Fischereiaufseher wegen Nötigung vor Gericht

Ein ehrenamtlicher Fischereiaufseher muss sich vor dem Gericht in Dresden wegen dem Vorwurf der Nötigung verantworten.

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(Beispielbild)

Die Anklage gegen den ehrenamtlicher Fischereiaufseher lautet, dass er in mindestens zwei Fällen Schwarzanglern angeboten hat, auf eine Anzeige zu verzichten, sofern sie sich bei seinem Kumpel zum Lehrgang für den Fischereischein anmelden. Dies sahen die Schwarzangler als Nötigung an und erstatteten Anzeige.
Nun versucht das Gericht die Frage zu klären, ob dies im Ermessensspielraum des Aufsehers liegt. Die Betroffenen seien darauf hingewiesen worden, dass es für den Angleschein Lehrgänge gibt. Entsprechende Listen mit Anbietern, auf die Kontrolleure hinweisen, seien vorhanden. Kontrolleure können auf eine Meldung ans Amt verzichten, wenn die ertappten Schwarzangler eine Anmeldung zu einem Lehrgang nachweisen. Nun geht es im konkreten Fall darum, ob die Schwarzangler genötigt wurden, einen bestimmten Anbieter zu nutzen.


Wie seht Ihr das? Ist die Anzeige gerechtfertigt? Schreibt es uns in die Kommentare!



Quelle: https://www.tag24.de/justiz/gericht...fseher-unter-verdacht-und-vor-gericht-2571991
 
Ich nenne das ein gutes Angebot des Kontrolleurs, ähnlich den Deals die Staatsanwälte anbieten.
Machst du dies oder das, gibt es weniger Strafe.

Dann aber als Straftäter noch rotzfrech den Kontrolleur anzuzeigen ist mehr als dreist.
... und sollte natürlich auch mit einer Anzeige wegen Wilderei/Diebstahl/wasauchimmerdasvergehenwar beantwortet werden.
Ich find den angebotenen Deal mehr als fair, obwohl der Kontrolletti natürlich möglicherweise seine Befugnisse überschritten hat und/oder widerrechtlich gehandelt hat.
Das ganze erinnert mich einfach nur zu gut an meinen Schulalltag. Da erwischt du jemanden beim Spicken, verteilst eine entsprechende Note und lädst die Eltern zum Gespräch ein... um dann von denen nen Einlauf zu kriegen, das ich ihren kleinen Prinzen so sehr unter Druck gesetzt hätte, dass er Angst bekommen hätte ...
 
Hallo,
mir wurde mal gesagt, dass Schwarzangeln in geschlossenen Gewässern (die i.d.R. einen Besitzer haben) als Diebstahl gilt.
Meiner Meinung nach wird andersrum ein Schuh draus.

In Gewässern wo Fische keinen Eigentümer haben, kann ein Schwarzangler keinen Diebstahl begehen, selbst wenn er was fängt.
In einem geschlossenen Gewässer dagegen schon, weil die Fische hier i.d.R. nicht herrenlos sind.

Fischwilderei ist wenn man ein fremdes Fischereirecht verletzt, egal in welcher Art von Gewässer und mit oder ohne Fang.
 
Bei Diebstahl müsste man sich fremdes Eigentum widerrechtlich aneignen.

Das würde voraussetzen, dass die Fische einen Eigentümer hätten und dass Fische in Besitz genommen würden.

Wenn der Schwarzangler zu nem Lehrgang geschickt werden sollte, kann man davon ausgehen, dass er keinen Fischereischein hatte.
Das wäre dann vermutlich Fischwilderei, egal ob mit oder ohne Fang.
Ich sagte ja bereits, für den Sachverhalt man muss sich die Details anschauen. Aber das geht ja eigentlich an der Fragestellung vorbei die da lautet:
Nun geht es im konkreten Fall darum, ob die Schwarzangler genötigt wurden, einen bestimmten Anbieter zu nutzen.

