Fischereiaufseher wegen Nötigung vor Gericht

Ein ehrenamtlicher Fischereiaufseher muss sich vor dem Gericht in Dresden wegen dem Vorwurf der Nötigung verantworten.

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(Beispielbild)

Die Anklage gegen den ehrenamtlicher Fischereiaufseher lautet, dass er in mindestens zwei Fällen Schwarzanglern angeboten hat, auf eine Anzeige zu verzichten, sofern sie sich bei seinem Kumpel zum Lehrgang für den Fischereischein anmelden. Dies sahen die Schwarzangler als Nötigung an und erstatteten Anzeige.
Nun versucht das Gericht die Frage zu klären, ob dies im Ermessensspielraum des Aufsehers liegt. Die Betroffenen seien darauf hingewiesen worden, dass es für den Angleschein Lehrgänge gibt. Entsprechende Listen mit Anbietern, auf die Kontrolleure hinweisen, seien vorhanden. Kontrolleure können auf eine Meldung ans Amt verzichten, wenn die ertappten Schwarzangler eine Anmeldung zu einem Lehrgang nachweisen. Nun geht es im konkreten Fall darum, ob die Schwarzangler genötigt wurden, einen bestimmten Anbieter zu nutzen.


Wie seht Ihr das? Ist die Anzeige gerechtfertigt? Schreibt es uns in die Kommentare!



Quelle: https://www.tag24.de/justiz/gericht...fseher-unter-verdacht-und-vor-gericht-2571991
 
Hallo,

Sehe ich auch so.

Solche Geschichten würde ich aber zumindest als Fischereiaufseher in Bayern nicht öffentlich erzählen.

Man weiß ja nie wer da so mithört.

Ich kenne viele Fischereiaufseher in Bayern. Wenn denen jemand blöd kommt, werfen die einfach hin. Es fehlt Nachwuchs, die Stimmung ist wegen immer mehr Auflagen, Nachschulungen etc. schlecht, die Kartenverkäufe der Verbände brechen aktuell ein (die Leute haben schlicht kein Geld mehr) und damit wünscht man natürlich moderaten Umgang mit den Kunden.

Ich beobachte, dass sich die Situation gerade stark ändert. Hatten Vereine hier in Bayern in der Vergangenheit teils lange Wartelisten, suchen jetzt viele Vereine Neumitglieder. Autoritär geführte Großvereine haben in den vergangenen Jahren teils 100 Mitglieder eingebüßt und die Kosten steigen. Damit steigt die Nachfrage nach Fischereiaufsehern, die Fingerspitzengefühl haben und trotzdem für Ordnung sorgen.
 
Das war auch mehr ironisch gemeint. ;)
Das habe ich auch nicht krumm genommen, also alles gut. Aber ich habe den Eindruck, das hier am Thema vorbei diskutiert wird. Es geht bei dem Thema bzw. Anzeige nicht um`s Schwarzangeln, denn der Sachverhalt ist klar und eindeutig. Es geht bei meinem laienhaften Verständnis um Nötigung oder sogar Erpressung.
 
Hi,

mal ein paar grundlegende Punkte:

Zunächst sollte man klären, was überhaupt eine Nötigung ist. § 240 StGB:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt[...].

Hier käme die Drohung mit einem empfindlichen Übel (Strafanzeige) in Betracht, da das Strafverfahren wegen der Fischwilderei für die Angezeigten durchaus ein empfindliches Übel darstellen kann. Aber man muss auch bedenken, dass die Nötigung ein sog. offener Tatbestand ist, bei dem sich die Rechtswidrigkeit nicht bereits aus dem Tatbestand aufdrängt, daher gibt es einen wichtigen Absatz 2:

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Gemeint damit ist -platt gesagt - die Zweck-Mittel-Relation. Das könnte hier - je nach Ausgestaltung des Angebots - schwierig sein. (Edit: Laut Artikel hat der Mann für die Angebote durch seinen Kumpel eine Provision erhalten. Puh. )

Deals wie z.B. in USA gibts in DE (offiziell) nicht. Strafnachlass bei Mithilfe die zur Aufklärung einer Straftat führt, und sei es die eigene, hingegen schon. Klingt natürlich sehr ähnlich, nur mit dem Unterschied, daß man sich in USA u.U. komplett "rauskaufen" kann, und keine Anklage gegen einen selbst erfolgt. Aber das nur am Rand.

