Fischereiaufseher wegen Nötigung vor Gericht

Ein ehrenamtlicher Fischereiaufseher muss sich vor dem Gericht in Dresden wegen dem Vorwurf der Nötigung verantworten.

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(Beispielbild)

Die Anklage gegen den ehrenamtlicher Fischereiaufseher lautet, dass er in mindestens zwei Fällen Schwarzanglern angeboten hat, auf eine Anzeige zu verzichten, sofern sie sich bei seinem Kumpel zum Lehrgang für den Fischereischein anmelden. Dies sahen die Schwarzangler als Nötigung an und erstatteten Anzeige.
Nun versucht das Gericht die Frage zu klären, ob dies im Ermessensspielraum des Aufsehers liegt. Die Betroffenen seien darauf hingewiesen worden, dass es für den Angleschein Lehrgänge gibt. Entsprechende Listen mit Anbietern, auf die Kontrolleure hinweisen, seien vorhanden. Kontrolleure können auf eine Meldung ans Amt verzichten, wenn die ertappten Schwarzangler eine Anmeldung zu einem Lehrgang nachweisen. Nun geht es im konkreten Fall darum, ob die Schwarzangler genötigt wurden, einen bestimmten Anbieter zu nutzen.


Wie seht Ihr das? Ist die Anzeige gerechtfertigt? Schreibt es uns in die Kommentare!



Quelle: https://www.tag24.de/justiz/gericht...fseher-unter-verdacht-und-vor-gericht-2571991
 
Hallo,

Das wäre in Bayern aber nicht in jedem Fall ein rechtswidriges Verhalten.

Wenn man in Bayern Schwarzangler vor die Wahl stellen würde, entweder in den betreffenden Angelverein eintreten zu müssen oder eine Anzeige zu erhalten, würden die meisten Schwarzangler mit der Anzeige finanziell wohl besser fahren.
Hallo,
in welchen Fall wäre die Mitnahme eines untermaßigen Fisches kein rechtswidriges Verhalten? Die einzige Ausnahme, welche ich da kenne ist bei einem nicht mehr lebensfähigen Fisches.
Also an die Aufnahme von Schwarzanglern (ich rede hier von Erwachsenen) ist, glaube ich, bei uns kaum ein Verein interessiert.

Petri Heil

Lajos
 
Hallo,
in welchen Fall wäre die Mitnahme eines untermaßigen Fisches kein rechtswidriges Verhalten?
Die Frage hast Du ja schon selbst beantwortet. Und da gibt es schon Leute, die das ausnutzen.

bei uns kaum ein Verein interessiert.
Das sehe ich ganz genauso.

Aber wie sind hier auch nicht der Nabel der Welt.

Wobei einer meiner Jungfischerkumpels von damals zuerst beim Schwarzfischen vom Aufseher erwischt wurde und dann vor die Wahl gestellt wurde, sich entweder bei der Jugendgruppe zu melden oder andere Konsequenzen zu tragen. Dass er gar nicht strafmündig gewesen wäre, hat ihm der Aufseher natürlich nicht erzählt. :)

Ist heutzutage vermutlich undenkbar. da wäre der Aufseher wahrscheinlich auch gleich wegen Nötigung dran.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Die Frage hast Du ja schon selbst beantwortet. Und da gibt es schon Leute, die das ausnutzen.


Das sehe ich ganz genauso.

Aber wie sind hier auch nicht der Nabel der Welt.

Wobei einer meiner Jungfischerkumpels von damals zuerst beim Schwarzfischen vom Aufseher erwischt wurde und dann vor die Wahl gestellt wurde, sich entweder bei der Jugendgruppe zu melden oder andere Konsequenzen zu tragen. Dass er gar nicht strafmündig gewesen wäre, hat ihm der Aufseher natürlich nicht erzählt. :)