Es geht also nicht darum was zu tun ist, sondern bei wem die Leistung zu erbringen ist damit der Strafverfolgung entgangen wird.
Also einfach gesagt:
Macht ihr den Angelkurs bei meinem Freund, wird auf eine Strafe verzichtet. Macht ihr ihn nicht bei meinem Freund, also bei jemanden anders, dann gibt es eine Strafe.
So sieht die Situation aus.
Hier spielen finanzielle Interessen eine Rolle, der Angelschein ist dabei nur Mittel zum Zweck.
 
Hallo,

ist aber schon ne seltsame Praxis.

Ich stelle mir gerade folgende Situation vor:

Die Polizei bringt jemand auf, der ohne Jagdschein/Erlaubnis mit der Waffe in der Hand auf einem Hochsitz ansitzt.
Wenn der sich dann zum Vorbereitungskurs für die Jägerprüfung anmeldet, passiert ihm nichts?

Oder ohne Führerschein erwischt, einfach zur nächsten Fahrschule gehen? usw. usw. ??????
 
Die Polizei bringt jemand auf, der ohne Jagdschein/Erlaubnis mit der Waffe in der Hand auf einem Hochsitz ansitzt.
Wenn der sich dann zum Vorbereitungskurs für die Jägerprüfung anmeldet, passiert ihm nichts?

Oder ohne Führerschein erwischt, einfach zur nächsten Fahrschule gehen? usw. usw. ??????

Würde derjenige den Polizisten dafür anzeigen oder das eher nett finden ?
Ich verstehe das als Entgegenkommen dem Delinquenten gegenüber.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ist aber schon ne seltsame Praxis.

Ich stelle mir gerade folgende Situation vor:

Die Polizei bringt jemand auf, der ohne Jagdschein/Erlaubnis mit der Waffe in der Hand auf einem Hochsitz ansitzt.
Wenn der sich dann zum Vorbereitungskurs für die Jägerprüfung anmeldet, passiert ihm nichts?

Oder ohne Führerschein erwischt, einfach zur nächsten Fahrschule gehen? usw. usw. ??????

Beides schlechte Beispiele...denn Polizisten sind nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet Straftaten zu verfolgen...machen sie das wie in deinen Beispielen nicht, machen sie sich selber wegen Strafvereitelung im Amt strafbar.

Bei dem Fall wird man wohl das Urteil und die Begründung abwarten müssen...neben Nötigung käme hier je nach Sachverhalt noch Fischwilderei für die Angler ("fischen" reicht, muss nix gefangen/angeeignet sein) und (die einfache) Strafvereitelung für den ehrenamtlichen Fischereiaufseher in Frage.
 
wurde viel geschrieben, aber nur darum geht es:
Nun geht es im konkreten Fall darum, ob die Schwarzangler genötigt wurden, einen bestimmten Anbieter zu nutzen.
Das zu klären ist nun Sache der Staatsanwaltschaft und ob der Fall vor Gericht entschieden werden muss.
 
Ich nenne das ein gutes Angebot des Kontrolleurs, ähnlich den Deals die Staatsanwälte anbieten.
Machst du dies oder das, gibt es weniger Strafe.

Dann aber als Straftäter noch rotzfrech den Kontrolleur anzuzeigen ist mehr als dreist.
Deals wie z.B. in USA gibts in DE (offiziell) nicht. Strafnachlass bei Mithilfe die zur Aufklärung einer Straftat führt, und sei es die eigene, hingegen schon. Klingt natürlich sehr ähnlich, nur mit dem Unterschied, daß man sich in USA u.U. komplett "rauskaufen" kann, und keine Anklage gegen einen selbst erfolgt. Aber das nur am Rand.
Wir wissen ja nicht alle Details, aber für mich riecht das ein bißchen nach "Profi" Schwarzanglern, also Leute die auch keinen Schein haben der eingezogen werden kann. Bist du dazu nicht pfändbar, kann dir in DE so gut wie nichts passieren, ausser dem Einzug des verwendeten Geräts. Evtl. hat man sich sogar schon gekannt, und wollte den nervigen Kontrolleur mal richtig auflaufen lassen. Nur eine Vermutung meinerseits, in jedem Fall mal ein spannender Fall.
 