Doch, es gibt auch im deutschen Strafprozess "Deals", sogar ganz offiziell. Die sog. Verständigung zwischen Gericht und den Verfahrensbeteiligten, § 257c StPO. Die geht zwar nicht so weit wie in den USA, aber es ist durchaus viel drin.

Nötigung ist aber kein Offizialdelikt, d.h

Jaein. Es ist ein Privatklagedelikt (§ 374 StPO), sodass die Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verweisen kann ( § 374 Abs. 1 Nr. 5 StPO), es ist aber kein Antragsdelikt. Daher ist es eins der wenigen Offizialdelikte, die auch auf den Privatklageweg verwiesen werden können. Das öffentliche Interesse dürfte sich hier aber aus der Stellung als Kontrolleur ergeben.
 
Hallo,
Damit steigt die Nachfrage nach Fischereiaufsehern, die Fingerspitzengefühl haben und trotzdem für Ordnung sorgen.
Bei Ordnungswidrigkeiten können die Aufseher in Bayern seit Neuestem auch ganz offiziell "Fingerspitzengefühl" beweisen.

So weit wie in Sachsen geht das in Bayern m.W. mit dem Ermessen aber auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
In Bayern ist das von Haus auf ganz anders geregelt.
Da befasst man sich mit einem Thema, wenn es ansteht...... und das tut es grad nicht.

PS: In Bayern nimmt man nur die kleinsten, schmächtigsten als Aufseher.... de reichen alle mal.
 
Hallo,

der ehrenamtliche nicht, der staatlich bestellte schon, zumindest in Bayern smile01 .

Gruß

Lajos
In Hessen ist der staatlich bestellt Aufseher Ehrenamtler. Geld gibt es dafür nicht. Hauptberufliche Kontrolleure sind Polizei und WaPo. Vereinsinterne Aufseher, ohne Bestellung, haben praktisch keine Befugnisse, wenn der Kontrollierte das juristisch darauf ankommen lässt.
 
In Hessen ist der staatlich bestellt Aufseher Ehrenamtler. Geld gibt es dafür nicht. Hauptberufliche Kontrolleure sind Polizei und WaPo. Vereinsinterne Aufseher, ohne Bestellung, haben praktisch keine Befugnisse, wenn der Kontrollierte das juristisch darauf ankommen lässt.
Hallo,

ist schon klar, Ehrenamtler sind beide.
Wenn dem vereinsinternen Aufseher die Papiere nicht ausgehändigt werden, nun dann ruft der halt die Polizei an. War der zu Kontrollierende Mitglied im Verein, wars das dann, ein Vereinsmitglied welches einem, vom Verein bestellten, Aufseher Schwierigkeiten macht, fliegt raus. Steht auch in der Gewässer und Angelordnung (Anhang zur Satzung), dass den vereinsinternen Aufsehern sowie den Mitgliedern der Verwaltung, die Papiere sowie die eventuell gefangenen Fische ausgehändigt/gezeigt werden müssen. Außerdem sind etwa ein Drittel unserer Fischereiaufseher Polizisten smile01.

Gruß

Lajos
 
Hallo,

Ist bei uns anders geregelt.

Da müssen sich auch die vereinsinternen Aufsehern an die Regeln halten.
Hallo,

selbstverständlich müssen die sich an die Regeln halten. Aber die Mitglieder eben auch, sonst brauche ich keinen Fischereiaufseher.
Und die Mitglieder sind eben verpflichtet, den Anordnungen der Fischereiaufseher (und der Verwaltungsmitglieder) Folge zu leisten.
Ist ganz einfach und wer da Schwierigkeiten macht, ist meist schneller aus dem Verein raus, als er reingekommen ist.

Petri Heil

Lajos
 
Hallo,
Ist ganz einfach und wer da Schwierigkeiten macht, ist meist schneller aus dem Verein raus, als er reingekommen ist.
Wer sich als Aufseher daneben benimmt und die Regeln nicht einhält, hat aber auch gute Chancen aus dem Gewässerausschuss und ggf. aus dem Verein zu fliegen.

Kommt zum Glück nicht sehr häufig vor, aber mir sind schon einige Fälle hier im Großraum bekannt.

Ich hoffe mal, dass der im Eingangspost genannte Aufseher sich als unschuldig erweist .

Eine gute und vernünftige Fischereiaufsicht ist an vielen Gewässern leider unentbehrlich.
 
