Anglerdemo
Well-Known Member
Eig. müssten die Landesrechnungshöfe die FA regelmäßig prüfen?
In S-H 1989 und zuletzt im Jahre 2003 (sind nach meinen Infos die einzigen Prüfungen durch den LRH).
Bereits bei der Prüfung 1989 wurden zahlreiche Änderungen/ Anpassungen vom LRH gefordert, die jedoch auch bei der Prüfung im Jahre 2003 nicht umgesetzt waren. Seitdem hat es dort niemanden mehr interessiert.
So wurde damals schon bemängelt (Zitat) "Bei der Verwendung der Mittel aus der Fischereiabgabe wurde in erheblichem Maße gegen haushalts- und vergaberechtliche Bestimmungen verstoßen.".
Ich habe 2018 den LRH eingeschaltet, aber es gibt natürlich keinen Anspruch. Erst als ich die Poltik eingeschaltet habe, hat der LRH zugesichert, bei der nächsten Prüfung all die von mir vorgetragenen Punkte zu prüfen. Wann? Keine Ahnung...
Übrigens scheint die FA in SH schon damals eher ein "Gelddruckmaschine für NGOs" gewesen zu sein.
Zitat "Der LRH hat den Eindruck gewonnen, dass Einhaltung und Beachtung der Nebenbestimmungen nicht ausreichend überwacht wurden." Verstösse gegen geltendes Recht gab es damals schon (Zitat) "In einer Reihe von Förderfällen erfolgte die Auszahlung der Zuwendung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums." Weiter heisst es "In Einzelfällen hat das Landwirtschaftsministerium gegen ANBest-P Nr. 2.1.1 zu § 44 LHO verstoßen und an die Zuwendungsempfänger zu hohe Auszahlungen geleistet" (Anmerkung: erst nach Rüge durch den LRH zurückgefordert, ob jedoch zurückgezahlt wurde konnte niemand beantworten).
Hätten hier die Anglerverbände nicht bereits aktiv werden müssen? Insbesondere wenn nur die Zuwendungen an Angler im Detail überprüft wurden: "Nicht alle Verwendungsnachweise waren fristgerecht vorgelegt und durch das Landwirtschaftsministerium geprüft worden. Die Verwendungsnachweise für die Förderfälle der Jahre 2000 und 2001 waren, mit Ausnahme der Zuwendungen an den Landessportfischereiverband e. V., alle noch nicht geprüft."
Also konnte "jeder" einen Antrag stellen, hat Kohle bekommen und das ohne eine Überprüfung durch die Behörden. Denn der LRH merkte noch an "Eine Erfolgskontrolle fand bei den geförderten Maßnahmen i. d. R. nicht statt."
Und das obwohl nach VV Nr. 11.1 zu § 44 LHO ganz klar gereglt ist "Die Bewilligungsbehörde bzw. die nach Nr. 1.5 zuständige oder sonst beauftragte Stelle hat regelmäßig innerhalbvon drei Monaten nach Eingang des Zwischen-oder Verwendungsnachweises in einem ersten Schritt festzustellen, ob nach den Angaben im Nachweisanhaltspunkte für die Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs gegeben sind (kursorische Prüfung). In einem zweiten Schritt sind die Nachweise vertieft zu prüfen."
Manches scheinen die Behörden nicht so ernst zu nehmen. Aber witzig, dass nur die Projekte des LSFV SH geprüft wurden. Ein Schelm wer böses denkt- Angler zahlen und die Nehörde hofft hier durch Kontrollen aus Verstösse? Man könnte den Eindruck gewinnen. Alle anderen Zuwendungsemüfänger waren eventuell ja auch nur auf Lustreisen, wer weiß das schon so genau...
"Lustreisen?" Ja, auch im Jahre 2019 noch gelebte Praxis. Da fährt der Fischereiabgabeausschuss schon mal nach Berlin, Übernachtung, Mittag- und Abendessen inklusive. 2 Stunden Sitzung und dann ein wenig "Fortbildung"...
Tja, seit 1989 Unstimmigkeiten bei der FA in SH und als ein Angler in SH dann endlich mal 2019 eine Klage einreicht- wird er dann dafür noch von einigen wenigen Anglern (?) verurteilt. Eine verrückte Welt, oder?