Wg. Straftat oder nicht: mir wurde mal gesagt, dass Schwarzangeln in geschlossenen Gewässern (die i.d.R. einen Besitzer haben) als Diebstahl gilt. Anders in Fließgewässern, die meist dem Land gehören. Hier handelt es sich um Wilderei bzw. werten die Gerichte das so....im unwahrscheinlichen Fall, dass es überhaupt zur Anklage kommt.
Schwarzangeln an geschlossenen Gewässern ist Fischwilderei und wenn man etwas fängt, das einen Besitzer hat, zudem auch Diebstahl.
Da man in Deutschland für ein Vergehen nur ein Mal belangt werden kann, wird bei geschlossenen Gewässern nur wegen Diebstahl angeklagt.
Abgeschlossene Gewässer sind in dem Fall fast nur Zuchtweiher und kommerzielle Anlagen. Fische im durchschnittlichen Vereinssee gelten als herrenlos.
 
Mal für ältere Herren zum Verständnis... Da hat ein Schwarzangler einen Aufseher angezeigt, weil er ihm nahegelegt hat, einen Kurs zu besuchen und sich selbst damit als Schwarzangler geoutet hat und ebenfalls eine Anzeige riskiert, die richtig Teuer werden kann?
Wenn dem so wäre, hat der Schwarzangler wohl einen IQ in der Nähe von 4 und ab 5 können Schweine quieken.

Dazu eine kleine Geschichte aus dem Nähkästchen.
Vor ein paar Jahren bin ich an unserer Strecke am MLK mit dem Rad langgefahren um mal wieder meiner Pflicht zur Fischereiaufsicht nachzukommen.
An einer Bucht habe ich einen Vater mit seinem Sohn (so zwischen 10 und 12 Jahren alt) gesehen. Der Lütte hatte eine Angel in der Hand und hat an der Steinpackung versucht Fische zu fangen. Da die beiden nicht aus unserem Verein und auch keine Gastangler waren (die kenne ich alle) habe ich natürlich angehalten, meinen Aufseherausweis rausgeholt und gefragt, was die hier machen.
In dem Moment ist dem Vater die komplette Gesichtsfarbe entglitten. Er meinte nur, daß der Lütte sich von seinem Taschengeld eine Kombi bei Lidl gekauft hat und mal Angeln wollte. Das es am MLK nicht erlaubt ist, wusste er nicht. Der Vater war völlig aufgelöst und der Lütte, der das mitbekommen hat, war den Tränen nahe.
Ich habe die beiden erstmal beruhigt und ihnen erklärt, daß der MLK ein Pachtgewässer von unserem Verein ist und hier nur berechtigte Personen Angeln dürfen.
Das hat der Vater auch sofort eingesehen und wollte sofort mit dem Lütten abziehen. Da ich aber etwas Zeit hatte, habe ich ihnen angeboten, daß ich etwas da bleibe und der Lütte ausnahmsweise weiterangeln darf, wenn ich dabei bin. Alleine die strahlenden Augen von dem Lütten, war meine Zeit schon wert.
Ich habe mir natürlich die Angel angeschaut und entsprechend ummontiert. Als Köder hatten sie drei alte Brötchen dabei, die sie als Köder genommen haben. Natürlich nur ein kleines Stück auf den Haken gesteckt. Ich habe daraus erstmal einen Teig geknetet und dann richtig angeködert.
Und wie es kommen musste, hat er ein paar kleine Plötzen und einen kleinen Barsch gefangen. Der Lütte und sein Vater waren so was von glücklich, daß er wirklich etwas gefangen hat, das muss man echt erlebt haben.
Zum Abschluss habe ich dem Vater noch gesagt, daß der Nachbarverein eine Kinder- und Jugendgruppe hat und vielleicht hat der Lütte ja Interesse sich das mal anzuschauen. Das haben sie auch gemacht und sind heute beide geprüfte Sportfischer. ;)
 
Hallo,




Dass würde mich schon sehr wundern, denn der Schwarzangler ist in dem Verfahren ja der Kläger.
Jein...im Strafverfahren ist (An-)Kläger der Staatsanwalt...Nötigung ist aber kein Offizialdelikt, d.h. der STA kann das öffentliche Interesse verneinen...nur dann könnten die beiden als (Privat-)kläger auftreten...wie das hier ist, ist dem Sachverhalt nicht zu entnehmen.