Och Leute,
Butter bei die Fische und die Paragraphen Mal da gelassen, wo sie hingehören...

Haben wir nicht alle als kleine Knirpse oder junge Erwachsene mit dem Schwarzangeln angefangen? Nicht jeder Schwarzangler ist auch direkt ein schwerer Verbrecher oder kommt aus einem bestimmten Land und hat keine Grenzen/schlägt alles ab, wie es gerne Mal nachgesagt wird.

Da finde ich es doch mehr als fair und sinnig, wenn der Aufseher anbietet, sich zu einem Kurs anzumelden, um dem eigenen Verein danach beizutreten. Das ist dann eine Win/Win Situation für alle. Und das scheint auch eine gängige und vor allem freundliche Praxis zu sein, wie ich vor einer Weile gehört habe. Da hat mir eine Aufseher erst kürzlich eine ähnliche Situation geschildert. Wenn er Schwarzangler kontrolliert und die besagten Personen auch einen ordentlichen Eindruck hinterlassen und Einsicht zeigen, dann wird ihnen ebenfalls diese Möglichkeit angeboten. Das kannte ich bis dahin noch nicht, fand ich aber richtig toll.

Warum diskutieren wir jetzt über Paragraphen, Nötigung und anderes? Manches Mal muss man auch einfach auf dem Menschenverstand hören. Und den haben die Schwarzangler hier wohl nicht gehabt, wenn diese nach ihrer Tat noch so dreist sind und ihn der Nötigung wegen anzeigen. Das sind Geschichten, die kannste dir nicht ausdenken. Aber in der heutigen Zeit wohl normal, da wird alles angezeigt... :thumbsdown

Und zum Thema der Bevorteilung, weil er einen bestimmten Kurs vorgeschlagen hat.
Welchen Kurs soll er denn bitte sonst vorschlagen? Meist ist es so, so kenne ich es auf jeden Fall, wird der Kurs auch von dem jeweiligen Verein durchgeführt. Und passend mit dem Kurs, kann man direkt danach in den Verein eintreten. Selbstredend kümmert sich der Kontrolleur dann auch um einen Kurs in seinem Verein, denn der Verein soll ja auch entsprechend das Geld bekommen, mit dem der (geschadete) Besatz wieder aufgefüllt wird.
 
Hallo,
Haben wir nicht alle als kleine Knirpse oder junge Erwachsene mit dem Schwarzangeln angefangen?
Tendenziell eher nein.

Ich kenne genügend Kollegen, die gleich offiziell gestartet sind, weil sie z,B. angelnde Familienangehörige hatten und /oder gleich Kurs/Prüfung gemacht haben.

Knirpse wären aber eh nicht strafmündig, bei jungen Erwachsenen liegt der Fall dann schon wieder anders.

Da finde ich es doch mehr als fair und sinnig, wenn der Aufseher anbietet, sich zu einem Kurs anzumelden, um dem eigenen Verein danach beizutreten.

Findest Du?

Ich glaube nicht jeder Verein wäre heiß drauf, Straftäter als Mitglieder zu rekrutieren.

Ob ein Aufseher so handeln dürfte, hängt vermutlich von den jeweiligen Rechtsvorschriften der Bundesländer ab.

Ich finde Ermessensspielraum für Aufseher grundsätzlich gut und richtig.

Wenn das aber dazu führen würde, dass bei bestimmten Personen immer ein Auge zugedrückt wird, bei anderen nicht, ginge mir das schon zu weit.

Mal sehen wie sich dieser Fall so entwickelt.
 
Tendenziell eher nein.
Ich kenne genügend Kollegen, die gleich offiziell gestartet sind, weil sie z,B. angelnde Familienangehörige hatten und /oder gleich Kurs/Prüfung gemacht haben.
Ich denke hier braucht nicht alles auf die Goldwaage gelegt werden. Natürlich habe nicht alle so angefangen. Aber sehr viele von uns und auch sehr viele bekannte Angler haben so angefangen. Viele klassische Geschichten fangen so an.

Vor allem wenn man als Kind zu angeln anfängt, kommt man in den meisten Bundesländer meist nicht drumherum, dies so zu gestalten, wie es per Gesetz gar nicht erlaubt wäre. Spielt aber auch keine Rolle, denn ich denke es dürfte klar sein, wie es gemeint ist.

