Fischereiaufseher wegen Nötigung vor Gericht

Ein ehrenamtlicher Fischereiaufseher muss sich vor dem Gericht in Dresden wegen dem Vorwurf der Nötigung verantworten.

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(Beispielbild)

Die Anklage gegen den ehrenamtlicher Fischereiaufseher lautet, dass er in mindestens zwei Fällen Schwarzanglern angeboten hat, auf eine Anzeige zu verzichten, sofern sie sich bei seinem Kumpel zum Lehrgang für den Fischereischein anmelden. Dies sahen die Schwarzangler als Nötigung an und erstatteten Anzeige.
Nun versucht das Gericht die Frage zu klären, ob dies im Ermessensspielraum des Aufsehers liegt. Die Betroffenen seien darauf hingewiesen worden, dass es für den Angleschein Lehrgänge gibt. Entsprechende Listen mit Anbietern, auf die Kontrolleure hinweisen, seien vorhanden. Kontrolleure können auf eine Meldung ans Amt verzichten, wenn die ertappten Schwarzangler eine Anmeldung zu einem Lehrgang nachweisen. Nun geht es im konkreten Fall darum, ob die Schwarzangler genötigt wurden, einen bestimmten Anbieter zu nutzen.


Wie seht Ihr das? Ist die Anzeige gerechtfertigt? Schreibt es uns in die Kommentare!



Quelle: https://www.tag24.de/justiz/gericht...fseher-unter-verdacht-und-vor-gericht-2571991
 
Ein staatliche bestellter Fischereiaufseher hat, anders als ein Polizeibeamter, keine Verpflichtung ein Vergehen zur Anzeige zu bringen. Wenn er sich selbst nicht bereichert, in dem er die Schwarzangler etwa gegen eine Bestechung hätte ziehen lassen, sehe ich hier kein rechtswidriges Verhalten. Bin gespannt wie das ausgeht.
 
Was n Quatsch ey
Ich finde es legitim da so ein Angebot zu machen.
Wie schon geschrieben, sollen die froh sein, wenn sie einer Anzeige entgehen können.

Wir hatten einen Mathe Lehrer der bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes damals Angeboten hat:

- 50 Mathe Aufgaben
- Schulhof säubern
- oder richtig Ärger bekommen

Fand das in Ordnung

Heutzutage bekäme der Lehrer sicherlich von einigen SuperEltern genau so eine Anzeige wegen Nötigung.
 
Ein staatliche bestellter Fischereiaufseher hat, anders als ein Polizeibeamter, keine Verpflichtung ein Vergehen zur Anzeige zu bringen. Wenn er sich selbst nicht bereichert, in dem er die Schwarzangler etwa gegen eine Bestechung hätte ziehen lassen, sehe ich hier kein rechtswidriges Verhalten. Bin gespannt wie das ausgeht.
Hallo,

der ehrenamtliche nicht, der staatlich bestellte schon, zumindest in Bayern smile01 .

Gruß

Lajos
 
Hallo,
zumindest in Bayern
Dresden liegt zwar m.W. auch in einem Freistaat, aber nicht in Bayern.

Die staatlichen Fischereiaufseher in Bayern erfüllen ihre Aufgabe jedenfalls ohne Bezahlung durch die Behörde.
Bei vereinsinternen Kontrolleuren, kann das der jeweilige Verein individuell regeln.

Wer in Sachsen als "ehrenamtlicher " Fischereiaufseher gilt, weiß ich nicht.

Da dürften unsere Nachbarn im Nordosten besser Bescheid wissen, ob das alles so gelaufen ist, wie es die Richtlinien dort vorsehen.
 
Hallo,

Dresden liegt zwar m.W. auch in einem Freistaat, aber nicht in Bayern.

Die staatlichen Fischereiaufseher in Bayern erfüllen ihre Aufgabe jedenfalls ohne Bezahlung durch die Behörde.
Bei vereinsinternen Kontrolleuren, kann das der jeweilige Verein individuell regeln.

Wer in Sachsen als "ehrenamtlicher " Fischereiaufseher gilt, weiß ich nicht.

