auch einen Antrag für die Finanzierung eines rollstuhlgerechten Hochseeangelschiffes, Kostenpunkt nach einer ersten Einschätzung 3,5 Mio Euro. Die Hälfte über die FA finanziert, den Rest über Investroen. Das Geld liegt in Kiel ja im Topf (Überschüsse aus den Vorjahren), die Investoren sind (wie einige Politiker) nicht abgeneigt. Neben Angeln könnte man so ein Schiff auch für Schulklassen, Ferienprogramm, und Forschungen einsetzen. Der jährliche Unterhalt wäre mit knapp 200.000.- Euro auch nur ein fünftel aus der FA in SH. Gibt sogar einen Verein, der sich um dieses Projekt kümmern würde, arbeitslose Kapitäne haben wir ja leider genug. Ich denke eine Million im Jahr für Angler auszugeben ist gar nicht so schwer...
 
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