Ich glaube nicht jeder Verein wäre heiß drauf, Straftäter als Mitglieder zu rekrutieren.
Woran merken wir, dass wir 2022 haben ohne zu sagen, dass es 2022 ist?
Da wird aus einem Schwarzangler direkt ein Straftäter.
Wenn wir uns dann die wirklich sympathische Geschichte von ollidi durchlesen. Da würde keiner auf die Idee kommen, so jemanden als Straftäter zu bezeichnen. Auch wenn es per Gesetz vielleicht so wäre. Aber mit gesundem Menschenverstand würde niemand auf diese Idee kommen...
Und genau deshalb habe ich noch einmal bewusst erwähnt, dass man dort auf das Verhalten und der Einsicht der jeweiligen Personen eingehen kann und sollte.

Ob ein Aufseher so handeln dürfte, hängt vermutlich von den jeweiligen Rechtsvorschriften der Bundesländer ab.
So weit sollte so eine Geschichte gar nicht gehen, dass wir an dem Punkt ankommen, uns mit Rechtsvorschriften auseinandersetzen zu müssen.
Es könnte so einfach sein und jeder hätte was positives davon gehabt.
 
Hallo,

selbstverständlich müssen die sich an die Regeln halten. Aber die Mitglieder eben auch, sonst brauche ich keinen Fischereiaufseher.
Und die Mitglieder sind eben verpflichtet, den Anordnungen der Fischereiaufseher (und der Verwaltungsmitglieder) Folge zu leisten.
Ist ganz einfach und wer da Schwierigkeiten macht, ist meist schneller aus dem Verein raus, als er reingekommen ist.

Petri Heil

Lajos
Und ich dachte, ich kontrolliere hauptsächlich, um Angler ohne Erlaubnis zu erwischen. Mitglieder drangsalieren ist nur Nebenbeschäftigung. ;)
 
Hallo,
Es könnte so einfach sein und jeder hätte was positives davon gehabt.
Da hast Du wohl recht.

Ist aber eben leider nicht.

Sieht man ja an dem obigen Fall.

Wenn ein Aufseher mit "Fingerspitzengefühl" arbeitet, dabei aber seine Vorgaben nicht einhält, muss er leider damit rechnen selber eins auf den Deckel zu kriegen.

Wenn alle Menschen vernünftig und einsichtig wären, bräuchte man weder Regeln noch Aufseher.

Wenn wir uns dann die wirklich sympathische Geschichte von @ollidi durchlesen. Da würde keiner auf die Idee kommen, so jemanden als Straftäter zu bezeichnen
Ich hab ja geschrieben, dass ich diese Geschichte durchaus sympathisch finde. Aber zumindest in Bayern nicht an die große Glocke hängen würde.

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Ob der Schwarzangler nun das Flennen anfängt oder nicht, spielt beim Tatbestand keine Rolle.

Ob die Aufseher in Sachsen da je nach Nase entscheiden dürfen, ob sie einen Schwarzangler zum Kurs schicken wollen oder gleich zur Staatsanwaltschaft, wage ich fast zu bezweifeln.
 
Und ich dachte, ich kontrolliere hauptsächlich, um Angler ohne Erlaubnis zu erwischen. Mitglieder drangsalieren ist nur Nebenbeschäftigung. ;)
Hallo,

wir sind ein Verein mit fast 800 Mitgliedern, da kann man nicht von den Fischereiaufsehern erwarten, dass die jeden persönlich kennen.
Außerdem hat das nichts mit drangsalieren zu tun, denn auch Mjtglieder verstoßen ab und zu gegen die Vorschriften; Verstoß gegen das Fanglimit, Nichteintragen des entnommenen Fisches ins Fangbuch z. B. , oder hat es auch schon gegeben (obwohl ich das nie begreifen kann); Mitnahme von untermaßigen Fischen. Solche "Kandidaten" werden gefeuert.
Bei uns wird im Allgemeinen eher wenig kontrolliert. In Slowenien kann man damit rechnen mindestens jeden 2. Tag kontrolliert zu werden und zwar auch mit Kontrolle des Köders. Die sind da oft auch mit dem Fernglas unterwegs und beobachten die Angler auch aus der Entfernung.
Da ich mich stets an die Vorschriften halte, hatte ich in über 60 Jahren Angelns da nirgends Probleme bekommen.

Petri Heil

Lajos
 
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