Ist heutzutage vermutlich undenkbar. da wäre der Aufseher wahrscheinlich auch gleich wegen Nötigung dran.
Hallo,

als wir so 8 -12 Jahre alt waren, waren meine Kumpels und ich auch öfters beim Schwarzfischen. Meist stand einer Schmiere, da der Polizist von der Gegend täglich auf dem Fahrrad so 3-4 mal auch am Fluss vorbeikam. Der erwischte uns nie. Weitaus gefährlicher war da der sogenannte Flurer, welcher die Aufgabe hatte auf Äcker, Wiesen und Felder, eben auf die Fluren, zu achten. Der war in Zivil und ein ausgebuffter Hund. Der erwischte uns ein paar mal, da gabs dann ein paar Watschn (Ohrfeigen) und die Gerätschaften waren weg (es sei denn man hätte diese noch schnell verschwinden lassen können) :rolleyes: . Ein richtiger Fischereiaufseher hat uns da nie erwischt und die Angler, wenn uns da tatsächlich mal einer sah, haben uns nur so halbseiden zusammengeschissen, aber weiter nichts gemachtsmile01.
Wenn es etwas sicherer sein sollte, gingen wir an unseren großen Karpfenweiher und angelten da, das sah mein Vater zwar nicht so gerne aber irgendwie war es ihm auch wurscht.

Petri Heil

Lajos
 
Hallo,
als wir so 8 -12 Jahre alt waren
Damals gab es in dem Alter eh keine Möglichkeit legal zu angeln, weil man den Jugendfischereischein erst ab 12 bekam.

Dass wir gar nicht strafmündig gewesen wären, wussten wir damals eh nicht. Respekt vor Erwachsenen hatten wir sowieso, egal ob Aufseher oder einfacher Angler .

Dürfte bei den Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden von heute vermutlich anders sein.

Ich glaube auch nicht, dass allzu vielen Schwarzanglern von heute die Unrechtmäßigkeit ihres Tuns nicht bewusst ist.
Die spekulieren vermutlich eher darauf nicht erwischt zu werden und falls doch, nicht belangt zu werden.

Wurde ja jahrelang von den Verbänden geklagt, dass bei Fischwilderei nur in selten Fällen überhaupt ein Verfahren eröffnet wird.

Bei Nötigung sieht das vermutlich ganz anders aus.

Der erwischte uns ein paar mal, da gabs dann ein paar Watschn (Ohrfeigen) und die Gerätschaften waren weg
Da wären heutzutage vermutlich zwei Strafverfahren fällig und keines davon gegen die Schwarzangler.
 
Da wären heutzutage vermutlich zwei Strafverfahren fällig und keines davon gegen die Schwarzangler.
Hallo,

war damals (in den 1950ern) kein Thema und wenn man das daheim erzählt hätte, wäre meist die Antwort gewesen: "geschieht Dir recht, warum bist Du auch so dämlich, Dich erwischen zu lassen". Deshalb sagte man da besser nichts. Strafverfahren hätte es da nicht gegeben - wozu auch, wir wussten ja, das Schwarzangeln nicht erlaubt waren und nahm das hin. Eigentlich machte das die Sache ja so richtig spannend :laugh2.

Petri Heil

Lajos
 
Diese Anzeige ist nicht gerechtfertigt:
Dieser Fischereiaufseher wird so ein Angebot keinem Schwarzangler mehr mit recht unterbreiten er wird sofort eine Anzeige schreiben wegen Schwarzangeln, dann sollen diese Typen halt Zahlen wenn sie sich genötigt fühlen, unter 600€ geht da wohl heute nichts mehr.ab121
 
Wenn ich ohne Führerschein erwischt werde und der Polizist sagt mir, keine Strafe wenn du dich bei der Fahrschule (mein Schwager hat zufällig eine) anmeldest schreibe ich keine Anzeige.
In meinen Augen ganz klare Nötigung vom Kontroletti, ganz gleich was der Verein vorschlägt und welches Bundesland.
 
