rheinfischer70
Well-Known Member
Guten Morgen,
mich interessiert, ob Fischereiaufseher bzw. die zuständigen Vereine grundsätzlich eine Anzeigepflicht gegenüber Mitglieder haben, die gegen strafrechtlich relevante Gesetze verstoßen.
Z.B.: Ein Schwarzangler wird erwischt. Da es sich um ein Straftatbestand handelt, frage ich mich, ob dies vereinsintern geregelt werden kann oder ob das Vergehen angezeigt werden muss.
Dasselbe gilt für die Angelei mit lebenden Köderfisch. Auch hier wird gegen ein Bundes- und Landesgesetz verstoßen. Darf der Verein interne Maßnahmen durchführen oder muss hier eine Anzeige erfolgen.
mich interessiert, ob Fischereiaufseher bzw. die zuständigen Vereine grundsätzlich eine Anzeigepflicht gegenüber Mitglieder haben, die gegen strafrechtlich relevante Gesetze verstoßen.
Z.B.: Ein Schwarzangler wird erwischt. Da es sich um ein Straftatbestand handelt, frage ich mich, ob dies vereinsintern geregelt werden kann oder ob das Vergehen angezeigt werden muss.
Dasselbe gilt für die Angelei mit lebenden Köderfisch. Auch hier wird gegen ein Bundes- und Landesgesetz verstoßen. Darf der Verein interne Maßnahmen durchführen oder muss hier eine Anzeige erfolgen.