Da dürften unsere Nachbarn im Nordosten besser Bescheid wissen, ob das alles so gelaufen ist, wie es die Richtlinien dort vorsehen.
Hallo,

schon klar, ich wollte nur darauf hinweisen, dass bei uns der staatlich bestellte Fischereiaufseher die Verpflichtung hat, gegen Fischwilderei etc. vorzugehen.
Er hat da keinen Spielraum. Auch gehen seine Befugnisse deutlich weiter als die eines nur vom Verein oder Gewässerinhaber/Pächter bestellten Fischereiaufsehers.

Gruß

Lajos

PS. Ich weiß sehr wohl wo Dresden liegt (in Geographie hatte ich immer Einser :laugh2 .)
.
 
Hallo,
dass bei uns der staatlich bestellte Fischereiaufseher
Hast schon recht.

Fischwilderei wäre ein Straftat, da hätte der staatliche Aufseher in Bayern keinen Ermessensspielraum.

Bei reinen Ordnungswidrigkeiten könnte er als Vertreter der KVB dann schon nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und wie er das ahnden wollte..

Wie das in Sachsen geregelt ist und wer da überhaupt mit "ehrenamtlicher " Fischereiaufseher gemeint ist, weiß ich nicht.
 
Mein Rechtsempfinden und das Gesetz sind zwei Paar Schuhe, das ist schon klar.

Aber die eigentliche Schweinerei ist das Schwarzangeln. Dafür sollte es zunächst mal gehörig eine aufs Dach geben!
Anschließend kann dann über die Vorgehensweise des Aufsehers gesprochen werden. Ist dadurch eigentlich jemand zu Schaden gekommen? Nein? Warum dann so ein Aufriss?
 
Ohne wirkliche Details ist es sehr schwierig das zu beurteilen. Persönlich empfinde ich es als Nötigung.
Aber klar ist wohl auch das, selbst wenn sie den staatlichen Fischereischein gehabt hätten, dann trotzdem ohne gültige Lizenz nicht an dem Gewässer hätten angeln dürfen.
Angeln ohne staatlichen Fischereischein nennt man "Schwarzangeln".
Angeln mit staatlichen Fischereischein an einem Gewässer wo ich nicht angeln darf ( wegen fehlender Lizenz ) nennt man Diebstahl.
Bin gespannt wie es ausgeht.
 
Genau genommen ist das Wilderei, das ist eine Straftat und sollte ohne jeden Deal verfolgt werden, keine Frage. Mal hypothetisch: der Fischereiaufseher hat den Ermessensspielraum und kann auf eine Anzeige unter der Auflage, einen Fischereischein zu "machen" verzichten. Klare Sache: keine Nötigung. Aber so kann es im vorliegenden Fall nicht gewesen sein, sonst wäre die Sache nicht vor Gericht.
 
Hallo,
nennt man Diebstahl.
Bei Diebstahl müsste man sich fremdes Eigentum widerrechtlich aneignen.

Das würde voraussetzen, dass die Fische einen Eigentümer hätten und dass Fische in Besitz genommen würden.

Wenn der Schwarzangler zu nem Lehrgang geschickt werden sollte, kann man davon ausgehen, dass er keinen Fischereischein hatte.
Das wäre dann vermutlich Fischwilderei, egal ob mit oder ohne Fang.

ähnlich den Deals die Staatsanwälte anbieten.
Die Frage bleibt, ob die Aufseher in Sachsen diese Befugnisse haben.

Üblicherweise melden die Aufseher solche Verstöße und die Staatsanwälte entscheiden, ob sie ein Verfahren eröffnen oder nicht.

Klingt für mich deshalb schon ziemlich dubios.

Ich habe aber keine Ahnung, wie das in Sachsen so geregelt ist.
 
Wg. Straftat oder nicht: mir wurde mal gesagt, dass Schwarzangeln in geschlossenen Gewässern (die i.d.R. einen Besitzer haben) als Diebstahl gilt. Anders in Fließgewässern, die meist dem Land gehören. Hier handelt es sich um Wilderei bzw. werten die Gerichte das so....im unwahrscheinlichen Fall, dass es überhaupt zur Anklage kommt.
 
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