Warum diskutieren wir jetzt über Paragraphen, Nötigung und anderes? Manches Mal muss man auch einfach auf dem Menschenverstand hören. Und den haben die Schwarzangler hier wohl nicht gehabt, wenn diese nach ihrer Tat noch so dreist sind und ihn der Nötigung wegen anzeigen. Das sind Geschichten, die kannste dir nicht ausdenken. Aber in der heutigen Zeit wohl normal, da wird alles angezeigt... :thumbsdown

Und zum Thema der Bevorteilung, weil er einen bestimmten Kurs vorgeschlagen hat.
Welchen Kurs soll er denn bitte sonst vorschlagen? Meist ist es so, so kenne ich es auf jeden Fall, wird der Kurs auch von dem jeweiligen Verein durchgeführt. Und passend mit dem Kurs, kann man direkt danach in den Verein eintreten. Selbstredend kümmert sich der Kontrolleur dann auch um einen Kurs in seinem Verein, denn der Verein soll ja auch entsprechend das Geld bekommen, mit dem der (geschadete) Besatz wieder aufgefüllt wird.

Er soll nicht nur einen Kurs vorgeschlagen haben, sondern dafür Provision erhalten haben. Das ist eine ganz andere Hausnummer. Zwischen. "Komm, lass uns die Fünfe gerade sein lassen, wenn du nen Schein machst, habe ich nichts gesehen. Ich kann dir da den Dennis empfehlen, wenn du sagst ,dass du vom Holger kommst, dann bekommste bestimmt ne kleine Ermäßigung." und "So, wenn du nicht zum Dennis in den Kurs gehst, geht das hier an die Staatsanwaltschaft." und abends hole ich mir dann meinen Anteil ab, liegen eben Welten. Die Staatsanwaltschaft hat hier das Verhalten sowohl als verwerflich eingeordnet (und das Gericht in seinem Eröffnungsbeschluss offenbar auch) als auch von einer Einstellung wegen Geringfügigkeit abgesehen. Wäre mal interessant zu wissen, was sich dort genau abgespielt hat.
 
Hallo,
unter 600€ geht da wohl heute nichts mehr
Da scheint sich ja dann einiges geändert zu haben. Früher ging ja m.W. die Mehrzahl der Verfahren gar nicht vor Gericht, sondern wurde mangels öffentlichem Interesse etc. eingestellt.

Wäre mal interessant zu wissen, was sich dort genau abgespielt hat.
Wird wohl keiner erfahren, der nicht live dabei war.

Das Gericht kann da nur beurteilen, welche Aussagen glaubwürdiger erscheinen.

Ich hoffe, dass man dem Aufseher kein Fehlverhalten nachweisen kann.
 
Wird wohl keiner erfahren, der nicht live dabei war.

Das Gericht kann da nur beurteilen, welche Aussagen glaubwürdiger erscheinen.

Ich hoffe, dass man dem Aufseher kein Fehlverhalten nachweisen kann.

Na dann präzisiere ich mal: Mich würde interessieren, was da genau angeklagt ist. Ob es auf die Glaubhaftigkeit der Aussagen ankommt, kann man auch von hier nicht beurteilen. Vielleicht lässt sich der Angeklagte auch geständig ein, ist nur der Auffassung, dass das Verhalten überhaupt nicht strafbar ist. Kommt auch vor.
 
Hallo,

Auch bei einem Geständnis kommt es auf die Glaubhaftigkeit an und auf die Glaubwürdigkeit des Geständigen.
Das ist natürlich richtig. Allerdings wird kein Amtsgericht Deutschlands bei übereinstimmenden Aussagen der Zeugen und des Angeklagten, die zudem im Einklang mit der angeklagten Tat stehen, große Gedanken daran verschwenden. Dann käme es nur noch auf die rechtliche Einordnung an.
 
Diese Anzeige ist nicht gerechtfertigt:
Dieser Fischereiaufseher wird so ein Angebot keinem Schwarzangler mehr mit recht unterbreiten er wird sofort eine Anzeige schreiben wegen Schwarzangeln, dann sollen diese Typen halt Zahlen wenn sie sich genötigt fühlen, unter 600€ geht da wohl heute nichts mehr.ab121
Wo nix ist, kannste auch nix holen und sowas würde ich hier vermuten. Ansonsten wären die Compadres wirklich sehr unterbelichtet.
 
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