Aber dessen ungeachtet verjähren (ausser Mord) Straftaten wie Fischwilderei erst nach 5 Jahren...wenn sich die Fischwilderei nun im Nötigungsprozess als wahr herausstellt, bestünde innerhalb der Verjährungsfrist immer noch die Gefahr einer weiteren Anzeige gegen die beiden Schwarzangler...

Die hellsten Lichter auf der Torte scheinen die beiden eh nicht zu sein...
 
Das ganze erinnert mich einfach nur zu gut an meinen Schulalltag. Da erwischt du jemanden beim Spicken, verteilst eine entsprechende Note und lädst die Eltern zum Gespräch ein... um dann von denen nen Einlauf zu kriegen, das ich ihren kleinen Prinzen so sehr unter Druck gesetzt hätte, dass er Angst bekommen hätte ...

Da hätte es eher was von zu Hause aufs Dach gegeben "Wieso hast du dich erwischen lassen?" oder "Hättest du besser aufgepast und gelernt..."


Gruß Frank
 
Hallo,
bestünde innerhalb der Verjährungsfrist immer noch die Gefahr einer weiteren Anzeige gegen die beiden Schwarzangler...
In dem beschrieben Verfahren sind nicht die Schwarzangler die Beklagten, sondern der Aufseher.

Da Angeln ohne Fischereischein in fremden Gewässern m.W. aber auch ein Offizialdelikt ist, müsste das eigentlich nach Abschluss des Prozesses weiter verfolgt werden.

Ob die zuständige Staatsanwaltschaft dann ein Verfahren eröffnet oder gleich wieder einstellt, dürfte vom Einzelfall abhängen.

Ob die Schwarzangler sich zu einem Kurs angemeldet haben und damit in Sachsen aus dem Schneider wären, geht aus dem Artikel nicht hervor.

Als Aufseher darf man vermutlich nicht allzu zart besaitet sein und auch nicht auf recht viel positives Feedback hoffen.

Aber ohne die Ehrenamtler ginge es an vielen Gewässern noch mehr drunter und drüber als jetzt schon.

Ich hoffe deshalb, dass sich die Vorwürfe in Luft auflösen und die Justiz sich anschließend die Schwarzangler vornimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke in dem Verfahren geht es um den Verdacht der Bestechlichkeit, anders ist ein Strafverfahren betrieben durch die Staatsanwaltschaft nicht zu erklären. Und: ja die Fischwilderer gehören außerdem auch bestraft. @ ollidi: Das ist mal eine schöne Geschichte; ich glaube Dir, dass ein erfahrener Aufseher erkennen kann, ob es sich um einen Menschen handelt, der genau weis, was er tut oder um spielende Kinder.
 
Mal für ältere Herren zum Verständnis... Da hat ein Schwarzangler einen Aufseher angezeigt, weil er ihm nahegelegt hat, einen Kurs zu besuchen und sich selbst damit als Schwarzangler geoutet hat und ebenfalls eine Anzeige riskiert, die richtig Teuer werden kann
Ich bin ein älterer Herr und habe es anders verstanden als Du hier schreibst. In der Hergangsbeschreibung steht doch folgendes:

Nun geht es im konkreten Fall darum, ob die Schwarzangler genötigt wurden, einen bestimmten Anbieter zu nutzen.

Es geht also nicht darum den Kurs überhaupt zu besuchen, sondern das der Kurs bei einem bestimmten Herrn besucht wird, nämlich beim Freund des Fischereiaufseher. Und genau das haben die "Schwarzfischer" zur Anzeige gebracht, weil ihnen damit die freie Wahl der Anbieter klar verwehrt wird und haben es somit als Nötigung betrachten.
So steht es dort geschrieben. Um es nochmal zu deutlich zu sagen, hier geht es um finanzielle Interessen und um Zuwendung solcher finanziellen Machenschaften. Der Fischereiaufseher will seinem Kumpel und vermutlichen Vereinskollege oder Verwandtschaft ( reine Unterstellung von mir ) einfach etwas Geld in die Tasche spielen, wahrscheinlich ist der Fischereischein dabei nur Nebensache bzw. Mittel zum Zweck.
 
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